Ich denke, dass wir in dem Beteiligungsmanagement exakt soweit sind, wie wir uns auch in der Entwicklung unserer Haushalte befinden. Das heißt, wir gehen hier ziemlich im Geleitzug. Mag sein, dass das Beteiligungsmanagement ein Stück hinterherhinkt. Wir haben dies ja mit Price-Waterhouse sehr intensiv geprüft, und ich will jetzt zu den Organisationsstrukturen gar nicht mehr viel sagen, weil das ja alles richtig dargestellt worden ist. Wir sind heute sicherlich, und das bestätigen uns auch die Gutachter, dabei, ein Beteiligungsmanagement aufzubauen, wie es das in dieser Form nirgendwo gibt.
Nun lassen Sie mich etwas zur Quantität der Berichte sagen, weil das ja immer so einen gewissen Diffamierungseffekt hat! Ich gebe gern zu, dass gelegentlich die technischen Möglichkeiten, die wir heute über viel Software haben, natürlich auch Controller im Finanzressort inspirieren, einmal alles vorzuführen, was wir über diese Datentechnik abrufen und Ihnen alles präsentieren können. Wenn ich mit unseren Mitarbeitern darüber rede, dann sind die Mitarbeiter auch stolz auf die Ergebnisse.
Wenn ich jetzt doch eine etwas pädagogische Anmerkung machen darf, die Sie bitte nicht missverstehen sollten: Auch Abgeordnete gewöhnen sich an solche Controllingberichte. Es ist durchaus feststellbar, dass auch die Abgeordneten in den Deputationen von diesen Controllingberichten wesentlich intensiver Gebrauch machen, als das vielleicht vor zwei Jahren der Fall war. Das ist übrigens bei uns auch so. Dieses gemeinsame Lernen, das gemeinsame Hineinarbeiten in eine neue Struktur ist und bleibt eben ein Prozess.
Nun kann man sich immer wieder sozusagen gegenseitig überholen wollen, indem der eine schon das Prozessende anmahnt und proklamiert und fragt, warum das alles noch nicht so ist. Es wächst alles nur so schnell, wie es in den Köpfen aller Betroffenen mitwächst. Sonst funktioniert das System nicht. Ich glaube, dass wir natürlich ein Interesse daran haben. Warum sollte der Senat, sollten die Fachsenatoren oder sollte der Finanzsenator kein Interesse daran haben, dass eine sichere Kontrolle, und zwar auf allen Ebenen, geschieht? Warum sollte ich, gerade ich, ein Interesse daran haben, die Kontrolle
Wir sind im Moment auf einem Weg zu mehr Transparenz, um den viele andere uns beneiden. Natürlich führt diese erhöhte Transparenz für Sie auch zu einer enormen Verfügbarkeit von Daten. Diese Systeme müssen immer wieder überprüft werden, wir müssen sie evaluieren. Das werden wir auch noch machen müssen, und zwar mit einer Querschnittseinheit, für die es ja inzwischen auch schon wieder eine Buchstabenabkürzung gibt.
Wir werden ähnlich wie bei den Produktgruppenhaushalten auch an den Kennziffern, die die Querschnittseinheit erarbeitet hat, im Einzelnen im Laufe der nächsten zwei, drei Jahre weiter feilen müssen und sie immer weiter komplettieren und perfektionieren. Deshalb denke ich, dass wir mit dem Antrag, der meinem Hause ja auch nicht ganz unbekannt war, eine sehr sachliche Basis haben für den Gesamtprozess der Veränderung der bremischen Verwaltung, die gesamte Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung, den Verwaltungsmodernisierungsprozess, das E-Government, das uns heute andere Möglichkeiten gibt, sowohl in der Kontrolle als aber auch natürlich in dem Nachweis von Leistungen.
Insofern bedanke ich mich für die Debatte, ich bedanke mich auch für den Antrag, weil er auch uns hilft. Ich will auch sagen, Herr Mützelburg, ich habe mich sehr über das Urteil des Staatsgerichtshofs gefreut.
Da ich feststelle, dass die Freude allüberall ist, scheint es ja in Ordnung gewesen zu sein, was der Staatsgerichtshof festgestellt hat, und ich denke, dass dieser Antrag auch wiederum feststellt, dass wir einer Meinung sind, dass die Kontrolle so weiterentwickelt werden soll, dass das Parlament und der Senat ihren Kontrollfunktionen gerecht werden müssen, und ich glaube, wir sind auf dem Wege, gemeinsam ein gutes System zu entwickeln.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer Sitzung am 28. November 2001 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1059 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen heute mit der zweiten Lesung die Beratungen über den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht fort und beraten gleichzeitig die Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang. Der Rechtsausschuss hat, denke ich, eine sehr aufwendige Beratung betrieben, er hat praktisch alle Verbände, die mit dieser Sachmaterie zu tun haben, angehört, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Position vorzutragen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Es haben im Wesentlichen drei oder vier Gesichtspunkte dazu beigetragen, dass die Mehrheit im Ausschuss sich für diesen Staatsvertrag ausgesprochen hat. Zunächst einmal, kann man sagen, was übrigens auch in der Präambel des Staatsvertrages zum Ausdruck kommt, setzt Bremen damit eine Tradition der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern fort. Sie wird ja bereits seit Jahrzehnten betrieben, insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollzugs, aber auch auf dem Gebiet der Fortbildung und Ausbildung der Strafvollzugsbediensteten und darüber hinaus auch jetzt im Bereich moderner Technologien. Ich darf einmal so sagen, auch in Richtung des Kollegen Dr. Kuhn, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion ist: Europa wächst zusammen, damit auch Bremen und Niedersachsen! Global denken, lokal handeln, das haben wir hier realisiert.
Wir dachten, Niedersachsen und Bremen gehören zu Europa, und dann werden wir das auch ein bisschen näher zusammenbringen. Es ist auch klug, nicht nur in diesem Bereich, sondern in anderen Bereichen, die vorhandenen Ressourcen des Oberzentrums Bremen und des regionalen Umfeldes zu nutzen. Ich denke einmal, das wird nicht der letzte Schritt gewesen sein, wo es solche Beispiele geben wird, dass Bremen und Niedersachsen hier eng kooperieren. In diesem Fall, und das war maßgebend für die Zustimmung von SPD und CDU, haben folgende Gesichtspunkte eine Rolle gespielt.
Es wird also zunächst einmal die Bildung eines gemeinsamen Landessozialgerichts angestrebt, allerdings mit dem Wermutstropfen, dass es künftig keinen Präsidenten eines Landessozialgerichtes in Bremen mehr gibt, weil es ein solches ja nicht mehr geben wird, sondern die Zweigstelle in Bremen sein wird, und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin in Celle. Diese Zweigstelle wird für den nordwestlichen Bereich Niedersachsens zuständig sein – es handelt sich hier um die drei Sozialgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg, Stade – und für Bremen. Damit wird ein Stück Bürgernähe erreicht, insbesondere für die rechtsuchenden Bürger dieser niedersächsischen Bezirke, die bislang nach Celle fahren mussten.
Der zweite Gesichtspunkt! Der bremische Standort wird aber keineswegs durch diese Maßnahme personell geschwächt, sondern im Gegenteil, ja, man kann sagen, personell verdoppelt. Es sind bisher zwei Senate in Bremen mit sechs Richtern, hier werden jetzt vier Senate geschaffen, und das Personal wird um 15 neue Arbeitsplätze aufgestockt.
Der dritte Punkt, der, das sage ich gleich, weil ich nachher noch einmal darauf eingehen werde, ein rechtspolitischer Grund ist und der uns insbesondere bewogen hat, auch als Sozialdemokraten diesem
Vertrag zuzustimmen, ist, dass mit einer erweiterten Richterbank und der Erweiterung der Senate in der Tat künftig eine bessere Spezialisierung, wie sie bei größeren Gerichten an sich auch üblich ist, aber bei der Kleinheit Bremens einfach objektiv nicht durchführbar war, möglich ist. Ich möchte schon vorbeugen, damit ist keineswegs hier eine Kritik an der bisherigen Rechtsprechung des Bremer Landessozialgerichts verbunden, aber auch eine gute Rechtsprechung ist immer steigerungsfähig, und das ist auch von Fachleuten bestätigt worden.
Ich darf in diesem Zusammenhang die Präsidentin, die übrigens vorher Präsidentin des Bremer Landessozialgerichts war und jetzt Präsidentin des gemeinsamen Landessozialgerichts werden wird, Frau Paulat, zitieren, die hatten wir in den Ausschuss als Sachverständige neben den anderen Verbänden eingeladen. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus dem Protokoll des Rechtsausschusses, der öffentlich getagt hat, kurz zitieren:
„Frau Paulat trägt vor, der Gedanke einer Fusion des Landessozialgerichts Bremens mit Niedersachsen sei bereits vier Jahre alt. Die niedersächsische Gerichtsbarkeit sei zum größten Teil im östlichen Teil von Niedersachsen angesiedelt und konzentriere sich um die Landeshauptstadt Hannover. Diese Benachteiligung der Bevölkerung im Nordwesten solle mit einem zweiten Standort des Landessozialgerichts zumindest teilweise beseitigt werden.
Aus ihrer dreijährigen Tätigkeit als Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Bremen seien ihr die Probleme bekannt, die durch die Aufteilung der Gesamtheit des Sozialversicherungsrechts auf zwei Spruchkörper entständen. Zwar seien diese Probleme zu lösen, aber es sei deutlich geworden, dass es sehr mühsam sei, sich in der Hälfte der Fachgebiete auf dem aktuellen Stand zu halten, um eine qualitativ gute Rechtssprechung anbieten zu können.
Hinzu komme, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen ein Missverhältnis zwischen der Größe des Sozialgerichts Bremen als Unterinstanz und der Größe des Sozialgerichts gäbe. Während in Niedersachsen das Verhältnis ungefähr ein Drittel zu zwei Drittel ausmache, betrage dies in Bremen, was die Anzahl der Richter betreffe, ungefähr eins zu eins. Dieses Verhältnis zu verändern scheine ihr aus Bremer Sicht nicht unvorteilhaft.“
Ich denke einmal, dass diese sachverständige Äußerung der künftigen Präsidentin des gemeinsamen Landessozialgerichts doch überzeugend ist, zumindest nachvollziehbar, so dass die beiden Koalitionsfraktionen sich dem angeschlossen haben.
Es gab erhebliche Kritik seitens der Verbände. Es darf nicht verschwiegen werden, das ist auch in der
Drucksache im Einzelnen aufgelistet worden. Der Richterrat und der Personalrat des Landessozialgerichts befürchten eine zusätzliche Belastung des Personals, Reibungsverluste und zusätzlichen Arbeitsaufwand. Insbesondere wird befürchtet, dass Rechtsgebiete, die für Bremer bisher auch schneller erreichbar waren, aus Bremen abwandern, so dass Bremer nun fahren müssen.
Zum Letzteren muss ich sagen, auch darüber haben wir mit Frau Paulat ganz offen gesprochen, allerdings auch mit der gebotenen Zurückhaltung, wie es einem politischen Gremium geziemt, das sind Geschäftsverteilungsfragen, die im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt sind und einer richterlichen Entscheidung zugeordnet sind, nämlich dem richterlichen Präsidium des künftigen Landessozialgerichts. Da können auch keine politischen Vorgaben im Staatsvertrag getroffen werden. Aber Frau Paulat, und das war doch ganz interessant, sagte uns, dass natürlich der Geist dieses Vertrags, nämlich mehr Bürgernähe und nicht zusätzliche Erschwernisse, gerade auch für Schwerbehinderte, zu erzeugen, auch bei einer Geschäftsverteilungsdiskussion im Präsidium zu berücksichtigen sei.
Der Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen, Herr Kuhn wird sich ja dazu noch einmal melden, hat sich gegen die Zusammenlegung der Landessozialgerichte ausgesprochen. Er hat das insbesondere auch mit dem Kostenargument begründet. In der Tat werden mehr Kosten entstehen, einmalige Kosten durch den Umzug, dann aber auch laufende, aber die Summen halten sich in Grenzen. Sie belaufen sich auf etwa 20 000 bis 25 000 Euro, glaube ich, beim Umzug, in etwa doppelter Höhe bei den laufenden Kosten, so dass dies vertretbar ist.
Insgesamt bittet der Ausschuss mehrheitlich das Parlament um Zustimmung zu dem Staatsvertrag und zu den notwendigen Änderungen des Gesetzes zur Sozialgerichtsbarkeit. – Danke schön!