Insgesamt bittet der Ausschuss mehrheitlich das Parlament um Zustimmung zu dem Staatsvertrag und zu den notwendigen Änderungen des Gesetzes zur Sozialgerichtsbarkeit. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat, Herr Isola hat es angekündigt, die Grünen können sich dem Lob über den Staatsvertrag zur Schaffung eines gemeinsamen Landessozialgerichts, so wie er jetzt vorliegt, nicht so recht anschließen, und wir werden ihm deswegen auch nicht zustimmen. Die Gründe dafür stehen im Bericht, ich kann sie noch einmal knapp zusammenfassen.
Wir meinen, dass wir einen solchen Vertrag eigentlich nur abschließen, eine solche Regelung nur vereinbaren sollten, wenn sie dem Land, wenn sie den Menschen in Bremerhaven und Bremen auch
tatsächlich Vorteile und Nutzen bringt. Den Nutzen haben wir bisher nicht erkennen können. Ich möchte einmal den Sprecher der CDU im Landtag von Niedersachen in Hannover zitieren, der bei der Beratung im Februar über den Staatsvertrag in Hannover erklärt hat, ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Die Schaffung länderübergreifender Einrichtungen ist grundsätzlich sinnvoll, wenn dadurch Synergieeffekte und Einsparpotentiale erzielt werden können. Diese Voraussetzungen sind im Falle des Staatsvertrags aber nicht erkennbar. Deswegen lehnen wir ihn ab.“ Die CDU scheint in Hannover helle Köpfe zu haben.
Ich weiß ja nicht, was Herr Röwekamp sagen wird, aber ich fürchte, er wird uns das Gegenteil von dem erzählen, was sein Kollege Heinemann in Hannover gesagt hat. Der Kollege Heinemann in Hannover, Ihr Kollege, hat ja Recht. Das Landessozialgericht wird auf Dauer, und zwar sowohl für Niedersachsen als auch für Bremen, höhere Kosten bedeuten, so zwischen 20 000 und 50 000 Euro im Jahr. Einmal abgesehen von dem Umzug, einmal abgesehen davon, dass Sie heute noch gar nicht wissen, wohin es denn umziehen soll. Da sind wir ja alle ganz gespannt. Wir machen hier einen Staatsvertrag, und kein Mensch weiß, wo dieses Gericht eigentlich arbeiten soll. Da sind wir gespannt.
Am Anfang hieß es, das Ganze werde gemacht, damit Kosten gesenkt würden, dann hieß es, es sollte die Kosten schonen, und jetzt wird ganz offen darüber geredet, Kosten sind nicht so entscheidend bei dem Projekt. Wir sehen, viele Bremerinnen und Bremer, die in Zukunft das Landessozialgericht anrufen werden beziehungsweise geladen werden oder als Partei dorthin müssen, können ihr Recht nicht mehr in Bremen finden, sondern müssen nach Celle, weil nämlich einige Fachgebiete nur dort verhandelt werden. Natürlich ist es so, dass möglicherweise eine bestimmte Zahl von Niedersachsen, wenn sie aus Cuxhaven, Oldenburg, Delmenhorst kommen, nach Bremen können, aber, ehrlich gesagt, das ist nicht so unbedingt unsere Baustelle. Wenn wir einen gemeinsamen Nutzen davon haben, ist es ja in Ordnung, aber dass wir dafür mehr Geld zahlen und dass Bremer dafür den weiteren Weg nach Celle gehen sollen, das ist ja auf den ersten Blick erst einmal nicht einleuchtend.
Dann die Frage der Qualität der Urteile hier in Bremen und die größere Spezialisierung! Ich will noch einmal festhalten, es hat bisher keine Kritik an dieser Qualität des Gerichts in Bremen gegeben, trotzdem wird jetzt hypothetisch gesagt, das kann ja immer besser werden. Das kann schon sein. Aber, Herr Kollege Isola, dass Sie nun ausgerechnet die jetzige und vor allem die zukünftige Präsidentin des Landessozialgerichts hier als Sachverständige ein
führen, das lässt mich nun in der Tat doch schmunzeln. Ich meine schon, dass sie in dieser Frage eben doch parteiisch ist. Insofern kann ich das gut verstehen, was sie vertritt, aber als Sachverständige ist sie da, glaube ich, nicht unbedingt aufgetreten. Das sollten wir einmal außen vor lassen. Wenn Sie mir eine fundierte, ältere Kritik an den Urteilen des Landessozialgerichts nennen könnten, die wirklich zwingend macht, dass es aufgeteilt wird, bitte, aber das haben Sie nicht gemacht!
Die übergroße Zahl der Verbände: Sie haben nur die Richterverbände genannt, das ist eine Seite, da könnte man so sagen, wie der Staatsrat auch gesagt hat, das sind alles Leute, die immer am Alten festhalten und sich nicht bewegen. Das glaube ich nicht. Aber zusätzlich darf ich einmal vorlesen, wer sich dagegen ausgesprochen hat: die Kassenärztliche Vereinigung, der Sozialverband VdK, die AOK, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, der Sozialverband Deutschland, ehemals Reichsbund, der DGB. Sie alle haben Bedenken, Kritik im Einzelnen und am ganzen Unternehmen angemeldet, als Einzige dafür war die Rechtsanwaltskammer in Bremen. Schon ein ziemlich eindeutiges Urteil, wenn man sich die Leute anhört, die damit im Wesentlichen auch zu tun gehabt haben und auch zu tun haben werden!
Warum also das ganze Unternehmen? Die vorliegende Begründung sagt, man sollte doch bei den Mehrkosten nicht so päpstlich sein, dieses Vorhaben sei, ich darf aus der Begründung zitieren, „ein Teil der Zusammenarbeit mit Niedersachsen im Bereich der Justiz, dessen Kostenseite nicht isoliert betrachtet werden darf“. Das, finde ich, ist nun wirklich ein interessanter Gesichtspunkt. Ich gebe ja gern zu, wenn man so zwischen Krieg und Frieden schwebt, wie das einmal in Europa der Fall gewesen ist, dann ist die Frage der Kooperation in jedem Falle richtig, und da kann man auch einmal langfristig denken, okay, da muss man einmal zuzahlen. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass das zwischen Bremen und Niedersachsen so der Fall ist. Wir möchten eigentlich an Kooperation die Bedingung knüpfen, dass auch Nutzen dabei ist. Wir sehen diesen Nutzen nicht.
In der Debatte in Hannover ist interessanterweise von der dortigen Regierung eingewendet worden, es handele sich sozusagen um eine Mischkalkulation. Das kann ja sein, aber wir kennen diese Kalkulation nicht. Die Abgeordnete der SPD hat im Niedersächsischen Landtag gesagt, es habe sich um ein Kompensationsgeschäft gehandelt, und sie hat dabei den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven genannt. Ist ja interessant! Auch das ist uns nicht bekannt, dass die Frage des Landessozialgerichts irgendwie in einem Zusammenhang mit dem Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven steht.
Ich bringe das hier nicht in die Diskussion, ich zitiere das, was die SPD-Abgeordnete in Niedersachsen vorgetragen hat, um diesen Staatsvertrag zu be
gründen. Mich würde ja interessieren, was darüber verhandelt worden ist, vielleicht kann Herr Scherf sich daran erinnern, ob das so gewesen ist. Sachdienlich wäre eine solche Verknüpfung nicht.
Also, es gibt für uns keinerlei Gründe für diesen Staatsvertrag, für diese Art von Kooperation. Wir sehen gegenwärtig nur Gegengründe, deswegen lehnen wir ihn auch ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns ja hinsichtlich der Für- und Wider-Argumentationen hinreichend auch im Rechtsausschuss austauschen können, deswegen, denke ich, ist es völlig ausreichend, sich jetzt noch einmal auf die einigen wenigen Punkte zu konzentrieren, in denen die Regierungsfraktionen offensichtlich einen Dissens mit der Opposition haben. Ich will das noch einmal zusammenfassen.
Isoliert betrachtet macht eine Schaffung eines gemeinsamen Landessozialgerichts wenig Sinn. Ich betrachte dies aber als einen weiteren Schritt in der zunehmenden Kooperation mit dem Land Niedersachsen auf dem Gebiet der Justiz. Wir praktizieren sie bereits erfolgreich im Strafvollzug, und wir wollen sie auch gemeinsam im Strafvollzug fortsetzen. Deswegen gibt es ja die Gespräche zwischen den beiden Ländern über eine gemeinsame Möglichkeit des Strafvollzugs. Wir wollen die Zusammenarbeit aber auch über das Bisherige hinaus im wohlverstandenen Interesse der Bürgerinnen und Bürger Bremens und Bremerhavens weiter intensivieren.
Ich denke mir, dass nach der Schaffung eines gemeinsamen Landessozialgerichts auch weitere Schritte unternommen werden können, um hier an den Standorten Bremen und Bremerhaven Gerichtskompetenz zu bündeln.
Es macht für mich zum Beispiel keinen Sinn, dass jemand, der in Bremen oder Bremerhaven wohnt, aber in Langen, Schiffdorf oder Syke arbeitet, in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung nach Stade oder nach Verden fahren muss. Das, finde ich, ist ein weiterer Punkt, bei dem wir auch etwas für unsere Bevölkerung tun können, indem wir erreichen, dass wir auch im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit vielleicht zu einer Verständigung mit Niedersachsen kommen. Das betrifft auch im Übrigen die Bereiche des Sozialgerichts, also nicht nur des Landessozialgerichts, sondern auch des Sozialgerichts. Da kann ich mir auch vorstellen, dass wir aufgrund der relativ kleinen Einheiten, die wir hier haben, zu einer verstärkten Kooperation kommen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Isoliert betrachtet, Herr Dr. Kuhn, mag Ihr Argument also vielleicht durchschlagen. Ich sage, wir reden hier aber nicht nur über das Landessozialgericht, sondern darüber, wie wir mit Niedersachsen zukünftig auf dem Gebiet der Justiz zusammenarbeiten. Selbst wenn man die Argumente auf das gemeinsame Landessozialgericht konzentriert, meine ich, dass die auch in der Drucksache wiedergegebenen Argumente überzeugen. Wir stärken den Standort Bremen, indem wir hier zusätzliche Arbeitsstellen im Bereich der Justiz aus Niedersachsen schaffen.
Das ist sicherlich auch der wohlverstandene Grund, weshalb mein Kollege in Niedersachsen dagegen gewesen ist, Herr Dr. Kuhn. Das ist sicherlich kein Widerspruch, sondern die gleiche Argumentation. Er befürchtet einen Kompetenzverlust für das Landessozialgericht Niedersachsen, was wohl auch zum Teil stimmt, man muss sich ja nur die zukünftige Gerichtsverteilung anschauen, ich verbinde hiermit eine Kompetenzverstärkung in Bremen. Wir stärken den Standort, es werden 15 neue Arbeitsplätze entstehen.
Der nächste Punkt ist, meine ich, ebenso überzeugend. Wir haben in Bremen mit sechs Richtern eine relativ kleine Einheit. Wir haben auch bei anderen Funktionen, ich nenne nur das Stichwort gemeinsamer Präsident für das Finanzgericht und Oberverwaltungsgericht, darauf gesetzt, Synergien zu erzeugen und größere Einheiten zu schaffen. Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, dass das richtig ist. Denken Sie nur einmal an die Vertretungssituationen! Wenn im Geschäftsstellenbereich eine Mitarbeiterin beim Sozialgericht krank wird, bricht da, ich will jetzt nicht sagen, das Geschäft zusammen, führt aber zu erheblichen Erschwernissen. Wir haben eine wesentlich verbesserte Vertretungssituation auf Richter- und auf Personalebene, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt aus unserer Sicht Sinn macht.
Wir haben natürlich die Einwände insbesondere der Sozialverbände ernst genommen. Die machten nachdenklich, das hat auch noch zu einer sehr intensiven Diskussion im Rechtsausschuss geführt. Ich glaube aber gemeinsam mit der zukünftigen Präsidentin und gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Kuhn, dass wir im Wege des Vollzuges, der Zuweisung und der Zuständigkeiten im Präsidialrat sicherlich eine vernünftige Lösung für diese Probleme finden müssen. Die geäußerten Bedenken, dass jemand wegen der Verhandlung über seinen Grad der Schwerbehinderung nun zukünftig nicht nach Bremen, sondern nach Niedersachsen fahren muss, halte ich, vorbehaltlich natürlich der zu treffenden Regelungen und unter Maßgabe dessen, was wir da besprochen haben, für ausgeschlossen.
Lassen Sie es uns machen! Sie werden sehen, die geäußerten Bedenken werden sich nicht niederschlagen, im Gegenteil, wir werden wesentlich straffere Entscheidungsformen und wesentlich kompe
tentere Senate beim Landessozialgericht haben. Die Bündelung von Kompetenz bedeutet aus unserer Sicht auch immer Fortschritt. Deswegen sind wir dafür, auch die Mehrkosten, die hier entstehen, in Kauf zu nehmen, weil wir der Ansicht sind, dass sich die Sache insgesamt für Bremen und Bremerhaven lohnt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ähnlich wie Herr Isola das eben gesagt hat, ist dieser Staatsvertrag ein wesentlicher Schritt in der Zusammenarbeit Bremens mit Niedersachsen. Er ist nicht der letzte. Wir haben eine ganze Reihe ähnlicher Projekte nicht nur im Justizressort, sondern auch in den anderen Ressorts ins Auge gefasst.
Wenn man die Selbständigkeit Bremens verteidigen will, darf man nicht bei der Kooperation eng sein, sondern muss das zusammen sehen. Wir sind und bleiben selbständig, gerade weil wir fähig sind, mit dem Umland zu kooperieren. Dies ist so ein Beispiel dafür. Darum bin ich froh, dass das jetzt bei uns durch den Landtag beraten und beschlossen wird, weil es ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Er wurde lange vorbereitet, diskutiert und nun endlich beschlossen.
Als Herr Kuhn eben aus dem Niedersächsischen Landtag zitiert hat, habe ich schnell einmal nachgelesen. Es ist witzig, dass der Grüne in Niedersachsen sagt, Herr Schröder, ein gemeinsames Landessozialgericht für die Länder Bremen und Niedersachsen ist grundsätzlich sinnvoll. „Vor allen Dingen muss Bremen ein Interesse daran haben,“ so die Grünen in Niedersachsen, „weil der Stadtstaat für ein spezialisiertes Obergericht einfach zu klein ist. Die Absicht einer engeren Kooperation zwischen den beiden Ländern auch auf diesem Gebiet wird deshalb von uns ausdrücklich begrüßt.“
Lieber Herr Dr. Kuhn, es ist so, wie es ist. Sie sind da in der Opposition, und Sie sind hier in der Opposition. Oppositionsrechte sind natürlich klar, man muss so etwas nicht unbedingt unterstützen, aber dass das gerade aus Bremer Sicht willkürlich und nachteilig ist, das kann man nicht sagen.
Was die Kompensationsgeschäfte angeht, so ist weit hergeholt, was die Kollegin Brockmann in Niedersachsen über den Hafen gesagt hat. Wir haben nicht ein einziges Mal darüber geredet, dass das einen Zusammenhang hat. Wenn überhaupt, dann hat
Viel näher liegend wäre, ich habe heute Morgen gerade bei den Verkehrsunternehmen Niedersachen und Bremen geredet, dass wir möglichst viele Gründe haben, Menschen, die in dieser Region wohnen, auch tatsächlich zusammenzubringen. Sie wissen auch, dass das real ist und nicht nur einfach ein Phantasieprojekt von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern ist, sondern dass es real ein Wachstum gibt, das unsere Verkehrsunternehmen zusammenwachsen lässt und die Menschen hin und her transportiert. Wir wachsen in die Region, habe ich heute Morgen den Verkehrsunternehmern gesagt, mit den Straßenbahnen und allem Drum und Dran, dann gehört so etwas dazu.
Man muss nicht nur gern zum Einkaufen, für das Kulturangebot oder für die Ausbildung hierher kommen wollen, sondern auch zu solchen Dienstleistungen. Das ist doch ganz nahe liegend. Ich finde sehr reizvoll, dass nun in Zukunft die Sozialgerichtsfälle von Aurich, Oldenburg und Stade hier in Bremen verhandelt werden. Das ist ein Stück Zusammenwachsen an der Küste. Das wollen wir. Das wollen wir nicht nur bei der Sozialgerichtsbarkeit, das wollen wir eigentlich überall. Hoffentlich gelingt uns das auch in anderen Fällen und auf anderen Gebieten.
Ein gutes Quartier, lieber Herr Kuhn, finden wir. Wir haben noch ein paar Monate Zeit, wir müssen nicht zum 1. April 2002 einziehen. Wir haben eine Übergangsphase vereinbart. Wir müssen natürlich einen guten Platz finden. Wir verhandeln da spitz, wie Sie alle wissen. Wir müssen einen guten Vertrag bekommen, sonst bekommen wir Ärger im Untersuchungsausschuss, auch wieder von Herrn Kuhn, den wollen wir vermeiden. Wir wollen das schön durchsichtig und klar machen, damit jeder in die Papiere schauen kann.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir mitten in der Stadt, so dass es eine Aufwertung der Stadt ist, auch einen guten Platz für das gemeinsame Landessozialgericht finden. Mit dem Sozialgericht und allen anderen Fachgerichten zusammen haben wir einen zusätzlichen Effekt, weil wir dann die Fachgerichtsbarkeit unter einem Dach haben. Das wird mit Sicherheit Kostenersparnisse bringen und Vorteile für alle, die an dieser Fachgerichtsbarkeit Anteil haben. Ich danke Ihnen sehr, wenn Sie das gleich verabschieden!
Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung, dass in Artikel 1 Satz 1 nach dem Wort „am“ das Datum 10. Dezember 2001 eingefügt wird, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!