Protocol of the Session on March 20, 2002

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der SPD mit der DrucksachenNummer 15/1043 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksachen-Nummer 15/1100, Kenntnis.

Optimierung der parlamentarischen Beteiligung bei der Kontrolle öffentlicher Unternehmen

Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 6. März 2002 (Drucksache 15/1091)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Perschau.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute nicht zum ersten Mal das Thema parlamentarische Beteiligung bei der Kontrolle öffentlicher Unternehmen. Ich bin froh darüber, dass wir es heute auf der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Grundlage eines gemeinsamen Antrags machen, den wir hier von allen drei Fraktionen vorgelegt haben.

Es hat sich in der Zwischenzeit eine ganze Menge getan. Es hat einen Gang zum Staatsgerichtshof gegeben, initiiert von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das hat allerdings nur einen ganz kleinen Teil dieser Fragestellung beleuchtet, nämlich die Frage, wie es mit beliehenen Unternehmen aussieht. Wir haben uns als Fraktion, ich glaube, es war im letzten Jahr, auch schon intensiver mit den ganzen Fragestellungen beschäftigt, und wir haben dazu sogar eine wissenschaftliche Begleitung gehabt. Ich glaube, dass wir alle gemeinsam mittlerweile auf einem guten Weg sind bezüglich der Rechte des Parlaments bei der Frage der Kontrolle öffentlicher Unternehmen.

Worum geht es? Wir haben in den vergangenen Jahren im Rahmen unserer Verwaltungsreform nicht nur viele Aufgaben ausgelagert und abgegeben, sondern auch öffentliche Aufgaben auf private Unternehmen übertragen beziehungsweise allein für diesen Zweck eine Vielzahl von Unternehmen gegründet.

Wir haben unterschiedlichste Rechtsformen, wir haben Eigenbetriebe und GmbH. Wir stellen fest, dass die Kontrolle über die Verwaltung ausgegliederter Betriebe und über die privatrechtlichen Gesellschaften, die sich im Eigentum oder Teileigentum der öffentlichen Hand befinden, dem Senat obliegt. Das, glaube ich, steht auch völlig außer Frage. Unsere Frage als Parlamentarier muss sein, wie wir eigentlich auch in unserer Arbeit sicherstellen können, dass wir unserer Kontrollfunktion auch gegenüber dem Senat nachkommen können, der wiederum die Kontrolle über diese ganzen Unternehmen hat.

(Beifall bei der SPD)

Der Senat hat zuletzt am 5. Februar 2002, und wir haben das auch anschließend im Haushaltsausschuss gehabt, ein erstes Konzept für eine organisatorische Neustrukturierung des Beteiligungscontrollings vorgelegt. Das war auch eine Grundlage für den Antrag, den wir hier formuliert haben. Wir glauben nämlich, dass der Senat mit dieser Ausrichtung auf dem richtigen Weg ist.

Es ist klar, dass sich die Kontrolle öffentlicher Gesellschaften in das Gesamtgefüge unseres staatlichen Systems einfügen muss, also nicht nur in das Gesamtgefüge der Ressortstrategien, wenn es darum geht, einzelne Gesellschaften aus einzelnen Fachbereichen zu kontrollieren, sondern in das Gesamtgefüge, was zum Beispiel für uns auch heißt, im Jahr 2005 verfassungskonformer Haushalt, Sanierungssicherstellungsgesetz und all die Sachen, die wir hier schon beschlossen haben.

Zur Umsetzung dieser primären Oberziele dienen ganz viele einzelne Strategien. Hier muss natürlich auch die Aufgabenerfüllung durch öffentliche oder teilöffentliche Unternehmen eingebettet werden. Hierfür bedarf es erst einmal klarer und konkreter Ziele, also auch wir als Parlamentarier müssen, glaube ich, noch eine ganze Menge Hausaufgaben machen, wenn es darum geht, beurteilen zu können, welche Informationen wir benötigen.

Wir sehen das immer ganz eindrucksvoll im Haushaltsausschuss und haben dort auch immer die Diskussionen mit dem Staatsrat, welche Informationen wir eigentlich bekommen. Zurzeit können wir sie eigentlich eher in Kilogramm messen.

(Abg. Frau L e m k e - S c h u l t e [SPD]: Ja, genau!)

Es sind mehrere Kilogramm an Unterlagen, die gerade wir als Haushälter bekommen, obwohl es teilweise Zusammenfassungen sind. Vor zehn oder 15 Jahren, und Herr Dannemann schildert das immer eindrucksvoll, reichte den Parlamentariern oftmals eine Beschreibung aller Gesellschaften und was es damit auf sich hat, auf ein paar wenigen Seiten.

Das eine ist zu wenig, das andere offenbar zu viel oder in einer nicht geeigneten Form präsent. Ich glaube, dass wir daran mitarbeiten müssen, das zu verändern. Es kann nämlich nicht darum gehen, dass jeder einzelne Parlamentarier alle kompletten Geschäftsunterlagen aller öffentlichen oder teilöffentlichen Unternehmen bekommt oder einsieht oder selbst auswertet.

Ich glaube, dass wir einen Anspruch darauf haben, vom Senat in seiner Gesamtheit, seiner Gesamtverantwortung, aber auch von den einzelnen Fachsenatoren, und da spreche ich auch die Fachdeputationen an, genau zu erfahren, welche Ziele quantitativer, aber auch qualitativer Art hinter den Beteiligungen stecken und ob diese Ziele erreicht werden.

(Beifall bei der SPD)

Der Senat hat dies auch erkannt und zugesichert, dass er das machen möchte und dass auf den verschiedenen Steuerungsebenen die Verantwortlichen eben mit qualifizierten und adressatenorientierten Informationen zeitnah versorgt werden. Ich glaube, dieses Adressatenorientierte ist ganz wichtig. Der Abgeordnete, der in seiner Fachdeputation aus fachlicher Sicht über Beteiligungen diskutiert, macht das sicherlich anders als ein Finanzpolitiker, der in seiner Verantwortung den Gesamthaushalt im Blick haben und fragen muss, wie sich eigentlich dieses komplette Geflecht auf unsere Ziele auswirkt.

Wie stellt man sich nun vor, wie die Neustrukturierung aussehen kann? Ich glaube, hier beschreitet der Senat den richtigen Weg. Es soll nämlich darum

gehen, dass es im Wesentlichen zwei Einheiten des Beteiligungsmanagements geben wird. Eine so genannte Querschnittseinheit Beteiligungsmanagement soll im Auftrag des Senats eine kontrollierende und die Geschäftsprozesse des Beteiligungsmanagements vereinheitlichende Funktion wahrnehmen. Diese Querschnittseinheit Beteiligungsmanagement ist dann auch diejenige Größe, die uns zum Beispiel als Haushaltsausschuss als Ansprechpartner dient und uns die Informationen derart aufbereitet, dass wir in die Lage versetzt werden, den Senat in seiner Gesamtheit zu kontrollieren. Sie unterstützt die Fachressorts bei ressortübergreifenden Zielkontrollen und Analysen, bei Grundsatz- und Sonderfragen der Beteiligungspolitik und bei der Implementierung einheitlicher Standards.

Ich glaube, auch das ist wichtig: Ich erwarte von den Vorlagen, die wir dann bekommen, dass sie auch einen gewissen Wiedererkennungswert haben. Es kann nicht angehen, dass jedes Unternehmen oder jeder Senator oder jede Senatorin für den eigenen Bereich eine eigene Aufbereitung der Daten wählt.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen in die Lage versetzt werden, in standardisierter Form uns eine Meinung und ein Urteil darüber bilden zu können.

Unterhalb dieser Querschnittseinheit Beteiligungsmanagement wird es dann ein dezentrales Beteiligungsmanagement durch die Fachressorts geben. Das ist, glaube ich, auch von elementarer Wichtigkeit, weil es natürlich nicht nur darum gehen kann zu prüfen, wie viel Geld wir hineinstecken und wie viel übrig bleibt, also um die Oberziele, sondern es geht auch im Inhalte.

Viele dieser Gesellschaften, die wir haben, haben natürlich etwas mit Inhalten zu tun. Wir haben diese HANEG für unsere Ausgleichsflächen, das hat etwas mit Politik zu tun, da geht es nicht darum, wer welche Grundstücke zum größtmöglichen fiskalischen Nutzen verwaltet, sondern es stehen auch ganz andere Dinge dahinter. Das ist ebenso bei der Gesellschaft, die wir im Arbeitsbereich haben. Das hat etwas mit Arbeitsmarktpolitik zu tun und damit, was wir eigentlich erwarten, was diese Gesellschaften tun, um bestimmte Probleme auf dem Arbeitsmarkt im Lande Bremen, in unseren beiden Städten zu beseitigen. Das ist mehr als die reine Betrachtung, wie viel Geld wir hineingeben und wie viel wir irgendwo herausbekommen, im Zweifel nichts, woanders haben wir vielleicht das Glück, dass man etwas herausbekommen kann.

Das soll durch die Ressorts geleistet werden, und zwar ein dezentrales Beteiligungsmanagement durch die Fachressorts. Ich denke, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das natürlich auch nur in Begleitung und mit Zustimmung der Fachdeputationen erfolgen kann. Ich wünsche mir, dass sich alle Frak

tionen mit dem Thema auseinander setzen und wir möglichst bald auch dazu kommen, dass in den Fachdeputationen eben auch gemeinsame Ziele und Zielformulierungen erarbeitet werden.

Die Gesamtstrategie des Senats, die zurzeit verfolgt wird, ist ja, dass wir in allen Bereichen dazu übergehen, zu verbindlichen Kontrakten zu kommen, sei es mit den Zuwendungsempfängern, sei es untereinander. Es gibt einen eigentlich wirklich bahnbrechenden Kontrakt zwischen dem Sozialressort und dem Senat, er ist schon vor längerer Zeit geschlossen worden, der genau festlegt, einen verbindlichen Charakter hat, wie sich zum Beispiel die Haushaltseckwerte der nächsten Jahre verändern, wie sich aber auch bestimmte andere Zielkennziffern zu verändern haben oder welche Annahmen einem bestimmten Weg zugrunde liegen. Diese Kontrakte gilt es auch zu schließen, wenn wir über Beteiligungsmanagement reden. Ich erwarte, dass es dann Vertragsbeziehungen zwischen der Obereinheit, der Querschnittseinheit und den Fachressorts gibt.

Die Fachressorts müssen natürlich eigene Vertragsgestaltungen mit den Gesellschaften machen. Uns ist bei der Ausgestaltung der Verträge mit den Gesellschaften sehr wichtig, und das haben wir auch in unserem Antrag berücksichtigt, dass es natürlich darum gehen muss, dass wir auch größtmögliche Informationen aus den Gesellschaften erhalten –

(Beifall bei der SPD)

nicht wir, aber das Fachressort – und dass das Fachressort, das dort die Aufsichtsfunktion ausübt, nicht durch irgendeine Vertragsgestaltung beschränkt wird und sagen muss, das ist ja auf einmal ein Privater, der kann uns da keine Auskünfte geben, oder wir können da nicht so eingreifen, wie wir uns das vorstellen.

Genau das darf eben nicht passieren, sondern es ist auch eine Frage der Vertragsgestaltung. Wenn wir jemandem eine Aufgabe übertragen, liegt es an uns, und zwar in dem Moment, in dem wir die Aufgabe übertragen, das muss man dann ehrlicherweise sagen, auch zu definieren, welche Informationen eigentlich dann abgeliefert werden müssen oder auch nicht.

Deshalb haben wir auch für zukünftige Aufgabenauslagerungen aufgenommen, sowohl bei der Verwaltung als auch bei Unternehmen privater Rechtsformen und auch für unsere Eigen- und Wirtschaftsbetriebe, dass wir auch hier eine standardisierte Form der Berichterstattung haben. Bei der Vielzahl der Eigenbetriebe, die wir gegründet haben, habe ich das Gefühl, dass es manchmal von Lust und Laune der einzelnen Ressorts abhängig war, wie gut oder schlecht die Begründungen waren.

(Beifall bei der SPD – Glocke)

Ich bin sofort fertig! Das reicht dann von dem einfachen Dreizeiler, wir gründen einen Eigenbetrieb, weil wir das wollen und weil es gut und richtig ist, bis hin zu einer ganz dicken Vorlage, in die detailliert auch wirtschaftliche Kennziffern aufgenommen werden. Ich glaube, uns ist sehr damit geholfen, wenn wir hier bestimmte Dinge standardisieren und definieren, welche Inhalte Gegenstand auch von Bürgerschaftsvorlagen zu sein haben, die uns dann hier erreichen, wenn es um die Entscheidung geht, Aufgaben auszulagern oder neue Gesellschaften zu gründen.

Die Zeit ist um! Ich behalte mir vor, noch ein zweites Mal zu sprechen, aber ich warte erst noch einmal ab, was die Kollegen sagen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wiedemeyer hat den Antrag, wie ich finde, sehr umfänglich und sehr präzise vorgetragen und interpretiert, wie wir uns eine zukünftige Kontrolle der öffentlichen Unternehmen vorstellen. Wir reden ja nicht zum ersten Mal über dieses Thema. Es freut mich im Übrigen auch, wenn ich das so formulieren darf, dass durch ihre Unterschrift die Grünen wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt sind. Sie werden sich erinnern, dass wir einmal versucht haben, dieses Thema gemeinsam zu beraten. Das endete aber damit, dass die Grünen dann den Staatsgerichtshof angerufen haben. Ich möchte gleich noch ein paar Sätze dazu sagen.

Ich möchte nur zwei, drei Punkte aus dem Antrag herausnehmen, um zu verstärken, was Frau Wiedemeyer gesagt hat: Die Kontrolle obliegt dem Senat. Ich halte es für einen wesentlichen Punkt, dass der Zugriff des Parlaments auf die Gesellschaften eben nur mittelbar über den zuständigen Senator zu erfolgen hat und erfolgen kann, eine Auskunfts- und Berichtspflicht der Gesellschaft ausschließlich gegenüber dem Senat besteht und wir uns sozusagen am Ende dieser Kette befinden, gleichwohl natürlich alle Informationen, und dies geht ja auch deutlich aus dem Staatsgerichtshofsurteil hervor, bekommen, aber diese Informationen über den Senat beziehungsweise über den zuständigen Fachsenator bekommen.

Ich begrüße sehr, wie das Finanzressort an diesem Beteiligungscontrolling, das ja auch für diesen Bereich verantwortlich ist, in den letzten Wochen und Monaten weitergearbeitet hat. Die Vorschläge, wir haben hier über dieses Thema schon einmal gesprochen, beruhen auf einer Dreistufigkeit. Es gibt die öffentlichen Unternehmen, die jeweiligen senatorischen Behörden und dann den Senat insgesamt und

die Bürgerschaft. Jetzt soll zugeordnet werden, welche Informationen welche Stufen erreichen sollen und welche Informationen an die entsprechenden, sehr unterschiedlichen Zielgruppen gegeben werden sollen.