Protocol of the Session on February 21, 2002

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Wischer.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krankenkrassenbeiträge bleiben stabil, die Leistungen für die Versicherten werden verbessert, so sprach es im Wahlkampf 1998 der jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Inzwischen sind die Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar dieses Jahres deutlich angestiegen, und die Leistungen für die kranken Menschen wurden drastisch gekürzt. Festzustellen ist, die Gesundheitsreform der Bundesregierung ist gescheitert!

Am Beispiel der häuslichen Krankenpflege, meine Damen und Herren, sind die erheblichen Verschlechterungen für die Kranken deutlich nachzuweisen, und dies wird im Bericht des Senats auch ungeschminkt dargestellt. Die Defizite sind wie folgt zusammenzufassen: Patienten, die nach der Krankenhausentlassung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigen, müssen dies jetzt selbst bezahlen. Älteren Patienten, bei denen aufgrund von Vorerkrankungen und der altersgemäßen verlängerten Erholungsphase die Verweildauer in der Klinik nicht oder nur marginal verkürzt werden kann, werden Leistungen der Grundpflege nicht mehr gewährt. Für die Medikamentenvergabe, für Verbandswechsel und Blutdrucküberwachung verweigern sich die Kassen mit dem Hinweis auf Angehörige. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass selbst bei entsprechender Anleitung die Interpretation der Daten und die Wundbeobachtung keine Laientätigkeit darstellen, sondern selbstverständlich von ausgebildeten Pflegekräften übernommen werden müssen.

Psychisch Kranke und die spezifischen Alterserkrankungen wie Demenz sowie die geriatrischen Krankheitsbilder sind ohne häusliche Versorgung, meine Damen und Herren, und wenn die Patienten dann noch die geriatrische Tagesklinik besuchen können, für die wir alle hier im Parlament gemeinsam eingetreten sind, dann gibt es im häuslichen Bereich schon gar keine Hilfe mehr, eine Situation, meine Damen und Herren, die so nicht akzeptiert werden kann, vor allem vor dem Hintergrund, dass durch die Einführung der Fallpauschalen im stationären Bereich eine weitere Verschlechterung in der häuslichen Krankenpflege eintreten wird. Auch dies führt der Senat in seinem Bericht aus.

Die CDU-Fraktion teilt die Einschätzung des Senats. Wir haben deshalb auch einen Antrag an unseren Koalitionspartner gegeben, der den Senat auffordert, über den Bundesrat initiativ zu werden, damit die Situation in der häuslichen Krankenpflege verbessert werden kann. Diesen Antrag hat die SPD nicht unterstützt, so dass die Situation weiterhin so unbefriedigend bleiben muss, wie sie sich zurzeit leider darstellt. Hier stützt die SPD anscheinend die Position der Bundesregierung, die sich ebenfalls jeder Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verweigert hat, so im November 2001, nachdem die CDUBundestagsfraktion beantragt hatte, eine Schiedsstelle zur häuslichen Krankenpflege einzurichten. Die rotgrüne Mehrheit hat dies zu Lasten der Pflegebedürftigen leider abgelehnt.

Genauso ging es der Initiative zur Gesetzesänderung im September 2001. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Problem deutlich beschrieben. Es gibt und gab den Versuch der Krankenkassen, in den Vergütungsverhandlungen auf Länderebene den ambulanten Pflegediensten Dumpingpreise für ihre Leistungen aufzuzwingen, die die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Betriebe bedrohen und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten in der häuslichen Krankenpflege unmöglich machen. Auch diese Initiative hat Rotgrün im Bundestag abgelehnt. Die Dumpingpreise sind jetzt da, die ersten Verbände sind leider aus den Tarifverträgen ausgestiegen, die schwere Arbeit der Pflegekräfte wird so zum tariffreien Raum. Da mutet die Initiative der Bundesregierung, Pflegekräfte über eine GreencardRegelung ins Land zu holen, wirklich zynisch an.

Meine Damen und Herren, die Öffnung des Anwerbestopps löst nicht die Probleme im Bereich der häuslichen Pflege. Auch diese Frauen unterliegen, und das ist gut so, genau wie die bundesdeutschen Pflegekräfte arbeitsrechtlichen und sozialversicherungspflichtigen Bedingungen. Das bedeutet, diese Kräfte sind, gleiche Qualifikationen natürlich unterstellt, genauso zu bezahlen wie die deutschen Pflegekräfte, daran halten wir als CDU-Fraktion unabdingbar fest.

(Beifall bei der CDU)

Vor dem Hintergrund allerdings, meine Damen und Herren, dass 4,3 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ohne Arbeit sind, ist dies fast eine absurde Situation. Die CDU-Fraktion wird diesen Weg nicht mitgehen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem gibt es bei der häuslichen Krankenpflege für Kinder. Seit Monaten laufen die Eltern der kranken und pflegebedürftigen Kinder Sturm, weil die Versorgung ihrer schwerkranken Kinder mit einem Katheter nicht mehr gesichert ist. In der Anhörung im Bun

destag zu diesem Thema hat Frau Staatssekretärin Schaich-Walch zugesichert, dass auf Fachebene Überlegungen angestellt werden, wie die unerträgliche Lage der betroffenen Eltern und deren Kinder umgehend verbessert wird. Das, meine Damen und Herren, war am 7. November des vergangenen Jahres, passiert ist bis zum heutigen Tag leider nichts.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch einmal die Situation der Pflegekräfte skizzieren! Erstens, in diesem Beruf sind zu 85 Prozent Frauen tätig, zweitens, die Arbeit der Pflegekräfte ist zunehmend unbefriedigend, weil viele der Hilfen, die für die Kranken im häuslichen Bereich so dringend erforderlich sind, nicht mehr erbracht werden dürfen. Die Kosten werden nicht erstattet, und eine erbrachte Leistung ohne Kostenerstattung gefährdet den eigenen Arbeitsplatz der pflegenden Frauen. Drittens, durch die ständige Überforderungssituation der Pflegekräfte ist inzwischen eine Krankenstandsquote von 25 Prozent zu verzeichnen, die zu neuen gefährlichen Engpässen in der Versorgung Kranker beiträgt.

Wir, die CDU-Fraktion, werden dies deutlich benennen, und wir, die CDU-Fraktion, fordern Abhilfe. Die SPD-Kollegin Frau Arnold-Cramer hat in der Debatte am 30. August hier im Hause ausgeführt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Was ich nicht verstehen kann, ist, dass Leistungen nicht verordnet werden, die durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person, die die Pflege im erforderlichen Umfang selbst durchführen kann, erbracht werden. Das bedeutet für viele Frauen und Mütter, die die Leistungen in der Regel erbringen, dass sie zusätzlich belastet werden. Diese Belastungsgrenze für die pflegenden Angehörigen ist schon lange überschritten, und eine weitere Belastung ist für mich nicht mehr zumutbar.“

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sie haben übrigens Recht, Frau Arnold-Cramer, wir teilen das als CDU-Fraktion. Umso unverständlicher bleibt die Verweigerung für den gemeinsamen Antrag nach einer Initiative des Senats in der Länderkammer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können zwar die Zustimmung zum Antrag verweigern, das ist Ihr gutes Recht, doch Sie müssen es den kranken Menschen erklären, warum die SPD bekannte und im Senatsbericht offen ausgedrückte Missstände bestehen lassen will! Die CDU-Fraktion wird sich an diesem Doppelspiel nicht und zu keiner Zeit beteiligen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wer die Verkürzung der Liegezeiten im Krankenhaus will, und das wollen wir alle, wer ambulante Systeme vorrangig, zu

mindest aber gleichrangig in den ambulanten Bereich verlagern möchte, der muss die Mittel aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich verlagern. Dies ist das erklärte Ziel und der erklärte Weg der CDU-Fraktion. Nur so können wir auf Dauer sicherstellen, dass kranke Menschen medizinisch und pflegerisch qualitativ hochwertig versorgt werden, denn die vorrangige Aufgabe unseres Gesundheitswesens ist es nämlich immer noch, Leben zu retten, Krankheit zu heilen, Leiden zu lindern und Sterbenden zu helfen. Es ist Zeit, die Bundesregierung an dieser Stelle heute daran zu erinnern.

(Zuruf der Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD])

Sie können sich ja gleich melden, Frau Hammerström, ich mache noch eine zweite Runde! Ich schließe versöhnlich, meine Damen und Herren, mit einem Zitat unseres Bundeskanzlers Gerhard Schröder aus seiner Rede am 4. Februar auf dem deutschen Industrie- und Handelskammerkongress zum Thema Standort Deutschland, Zitat: „Wenn wir es nicht schaffen, die eigenen Leute zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen, dann werden wir jede Legitimation für Einwanderung verlieren.“ Der Mann hat Recht. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, auf die Defizite in der häuslichen Krankenpflege einzugehen, aber auch auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die wir hier im Land Bremen geben können, um Problemen wirksam entgegentreten zu können. Häusliche Krankenpflege ist ein nicht unwichtiger Teilbereich der ambulanten Versorgung. Von daher kann ich mich nicht nur auf die Mitteilung des Senats zur häuslichen Krankenpflege beziehen, sondern ich muss auch die Vorlage über die Situation in der ambulanten Pflege, die in der letzten Sitzung der Deputation für Arbeit und Gesundheit beraten wurde, einbeziehen. Unsere gemeinsame Zielvorstellung ist absolut, die ambulante Versorgung auszubauen und zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch die ambulante Krankenpflege. Das ist ein wichtiger Teil der Versorgungsstruktur. Dieser Zusammenhang muss benannt werden, da wir hier fachlich korrekt, denke ich, diskutieren wollen. Alle Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker wissen, dass es besonders an den Übergän––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gen und Schnittpunkten der verschiedenen Versorgungsbereiche zu Problemen und zu Defiziten kommt. Das abzustellen war ja auch das Ziel der Gesundheitsreform 2000, und zwar die Bereiche ambulant und stationär besser miteinander zu verzahnen. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind geschaffen, doch in der Umsetzung hapert es noch gewaltig, da gebe ich Ihnen Recht, aber zum Teil liegt es auch an der Blockade der Organe der Selbstverwaltung.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Richtig!)

Die Diabetesversorgung ist dafür ein gutes Beispiel hier in Bremen. Wir haben es schon oft diskutiert: Beide sind nicht in der Lage, sie zu verbessern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Gespräche sind leider immer noch nicht fruchtbar verlaufen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass es reichlich Versorgungslücken gibt. Diese müssen hier benannt werden. Es muss dann auch auf Bundes- und auf Länderebene an der Schließung dieser Lücken gearbeitet werden. Nehmen wir hier einmal ein Beispiel von der Länderebene! Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist nach den Richtlinien nur vom zuständigen Vertragsarzt auszustellen. Problem: Was passiert, wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus an einem Wochenende erfolgt? Der Vertragsarzt ist in der Regel am Wochenende nicht erreichbar. Das ist eine Versorgungslücke!

Jetzt, meine Damen und Herren, ein gutes Beispiel zur Bearbeitung von Versorgungslücken: Abweichend von der Bundesrichtlinie wurde hier eine Regelung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Bremen getroffen. Ein entsprechendes Formular ist erarbeitet worden, das den Übergang von stationär zu ambulant regelt. Das ist, denke ich, ein gutes Beispiel aus Bremen, dem andere Bundesländer folgen könnten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Doch nicht alle Probleme sind so leicht zu lösen! So fehlt uns bis jetzt noch immer eine besondere Vereinbarung, die die Versorgung der Alkohol- und Demenzkranken nicht nur sichert, sondern auch verbessert, besonders unter dem Aspekt, dass mit einer Zunahme gerade dieser Patientengruppe zu rechnen ist. Hier ist der Schwerpunkt auf die Prophylaxe und auf die aktivierende Pflege zu legen, meine Damen und Herren. Eine zunehmende Pflegebedürftigkeit ist so zu verhindern, ebenso ansteigende Krankenhausaufenthalte.

Diese Patientengruppe wird häufig in Krankenhäuser eingeliefert, weil Probleme mit der Nahrungsaufnahme auftreten. Oft ist ein starkes Flüssigkeitsdefizit die Ursache. Das führt bei älteren Menschen dann wieder zu Verwirrtheit, weiterhin landet eine große Anzahl dieser Patienten wieder im Krankenhaus, und dann beisst sich hier der Hund wieder in den Schwanz. Hier müssen Vereinbarungen zielgerichtet getroffen werden, besonders unter dem Aspekt der Prävention, der in den Vordergrund zu stellen ist.

Prophylaktische Maßnahmen sind angezeigt. Prophylaxen werden aber nicht gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeführt. Auch da hat das Bundesministerium die Selbstorgane aufgefordert, dies zu regeln. Dieses Spiel wird immer wieder gespielt, indem gesagt wird, der Bund solle es regeln. Der Bund hat aber den beiden Erbringern die Aufgabe erteilt, das untereinander zu regeln, und da sind auch die Ansatzpunkte. Zum Beispiel werden Prophylaxen nur gewährt, wenn Grundpflege verordnet worden ist. Ich sehe da ein Problem, aber das müssen wir lösen, und ich denke, das können wir auch lösen. Oft entfallen daher leider die Prophylaxen.

Ich denke, wir müssten uns endlich einmal darauf konzentrieren, was zu tun ist. Deshalb halte ich den Vorschlag, der in der letzten Deputationssitzung vom Gesundheitsamt gemacht worden ist, einen runden Tisch einzurichten, für eine gute Idee. An diesem Tisch sollten die Pflegekasse, das Gesundheitsamt, Sozialhilfeträger sowie der Senator für Arbeit und Gesundheit teilnehmen. Die Probleme, die sich in der häuslichen Krankenpflege ergeben, könnten dann nicht nur erörtert, sondern auch ausgeräumt werden. Es können Initiativen angestoßen werden, die in die Gesundheitsministerkonferenz einfließen und von dort weiterbefördert werden. Wenn die Patienten dann noch ein Mitspracherecht an diesem runden Tisch bekämen, dann wäre dies für uns Grüne, und ich bin sicher, auch für Sie, eine gute Lösung.

Der runde Tisch könnte auch die Aspekte der Versorgungssituation der Pflegebedürftigen im Allgemeinen diskutieren und erfassen. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen halten diesen Ansatz für absolut richtig, meine Damen und Herren.

Die Versorgungsdefizite und Probleme in der häuslichen Krankenpflege liegen aber nicht allein an den Richtlinien der Verordnung häuslicher Krankenpflege, die vom Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen beschlossen wurden, denn häusliche Krankenpflege wird auch von den Pflegekassen, dem Sozialamt und anderen finanziert. Deshalb sind auch die Probleme nicht mit einer einfachen Bundesratsinitiative vom Tisch zu wischen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. Frau L e m k e - S c h u l t e [SPD]: So ist es!)

Wir wissen alle, dass die Leistungsverweigerung und die Verschiebung von Kosten in andere Bereiche, zum Beispiel von der GKV in die Pflegeversicherung, existieren. Wenn wir die Situation der häuslichen Krankenpflege verbessern wollen, dann ist es für uns Grüne nur sinnvoll, das Thema ganzheitlich anzugehen. Wir müssen ebenfalls dafür sorgen, dass eine gute ambulante Versorgungsstruktur vorhanden ist und dass eine integrative Versorgung aufgebaut wird, besonders unter dem Aspekt, dass sich die Liegezeiten in den Krankenhäusern verkürzen werden.

In der Zukunft gibt es ein weiteres Problem, nämlich den zunehmenden Pflegekräftemangel. In Bremerhaven ist ein Drittel der Ausbildungsplätze an den Krankenpflegeschulen nicht besetzt. Ich denke, das dürfen wir hier nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir müssen uns Wege überlegen, um diese Situation zu verbessern. Deshalb schlage ich Ihnen vor, lasse Sie uns das Thema häusliche Krankenpflege noch einmal unter den ganzen Aspekten, die wir hier aufgezeigt haben, in der Gesundheitsund Arbeitsdeputation beraten! Ich denke, dann können wir auch für Bremen hier wichtige Schritte tun, um Versorgungslücken zu schließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Arnold-Cramer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verweildauer der Patientinnen und Patienten in den Kliniken ist in den letzten Jahren Gott sei Dank kontinuierlich gesunken. Das ist nicht nur aus Kostengründen sinnvoll. Wir alle wissen, dass die psychische Stabilität eines kranken Menschen ganz wesentlich seinen gesundheitlichen Fortschritt beeinflusst und dass das belastende Krankenhausklima, das nicht nur durch das Pflegepersonal und die Ärzte zu verantworten ist, auf Dauer eher belastet als heilt. Für uns Sozialdemokraten gilt daher uneingeschränkt der Grundsatz ambulant vor stationär.

(Beifall bei der SPD)

Es muss also das erste Ziel sein, die Patientinnen und Patienten, soweit medizinisch vertretbar, frühzeitig in Anschlussbehandlungen oder in die häusliche Pflege zu entlassen. Das setzt organisatorisch eine gut funktionierende Vernetzung des Sozialdienstes der Krankenhäuser mit den ambulanten Pflegediensten voraus. Es gab Befürchtungen, dass nach In-Kraft-Treten der Richtlinien über die Verordnung ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

von häuslicher Krankenpflege dieser reibungslose Übergang von stationärer Pflege in die ambulante Pflege beeinträchtigt werden könnte, denn laut Bundesrichtlinie sind allein Vertragsärzte für die Ausstellung der Verordnungen für die häusliche Pflege zuständig.

Nach der Mitteilung des Senats ist bezüglich dieser Fragestellung im Einvernehmen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft in Bremen die aus meiner Sicht einzig richtige Lösung getroffen worden. Die von den Krankenhäusern ausgestellten Verordnungen auf häusliche Krankenpflege werden von den Krankenkassen in Bremen uneingeschränkt akzeptiert.