Nach der Mitteilung des Senats ist bezüglich dieser Fragestellung im Einvernehmen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft in Bremen die aus meiner Sicht einzig richtige Lösung getroffen worden. Die von den Krankenhäusern ausgestellten Verordnungen auf häusliche Krankenpflege werden von den Krankenkassen in Bremen uneingeschränkt akzeptiert.
Auf einen weiteren, recht unkomplizierten Weg haben sich die Krankenkassen in Bremen bei der Genehmigung der häuslichen Krankenpflege geeinigt. Verschreibt ein Arzt einem Patienten die häusliche Pflege, so ist von dem Patienten davon auszugehen, dass diese unmittelbar erbracht werden kann. Bis zu einer endgültigen Genehmigung übernimmt die Krankenkasse alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten. Diese Maßnahme trägt dazu bei, Vertrauen in die häusliche Krankenpflege zu erzeugen und einen gerade in der Anfangsphase der Richtlinien gegebenen verwaltungstechnischen Mehraufwand zu reduzieren.
Die neuen Richtlinien beinhalten zwei wichtige Ziele, zum einen ist es die Sicherung der Qualität und zum anderen die Wirtschaftlichkeit der Leistungsversorgung. Dass die Wirtschaftlichkeit der verordneten Maßnahmen einer Prüfung unterzogen werden muss, ist vor dem Hintergrund des Solidarprinzips der Krankenkassen, meine ich, selbstverständlich.
So bleibt es nicht aus, dass sich unter anderem bei der so genannten einfachen Behandlungspflege seit Einführung der Richtlinien die Genehmigungspraxis verändert hat. Im Bericht des Senats heißt es zu diesem Punkt, dass die Patienten selbst, die Angehörigen oder die Bezugsperson diese pflegerischen Maßnahmen durchzuführen haben. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um die selbständige Blutzuckerkontrolle durch die Patientinnen und Patienten. Dadurch werden, und das ist an diesem Punkt sehr positiv zu bewerten, die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Patienten für ihre eigene Gesundheitsversorgung gefördert, und das ist ein Punkt, den, denke ich, alle nur unterstützen können.
gen diese Leistung auch abverlangt würde. Im Bericht des Senats wird aber ausdrücklich erwähnt, dass in diesen Fällen die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen auf ärztliche Verordnung hin erfolgt. Diese Praxis hat sich, wie ich in verschiedenen Gesprächen feststellen konnte, bisher in Bremen auch recht gut bewährt.
Frau Dreyer ist schon auf meinen anderen Lieblingspunkt eingegangen, nämlich auf die Unterstützung der im Haushalt lebenden Personen. Ich sehe das, was Frau Dreyer vor mir zitiert hat, klar, aber Frau Dreyer, die CDU hat immer den Gedanken der Unterstützung der Angehörigen als selbstverständlich, als das hohe Muss und Soll im Hintergrund gehabt. Das sehe ich ein bisschen anders als Sie, und da, denke ich, unterscheiden wir uns!
Insgesamt ist in der häuslichen Krankenpflege eine Diskussion über die Abgrenzung der einzelnen Leistungen untereinander und zur Pflegeversicherung ausgebrochen. Die Behandlungspflege ist ganz klar eine Leistung der Krankenkasse. Sie steht jedem bedürftigen Kranken auf ärztliche Verordnung zu. Die Leistungen der Grundpflege, und das ist das Widersinnige, kommen nur Patienten zugute, bei denen die Pflegebedürftigkeit nach der Voraussetzung der Pflegeversicherung festgestellt worden ist. Patientinnen und Patienten aber, die vorübergehend in der gleichen gesundheitlichen Situation sind wie die Patientinnen und Patienten mit anerkannter Pflegestufe, erhalten eine andere, nicht so umfangreiche Leistung bezahlt.
Der Qualitätsunterschied, und das will ich hier noch einmal kurz erläutern, weil es für viele doch ein recht unbekanntes Thema ist, stellt sich wie folgt dar: Die reine Behandlungspflege ist ausschließlich eine medizinische Leistung, um akute Krankheitszustände zu verbessern. Die Grundpflege beinhaltet demgegenüber zusätzlich vorbeugende, das heißt so genannte prophylaktische Maßnahmen. Das bedeutet, dass Hautrötungen rechtzeitig behandelt werden können, bevor sie sich zu einem Dekubitus entwickeln. Ähnliche Regelungslücken, das muss man hier feststellen, gibt es auch bei chronisch kranken Menschen.
Die Akzeptanz und der Erfolg der häuslichen Krankenpflege ist für die SPD-Fraktion ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel. So müssen die Krankenkassen sicherlich ihren Verhandlungspartnern einen in einzelnen Bereichen zu modifizierenden Maßnahmenkatalog vorlegen. Das geschieht nicht, wie Sie, Frau Dreyer, uns vormachen wollten, über einen Antrag, dem wir ja nicht beigetreten sind, sondern die Selbstverwaltungsorgane der beteiligten Kassen und Verbände haben dies zu regeln. Wir können mit unseren Diskussionen dazu beitragen, dass diese Gedanken in die richtigen Bahnen ge
lenkt werden, aber wir haben uns da nicht einzumischen. Das müssen die Beteiligten gefälligst selbst untereinander regeln.
Grundsätzlich kann ich aber nur sagen, dass mit der Einführung der Rahmenrichtlinien die Qualität in der häuslichen Krankenpflege insgesamt verbessert wird.
Ein anderer Punkt, der sich aus der vermehrten Inanspruchnahme der häuslichen Pflege ergibt, muss hier doch noch angesprochen werden, und zwar der bessere Informationsaustausch und die Verzahnung aller Institutionen, ambulant wie stationär, die sich mit der häuslichen Pflege beschäftigen. Neue Angebotsstrukturen müssen von den Trägern der Pflegeleistung entwickelt werden. So ist die Kurzzeitpflege eine Einrichtung, in der Pflegebedürftige während des Urlaubs ihrer Angehörigen versorgt werden. Zunehmend finden aber auch Patienten dort Aufnahme, die nach einem Krankenhausaufenthalt aus verschiedenen Gründen noch nicht zu Hause leben können. Auch das Angebot von Tageskliniken findet eine gute Nachfrage.
Die Erfahrung zeigt, und das wird in der Antwort des Senats auch deutlich, dass alle Angebote auch speziell auf die zunehmenden Bedarfe und Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet werden müssen. Hier bestehen in der Tat noch Defizite.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt kommen, den Frau Dreyer auch schon angesprochen hat, das ist die Arbeitsplatzsituation in den Pflegeberufen! In der Antragsbegründung, die wir eingebracht haben, steht, dass durch die Veränderung der häuslichen Krankenpflege Arbeitsplätze in den Sozialstationen oder aber auch bei den Pflegediensten gefährdet sind.
Meine Damen und Herren, diejenigen von Ihnen, die in der letzten Woche auf der großen Demenzveranstaltung im Bürgerhaus Neue Vahr gewesen sind, konnten dort die Information mitnehmen, und das sind auch genau meine eigenen Erfahrungen in diesem Bereich, dass die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen der Pflege das Angebot weit übersteigt und sie auch in Zukunft weiter zunehmen wird. Was sich aber arbeitsplatzgefährdend in diesem Dienstleistungssegment bemerkbar macht, sind, und das konnte auch von dieser Veranstaltung ganz klar mitgenommen werden, die geäußerten Klagen über die Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit der Pflegedienste.
Wenn sich hier nicht die Qualität steigert, wird es auch den Patientinnen und Patienten schwer zu vermitteln sein, die häusliche Krankenpflege anstelle oder zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes zu wählen und zu akzeptieren. Wir wollen aber genau, dass die Pflege vom stationären auf den am
Meine Damen und Herren, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe, darf ich nun auf der Besuchertribüne die von mir bereits heute Morgen angekündigte Gruppe von Umschülern einer Maßnahme des Arbeiterbildungszentrums recht herzlich begrüßen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Hammerström, wir konnten ja bereits der Presse entnehmen, dass die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD die Meinung vertritt, dass der Gesetzgeber mit der häuslichen Krankenpflege nichts zu tun hätte. Ich dachte, es handele sich um einen Fehler der Presse, weil ich mir schlicht nicht vorstellen konnte, dass eine Abgeordnete nicht über die parlamentarischen Gepflogenheiten informiert ist. Frau Kollegin Hammerström, Ihre Zwischenrufe und natürlich auch die Ausführungen von Frau ArnoldCramer bestätigen das aber leider hier im Haus. Ich bin Ihnen aber gern behilflich, damit sich diese Fehler nicht weiter verfestigen.
Meine Damen und Herren, das Sozialgesetzbuch, in dem die häusliche Krankenpflege geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, erlassen durch den Gesetzgeber, hier den Deutschen Bundestag. Wenn dieses Gesetz zu den bekannten und im Bericht noch einmal skizzierten Benachteiligungen für kranke Menschen führt – und das ist so, das hat der Senat in dieser Antwort noch einmal deutlich gemacht –, muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Legislative in Berlin ist zum Handeln aufgefordert, und wir als CDU-Fraktion tun das hier an dieser Stelle heute noch einmal ganz deutlich.
Über die Länderkammer, also den Bundesrat, können gesetzliche Initiativen an die Bundesregierung und den Bundestag herangetragen werden. Die hessische Landesregierung macht das gerade zum Thema Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen, hier zum Schwerpunkt Demenzkranke. Bremen hätte sich zum Thema häusliche Krankenpflege hier sehr gut einbringen können oder auch eine eigene Initiative zur Verbesserung der Situation auf den Weg bringen können. Soviel zum Verfahren, Frau Hammerström und Frau Arnold-Cramer!
Sie versuchen hier ja, die Verantwortung auf den Bundesausschuss der Kassen und der Ärzte zu verschieben. Sie gestalten aber nur die Richtlinien nach einem geltenden Gesetz. Wenn das Gesetz lücken
haft ist, dann sind eben auch die Richtlinien lückenhaft, meine Damen und Herren. So einfach ist der Zusammenhang!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, anstatt die seit langem geäußerte Kritik der Verbände und großer Teile der Ärzteschaft zu berücksichtigen, hat das Bundesgesundheitsministerium der Regierung Schröder die Richtlinien des Bundesausschusses im Frühjahr 2000 genehmigt, denn das Verfahren ist so, dass die Richtlinien durch das Bundesministerium genehmigt werden müssen. Dadurch ist nicht die patientenfreundliche und kostensparende häusliche Krankenpflege gefördert worden, denn das war ja das Versprechen, vielmehr hat die Bundesregierung billigend in Kauf genommen, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Die jetzige restriktive und bürokratische Handhabung der Richtlinie und die Reduzierung der verordnungsfähigen Leistungen ist eine kurzfristige Maßnahme, die ausschließlich den Pflegebedürftigen schadet.
Die Verantwortlichkeit ist klar, die Bundesregierung muss handeln, und dazu fordere ich sie hier noch einmal auf. Lassen Sie also, meine Damen und Herren von der SPD, aber bitte auch von den Grünen, das Werfen von Nebelkerzen, und investieren Sie Ihre Energie bitte in eine bessere Versorgung der Kranken, die die Hilfe dringend brauchen!
Nun, meine Damen und Herren, flüchten sich die SPD und auch die Grünen in die Behauptung, dass die Pflegeverbände Verträge unterzeichnet hätten. Das ist nun wirklich unwahr, oder Sie sind nicht informiert, Frau Hoch! Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, der privaten Pflegeverbände BDA, VDAB und BAD haben gestern das Scheitern der Verhandlungen in einer gemeinsamen Presseerklärung erklärt. Das ist im Internet nachzulesen und abzufordern.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Koalition bekommt ja auch keine gemeinsame Presseerklärung hin!)
Da die Defizite der Richtlinien nicht mit der Bundesrahmenempfehlung beseitigt werden können, haben die Pflegeverbände, die ich eben noch einmal aufgezählt habe, den Gesetzgeber – und jetzt bitte genau aufpassen, das ist der Deutsche Bundestag – zum Handeln aufgefordert.
lich nicht. Ich denke, wir können dieses Thema noch einmal, Frau Hoch hat es vorgeschlagen, in der Deputation für Arbeit und Gesundheit aufrufen. Ich denke aber auch, wenn Missverständnisse bei den Koalitionspartnern zu dem Antrag der CDU geführt haben, dann werden wir Ihnen den Antrag gern noch einmal zuleiten. Wir haben das Verfahren jetzt ja miteinander geklärt. Wir werden das Thema einmal noch in der Deputation für Gesundheit behandeln, diese Anregung nehme ich sehr gern auf, Frau Hoch, und ich denke, wir werden auch noch zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Das ist jedenfalls meine Hoffnung, und das ist wohl auch die Hoffnung der Kranken, die der Pflege so dringend bedürfen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war nicht unbedingt die Woche der Presseerklärungen der CDU. Herr Eckhoff fing in der Woche an und hat in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale zum Thema BSE gefordert, die BSE-Tests müssten nun unbedingt privatisiert werden. Was haben wir nun davon? Jetzt haben wir sie privatisiert, sie sind aber weder kostengünstiger noch effektiver geworden.
(Beifall bei der SPD – Abg. Frau D r e y - e r [CDU]: Ja, weil der Senat die Kontrol- le nicht ausübt!)
Das war nicht die Kontrolle, Frau Kollegin, das wissen Sie auch ganz genau! Sie haben ja auch in der letzten Deputationssitzung verhindert, dass wir noch ausführlich über dieses Thema sprechen konnten, weil es Ihnen nicht so ganz in den Kram passte. Das nur einmal dazu!
Herr Eckhoff ist leider nicht da! Die BSE-Kontrollen sind nun nicht staatlich, nicht effektiv und auch nicht kostengünstig gewesen, weil wir wahrscheinlich noch etliches zurückzahlen müssen. Dann kommt die Presseerklärung von Ihnen, Frau Kollegin. Wer 16 Jahre lang in der Bundesregierung die Probleme im Gesundheitswesen nicht voreinander bekommt, sollte sich schämen, solche Presseerklärungen in die Welt zu setzen!
Warum kämpfen Sie eigentlich nicht mit offenem Visier? Sie waren doch gerade beim VDAK, da hat man Ihnen doch auch gesagt, dass das, was Sie hier fordern, nicht die Aufgabe der Politik ist, sondern der Selbstverwaltungsorgane, des Bundesausschusses, der Ärzte und der Krankenkassen. Ich kümmere mich gern gesundheitspolitisch um ganz viele Dinge, aber gerade von dieser Seite kam immer wieder: Lassen Sie das in der Selbstverwaltung, was in die Selbstverwaltung gehört!