Herr Senator, sind Sie mit mir der Meinung, dass ja bereits die Planungsleistungen des Investors abgegolten
worden sind und sie jetzt noch einmal abgegolten werden, der Investor also für dieselbe Planungsleistung doppelt bezahlt wird?
Das ist nicht so. Ich möchte jetzt mit Ihnen keinen Dialog, wahrscheinlich würde es das, über Urheberrechtsfragen beginnen. Ich kann nur noch einmal sagen, sie sind nicht abgegolten, und es geht jetzt darum, sie angemessen abzugelten.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Atomtransporte über bremische Häfen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welches Ressort führt Gespräche mit den verantwortlichen Transportunternehmern und dem Bundesamt für Strahlenschutz zur Klärung rechtlicher Fragen mit dem Ziel, die Atomtransporte über bremische Häfen zu verringern?
Zweitens: Bis wann erwartet der Senat die oben genannte rechtliche Klärung, um die Atomtransporte über Bremerhaven zu reduzieren?
Zu Frage eins: Der Senat stellt fest, dass die bremischen Häfen Universalhäfen sind und für jedermann und jede Ware, die zum Verkehr zugelassen ist, offen stehen. Da zurzeit Unklarheiten wegen des Transports radioaktiver Güter bestehen, führt der Senator für Wirtschaft und Häfen Gespräche mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und mit dem verantwortlichen Transportunternehmen, unbeschadet der weiteren Bemühungen um eine Verminderung der Atomtransporte.
Zu Frage zwei: Die Gespräche werden aller Voraussicht nach im Laufe des nächsten halben Jahres beendet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
verstanden habe! Der Senat hat also weiter das Ziel, die Atomtransporte zu verringern, auf der anderen Seite haben Sie aber angefangen, Herr Senator Hattig, mit der Äußerung, Bremen sei ein Universalhafen. Wie kann ich die Antwort jetzt interpretieren?
Sie haben die Antwort des Senats durchaus richtig verstanden. Darin liegt das Problem. Wir sind ein Universalhafen, das heißt, alle Güter, die rechtlich zugelassen sind, müssen wir auch durch diesen Hafen führen, sonst würden wir Begrenzungen vornehmen, die erhebliche Konsequenzen haben könnten. Andererseits wollen wir die Atomtransporte vermindern. Deswegen führen wir eine Diskussion, einen Schriftwechsel mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, um einmal herauszufinden, welchen Gestaltungsspielraum wir haben. Dann müssen wir die Frage jeweils politisch entscheiden.
Vorhin hatten wir das ja mit den rechtlichen Fragen und dass es immer unterschiedliche rechtliche Interpretationen gibt. Im Moment ist es doch aber so, dass sich eigentlich alle rechtlichen Aussagen dahingehend verdichten, dass Bremen durchaus untersagen könnte, bestimmte Transporte hier über die Häfen abzuwickeln.
Herr Senator Hattig, vielleicht kann ich hier daran erinnern, dass es diese einschlägigen Rechtsgutachten gibt aus dem Jahre 1991, von Bremen in Auftrag gegeben. Genau da ist auch festgehalten, dass aufgrund der Vorsorge und Gefahrenverminderung durchaus in der Hafenordnung festgelegt werden kann, dass bestimmte Transporte nicht über den Hafen abgewickelt werden. Das wird im Moment auch durch Aussagen des Bundesamtes für Strahlenschutz bestätigt.
Wir haben durch Äußerungen des Bundesamtes für Strahlenschutz und des zuständigen Transporteurs die Notwendigkeit gesehen, die beiden, vor allem das Bundesamt, um eine klarere Interpretation – wie klar sie werden wird, werden
wir sehen – zu bitten. Rechtsgutachten sind mit unterschiedlicher Qualität zu bewerten, sie sind auch noch nicht das gesprochene Urteil, wenn es dazu kommen sollte. Aber ich darf noch einmal darauf hinweisen: Das Problem, das wir haben, hat eine rechtliche Seite, aber das ist nicht die ausschließliche. Die ausschließliche ist, dass wir einen Universalhafen haben und damit Möglichkeiten, Atomtransporte zu vermindern, zu integrieren haben. Darum bemühen wir uns sehr intensiv, aber ich warne davor, aus dieser Frage eine Rechtsfrage zu machen.
Herr Senator Hattig, würden Sie mir dann zustimmen, dass das ganze Problem auch noch eine andere Seite hat, nämlich die Frage, höchstmögliche Sicherheit für die Bremer und Bremerhavener Bevölkerung zu gewährleisten?
Das ist doch unsere Intention! Wir sollten uns dabei, wie soll ich sagen, nicht um Steigerung oder jeweilige Vorwürfe bemühen. Darum bemühen wir uns. Ich will Ihnen aber noch ein anderes Problem nennen, das ich jetzt nicht mit der Sicherheit verkoppeln möchte, das aber eben auch ein Problem ist. Ich kann nicht einem Frachter, der 5000 Container hat und vielleicht eines dieser Güter in einem Container führt, vor der Hafenmündung sagen, kehre wieder um, wir wollen den Container nicht! Ich will Ihnen nur sagen, wir müssen unterschiedliche Interessen angemessen auch mit Blick auf die Sicherheit integrieren.
Ich beziehe mich jetzt noch einmal auf die Antwort auf unsere Kleine Anfrage hinsichtlich der Sicherheit von Atomtransporten. In dieser Antwort wird nicht deutlich, wie Sie diese Sicherheit garantieren wollen.
Fast bin ich versucht, mit Ihnen eine philosophische Diskussion zu beginnen. Was heißt Sicherheit, und was heißt absolute Sicherheit? Mir geht es darum, mit Augenmaß unterschiedliche Interessen, die ich gewichte und ernst nehme, so zu harmonisieren, dass daraus eine vernünftige Praxis wird. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Abso
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Neustrukturierung der Seeämter“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kastendiek, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die von der rotgrünen Bundesregierung beschlossene Neustrukturierung der Seeämter, wonach unter anderem die Verhandlungen von Seeunfällen nicht mehr öffentlich stattfinden sollen?
Der Bundesrat hat in dieser Sache am 1. Juni 2001 die Bundesregierung einstimmig, also mit den Stimmen Bremens, aufgefordert, bestimmte Elemente des bewährten bisherigen Seeunfalluntersuchungsverfahrens beizubehalten.
Insbesondere will der Bundesrat erreichen, dass Untersuchungsverfahren weiterhin auf Antrag des örtlichen Seeamtes oder eines an einem Seeunfall Beteiligten durchgeführt werden müssen und der Abschlussbericht der Untersuchungskommission, die einen Seeunfall zu prüfen hat, zum Gegenstand eines öffentlichen Seeamtsverfahrens nach den derzeitigen Verfahrensregeln, die die Untersuchung zum Normenvollzug einschließen, gemacht wird. Die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Spruch des Seeamtes soll erhalten bleiben.
Die Bundesregierung ist den Forderungen des Bundesrates nicht gefolgt und hat den Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet, der nach der vorgesehenen Tagesordnung am 21. Februar dieses Jahres in zweiter und dritter Lesung darüber beraten und beschließen wird. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat dem Gesetz zugestimmt und empfiehlt einen entsprechenden Beschluss im Bundestag. Der Senat hält an seiner Ablehnung fest. Da die Bundesregierung eine Zustimmungsnotwendigkeit des Bundesrates entgegen der Auffassung der Länderkammer verneint hat, muss der Bundesrat prüfen, ob