Protocol of the Session on November 28, 2001

Ja, eine weitere Frage habe ich noch. Wir sind ja auch angetreten, die Justiz zu verschlanken, und ich glaube, es wäre eigentlich dienlich, wenn viele Verfahren dann auch gleichzeitig im Strafprozess zivilrechtlich schon abgeschlossen werden können. Ich glaube, dieses Verfahren ist hier in Deutschland wenig bekannt, darum wird es auch so wenig in den einzelnen Ländern angewendet. Um diesem Verfahren eine größere Bekanntheit in der Öffentlichkeit zu verschaffen, wäre ein Bürgermerkblatt dienlich, das im Justizbereich ausgelegt wird. Wäre der Senat bereit, für die Umsetzung dieser Maßnahme, also die Auslegung dieses Bürgermerkblattes, zu sorgen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Lieber Herr Knäpper, ich will gern mit den Richtern darüber reden. Das muss praktisch gelöst werden. Die Anwälte, wenn dann Anwälte in den Verfahren beteiligt sind, wissen das alle, weil das zum A und O der Ausbildung gehört, da müssen wir nicht durch Blätter helfen. In

den konkreten Strafverfahren, in denen keine Anwälte auftreten, da ist es, glaube ich, eher über eine direkte Ansprache durch den Richter im laufenden Verfahren hilfreich, als dass wir eine große Aktion machen. Trotzdem will ich gern Ihre Anregung aufnehmen und mit den Amtsgerichten darüber reden, ob wir da nicht noch ein Stück zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit machen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf staatliche Opferentschädigung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Haker, Knäpper, Röwekamp, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Haker!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Erstanträge auf staatliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz wurden 1995 bis zum ersten Halbjahr 2001 im Land Bremen gestellt?

Wie lange war in diesen Jahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den einzelnen Anträgen?

Hält der Senat die bestehende Situation bei der Opferentschädigung für zufriedenstellend? Wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der Bearbeitung wird der Senat vornehmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Ab 1995 wurden bis 14. 11. 2001 Anträge in folgendem Umfang gestellt: 1995 384, 1996 389, 1997 500, 1998 431, 1999 283, 2000 258, 2001 294.

Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht erfasst, so dass Angaben zu einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer nicht gemacht werden können.

Die Sachverhaltsaufklärung insgesamt gestaltet sich nicht immer einfach. Gehen die Anträge in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat ein, sind polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, und deren für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen stehen noch nicht zur Verfügung.

Vielfach ist festzustellen, dass Zeugen nicht bereit sind, gegenüber dem Versorgungsamt notwendige Aussagen zum schädigenden Ereignis abzugeben. Dann erforderliche gerichtliche Vernehmungen verlängern das Antragsverfahren.

Um Auskunft über den Gesundheitsschaden zu bekommen, müssen Berichte der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser eingeholt werden. Die Anfragen werden häufig nicht umgehend beziehungsweise erst nach Mahnung beantwortet.

Weil der Ärztliche Dienst des Versorgungsamtes nicht über Ärzte aus allen Fachrichtungen verfügt, sind in einzelnen Fällen entsprechende Stellungnahmen von Außengutachtern einzuholen. Abhängig von dem Sachverhalt des einzelnen Antrages können deshalb sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten verzeichnet werden.

Seit 1995 konnte der Bestand an noch nicht abschließend entschiedenen Fällen durch vermehrten Personaleinsatz und Einführung neuer Technologien verringert werden. Gegenüber dem 1. 1. 1995 mit 502 unerledigten Fällen sind per 15. 11. 2001 332 Anträge noch nicht abgeschlossen. Der Senat hält gegenwärtig Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der Bearbeitung nicht für erforderlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

Frau Senatorin, die Zahl von 1995 mit 502 gegenüber jetzt 2001 mit 332 ist ja schon ein deutlicher Rückgang, aber können Sie mir zustimmen, dass wir bestrebt sein sollten, den Opfern von Gewalttaten die Leistungen nach dem OEG möglichst zeitnah zukommen zu lassen?

Bitte, Frau Kollegin!

Natürlich ist das unser Ziel, aber ich habe versucht, Ihnen auch deutlich zu machen, warum die Bearbeitung eben manchmal auch sehr lange dauert. Das kann auch bei kleineren Schädigungen schon ein sehr umfangreicher Prozess sein, auf dessen Ablauf die Bearbeiter im Versorgungsamt keinen unmittelbaren Einfluss nehmen können. Deswegen wird es sich nicht vermeiden lassen, dass es immer eine Vielzahl von Fällen, von Akten gibt, die einfach länger brauchen. Das zeitnah zu machen, ist unser Ziel.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Verwaltungsmodernisierung durch E-Procurement“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Welche Maßnahmen betreibt der Senat, um das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand im Internet, Public E-Procurement, voranzutreiben?

Welche Einspareffekte und Verfahrungsbeschleunigungen erwartet der Senat durch den Einsatz moderner Informationstechnologie auf dem Beschaffungssektor, und welche Hindernisse stehen der konsequenten Umsetzung derzeit noch gegenüber?

Die Anfrage wird durch Herrn Bürgermeister Perschau beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage sehr kurz. Ich erläutere gleich, was der Hintergrund ist.

Die Freie Hansestadt Bremen betreibt in mehreren Projekten die Einführung von Electronic Procurement in Bremen. Sie werden zurzeit beim Senator für Finanzen in Form eines übergreifenden Projektes „Elektronisches Einkaufsmanagement“ zusammengefasst und ergänzt. Dazu ist eine Senatsvorlage in Vorbereitung, in der auch die Fragen bezüglich der Einspareffekte und Verfahrensbeschleunigungen sowie der Hindernisse aufgenommen werden.

Ich beantworte das deshalb so kurz, weil ich vom Verfahren her dem Senat Gelegenheit geben möchte, der Vorlage zuzustimmen, bevor ich sie inhaltlich hier für den Senat im Parlament erörtere. Die Frage ist berechtigt, wir führen einzelne Projekte zusammen, die es natürlich im „Elektronischen Einkaufsmanagement“ bereits gibt, aber wir wollen dies weiter perfektionieren und professioneller zusammenfassen. Das ist ein Teil von Verwaltungsmodernisierung, wo wir im Gesamtpaket der Verwaltungsmodernisierung sehr weit sind. Ich denke, dass wir das sehr ausführlich in Kürze in einer Senatsvorlage haben. Ich bitte um Verständnis, wenn ich, wie sich das gehört, wenn ich hier für den Senat spreche, zunächst einmal den Senat mit dieser Vorlage befasse.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Information zur Euro-Umstellung an Schulen im Lande Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Rohmeyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Wie wurden Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Lande Bremen auf die Umstellung von der DM auf den Euro zum 1. Januar 2002 vorbereitet?

Welche Unterrichtsmaterialien wurden hierzu verwendet? Mit welchen Institutionen beziehungsweise Firmen wurde zusammengearbeitet?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Umstellung von DM auf den Euro zum 1. Januar 2002 ist in den Schulen insbesondere in den Fächern Mathematik und Politik erörtert worden. Insbesondere die beruflichen Schulen mit einem kaufmännischen Zweig haben die Euro-Umstellung verstärkt mit ihren Schülerinnen und Schülern diskutiert.

Die Fachbereiche Mathematik und Politik haben hierbei auf Materialien der Banken und Sparkassen zurückgreifen können, die sowohl Broschüren als auch Spielgeld zur Verfügung gestellt haben.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Bei der Kürze der Antwort habe ich, fürchte ich, einige Zusatzfragen, Herr Präsident! Herr Senator, gibt es einen Unterschied bei der Behandlung im Unterricht in der Bandbreite zwischen der Grundschule und der gymnasialen Oberstufe sowie den beruflichen Schulen, oder wurde dort jeweils gleich verfahren?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt nach Auskunft der Behörde, nach Rücksprache mit den Schulen selbstverständlich eine weite Bandbreite des Angebots von der Grundschule zur gymnasialen Oberstufe.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Dann will ich mich nur noch auf eine Zusatzfrage beschränken. Herr Senator, halten Sie die Maßnahmen, die getroffen wurden, für ausreichend, von schulischer Seite die Umstellung von DM auf Euro vorzubereiten, oder sehen Sie da eventuell Mängel?

Bitte, Herr Senator!