Protocol of the Session on November 28, 2001

Eher erscheint ein Einsatz von Open-Source-Software bei Servern möglich. Die Server dienen für bestimmte Dienstleistungen, zum Beispiel dem Versenden von E-Mails, als Datenbankrechner, als Speicher für Dateien und als Druckserver und andere Aufgaben in der IT-Infrastruktur der bremischen Verwaltung.

Zu Frage zwei: Beim künftigen Aufbau eines gemeinsamen Verzeichnisdienstes für die gesamte bremische Verwaltung wird der Senat die Offenheit gegenüber Open-Source-Produkten fördern. Er wird prüfen, wo Microsoft- und Open-Source-Produkte miteinander kompatibel sind, und auch konkrete Einsatzmöglichkeiten für Open-Source-Software nennen.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, Frau Abgeordnete, dass Open-Source-Software nicht generell sicherer ist als Microsoft-Software. Dies wäre nur dann der Fall, wenn jeder Anwender bei der Installation den Quellcode genau prüft. Solche Prüfungen durch besondere Stellen dauern erfahrungsgemäß lange, sind mit hohen Kosten verbunden und kommen nur in besonderen Fällen für Open-Source-Software in Frage, zum Beispiel bei besonders sicherheitskritischer Software.

Auch für Computerviren gilt im Übrigen: Sobald Open-Source-Software eine gewisse Verbreitung gefunden hat, werden auch ihre Nutzer Opfer von entsprechenden Attacken werden, wenn sie nicht ver

gleichbare Gegenmaßnahmen treffen, wie dies bei Microsoft-Produkten nötig ist.

Zu Frage drei: Der bestehende Rahmenvertrag zwischen der Firma Microsoft und dem Land Bremen enthält keine Regelung über den Einsatz bestimmter Softwareprodukte. Über den Einsatz von OpenSource-Software in der Bremer Verwaltung ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Plant der Bremer Senat ein Modellprojekt? Der Medienausschuss legt das ja den Bundesverwaltungen vor, das auch im Anwendungsbereich modellhaft zu erproben. Herr Senator Perschau, es gibt dort auch Möglichkeiten, die Seiten dann entsprechend anzupassen. Es sieht dann auch nicht so anders aus wie zum Beispiel in Windows. Das ist eine technische Debatte, die ich mit Ihnen jetzt auch nicht führen möchte. Plant der Senat zumindest einmal einen Modellversuch?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein, wir planen keinen solchen Modellversuch. Wir arbeiten in dem Sinne daran, wie ich es eben beschrieben habe, für bestimmte Spezialanwendungen Open-Source-Software zu verwenden. Eine generelle Einführung halte ich aber für ungewöhnlich abwegig, denn wenn Sie Kompatibles schaffen wollen, können Sie nicht einfach in den Bereich gehen, der am allerwenigsten geprüft wird. Wenn wir dies für unsere Verwaltungen machen, die ja auch in großen Netzwerken arbeiten, dann erhöhen wir einfach die Risikofaktoren, und ich glaube nicht, dass das klug ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage ist überschrieben mit „Familienpflegerin“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Arnold-Cramer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Institutionen im Land Bremen gibt es, die vorübergehende Hilfen einer Familienpflegerin, meistens bei Krankheit der Mutter, vermitteln?

Zweitens: Wie hoch war im Jahr 2000 und im ersten Halbjahr 2001 die Nachfrage, und wie viele Hilfegesuche mussten aus welchen Gründen abgelehnt werden?

Drittens: Welche Möglichkeiten haben diese Familien, Unterstützung in ihrer vorübergehenden Notlage zu erhalten?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Drei Pflegedienste bieten in der Stadtgemeinde Bremen Familienpflege/Haushaltshilfe nach Paragraph 38 SGB V als ausdrücklich definierte Leistung an. Diese Dienste haben entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen. Zu den mit den Krankenkassen kooperierenden Dienstleistern gehören auch professionelle Haushaltsdienste und ein Laiendienst. Weiterhin besteht für die Krankenkassen die Möglichkeit, die Dienstleistungszentren anzusprechen, damit sie eine Vermittlung vornehmen können.

In Bremerhaven haben die Krankenkassen keine Verträge mit professionellen Diensten. Die AOK als größter Kostenträger kann in den meisten Fällen mit den betroffenen Familien eine private Regelung finden. Sind Familien mit allein erziehenden Elternteilen betroffen, schaltet die Kasse das Jugendamt ein, das dann eine Tagespflege oder eine vorübergehende Versorgung in einer Pflegefamilie vermittelt. Wenn die Kinder ausdrücklich in ihrer eigenen Wohnung bleiben sollen, spricht die Krankenkasse vorwiegend die Sozialstationen an, die dann nach Einzelverhandlung eine hauptamtliche Kraft in der Familie einsetzen.

Zu zwei: Die Gesamtnachfrage und die Zahl der Ablehnungen lassen sich nicht benennen. Die Vertragsdienste und andere Anbieter geben ihre Betriebszahlen nur zum Teil heraus. Allerdings bestätigen sie, dass sie in der Regel der Anfrage entsprechen können. Eine konkrete Angabe einer der drei Vertragsdienste in der Stadtgemeinde Bremen kann aufgeführt werden. Im Berichtszeitraum wurden dort 54 Versorgungen übernommen, zehn mussten abgelehnt werden, vorwiegend aus Gründen fehlender Kapazitäten, in drei Fällen wegen fehlender Bewilligung der Krankenkasse. Die anderen beiden Vertragsdienste konnten Anfragen in der Regel positiv beantworten.

Zu drei: Notlagen können dadurch entstehen, dass bei Krankheit der Personensorgeberechtigten eine qualifizierte Unterstützung nicht gefunden werden kann. In der Regel kann die Versorgung dann über Laienkräfte sichergestellt werden. Paragraph 38 SGB V regelt die Weiterführung des Haushaltes, wenn dort zumindest ein Kind lebt, das jünger ist als 12 Jahre. Sollten für die Versorgung von Kindern im betroffenen Haushalt die Leistungen der Krankenkasse nicht ausreichen, bleibt eine ergänzende Möglichkeit. Un

ter Einbeziehung des Fachdienstes für Jugendliche und ihre Familien des Amtes für Soziale Dienste können eventuell bestehende Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz geprüft werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, in Ihrem Bericht haben Sie gesagt, dass der Nachfrage nach Familienpflegerinnen weitgehend entsprochen werden konnte.

(Senatorin A d o l f : So die Auskunft der Träger!)

Die eine Mitteilung des Trägers spricht aber dafür, dass es doch eine hohe Zahl von Ablehnungen gibt, und unsere Informationen gehen auch in diese Richtung. Wir möchten Sie deswegen bitten, hier noch weitere Informationen einzuholen, damit wir das dann auch in der Deputationssitzung noch einmal vertieft erörtern können.

Bitte, Frau Senatorin!

Die Ablehnungen der einzelnen Anbieter bezogen sich darauf, dass bei ihnen Kapazitäten fehlten, und dann springen andere Anbieter ein. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Kassen ablehnen. Wenn sich dann Betroffene wegen einer Notlage an das Amt für Soziale Dienste oder das Sozialamt in Bremerhaven, das Jugendamt dort, wenden, dann gibt es dort auch Hilfestellungen, die möglich sind. Ich sehe mich im Moment nicht in der Lage, noch viel mehr zu berichten, weil wir versucht haben, so gut wie möglich zu recherchieren. Wir werden das dann aber gern in der Deputation möglicherweise nachliefern.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Adhäsionsverfahren – Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Gagelmann, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Strafverfahren den umfassenden Interessenausgleich für das Opfer vermehrt zur Anwendung zu bringen, und warum wird das strafprozessuale Adhäsionsverfahren in Bremen so wenig angewendet?

Zweitens: Wird der Senat die Länder Hamburg und Brandenburg im Bundesrat unterstützen, die eine

strukturelle Verbesserung der Gesetzeslage im Adhäsionsverfahren einfordern, um die Opferinteressen im Strafverfahren zu verbessern und die Justiz zu entlasten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Rechtsordnung gibt dem Verletzten einer Straftat verschiedene Möglichkeiten an die Hand, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren zu verfolgen. Neben der Schadenswiedergutmachung und dem Täter-Opfer-Ausgleich nach Paragraph 46 a StGB ist dies vor allem die Auflage zur Wiedergutmachtung des Schadens nach Paragraph 153 a StPO. Das Adhäsionsverfahren kommt nach bundesweit geltendem Recht nur für wenige Fallkonstellationen in Betracht.

Auf eine Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 29. September 2000 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verletztenrechte im Verfahren eingebracht. Bezweckt wird unter anderem die Verbesserung der Möglichkeiten des Verletzten, vermögensrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen. So schlägt der Bundesrat die Einführung eines sofort vollstreckbaren strafgerichtlichen Wiedergutmachungsvergleichs vor. Außerdem soll die strafgerichtliche Befugnis eingeschränkt werden, im Adhäsionsverfahren von Entscheidungen abzusehen. Bremen hat diese Vorschläge im Bundesrat unterstützt. Der Bundestag hat noch keinen Beschluss gefasst.

Die Beratung eines brandenburgischen Gesetzentwurfs mit weiteren Vorschlägen zur Verbesserung des strafprozessualen Adhäsionsverfahrens hat der Rechtsausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung am 4. Oktober 2001 vertagt, um der Praxis Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Herr Bürgermeister, würde der Senat im Einzelnen eine gerichtliche Hinweispflicht auf das Adhäsionsverfahren bei naheliegender Voraussetzung der Paragraphen 403 folgende der StPO begrüßen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Wie hieß das Verfahren?)

Adhäsionsverfahren! Das ist etwas Kompliziertes. Wir machen das, sofern

es passt. Aber die Praxis hat dies nicht angenommen, nicht nur in Bremen, sondern auch anderswo. Ich habe einmal die Liste der Verfahren aus den Bundesländern herausgeholt. Saarland hatte zum Beispiel 1994 Null, 1995 Null, 1997 Null, 1998 Null! Es ist nicht die Attraktion, die sich alle damit erhofft haben. Ich habe die Einschätzung, Herr Knäpper, dass aus diesem Beratungsprozess über die Hamburger und Brandenburger Initiative möglicherweise herauskommt, dass wir eine Stärkung des TäterOpfer-Ausgleichs bekommen. Der ist wirklich angekommen. Der hilft allen, und damit kann man auch die Prozessverfahren reduzieren. Er schafft dann ja auch eine hoffentlich schnelle Zufriedenstellung der Opfer, die Geld sehen wollen und nicht auf Verfahren ausweichen müssen. Ich glaube, das ist die Hauptrichtung.

Das Adhäsionsverfahren hat, obwohl es praktisch über 100 Jahre alt ist, es ist von Anfang an in der Strafprozessordnung gewesen, nie diese Funktion geschafft, die sich alle dadurch erhofft haben. Es hängt möglicherweise damit zusammen, dass der Strafprozess – ich will Ihnen das kurz erklären – unter Zeitdruck arbeitet. Die Strafrichter haben eine Riesenlast abzuarbeiten. Wenn dann komplizierte zivilrechtliche Fragen gelöst werden wollen, dann nutzen fast alle Richter die Möglichkeit der Strafprozessordnung zu sagen, das verzögert jetzt unser Verfahren, wir geben euch den Ratschlag, in das Zivilverfahren umzusteigen. Über diese Hürde wird man schwer hinwegkommen, obwohl auch zu Recht darauf hingewiesen werden sollte und wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, eine weitere Frage habe ich noch. Wir sind ja auch angetreten, die Justiz zu verschlanken, und ich glaube, es wäre eigentlich dienlich, wenn viele Verfahren dann auch gleichzeitig im Strafprozess zivilrechtlich schon abgeschlossen werden können. Ich glaube, dieses Verfahren ist hier in Deutschland wenig bekannt, darum wird es auch so wenig in den einzelnen Ländern angewendet. Um diesem Verfahren eine größere Bekanntheit in der Öffentlichkeit zu verschaffen, wäre ein Bürgermerkblatt dienlich, das im Justizbereich ausgelegt wird. Wäre der Senat bereit, für die Umsetzung dieser Maßnahme, also die Auslegung dieses Bürgermerkblattes, zu sorgen?