Das ist die Meinung des Volkes, meine Damen und Herren! Das sind die Interessen der Bürger, und Sie sind dazu verpflichtet, diese auch wahrzunehmen!
Selbstverständlich brauche ich auch die Tatsache nicht extra zu erwähnen, dass bei dieser unverantwortlichen und unfähigen Asyl- und Ausländerpolitik der Bundesregierung die Zahl der Asylbewerber in dramatischer Art und Weise ständig auf Kosten und zu Lasten der Bürger unkontrolliert ansteigt.
Doch! Man braucht sich nur einmal die Illegalen anzuschauen! Aber diesbezüglich werde ich noch zu gegebener Zeit und wie es meine Art ist, mit wirklichen, unwiderruflichen Zahlen und tatsächlichen Fakten auf Asylbetrug und Scheinasylanten deutlich eingehen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!
Ich sage es in aller Deutlichkeit, meine Damen und Herren: Ein Staat, und jetzt hören Sie mir genau zu, gerade Sie vom Bündnis 90/Die Grünen, der wegschaut, wenn zirka 95 Prozent der Asylbewerber das Asylrecht schamlos missbrauchen, hat sich selbst aufgegeben. Diese verantwortungslosen Politiker der Altparteien haben es nicht verdient, vom deutschen Volk wiedergewählt zu werden, wie sie mit ihrer Politik auch laut Meinungsumfragen gegen die Interessen des deutschen Volkes handeln. Die Anträge vom Bündnis 90/Die Grünen lehne ich im Namen der Deutschen Volksunion zum Wohle der Bürger uneingeschränkt ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte vorweg ein paar Worte zu dem sagen, was Herr Güldner hier vorhin ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
versucht hat zu erklären! Zunächst einmal schließe ich mich an, dass wir es als richtig befinden, ein solches Gesetz zu machen. Dies ist speziell auf die Abschiebehäftlinge bezogen, die in der Tat nicht zu vergleichen sind mit in Polizeigewahrsam befindlichen festgenommenen Personen, die sich im Übrigen in der Tat auch in aller Regel etwas länger in dieser Abschiebehaft befinden als in Gewahrsam genommene Personen. Insofern bin also auch ich froh, und da kann ich mich anschließen, dass wir dieses Gesetz so machen. Ich halte dieses Gesetz, so wie es vom Innensenator vorgelegt wurde, nachdem es noch nach der Deputationssitzung an einigen Stellen etwas nachgebessert worden ist, in der Tat für ausreichend, insbesondere für ausreichend zur Regelung der Umstände und der Ordnungen in dieser Abschiebehaftanstalt.
Sie haben einen Einzelfall genannt. Dazu kann man natürlich keine Stellung nehmen, aber ich könnte Ihnen auch eine Reihe anderer Fälle nennen, die ich kenne, die – nun wirklich rechtskräftig letztinstanzlich entschieden – ausreisen sollten und mussten, denen mehrere Termine zur Ausreise genannt worden sind und die zu keinem Termin erschienen sind. Genau das ist dann das Gegenteil, und von daher, denke ich, kommen wir auch um eine solche Einrichtung wie die Abschiebehaftanstalt nicht herum. Ein Bemühen, die Zahl der dort Inhaftierten möglichst gering zu halten, ist durchaus in Ordnung, und auch darum sollten sich alle Beteiligten bemühen, aber ich denke, dies ist auch weitestgehend der Fall. Es ist nicht die Regel, dass hier in Abschiebehaft genommen wird, wenn es nicht insbesondere auch rechtlich vorgegeben ist. Ich komme nachher noch darauf zurück.
Was die Rechtsstaatlichkeit und die Unverschämtheit, die von Ihnen angesprochen worden ist, angeht, will ich Ihnen sagen, ich wiederhole dies, was ich in der Zeitung geäußert habe, weil ich der festen Überzeugung bin, wenn das, was Sie alles in Ihren zusätzlichen Anträgen gefordert haben, umgesetzt würde, dann würden die Rahmenbedingungen in einem Übermaß dargestellt, die in keinem Verhältnis zu dem stehen, was sich dort eigentlich vollziehen muss.
Insofern kann ich Ihnen auch sagen, dass Sie – einmal abgesehen davon, dass hier dann tatsächlich die Verhältnisse überproportional positiv und gut ausgerichtet wären – im Übrigen auch dann vergessen haben, uns zu sagen, wie Sie das denn alles finanzieren wollen, was Sie da vorgetragen haben. Sie kennen die Situation des Haushalts vom Innerenressort auch, und ich will nicht verschweigen, ich war schon immer ein Freund davon, so wie es in den meisten Bundesländern war, diese Abschiebehaft im Bereich der Justiz zu vollziehen, aber das war nicht
durchsetzbar. Die Gründe brauche ich hier jetzt nicht näher zu erläutern. Damit haben wir also diese Maßnahme in diesen Räumlichkeiten in der Vahr so eingerichtet.
Ich will darüber hinaus noch anfügen, dass die jetzige Ausstattung der Abschiebehaft unter Umständen tatsächlich im Detail noch irgendwo einen kleinen Mangel aufweist. Ich bin aber auf der anderen Seite nicht bereit, das insbesondere von Experten beeinflusste Konzept für diese Abschiebehaftanstalt zu kritisieren. Da fühle ich mich in der Tat fachlich überfordert, und ich bin da, wie gesagt, nicht bereit, dann so ohne Netz und doppelten Boden neue Vorschläge zu machen, die möglicherweise das Sicherheitsbedürfnis für diese Einrichtung erheblich schwächen würden.
Ich will auch sagen, Herr Dr. Güldner, ich verstehe ja Ihre Zielrichtung, aber ich muss trotzdem sagen, ich halte sie mitunter für zu undifferenziert. Sie stellen hier einfach in den Raum – auch darauf komme ich nachher noch –, dass es sich hier nicht um Straftäter handelt, dem ist in der Tat nicht so, sondern dass es sich hier um Ausländer handelt, denen allen zunächst einmal zu unterstellen wäre, dass sie nicht auch nur in irgendeiner Form gegen Recht verstoßen hätten und sie in jedem Fall sicherlich dazu zu bringen wären, selbständig und freiwillig auszureisen. Da habe ich, wie gesagt, etwas andere Eindrücke, und deswegen – und weil da ja auch immer noch ein Richter mitzureden hat –, denke ich, ist es so, wie wir es handhaben, durchaus rechtsstaatlich, und auch dieses Parlament hat Kontrollorgane, die sich sehr häufig mit diesen Dingen zu befassen haben.
Ich darf dann darüber hinaus nur kurz in die Historie gehen, insbesondere bezogen auf das Bauwerk, und darf darauf hinweisen, dass diese Koalition seit 1995 die Verhältnisse in diesem Bereich der Abschiebehaft kontinuierlich verbessert hat. Ich rufe in Erinnerung, dass die wirklich menschenunwürdige Unterbringung im Polizeigewahrsam in der Ostertorwache – heute der Kultur gewidmet – interimsweise in die JVA Oslebshausen umquartiert wurde. Auch dort konnte man nicht unbedingt von adäquaten Rahmenbedingungen sprechen. Bis zur Fertigstellung des neuen Polizeigewahrsams in der Vahr war diese Übergangsadresse aber akzeptabel. Seit Bestehen des Polizeipräsidiums in der Vahr wurde nun auch für die Abschiebehaftanstalt ein Neubau in Betrieb genommen, der den Erfordernissen, auch den Sicherheitserfordernissen für eine solche Einrichtung, Rechnung trägt. Deshalb sage ich schon an dieser Stelle, die Forderungen der Grünen – ich wiederhole mich und komme noch darauf zurück – sind absolut überzogen und entbehren realistischer Betrachtung.
Wir sollten froh sein, dass wir die in Haft genommenen Ausländer für relativ kurze Zeit in dieser Einrichtung unterbringen können. Fast alle anderen
Bundesländer, ich sagte auch das, bringen die Abschiebehäftlinge in den Justizvollzugsanstalten unter. Die Justiz wird hier in Amtshilfe mit dem Abschiebehaftvollzug beauftragt. Ich könnte mir das für Bremen zwar auch vorstellen, wie ich sagte, aber es war nicht durchsetzbar. Das würde bedeuten, dass die Abschiebehäftlinge für die in der Regel zehn bis elf Tage Haft in der JVA-Abschiebehaftabteilung untergebracht wären. Aber dies ist so nicht zu erreichen, und die Trennung hat sicherlich im Hinblick auf Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene auch einen gewissen Charme. Wie gesagt, da gibt es zwei Positionen, zwei Pole, auf der einen Seite die Festgenommen im Polizeigewahrsam und auf der anderen Seite Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in der JVA.
Es ist sicherlich auch sinnvoll und richtig, die Rechtsrahmen für die Abschiebehaft gesondert gegenüber den Polizeigewahrsamsordnungen zu regeln. Der von der Innendeputation bereits beschlossene Entwurf eines Gesetzentwurfs liegt uns nun vor. Nachdem er an einigen Stellen noch etwas nachgebessert wurde, stellt er nach unserer Auffassung eine vernünftige und praktikable Rechtsgrundlage für den Vollzug der Abschiebehaft dar. Der Gesetzentwurf enthält notwendige Regelungen für die Häftlinge, um gewisse Rechte, aber auch Pflichten im Vollzug deutlich zu machen. Man könnte sagen, soviel wie möglich für die Häftlinge, so wenig wie nötig für einschränkende Rahmen. Das Sicherungsziel ist hier mit sozialen Belangen der Betroffenen verbunden worden und, wie ich glaube, auch in einem ausgewogenen Verhältnis.
Meine Damen und Herren, bei den in Abschiebehaft genommenen oder zu nehmenden Personen handelt es sich in der Tat nicht um ausschließlich kriminelle Ausländer, aber auch. Zum Beispiel werden in Justizvollzugsanstalten einsitzende Straftäter, denen die Reststrafe erlassen wird, übergangslos bis zur Abschiebung in Abschiebehaft genommen. Ansonsten handelt es sich um Personen, die auf richterliche Veranlassung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz in diese Haft genommen werden. Insofern sage ich noch einmal, dieses Gesetz trägt allen Belangen Rechnung.
Es war beabsichtigt, durch uns als Koalition für bestimmte Fälle Haftausschließungsgründe zusätzlich regeln zu lassen, aber eine juristische Feinprüfung hat dann doch ergeben, dass unter Berücksichtigung des Paragraphen 57 Ausländergesetz eine solche Regelung nicht geht. Diese Bestimmung im Ausländergesetz regelt klar, unter welchen Gegebenheiten Ausländer in Abschiebehaft zu nehmen sind. Dabei ist der Richterentscheid Vorbedingung.
Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zitieren. Es heißt in Paragraph 57 Absatz 2: „Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, Sicherungshaft, wenn erstens der Ausländer aufgrund einer un
erlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist, zweitens die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben“ und so weiter. Ich erspare mir jetzt die weiteren Positionen. Ich will nur darauf hinweisen, dass es dann auch einen weiteren Absatz fünf gibt, in dem es heißt: „Die Sicherungshaft ist unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.“
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Das ist der Punkt, an denen solche Ausnahmen gemacht werden können, in Fällen, in denen beispielsweise Schwangerschaft vorliegt. Genau das wollten wir hier noch in das Gesetz hineinbringen, aber uns ist von Juristen gesagt worden, das geht nicht, und es ist auch nicht notwendig. Deswegen haben wir es dann gelassen. – Das für die erste Runde!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf den Entwurf eines Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam zu sprechen kommen! Herr Abgeordneter Kleen, ich korrigiere Sie ungern, aber in dem Fall möchte ich es doch tun, weil es meiner Eitelkeit nicht entspricht, dies so zu akzeptieren! Sie haben einen Dank an die Fraktion der Grünen ausgesprochen, dass sie einen Gesetzentwurf vorgelegt und dadurch diese Debatte eröffnet hat. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass unser Gesetzentwurf schon fertig war,
als ihn die Grünen eingebracht haben. Wir haben nur das Problem, Frau Abgeordnete Linnert, dass wir unsere Dinge mit einer Vielzahl von Verwaltungen abstimmen müssen – das ist auch richtig so –, damit die Dinge aufgenommen werden können.
Ich habe, als ich hier vor gut einem Jahr nach Bremen kam, die erste Debatte, Herr Dr. Güldner, in der Innendeputation auch mit Ihnen über den Abschiebegewahrsam gehabt. Dabei ist mir sehr deutlich geworden, dass es hier Parallelitäten zu früher gibt, wie ich sie schon einmal hatte, Abschiebehaft in einer – wie ich jedenfalls meine – sehr ideologischen Sichtweise ist etwas Negatives, mit allen Problemen, die dann dargestellt wurden. Da ich einmal
für das erste Abschiebehaftgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich war, das auch gut funktioniert hat und das uns dann sehr geholfen hat, zum Beispiel über die Beiräte, die dann eingeschaltet werden, genauso wie beim Vollzugsgesetz in den Justizstrafanstalten, habe ich gesagt, es ist doch sinnvoll und notwendig, dies hier auch in Bremen zu machen, weil es einfach die Dinge regelt. Deswegen habe ich mich mit dem damaligen Senator Dr. Schulte verständigt, hier einen solchen Gesetzentwurf eng an andere angelehnt auf den Weg zu bringen.
Ich korrigiere Sie ungern, Herr Senator. Ist es richtig, dass Senator Dr. Schulte und Sie damals noch als Staatsrat in der Innendeputation offiziell die Mitteilung gegeben haben, dass Sie in der Koalition und auch im Ressort beschlossen haben, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Einbringung eines Gesetzentwurfes des Senats zur Regelung der Abschiebehaft kommen wird? Das war kurz bevor die Grünen ihren Antrag eingebracht haben. Ist das richtig?
Herr Abgeordneter Dr. Güldner, Sie haben mich das schon einmal gefragt, und ich antworte das, was ich damals auch gesagt habe, weil ich Herrn Dr. Schulte gefragt habe. Er sagt dies von sich aus und nicht in meinem Beisein. Ich habe, und das lässt sich durch das Protokoll auch, glaube ich, belegen, in einer Sitzung im Oktober oder November letzten Jahres gesagt, dass man dies in Angriff nehmen sollte. Es ist letztendlich auch egal. Wir wollen hier ja nicht die Urheberschaft in Anspruch nehmen, sondern es geht um die Sache, meine Damen und Herren.
Die Sache ist meiner Ansicht nach, dass es richtig ist, ein solches Gesetz zu haben. Wir haben, Herr Kleen hat darauf hingewiesen, als Grundlage für den Vollzug der Abschiebehaft zurzeit nur einen Erlass der Verwaltung.
Die gesetzliche Regelung ist meines Erachtens notwendig und erforderlich, weil es um Eingriffe in die Rechte der Betroffenen geht, die auch über einen längeren Zeitraum andauern können, auch wenn das
Ausländergesetz hier die Fristen mit drei Monaten und in Ausnahmefällen sechs Monaten sehr kurz setzt.
Herr Herderhorst hat im Übrigen bereits darauf hingewiesen – dafür bin ich ihm sehr dankbar –, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Abschiebegewahrsam bei zehn beziehungsweise elf Tagen liegt. Das ist selbstverständlich der Durchschnitt, hier gibt es Ausreißer nach oben und unten. Die Rechtssicherheit für Abschiebehäftlinge, deren Rechte und Pflichten gesetzlich klar definiert werden, muss meiner Ansicht nach gegeben werden.
Sofern Abschiebehäftlinge in den Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, Herr Herderhorst hat ja darauf hingewiesen, dass das in mehreren Bundesländern so ist, gilt das Strafvollzugsgesetz. Immer mehr Länder haben diese Regelungen übrigens im Bereich Inneres, was auch, glaube ich, seine nachvollziehbaren Gründe hat, weil es in der Tat nicht um verurteilte Straftäter geht, die ihre Haft absitzen, sondern um freie Menschen, die hier zum Zwekke der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gewahrsam genommen werden. Das ist, glaube ich, schon ein Unterschied. Deswegen finde ich es auch nicht richtig, dass sie in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. In vielen Bundesländern ist dies aber noch der Fall. In diesen Fällen gilt also das Strafvollzugsgesetz. Parallel dazu sollte in Abschiebeeinrichtungen, die in der Verantwortung einer Innenverwaltung stehen, so ein Gesetz zum Abschiebegewahrsam eingeführt werden.
Wir haben in diesem Gesetz eindeutige Regelungen gefunden, die zum Beispiel die Unterbringung und Verpflegung, die Besuchsmöglichkeiten und Besuchserlaubnisse, den Urlaub und Ausgang, Post, Telefon, Mediennutzung, medizinische und soziale Betreuung betreffen und bezüglich der Unterrichtung der Abschiebungshäftlinge über ihre Rechte und Pflichten in der Gewahrsamseinrichtung und über den vorgesehenen Ausreisezeitpunkt. Das sind, glaube ich, alles sehr wichtige und praktische Punkte, die umzusetzen sind.
Sie haben dies teilweise ebenfalls in Ihrem Gesetzentwurf. Sie haben aber darüber hinaus andere Punkte aufgeführt, dass nämlich Urlaub und Ausgang hier zu gewähren sind. Meine Damen und Herren, wenn Sie Abschiebehäftlingen, die zum Zwecke der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung im Abschiebegewahrsam sind, Urlaub geben, dann werden sie untertauchen. Das ist dann doch etwas, was das Gesetz ad absurdum führt. Es gab einmal in Brandenburg in Eisenhüttenstadt ein offenes Abschiebegewahrsam. Ich weiß nicht, wie viele sie abgeschoben haben, aber ich glaube, die Zahl war gering, weil alle anderen weg waren. Sie haben es dann auch geändert.
kann nur dann angeordnet werden, das ist bereits gesagt worden, wenn der behördlichen Aufforderung zur Ausreise nicht nachgekommen wurde. Urlaub und Ausgang gefährden deshalb den Zweck der Abschiebehaft. Die Möglichkeit zu einer bezahlten Arbeit, wie Sie es fordern, ist nicht realisierbar, weil erstens kein Ausgang gewährleistet werden kann, wie ich schon sagte, und zum anderen bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von elf Tagen, glaube ich, die Möglichkeit, in einem Abschiebegewahrsam Arbeit zu schaffen, auch wenig sinnvoll ist.
Meine Damen und Herren, ich finde es sehr wichtig, dass Einzelheiten der medizinischen Betreuung geregelt werden, aber bitte nicht im Gesetz, weil es hier auf den Einzelfall ankommt. Sie sollen durch einen Erlass flexibler geregelt werden. Dieser Erlass wird, Herr Kleen, das sage ich auch gern, dann auch durch die Innendeputation verabschiedet werden. Die Innendeputation wird hier beteiligt werden. Das ist ein ganz sensibler Punkt, der auch entsprechend geregelt werden muss. Entscheidend ist, dass die notwendige Betreuung in vollem Umfang gewährt wird und Einzelheiten der Leistungserbringung an die jeweilige Lage anzupassen sind.
Ich will nur ein Beispiel nennen, meine Damen und Herren, weil immer so getan wird, als wären wir Unmenschen bei diesen hier im Gewahrsam Einsitzenden. Natürlich wird eine muslimische Frau, die krank ist, nicht von einem Arzt des Polizeigewahrsams oder des polizeilichen Dienstes untersucht, wenn sie dies nicht will, sondern wenn sie eine Ärztin haben will. Das versteht sich doch eigentlich von selbst. Das braucht man nicht im Gesetz zu regeln, sondern wir werden das hier, wie gesagt, in einem Erlass regeln. Unser Vorschlag folgt der Devise, so menschlich wie möglich, aber auch so effektiv wie notwendig.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich überleiten auf den anderen Antrag „Abschiebungshaft vermeiden“. So effektiv wie notwendig! Herr Dr. Güldner, unser Problem heute ist nicht, die Abschiebehaft zu vermeiden, unser Problem ist, dass wir eine erhebliche Zahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern haben, die eben nicht ausreisen. Jeder, der hier in Abschiebehaft genommen wird, hat die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. Er nutzt sie nicht. Andere, die durch viele Erlasse, Verwaltungsgerichtsentscheidungen und so weiter vollziehbar ausreisepflichtig sind, tauchen unter, und das regelt nun das Bundesgesetz, das Ausländergesetz, dass sie dann in Abschiebehaft genommen werden müssen.