Protocol of the Session on October 24, 2001

An diesem Beispiel sehen Sie, meine Damen und Herren, dass wir im Lande Bremen, wenn wir dem

Antrag der Grünen zum generellen Vorrang der Haftvermeidung folgen würden, eine Menge Unbill für die Betroffenen, viel Stress für die Beamten der Abschiebehaft und auch ein erkleckliches Sümmchen kargen Steuergeldes sparen könnten!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aber es handelt sich nicht immer um Fälle wie diesen, über den man im Grunde genommen im Nachhinein so locker hier erzählen kann, weil es nur eine Verzögerung von 14 Tagen gab. Unser Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/744 zur Haftvermeidung soll auch, und das ist wesentlich ernster, dafür sorgen, dass endlich in Bremen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, ältere und kranke Menschen, Schwangere und Mütter minderjähriger Kinder von der Abschiebehaft ausgenommen werden, denn auch das hatten wir in Bremen schon, dass wir Mütter mit kleinen Kindern in der Abschiebehaft hatten, ohne dass man ihnen, wie gesagt, eine Straftat oder etwas Ähnliches vorgeworfen hatte.

Vor ein paar Tagen, wenn wir schon bei Einzelfällen und Beispielen sind, saß ein junger Russe mit Hepatitis zwei Tage ohne ärztliche Versorgung in Abschiebehaft. Nun kann man jetzt zum einen nur den humanitären Grund sehen, dass dieser Mann dringend ärztliche Versorgung gebraucht hätte, an zweiter Stelle sieht man die Ansteckungsgefahr für die anderen Insassen der Abschiebehaft, aber auch für die, denen möglicherweise dies alles egal ist, kann man ja schließlich sagen, dass der Fürsorgepflicht für die dort eingesetzten Beamten im Falle einer solch ansteckenden Krankheit nun auch nicht gerade nachgekommen worden ist. Der Mann wurde isoliert auf der Frauenstation untergebracht, was schon beweist, dass es sich tatsächlich um eine ansteckende Krankheit gehandelt hat, anstatt an geeigneter Stelle und in geeigneter Form behandelt zu werden.

Sie sehen an diesen Beispielen, dass es sehr wichtig ist, dass dieser Bereich aus einem gewissen Schattenbereich, der, das ist richtig, in unseren beiden Städten zu wenig Aufmerksamkeit genießt, zu mehr Transparenz gebracht werden muss und mehr ins Licht gerückt werden soll. Der Transparenz, der öffentlichen Kontrolle, der rechtsstaatlichen Nachvollziehbarkeit und, jawohl, ich möchte es gern auch gerade in diesen Zeiten hier sagen, auch der Herstellung der Menschenwürde der dort Eingesperrten dient auch der Gesetzentwurf über den Abschiebungsgewahrsam mit der Drucksachen-Nummer 15/745.

An dieser Stelle möchte ich eine kleine Bemerkung zum Kollegen und innenpolitischen Sprecher der CDU, Herrn Herderhorst, machen, der in letzter Zeit in der Presse nicht nur als profunder Kenner des Islam, sondern auch als profunder Kenner des Beherbergungsgewerbes aufgetreten ist. Sie haben in der „Welt“ vom 22. Oktober 2001, das ist erst zwei

Tage her, gesagt, wenn die Vorstellungen der Grünen zur Abschiebehaft umgesetzt werden würden, dann, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, „würde die Haft zum Vier-Sterne-Hotel“.

(Lachen beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich weiß ja nicht, in welchen Hotels Sie verkehren, Herr Herderhorst, aber für einen Menschen, der niemandem etwas zuleide getan hat, der in einem fensterlosen, vollverkachelten Raum festgehalten wird und dies teilweise bis zu sechs Monaten, haben Sie durch Ihre unverschämte Aussage nicht gerade Werbung für unseren Rechtsstaat gemacht, den Sie doch an anderer Stelle ansonsten immer verteidigen wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Zu den Kernpunkten unseres klugen grünen Entwurfs, wie der innenpolitische Sprecher Ihres Koalitionspartners SPD in derselben Ausgabe der „Welt“ festgestellt hat – also auch da ist mir nicht ganz klar, was Sie als Koalition in dieser Stadt eigentlich wirklich wollen –, wie Herr Kleen sagt! Was sind seine Kernpunkte in diesem Gesetzgebungsverfahren?

Erstens, die Abschiebehaft darf keinen Strafcharakter haben. Inhumanen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken, und der einzige Zweck der Abschiebehaft ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein und ist auch zwingend. Die Frage ist, warum es in Ihrem Gesetzentwurf so nicht explizit aufgeführt wird.

Es geht um eine ganze Reihe von Punkten, ich möchte nur einige nennen. Es geht darum, dass die Betroffenen in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Es geht um unerlässliche medizinische Grundversorgung, und zwar nicht wie heute in vielen Fällen vom polizeilichen Beweissicherungsdienst, der im Wesentlichen seine diagnostische und therapeutische Kompetenz durch das Verschreiben von Valium dokumentiert, sondern durch das Gesundheitsamt oder niedergelassene Ärzte.

Es geht darum, dass Menschen mit psychischen Störungen, anstatt ihnen eine kompetente Behandlung zu geben, oft wochenlang in irgendwelchen Ecken des Abschiebetraktes vor sich hin vegetieren. Es geht darum, dass es hauptamtliche Sozialarbeit geben muss, dass sie aber nicht wie bisher ehrenamtlichen Gruppen, die sich sehr verdienstvoll für die Menschen in der Abschiebehaft einsetzen, die Arbeit überlassen, sondern dass es in der Verantwortung der Organisation, die die Inhaftierung vornimmt – und das ist in dem Fall die Polizei Bre

men – liegt, für eine soziale, angemessene und das heißt natürlich immer auch hauptamtliche und qualifizierte Betreuung zu sorgen. In Justizvollzugsanstalten ist dies im Übrigen auch eine Selbstverständlichkeit. Es geht zu guter Letzt darum, dass es einen begleitenden Beirat gibt, der die öffentliche Kontrolle der Haftbedingungen wahrnimmt. Auch hier gibt es zunächst einmal eine Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf des Senats. Im Unterschied aber zu CDU und SPD haben wir auch die notwendigen Rahmenbedingungen formuliert, damit dieser Beirat erfolgreich arbeiten kann. Der Beirat muss unabhängig sein, von der Innendeputation berufen werden, als Beschwerdeinstanz dienen und an der Aufstellung der Haftordnung mitwirken. Ich möchte nur ganz kurz auf den dritten von uns vorgelegten Antrag eingehen, weil die Zeit nicht ausreicht. Wir haben hier die konkreten Probleme in der Abschiebehaft in Bremen-Vahr schon öfter vorgestellt, auch die Presse hat über eine Fülle von Einzelfällen berichtet. Einige Ausschüsse und Deputationen haben sich das zum Teil mehrfach vor Ort angesehen. Es kann also im Grunde genommen hier im Haus niemand sagen, dass, wenn das heute zur Abstimmung gestellt wird, er oder sie nicht wüsste, worüber wir sprechen. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren! Es geht uns mit unserem Gesetzentwurf und unseren beiden Anträgen hier weder um hohe Politik noch um Rechthaberei oder die Besetzung von Nischen am Rande der Gesellschaft. Es geht uns schlicht und ergreifend um jährlich etwas mehr als 400 Menschen aus Fleisch und Blut wie Sie und ich, von denen einige hier nur gestrandet sind, einige wie zum Beispiel die Zwangsprostituierten, die gegen ihren Willen hierher geschleppt wurden, und andere, weil sie aus Furcht vor Krieg und Not hier Zuflucht suchten, aber nicht bekommen konnten, nach Hause zurückkehren müssen. Sie alle sind mit einer Abschiebehaft konfrontiert, zu der man kurz nur sagen kann, sie muss bedeutend seltener, dringend kürzer, pragmatischer und menschlicher werden. Unsere Anträge zeigen den konkreten, korrekten und rechtlich möglichen Weg, dieses Ziel zu erreichen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute ein Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam beschließen, dann soll dieser Schritt dazu dienen, die Situation im Abschiebegewahrsam zu verbessern. Der Rahmen, in dem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wir bis jetzt in Bremen die Abschiebungshaft vollzogen haben, ist durch eine Verordnung abgesteckt, in der zuerst und überwiegend der Polizeigewahrsam geregelt wird. Deshalb sind gesetzliche Regelungen über den Abschiebungsgewahrsam ein Fortschritt. Eine Gewahrsamsordnung, die vom Senator für Inneres – ich gehe fest davon aus, unter Beteiligung der Innendeputation – erarbeitet wird, muss es allerdings auch in Zukunft geben, weil viele Einzelheiten des Vollzugs auf dieser untergesetzlichen Ebene flexibler geregelt werden sollen und müssen.

Meine Damen und Herren, uns liegen heute zwei Gesetzentwürfe vor, einer vom Bündnis 90/Die Grünen und einer des Senats mit der Zustimmung der Innendeputation. Ich möchte gern in einer Vorbemerkung an das anknüpfen, was Dr. Güldner gesagt hat. Es ist ganz sicher das Verdienst der Grünen, dass wir heute überhaupt auf der Grundlage nicht nur eines, sondern sogar zweier Gesetzentwürfe über die Regelung der Abschiebehaft in Bremen debattieren. Die beiden Koalitionsfraktionen hatten sich nach einer Debatte, die wir in dieser Legislaturperiode hier geführt haben, schon geeinigt, dass wir in dieser Legislaturperiode bei den Richtlinien bleiben. Durch den Entwurf der Grünen hat die Diskussion eine Wendung zu einem anderen, ich finde, besseren Ergebnis bekommen. Das ist ein Verdienst der Grünen, und ich finde, das darf an dieser Stelle auch durchaus einmal erwähnt werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es gibt zwischen den beiden Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfen deutliche Unterschiede, aber es gibt auch Gemeinsamkeiten. Besuche, Mediennutzung, das Recht auf Freizeit, Fragen der Unterbringung oder der Beschwerde, beide Entwürfe geben dazu Auskunft und sichern in unterschiedlicher Ausprägung den Gefangenen in der Abschiebehaft ihnen zustehende Rechte. Die soziale Betreuung der Ausländer in Abschiebungshaft wird in beiden Entwürfen gesetzlich festgeschrieben, das werden wir also beschließen. Wir erwarten als Parlamentarier, das hat Dr. Güldner schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es auf dieser gesetzlichen Grundlage anschließend auch gelingt, eine befriedigende soziale Betreuung, die nicht nur auf der Selbstausbeutung ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen basiert, in der täglichen Praxis zu garantieren.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, gerade denjenigen, die sich bisher gekümmert haben, sind wir großen Dank schuldig, wie auch den engagierten Beamten, die sich im Polizeigewahrsam nicht als Wächter oder Schließer verstehen, sondern mithelfen, die Abschiebehaft so menschlich wie möglich zu gestalten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, trotz aller Klugheit, neben dem Verbindenden in den Gesetzentwürfen gibt es auch Trennendes, das dann doch dazu führt, dass die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf des Senats zustimmen werden. Manches Recht ist bei den Grünen nach Einschätzung der Koalition zu umfassend geraten, anderes, wie der Anspruch auf Lockerung oder Urlaub, ist schwerlich mit Bundesrecht und dem Ziel der Abschiebungshaft in Einklang zu bringen, drittens, ich nenne die Arbeit und Beschäftigung, ist es nicht zu gewährleisten, widerspricht dem Charakter, dass Abschiebungshaft nur so kurz wie möglich sein darf, um die Ausreiseverpflichtung durchzusetzen. Sehr zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirates, der ebenfalls in beiden Entwürfen gefordert wird. Dass dieser Beirat extern sein muss und unabhängig arbeiten kann, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Unser Senator ist Böse, aber nicht blöd!

(Heiterkeit)

Dass der Beirat ein wichtiger Gesprächspartner der Deputation sein wird, das kann ich für die SPDFraktion versichern. Dass es gelingen muss, engagierte Menschen für die Arbeit im Beirat zu gewinnen, das sollten wir alle hoffen. Die Arbeit ist nicht leicht, sie kostet Zeit, und der Lohn ist oft nicht einmal Dank. Meine Damen und Herren, neben den Gesetzentwürfen liegen uns zwei Anträge der Fraktion der Grünen vor, der eine Gesetzentwurf möchte die Situation der Abschiebungshaft in der Vahr verbessern. Wir müssen uns dabei wohl von Anfang an bewusst sein, dass allem Bemühen hier Grenzen gesteckt sind. Die Abschiebungshaft ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das Grundproblem der Menschen in Abschiebungshaft ist aber nicht die Unwirtlichkeit der Zelle, sondern der Wunsch, in Deutschland bleiben zu können und nicht zu dürfen. Diesem Grundproblem ist nur sehr schwer wirksam zu begegnen. Zu den baulichen Voraussetzungen wiederholt der Antrag der Grünen zum Teil Forderungen von vor einem Jahr. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil einige Vorschläge durch das Gesetz umgesetzt werden, weil andere Vorschläge in der zu erarbeitenden Gewahrsamsordnung geregelt werden müssen und weitere Anmerkungen der Grünen bereits in der Praxis umgesetzt sind. Vielleicht gehören auch nicht alle Ziffern wegen ihrer sehr praxisnahen Kleinteiligkeit in eine Landtagsdebatte, aber zugestanden werden muss auch sehr deutlich, dass die Verhältnisse in der Vahr sich zwar deutlich unterscheiden von den wirklich menschenunwürdigen Zuständen in der Ostertorwache, dass aber letztlich auch bei dem Neubau in der Vahrer Kaserne Fehler gemacht worden sind, die wohl leider heute kaum noch korrigiert werden können. Das ist und bleibt unbefriedigend.

Meine Damen und Herren, es ist nicht nur ein richtiger, sondern für alle Beteiligten vernünftiger Wunsch, Abschiebungshaft so weit wie möglich zu vermeiden. Das teile ich vollkommen. Die Vorwürfe im ersten Absatz des Antrags der Grünen sind allerdings etwas heftig ausgefallen, sie beklagen, dass in Bremen zu früh und zu häufig Abschiebungshaft angeordnet wird.

Die Anordnung der Abschiebungshaft geschieht durch ein unabhängiges Gericht. Eine im Vergleich mit anderen Bundesländern unübliche Praxis ist mir nicht bekannt. Auch die Anzahl und die Zeit der Abschiebungshaft sind uns bei unseren regelmäßigen Nachfragen nicht als außergewöhnlich erschienen. Dass es immer wieder Einzelfälle gibt, ist schmerzlich, überaus schmerzlich und muss so weit wie möglich verhindert werden, aber in der Masse stimmt es so meines Erachtens nicht.

Richtig ist dagegen die Bewertung, dass es sich bei der, ich zitiere, Abschiebungshaft um einen vermeidbaren Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Menschen handelt, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben. Es wird andere geben, die deutlicher als ich darauf verweisen, dass sich jeder ausreisepflichtige Ausländer der Abschiebungshaft leicht durch die freiwillige Ausreise entziehen kann. Diesen Fall des Philippiners müssen wir sicher in der Innendeputation besprechen, auch den anderen Fall, den Sie hier beschrieben haben. Ich hatte gleich, als ich das gehört hatte, mich an die Innenbehörde gewendet, um zu hören, was da los ist. Ich denke, dass wir in der nächsten Innendeputationssitzung dazu Auskunft bekommen können oder vielleicht heute schon durch den Senator.

Ich möchte aber auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Behörde durch Gespräche, gemeinsame Planungen und durch ein geordnetes Verfahren bemüht und bemühen muss, die freiwillige Ausreise zu fördern. Im Übrigen, so blöd das manchmal für uns auch ist, bestimmt das Ausländergesetz bindend, dass in bestimmten Situationen, wenn von einer freiwilligen Ausreise nicht ausgegangen werden kann und ein Untertauchen zu erwarten ist, Haft anzuordnen ist. Dieses Bundesrecht bindet uns auch in Bremen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, dass es bestimmt nicht oft angenehm ist, Regelungen für die Abschiebungshaft zu debattieren. Hinter sachlichen oder technischen Formulierungen treten menschliche Schicksale zurück, die es mehr wert wären, im Vordergrund zu stehen. Nicht immer waren wir in der Vergangenheit auch in der Lage, über dieses Thema so sachlich debattieren zu können wie heute, weil wir unter dem Eindruck schrecklicher Ereignisse gestanden haben, die sich in Abschiebungshaft ereignet haben. Wir haben deshalb die Menschen, deren Schicksal wir oft hier mitentscheiden, nicht vergessen. Wir glauben,

dass wir mit unserem Abschiebungshaftgesetz auf dem richtigen Weg sind. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den vorliegenden Anträgen vom Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/746, Verbesserung der Situation in der Abschiebungshaft Bremen-Vahr, und dem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/745, Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam im Lande Bremen, möchte ich im Namen der Deutschen Volksunion Folgendes ausführen dürfen: Haben die Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lage des Landes Bremen wirklich keine anderen Sorgen? Ich frage Sie allen Ernstes: In welcher Scheinwelt, in welcher Traumwelt leben Sie eigentlich?

Sie fordern in Ihrem Antrag eine Vielzahl unrealistischer Sofortmaßnahmen, ohne dabei die sehr wichtige Frage zu klären und zu beantworten, wer diese Sofortmaßnahmen eigentlich bezahlen soll. Die Frage aber kann ich Ihnen auch beantworten, natürlich der Steuerzahler! Der hart arbeitende Steuerzahler soll also für eine verbesserte Lebensqualität von einer Vielzahl von in Abschiebungshaft sitzenden kriminellen Ausländern, illegalen Ausländern, ausländischen Zwangsprostituierten und so weiter wieder einmal noch tiefer in die Tasche greifen.

Ich sage hier ganz klipp und klar im Namen der Deutschen Volksunion: Nicht mit uns! Ich werde alle, aber auch alle Ihre unrealistischen Anträge im Namen der Deutschen Volksunion uneingeschränkt ablehnen! Damit die Zuschauer und die Radiohörer einmal deutlich mitbekommen, was für unrealistische Traumtänzer die Abgeordneten vom Bündnis 90/Die Grünen wirklich sind, und zur Beantwortung der damit verbundenen Frage, wie sie eigentlich ihre Sofortmaßnahmen bezahlen wollen sowie die organisatorischen Maßnahmen finanzieren wollen, möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten hier nur einige wenige Maßnahmen Ihres Antrags zitieren dürfen. Herr Präsident, ich darf zitieren:

„Verbesserung der Situation in der Abschiebungshaft Bremen-Vahr“, da fordern Sie zum Beispiel: „Schloss samt Schlüssel für die abschließbaren Schränke in den Zellen müssen jedem Abschiebungshäftling bei der Aufnahme ausgehändigt werden; ein Anschluss für Fernseher in den Einzelzellen muss installiert werden, der den Empfang fremdsprachiger Programme ermöglicht; die vorhandenen Telefonzellen müssen die Möglichkeit von Anrufen von außerhalb zum Empfang gewährleisten, den Ab

schiebungshäftlingen werden Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt, die durch ihr Mobiliar Wohnraumcharakter haben; die Abschiebungshäftlinge erhalten Lese- und Spielmaterial, das ihre sprachliche und kulturelle Herkunft berücksichtigt; die Präsenz eines Kontaktbeamten im Abschiebungstrakt wird gewährleistet“ und so weiter.

Hinzu kommen noch weitere organisatorische Maßnahmen: Es wird eine ständige psychosoziale Betreuung eingerichtet. Eine angemessene Betreuung für Frauen aus dem Prostitutionsmilieu muss gewährleistet sein. Die ärztliche Betreuung wird dem zuständigen Gesundheitsamt übertragen. Bei Bedarf soll eine seelsorgerische Betreuung gewährleistet sein. Die Rechtsberatung durch den Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen wird sichergestellt und so weiter.

Herr Dr. Güldner, diese von Ihnen geforderten Betreuungen und Privilegien haben nicht einmal Tausende deutscher Bürger, die am Rande des Existenzminimums leben müssen. Darüber sollten Sie sich einmal wirklich vorrangig Gedanken machen und dementsprechende Anträge stellen. Das sind also eben die Forderungen vom Bündnis 90/Die Grünen. Sie werden hier sicherlich gleich nach vorn kommen und uns erklären, wie Sie Ihre Forderung finanzieren wollen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ihnen nicht!)

Da bin ich aber einmal gespannt. Nein, das können Sie auch gar nicht!

Meine Damen und Herren, nur einmal eben zur Kenntnisnahme, wie andere europäische Länder in Bezug auf Abschiebehaft verfahren! Da will zum Beispiel Dänemark, die sozialdemokratische Innenministerin Frau Karin Jespersen, für Flüchtlinge, also Asylanten, auf einer unbewohnten Insel Internierungslager, also quasi Abschiebungshaftanstalten, errichten. So sieht eine Verbesserung der Situation in der Abschiebungshaft in anderen europäischen Ländern aus, meine Damen und Herren. Das ist die Realität vom Bündnis 90/Die Grünen. Sie aber verschließen die Augen vor dieser Realität. Dabei lassen gerade die jüngsten Meinungsumfragen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Herr Präsident, ich darf die „Nationalzeitung“ zitieren vom 12. 7. 2001.

(Widerspruch bei der SPD und bei der CDU)

Ja, das sollten Sie sich einmal anhören, dann wissen Sie wenigstens, was wirklich passiert!

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat kürzlich ermittelt, 82 Prozent der Bundesbürger sind gegen noch mehr Einwanderung von Ausländern, nur acht Prozent wünschen eine Ausweitung der Zuwan

derung. Das Meinungsforschungsinstitut dimap teilt als Ergebnis der jüngsten Erhebung mit, 62 Prozent der Bundesbürger sind gegen das Hereinholen so genannter ausländischer Fachkräfte. Das demoskopische Institut Emnid hat dieser Tage herausgefunden, 88 Prozent der Bundesbürger wünschen, dass ausländische Straftäter, die keine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, spätestens nach Verbüßung ihrer Strafe in ihr Heimatland abgeschoben werden. 72 Prozent verlangen, dass der Staat die Ausreisepflicht von Asylbewerbern, denen kein Recht auf Asyl zuerkannt wurde, konsequent durchgesetzt wird. 56 Prozent sagen ja zu den Forderungen, Entwicklungsländern soll die Entwicklungshilfe gestrichen oder gekürzt werden, wenn sie die Wiedereinreise ihrer aus Deutschland ausreisepflichtigen Bürger ständig be- oder verhindern.

Das ist die Meinung des Volkes, meine Damen und Herren! Das sind die Interessen der Bürger, und Sie sind dazu verpflichtet, diese auch wahrzunehmen!