Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung auf Euro in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung auf Euro, Drucksache 15/841, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über das Bremische Gesetz zur Umstellung von Landesrecht auf den Euro in erster Lesung abstimmen.
Wer das Bremische Gesetz zur Umstellung von Landesrecht auf den Euro mit der Drucksachen-Nummer 15/847 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Es ist beantragt, nach der ersten Lesung die Gesetzesanträge gemäß Paragraph 53 der Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung auf Euro, Drucksache 15/841, und des Bremischen Gesetzes zur Umstellung von Landesrecht auf den Euro, Drucksache 15/847, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist die Gesetzesanträge zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bremer Grünen haben im Juni dieses Jahres ein umfangreiches Antragspaket vorgelegt, um erstens die Verhängung von Abschiebehaft in ihrer Anzahl und ihrer Dauer zu reduzieren, zweitens endlich für diese Art des Freiheitsentzuges eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und drittens, um die konkreten Haftbedingungen an Menschenrechten und -würde zu orientieren.
Ein erster Erfolg des mit vielen Institutionen, Gruppen und Bremer Juristen beratenen grünen Antragspaketes ist es, dass nach jahrelanger Verweigerungshaltung der Senat nun der Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Abschiebehaft nachgekommen ist und ebenfalls einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das heißt, im Grundsatz haben wir endlich durchgesetzt, was wir seit zehn Jahren hier in Bremen fordern, dass es eine gesetzliche Grundlage für diese Art des Freiheitsentzuges gibt. Darüber sind wir sehr froh!
Das heißt, das Einsperren und Wegsperren von Menschen, denen außer einem fehlenden Aufenthaltstitel nichts vorgeworfen wird, die keine Straftäter sind, wird demnächst im Lande Bremen auf gesetzlich einklagbarer Grundlage stehen. Ich werde im Einzelnen aufführen, warum wir in erster Linie der Haftvermeidung einen solchen Vorrang geben, wie wir das in unseren Anträgen zum Ausdruck gebracht haben, und warum wir zweitens für den dann ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
noch verbleibenden Rest der Abschiebehaft unseren Gesetzentwurf sowohl rechtlich, humanitär als auch praktisch für den wesentlich geeigneteren als den des Senats halten.
Zum besseren Verständnis darüber, worum es bei der Abschiebehaft eigentlich geht, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass es bei Nichtdeutschen, deren Aufenthaltstitel entweder abläuft oder die keinen besitzen, darum geht, diese Menschen in ihre Heimat zurückzuführen. Dies kann, was viele nicht wissen, auf einer ganzen Reihe von Wegen geschehen und geschieht auch. Die Verhängung von Abschiebehaft ist dabei der keineswegs zwingende, keineswegs menschenwürdigste und schon gar nicht der günstigste Weg, um dies zu erreichen. Er ist vielmehr der teuerste Weg.
Es ist nämlich so, auch das ist vielen unbekannt, dass viele der Betroffenen selbst die freiwillige Ausreise vorziehen – im Wesentlichen aus zwei Gründen –, und zwar zum einen, da ihnen oft Repressalien im Heimatland erspart bleiben, wenn sie freiwillig nach Hause zurückkehren und nicht in Begleitung des Bundesgrenzschutzes, zum anderen, weil dadurch eine spätere legale Wiedereinreise nach Deutschland möglich gemacht wird. Deswegen ist die erste Option für viele Menschen die freiwillige Rückkehr.
Viele Menschen sind auch korrekt in Bremen gemeldet oder könnten, das haben wir in unserem Antrag auch ausgeführt, mit Meldeauflagen und weiteren Sicherheiten zu Hause oder bei Freunden wohnen bis zum entsprechenden Flugdatum, ohne dass damit das rechtliche Erfordernis der Ausreise gefährdet wäre. Die Praxis in Bremen sieht allerdings leider anders aus.
Ein besonders beeindruckendes Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Fall des von den Philippinen stammenden V., der am 29. August dieses Jahres mit gültigem Pass und selbst bezahltem OneWay-Flugticket versehen in seine Heimat zurückkehren wollte. Diese für Bremen so nachteilsfreie Rückreise wurde aber unterbrochen, als er am Check-inSchalter des Bremer Flughafens von Bundesgrenzschutzbeamten verhaftet und in die Abschiebehaft gebracht wurde. Wie gesagt, er hatte einen gültigen Pass, ein One-Way-Flugticket nach Manila in der Tasche und war schon dabei, Bremen zu verlassen. Er saß dann 14 Tage auf Kosten des Steuerzahlers in Abschiebehaft, um dann, 14 Tage später, ganz offiziell und mit amtlichen Würden versehen, auf dem gleichen Weg abgeschoben zu werden. Herr V. wurde im Übrigen weder wegen irgendwelcher Straftaten noch wegen sonst irgendwelcher Verfehlungen gesucht, es wurde ihm nichts vorgeworfen.