Protocol of the Session on September 26, 2001

(Beifall bei der SPD)

Frau Krusche gebe ich Recht, Sport muss in erster Linie Spaß bringen! Wenn wir unseren Kindern nicht vermitteln können, dass Sport Spaß bringen muss, dann werden wir sie niemals davon überzeugen, dass sie am Nachmittag andere sportliche Angebote annehmen oder, was wir besonders wünschen, dass sie in Zukunft, nach dem Verlassen der Schule, lebenslang Sport treiben. Das geht nur, wenn wir sie mit Spaß im Sport infizieren. Also begrüße ich auch ausdrücklich den Hinweis auf die Trendsportarten. Nicht Reck und Barren sind da gefragt, sondern es ist schon gefragt, dass wir überlegen, wie wir denn unsere Schülerinnen und Schüler erreichen!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Mit gutem Unterricht!)

Guter Unterricht, in der Tat! Das habe ich heute Morgen schon einmal gesagt, darauf kommt es an! Auf einen guten Unterricht kommt es an.

Meine Damen und Herren, Sie fordern zu Recht, dass die drei Stunden, die die Behörde den Schulen liefert – wir geben den Schulen ja diese Stunden! – auch umgesetzt werden müssen. Deswegen habe ich mich bereits vor Monaten über die Regionalteams an die Schulleitungen gewandt und dringend darum gebeten, die von uns zur Verfügung gestellten Schulsportstunden auch wirklich in Anwendung zu bringen. Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Rede bestätigen lassen, dass dies zu einer Verbesserung geführt hat. Sie müssen aber wissen, und das wissen Sie alle, meine Damen und Herren, das haben die Vorredner ja ganz klar gesagt, die Prioritätensetzung durch die Schulgremien in den Schulen bringt den Schulsport, wenn eine Stunde auszufallen droht, immer wieder ins Abseits. Das ist eine Realität, da können wir hier noch so viele tolle Reden halten, gegen die wir nicht ankönnen. Ich kann nur sagen, dass ich die Schulleitungen angewiesen haben, dafür zu sorgen, dass der Sportunterricht so gegeben wird, wie wir das in den Lehrplänen auch vorsehen, ohne Wenn und Aber!

Zum Schulschwimmen ist viel gesagt wurden. Ich begrüße ausgesprochen die Kreativität der Ideen,

weil der Schwimmunterricht in der Tat mit das Teuerste ist, was wir an den Schulen überhaupt im Angebot haben.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Echt?)

Das ist wirklich wahr! Ich habe mir neulich einmal eine Beispielrechnung geben lassen. Eine halbe Stunde sind sie schon im Wasser. Eine Viertelstunde oder 20 Minuten halte ich für zu gering. Meine Informationen sind, dass die Kinder eine halbe Stunde im Wasser sind. Dafür müssen aber zwei Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung aufgebracht werden, weil 20, 25, 28 Kinder hingebracht – wie Sie sagen, angetüttelt werden – und wieder zurückgebracht werden, und ratz, fatz sind mehrere hundert Mark für eine halbe Stunde Schwimmunterricht verbraten. Da gebe ich Ihnen allerdings 100 Prozent Recht, dass das deutlich effizienter gemacht werden muss, und es geht auch! Es bedarf aber des guten Willens. Das ist etwas, von dem ich die Schulen überzeugen muss, dass das auch mit exzellenten Schwimmmeistern kooperierend gemacht werden kann.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf ein sehr gutes Programm hinweisen, das sage ich auch zu Frau Krusche, wir haben Ferienschwimmen! Allein in diesem Jahr sind 425 Kinder, die nach der vierten Klasse noch nicht schwimmen konnten, in den Ferien in die Schwimmbäder gebracht worden, genau die Gruppe, von der Sie eben gesprochen haben. Ich finde, das muss noch sehr verstärkt werden, damit man nicht die sehr teuren Lehrerstunden dafür nimmt, sondern dass man es in den Fällen, in denen die Kinder das nach der vierten Klasse nicht geschafft haben, mit Ferienschwimmkursen viel effizienter, viel sparsamer wirtschaftend hinbekommt, auch mit dem Ziel, dass wir nach Möglichkeit alle Kinder, wenn sie in die fünfte Klasse kommen, zum Schwimmen gebracht haben.

Eine kleine Korrektur! Es wurde kritisiert, dass wir allzu wenig Plätze mit Spielmöglichkeiten, mit Möglichkeiten zum Toben haben. Vielleicht waren Sie länger nicht an einer Grundschule. Ich erlebe mit Freude an vielen Grundschulen, gerade im Zuge der Einführung der verlässlichen Grundschule, dass Pausenhöfe der Grundschulen auch und gerade durch Elternmitarbeit in Spielplätze umgestaltet werden, auf denen sich die Kinder nicht nur während der Pausen, sondern auch nachmittags aufhalten können. Ich begrüße das ausdrücklich, weil dort auch Bewegung stattfindet. Es muss nicht immer ein Fußballspiel oder ein Basketballspiel sein, sondern es kann auch die fröhliche Bewegung, das Miteinander, das Versteckspielen auf dem Schulhof sein, das ich hier durchaus auch begrüße.

Meine Damen und Herren, insgesamt, muss ich sagen, haben wir noch viel zu tun, aber die inhaltli

che Begründung liegt auf den Händen, es ist mehrfach gesagt worden. Wir haben übrigens viele Angebote, und ganz so vernichtend, wie es hier zum Teil geklungen hat, sehe ich den Schulsport nicht. Ich sehe erhebliche Defizite im baulichen Bereich, im Durchschnittsalter der Kolleginnen und Kollegen, ohne Frage! In der Effizienz des Schulschwimmens stimme ich Ihnen auch zu, hier haben wir einen Handlungsbedarf. Insgesamt haben wir an unseren Schulen ein vielfältiges Angebot, aber, ich denke, wir müssen besser werden. Vielleicht können wir auch einmal darüber nachdenken, ob wir wieder gezielter Wettkämpfe machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich kenne es noch von früher, dass wir Schulmeisterschaften gehabt haben. Ich war immer sehr stolz, dass ich dabei immer ganz weit vorn war, siehe Heimspiel! Ich fände es schön, wenn wir die Lehrerinnen und Lehrer überzeugen könnten, dass der Wettkampfcharakter auch zu unserer Gesellschaft gehört. Ich werde diese Debatte auf jeden Fall aufnehmen, um dort einmal mit den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen zu sprechen, ob wir das nicht wieder einführen wollen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, wo wir auch im Schulsport noch besser werden können. Ich denke, das war eine sehr hilfreiche Debatte, damit auch in der Bevölkerung einmal darüber nachgedacht wird, ob denn immer zuerst Musik, Religion und Sport die Stunden sein müssen, die ausfallen, wenn irgendwo einmal etwas in Schwierigkeiten gerät. Ich bin sehr dankbar für die Debatte, und ich denke, wir werden noch besser werden, als wir schon sind.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Da der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/830 zurückgezogen ist, lasse ich jetzt über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/834 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU mit der DrucksachenNummer 15/834 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Einführung einer regionalen Stadtbahn zwischen Bremen und Cuxhaven!

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 11. September 2001 (Drucksache 15/816)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Wischer.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dem Punkt des Regionalverkehrs und der Überlegung, den ÖPNV insbesondere über die Schiene abzuwickeln, sind Herr Töpfer und ich vollkommen einer Meinung. Die Deutsche Bahn AG zieht sich immer mehr aus der Region und damit aus der Verantwortung für den ÖPNV zurück. Diese unselige Entwicklung der so genannten Privatisierung der Bahn AG mit allen negativen Folgen für viele tausend Beschäftigte, aber auch für die Bahnbenutzer, ist durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl eingeleitet worden und wird nun von der neuen Bundesregierung leider nicht korrigiert, ganz im Gegenteil, sie wird nur durch diese Regierung verschlimmbessert!

Meine Damen und Herren, der Großraum Bremerhaven/Cuxhaven muss unbedingt auch mit der Bahn verstärkt in einer attraktiven Form erreichbar bleiben, um auch die wirtschaftliche Funktionalität zu gewährleisten. Da die Deutsche Bahn das aber aus den eben genannten Gründen nicht mehr absichert und gewährleistet, müssen wir unbedingt und schnellstens mit den Gebietskörperschaften der Stadt Cuxhaven, dem Landkreis Cuxhaven, der Stadt Bremerhaven und dem Landkreis Osterholz zu einer bezahlbaren regionalen Lösung kommen. Diese Lösung kann nur Regionalstadtbahn heißen. Selbstverständlich muss mit einem modernen Wagenmaterial ein Komfort geboten werden, der auch alternativ zum Pkw angenommen wird. Wie Sie sehen, wird ein vernünftiger Personennahverkehr in umweltschonender Weise selbstverständlich auch von der Deutschen Volksunion rigoros vertreten.

Meine Damen und Herren, dass solch eine Verkehrseinheit funktioniert, hat die Stadtbahn in Richtung Oldenburg in eindrucksvoller Art und Weise ganz klar bewiesen. Insofern gehe ich davon aus, dass dieser vernünftige Antrag der Deutschen Volks

union von Ihnen überparteilich mitgetragen wird. Eben habe ich doch tatsächlich das Gefühl gehabt, als wenn Herr Töpfer jetzt am liebsten applaudieren möchte. Dürfen Sie, Herr Töpfer, dürfen Sie! Tun Sie sich keinen Zwang an!

Meine Damen und Herren, über diesen guten Antrag der Deutschen Volksunion muss man nicht unnötig lange diskutieren und debattieren. Er ist gut, er ist richtig, er ist wichtig, und es gibt keinen besseren! Stimmen Sie also diesem Antrag der Deutschen Volksunion uneingeschränkt zu! – Ich danke Ihnen!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Töpfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, die Angriffe gegen die Bundesregierung hätten Sie sich sparen können, denn für das, was Sie hier in dem Antrag gefordert haben, ist nicht die Bundesregierung, sondern sind die Länder und Gemeinden zuständig. Nach dem Regionalisierungsgesetz sind die Länder die Besteller, und sie haben es in der eigenen Hand, ob sie eine Regionalbahn oder eine Stadtbahn fördern.

Zweiter Gesichtspunkt: Das, was Sie jetzt als Beispiel für den Bereich Oldenburg gebracht haben, ist keine Stadtbahn. Eine Stadtbahn ist eine Straßenbahn, die auf Schienen der Deutschen Bahn AG verkehrt und sich von dort über Trassen weiter in die Städte bewegt, insofern hinkt Ihr Beispiel.

Wir lehnen Ihren Antrag ab,

(Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

weil es auch nicht sinnvoll ist, eine Stadtbahn von Bremen nach Bremerhaven einzurichten. Es ist durchaus sachgerecht, eine solche Bahn von Cuxhaven nach Bremerhaven und im Umland von Bremerhaven einzuführen, aber es sprechen vielfältige Gründe dagegen, ein solches System auf der sehr belasteten Strecke von Bremen-Hauptbahnhof nach Bremerhaven einzuführen.

Nächster Gesichtspunkt: Ihr Antrag kommt viel zu spät. Es hat schon im Juli 1999 in der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven einen Antrag gegeben, eine Machbarkeitsstudie für ein Stadtbahnkonzept zu erstellen. Kürzlich, am 15. August 2001, hat sich die Unterweserkonferenz, das sind die Vertreter der Stadt Bremerhaven, des Landkreises Wesermarsch und des Landkreises Cuxhaven, auch für ein Stadtbahnsystem ausgesprochen. Wir brauchen Ihren Antrag also nicht. Eine Machbarkeitsstudie wird jetzt in Auftrag gegeben, sie muss von der Gemeinsamen Landesplanung Bremen/Nieder––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

sachsen finanziert werden. Sie merken also, es gibt eine Reihe von Gründen, Ihren Antrag abzulehnen!

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 15/816 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz über das Halten von Hunden und zur Änderung von anderen Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 8. Mai 2001 (Drucksache 15/703) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 41. Sitzung am 30. August 2001 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen nun zur zweiten Lesung.