Protocol of the Session on August 29, 2001

Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen – gerade weil ja hier auch die Informationseingriffe eine ganz große Rolle spielen –, bei denen es ganz eindeutige Regelungen gibt: Zum Beispiel bei der polizeilichen Beobachtung, bei der Observation, beim Einsatz von V-Leuten, alles heikle Themen, bei denen aber auch ganz eindeutig die Grenzen aufgezeigt werden, wie weit man gehen darf, das ist auch selbstverständlich im Interesse der Bürger, oder dass verfahrenssichernde Maßnahmen die Rechte der Betroffenen bei Kontrollen wahren, die Transparenz der Datenerhebung wird gewährleistet! Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz in sehr moderner Art und Weise gerade die Rechte auch der Bürger dadurch wahrt, dass sie hier festgeschrieben werden, auch bei den Kontrollen.

Herr Dr. Güldner, wenn Sie das ansprechen, ich will nur auf zwei Punkte eingehen, die Videoüberwachung! Das ist nun auch bundesweit ausgiebig diskutiert worden. Die Frage der bloßen Verdrängung durch die Einrichtung von Videoüberwachung ist eine Behauptung, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, die aber auch immer wieder widerlegt wird. Das beginnt mit dem Modellversuch in Leipzig. Wie Sie wissen, hat die Verdrängung dort nicht stattgefunden, sondern es hat eine ganz spürbare Entlastung des Bahnhofsvorplatzes stattgefunden, ohne dass in den Seitenstraßen nun etwas passiert wäre. Das ist auch ganz normal, wenn Sie an bestimmte Massendelikte wie Handtaschenraub oder Ähnliches denken. Das passiert dort, wo viele Menschen sind, vor dem Bahnhof, nicht in den Seitenstraßen. Da gibt es die Verdrängung in dem Sinne nicht. In Mannheim, in bayerischen Städten haben wir jetzt überall solche Erfahrungsberichte.

Sie wissen, dass wir uns in Bremen vorgenommen haben, damit auch nichts Unsinniges geschieht, der Senat hat es so beschlossen, hier in Bremen zunächst einmal – und die Polizei ist darauf vorbereitet – für zwei Jahre einen Modellversuch durchzuführen. Wir hoffen, dann auch belegen zu können, dass uns dies in präventiver Weise, aber eben auch repressiv geholfen hat, die Polizeiarbeit zu erleichtern.

Sie haben den finalen Rettungsschuss angesprochen. Meine Damen und Herren, Sie alle haben diese Diskussion mitbekommen. Ich bin froh über den Kompromiss, der jetzt gefunden wurde, weil er auf der einen Seite eben Rechtssicherheit für die Polizisten schafft, auf der anderen Seite aber auch die Gewissensentscheidung des einzelnen Polizeibeamten respektiert. Ich halte diesen Kompromiss, der hier in der großen Koalition gefunden wurde, für einen sehr guten Kompromiss für uns alle. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist.

Wenn Sie, Herr Dr. Güldner, darunter Wählertäuschung verstehen und hier einen Kommentar aus einer Zeitung zitieren, dann macht es das nicht besser. Ich fand diesen Kommentar, als ich ihn das erste Mal gelesen habe, falsch, und ich finde ihn auch heute falsch, nicht nur in der Bewertung, sondern schon in der Darstellung der Fakten, das macht es nicht besser. Wir haben jetzt eine Regelung in Bremen, und damit schließen wir uns auch vielen Regelungen bundesweit an, die uns, die der Polizei hier weiterhelfen wird, aber eben auch die Gewissensentscheidung ganz deutlich macht.

Ein letztes Wort zur häuslichen Gewalt! Wir werden den Auftrag, den das Parlament uns erteilt, sehr gewissenhaft und so schnell wie möglich erfüllen. Herr Kleen hat bereits darauf hingewiesen, dass wir das verabredet haben. Herr Güldner, Ihre Hinweise – Herr Kleen ist bereits darauf eingegangen – auf Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg bringen uns nicht so viel weiter, weil diese Regelungen eben solche sind, die zwar jetzt im Gesetz stehen, aber, das garantiere ich Ihnen, in nächster Zeit novelliert werden müssen, weil sie eben nicht alle Rechtsmöglichkeiten aufnehmen, die eintreten können. Herr Herderhorst hat davon viele aufgeführt, von den Nebenräumen bis hin zur Zuständigkeit für Kinder, Elternrecht et cetera. Ich kenne die von Ihnen zitierte NRW-Regelung, die immer noch nicht abgestimmt ist. Sie ist seit mehreren Wochen in der Abstimmung im Land.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Dann ist sie jetzt ein Kabinettsbeschluss, aber dieser Kabinettsbeschluss muss dann ja auch noch einmal ins Parlament!

Das ist bisher die beste Regelung. Ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren, das sage ich auch einmal voller Kritik an meine Kollegen in der Innenministerkonferenz, dass die Innenministerkonferenz eine Musterregelung erlassen hätte, wie das im Polizeigesetz aussehen könnte. Viele Länder haben gesagt, das brauchen wir gar nicht, wir haben hier ein Wegweisungsrecht in anderer Hinsicht, den Platzverweis. Wir wollen jetzt etwas erarbeiten, und da sind wir öffentlich-rechtlich, jedenfalls für die Regelung im Polizeigesetz, bereits sehr weit, das all die Möglichkeiten regelt, die hier auftreten können. Dann werden wir, in zwei oder drei Monaten, schätze ich, ich hoffe, noch in diesem Jahr, diesem hohen Hause hier einen entsprechenden Vorschlag vorlegen können.

Um noch eines darauf zu setzen, meine Damen und Herren, weil hier auch immer darüber gestritten wird, wer denn nun am meisten Verdienst hat: Ich will das einmal in aller Deutlichkeit sagen, meine Damen und Herren, ich habe den ersten Modellversuch, den es bundesweit gab, das Berliner Inter

ventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, mit aus der Taufe gehoben. Damals, 1995, wurde es finanziert von der Familienministerin Nolte. Wir haben hier sehr gute Regelungen gefunden, die auch in all das einfließen, was Frau Bergmann in der Kontinuität in der jetzigen Bundesregierung weitermacht. Gerade als Konservativer sage ich, häusliche Gewalt ist etwas, das jedem Kind vor Augen führt, was man eigentlich nicht tun darf und das Leben eines Kindes prägt. Jeder muss gegen häusliche Gewalt sein. Ich sage einmal, wir allen voran. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, habe ich jetzt das Vergnügen, auf dem Besucherrang die Frauen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen des Unterbezirks Bremerhaven sehr herzlich zu begrüßen.

(Beifall)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur einige kurze Bemerkungen! Lieber Herr Kleen, Sie haben aus der Debatte vom Anfang des Jahres in der ersten Lesung zitiert. Vielleicht wäre es doch, um Klarheit und Wahrheit einfach gelten zu lassen, richtig gewesen, wenn Sie dazu gesagt hätten, dass ich die Bemerkung zum finalen Rettungsschuss vor Ihrer Regelung, die ja heute erst nachträglich durch den Antrag in das Verfahren kommt, gemacht habe. Das heißt, zum damaligen Zeitpunkt gab es eine erste Lesung, und die erste Lesung hat den für uns, wie Sie wissen, wichtigsten Punkt, und das beeinflusst natürlich auch unsere Gesamteinschätzung des finalen Rettungsschusses, nicht beinhaltet. Die Formulierung des alten Polizeigesetzes ist in der ersten Lesung noch in diesem Entwurf enthalten gewesen.

Zweite Bemerkung zur Videoüberwachung! Herr Senator Dr. Böse, es gibt solche und solche Beispiele. Sie kennen auch die anderen Beispiele. Sie sind in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht, zum Beispiel London, dort setzt man ja sehr exzessiv auf die Überwachung durch Kameras.

(Senator D r. B ö s e : Flächendeckend!)

Dort haben wir teilweise Ergebnisse, die besagen: Anzahl der Kameras hinauf, Anzahl der Polizeibeamten herunter, Kriminalität hoch! Wir haben das Ergebnis, dass der Ersatz von Polizeibeamten durch Videokameras sogar gegenteilige Effekte und keinen Schutz der Bürger mit sich bringt, sondern teilweise sogar genau das Gegenteil hervorgerufen hat, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

auch das zur Richtigstellung dessen, was Sie gesagt haben.

Eine letzte Bemerkung! Noch einmal: Lieber Kollege Kleen, Sie sagen, es wäre völlig unverständlich, warum wir sagen, das Wegweisungsrecht kann heute, wir haben den Antrag auf dem Tisch, hier verabschiedet werden,es gäbe noch so viel zu prüfen, und das müsse man jetzt noch tun. Ich habe hier eine Presseerklärung von Ihnen, Herr Kleen, vom 9. August 2001. Das ist noch nicht so lange her, Donnerstag, der 9. August 2001. Der innenpolitische Sprecher der SPD sagt: „Wegweisungsrecht jetzt umsetzen“, das ist das Zitat. Ich zitiere weiter mit Genehmigung des Präsidenten:

„Wer die Lippen spitzt, muss jetzt auch pfeifen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die CDU nun offensichtlich ihre Bedenken gegen ein Wegweisungsrecht für gewalttätige Lebenspartner überwunden hat, halten aber den Vorstoß von Herrn Eckhoff für unangemessen halbherzig. Während Herr Eckhoff nämlich noch Prüfungsbedarf anmeldet und für die Umsetzung des Wegweisungsrechts im Polizeigesetz noch offene Fragen sieht, bewertet Kleen dies als unnötige Verzögerung. Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen, und dies ist beim Wegweisungsrecht inzwischen ohne Weiteres möglich. Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ist bereits in erster Lesung beschlossen, die Voraussetzungen sind geschaffen“ und so weiter.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lieber Herr Kleen, ich finde, bei einem solch wirklich wichtigen und, wenn man einmal schaut, worum es hier eigentlich geht, auch sehr traurigen Thema sollte die Differenz zwischen dem, was man hier erzählt, und dem, was man vor 14 Tagen erzählt hat, möglichst klein bleiben.

(Abg. K l e e n [SPD]: Genau!)

Ich hatte heute den Eindruck, nehmen Sie es mir nicht übel, dass hier im Grunde genommen eine große Mehrheit besteht, bis auf einige wenige Herren aus der CDU-Fraktion, dies heute im Polizeigesetz schon zu verabschieden, und dass jeder im Hause weiß, warum wir das nicht tun. Nun wieder einen Prüfbedarf vorzuschieben, den Sie in der Presseerklärung gerade als völlig unnötig und quasi als eine Grille des Fraktionsvorsitzenden der CDU bezeichnet haben, das ist doch irgendwie mit reichlich Chuzpe hier vorgegangen und den Menschen einen vom Pferd erzählt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beiträge von Herrn Dr. Güldner, muss ich sagen, waren heute nicht allzu berauschend. Ich habe von ihm hier schon weitaus Besseres gehört. Das liegt aber wahrscheinlich auch daran, dass er verzweifelt versucht hat, irgendwo einen Ansatz zu finden, uns noch irgendetwas vorwerfen zu können.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn Sie mich loben würden, müsste ich mir auch Gedanken machen!)

Das ist Ihnen in der Tat nicht gelungen und bestätigt deswegen auch nur, dass wir in dieser Koalition eine gute Arbeit gemacht und ein gutes Ergebnis erzielt haben.

(Beifall bei der CDU)

Das Zweite ist, Sie müssen, wenn Sie bestimmte Punkte aufgreifen, auch eine Linie beibehalten. Die haben Sie hier heute wieder nicht beibehalten. Sie haben nämlich unter anderem ausgeführt, dass die Eingriffsmöglichkeiten durch dieses Polizeigesetz für die Polizei erweitert würden und die Eingriffsschwelle gesenkt würde. Das mag ja erst einmal so richtig sein. Auf der anderen Seite beklagen Sie aber, dass wir das Wegweisungsrecht noch nicht ins Polizeigesetz aufnehmen. Welche Erweiterungen von Eingriffsmöglichkeiten daraus für die Polizei erwachsen, das lassen Sie hier völlig weg.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist die Lücke im Gesetz, die müssen wir schließen!)

Das sind extreme Erweiterungen des polizeilichen Eingriffs, nämlich in die Wohnung. Das ist das, was ich sage, was Sie hier an Wackellinie einbringen, das ist erkennbar.

Im Übrigen verstehe ich auch nicht, wie Sie hier erneut von Lauschangriff und Spähangriff reden können. Erstens ist dieses Thema ausgelutscht, zweitens ist immer festgestellt worden, dass die Polizei weder ausspäht noch lauscht, sondern es handelt sich hier um die akustische Raumüberwachung. Das ist der richtige Begriff!

(Beifall bei der CDU)

Dieser Begriff ist sowohl im Bund als auch in den Ländern in den Polizeigesetzen, also auf der einen Seite zur Gefahrenabwehr und auf der anderen Seite zur Strafverfolgung, so geregelt, und das ist auch gut so, wenn es auch auf Bundesebene in der Strafprozessordnung nicht so geregelt ist, wie wir es uns ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gewünscht hätten. Ich finde aber, es ist nicht in Ordnung, von einem Lauschangriff zu sprechen. Das soll bestimmte Dinge suggerieren.

Mir ist auch nicht klar, wie Sie Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten mit dem Polizeigesetz verbinden. Vielleicht können Sie mir das noch einmal erläutern. Auch da habe ich mein Problem gehabt, Ihnen folgen zu können, aber man wird ja immer schlauer. Vielleicht werden Sie mir das noch erzählen.

Ich will jetzt auch nicht das, was eben Herr Dr. Böse und Herr Kleen zum Wegweisungsrecht gesagt haben, wiederholen. Ich habe es vorhin in meinem Beitrag schon gesagt. Nun geben Sie sich einmal zufrieden! Es ist ja auch nicht so, dass wir auf der Ebene nun gar nichts hätten. So ist es nun weiß Gott nicht. Auch heute und bislang schon schreitet die Polizei ja ein, nur hat sie eben noch nicht die Möglichkeiten, die wir uns alle gemeinsam wünschen. Dahin wollen wir schnellstmöglich, aber auf solider Basis.

Ein letzter Punkt, Videoüberwachung! Wir haben vor, das ist deutlich gesagt worden, die Videoüberwachung zunächst für zwei Jahre zu erproben, und dann werten wir aus. Sie stellen sich hier hin und sagen: In London ist das so und so! Wir sind hier nicht in London, und wir wollen auch nicht die Zustände in punkto Videoüberwachung wie in London, sondern in Bremen ganz gezielt nur an Brennpunkten als Probelauf. Das ist unser Ziel, und das wollen wir durchführen. Am Ende werden wir sehen, was wir davon aufrechterhalten oder was wir unter Umständen zurücknehmen müssen. Da müssen wir in der Tat offen bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wulff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie schauen ganz überrascht, keine Sorge, ich will mich jetzt nicht insgesamt zum umfangreichen Thema Polizeigesetz äußern, sondern lediglich zum Thema Wegweisungsrecht. Ich meine, es sollte heute nicht der Eindruck hier im Raum stehen bleiben, dass sich nur die männlichen Kollegen der Bürgerschaft mit diesem Thema befasst haben, sondern ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Initiative der Frauen aus dem Parlament war.

(Beifall)

Die SPD-Fraktion hat sich erfreulicherweise bereits im November 1999 dafür ausgesprochen, dass der Senat bei der Reform des Polizeigesetzes prüfen möge, ob ein Wegweisungsrecht im Polizeigesetz verankert werden kann. So alt ist also schon diese Idee! Wir waren vor den anderen Bundesländern ak

tiv und haben dann ja auch hier im Hause bereits im Januar 2000 einen Bürgerschaftsbeschluss gefasst. Ich will noch einmal zu Herrn Dr. Güldner – weil er auf das Thema ja eben noch einmal ausführlich eingegangen ist und die Grünen uns auch heute erst einen Antrag zu dem Thema vorgelegt haben – sagen, ich glaube, es kommt nicht darauf an, dass das Parlament unbedingt heute eine Gesetzespassage verabschiedet, sondern wir haben eben gerade von dem neu gewählten Innensenator Herrn Dr. Böse gehört, dass es noch zirka zwei bis drei Monate dauern wird, bis alle Regelungen geprüft sind, und das Bundesgesetz steht ja auch kurz vor der Verabschiedung. Ich meine, es ist gut, wenn wir auf einer rechtlich abgesicherten Grundlage einen Paragraphen im Polizeigesetz haben, der dann auch nicht mehr angefochten wird. Ich gehe davon aus, dass der Senat, ich meine jetzt das Innen- und natürlich auch das Sozialressort, alles vorbereitet, dass die sozialen Begleitmaßnahmen organisiert werden, dass alles in trockene Tücher kommt und dass wir möglichst noch in diesem Jahr einen entsprechenden Passus hier im Parlament verabschieden können. Ich meine, darüber sind wir uns alle einig. Wir hatten ja auch den Grünen angeboten, sich unserem Antrag anzuschließen. Nun kommt heute wieder Ihr Antrag, den lehnen wir jetzt ab!

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Nein, den überweisen wir!)

Den überweisen wir, das ist auch in Ordnung! In der Sache sind wir uns eigentlich alle einig, dieser Streit hier heute hätte nicht nötig getan.

(Beifall bei der SPD)