Für die SPD habe ich im Ausschuss vertreten, dass sich die SPD für den Begriff der sexuellen Identität ausspricht, zum einen, weil wir einfach der Meinung sind, dass nicht nur die Homosexualität, sondern auch Bi- und Transsexuelle unter diesen Schutz der Verfassung gestellt werden sollen. Gerade Transsexuelle leiden unter einem besonderen Schicksal. Von daher sind wir der Meinung, dass auch diese Gruppe einfach einbezogen werden soll. Wir sind der Meinung, dass das Wort Identität ganz einfach für diesen Personenkreis insgesamt eindeutiger und treffender ist.
Zum Abschluss, weil ich festgestellt habe, dass es oftmals zwischen Schwulen und Lesben und Heterosexuellen doch noch ein paar Missverständnisse gibt, das spiegelt sich auch etwas im Bericht wider. Ich möchte ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern. Herr Röwekamp hat in der Diskussion im Aus
schuss irgendwann festgestellt, ich, Herr Engelmann, hätte mich irgendwann ja entschlossen, schwul zu sein.
Das ist eine interessante These, wäre aber ein bisschen neu. Ich kann aber ganz eindeutig sagen: Keine Lesbe und kein Schwuler haben sich entschlossen, schwul zu sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht, entweder man lebt es auch oder nicht, man steht dazu oder nicht. Man kann das nicht allein auf den Geschlechtsakt reduzieren. Ich habe Herrn Röwekamp dann gefragt, wann er sich denn entschlossen hätte, heterosexuell zu sein, dann hat er gesagt, als er sich für seine Frau entschieden hätte.
Ich hoffe stark für ihn, dass das bei ihm ein bisschen früher eingesetzt hat. Ich weiß nicht, wann er geheiratet hat, vielleicht hat er ja früh geheiratet.
Ich kann zum Abschluss sagen, dass die SPD-Fraktion mit dieser Formulierung und insgesamt mit der Verfassungsänderung zufrieden ist und wir natürlich zustimmen. Abschließend kann ich sagen, das ist auch gut so!
Da der Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen durch den Antragsteller für erledigt erklärt worden ist, lasse ich über den Gesetzesantrag des nichtständigen Ausschusses, Drucksache 15/723, abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 15/723, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Kenntnis.
Bremisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BremLPartVerfG)
Ergänzend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die staatliche Deputation für Inneres dem Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 14. Juli 2001 zugestimmt hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grünen freuen sich über die Vorlage des Senats, und das kommt ja in den letzten Tagen häufiger, sonst eigentlich nicht so oft vor. Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben werden in Bremen ab dem 1. August 2001 vor dem Standesamt geschlossen.
Worum ging es? Der Deutsche Bundestag hat das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Darin wird geregelt, dass Schwule und Lesben auf Wunsch ihre Lebenspartnerschaft staatlich eintragen lassen können. Diese Regelung soll dazu beitragen, Diskriminierungen schwuler und lesbischer Menschen abzubauen. Bisher hat unser Staat schwulen und lesbischen Paaren, die zusammenleben wollen, viele Nachteile aufgebrummt. Vorteile, die für Eheleute selbstverständlich sind, werden schwulen und lesbischen Paaren, die dauerhaft zusammenleben wollen, bisher verweigert. Das betrifft das Steuerrecht, das Erbrecht, das Mietrecht, das Aufenthaltsrecht und das Auskunftsrecht im Krankheitsfall.
Die Verbesserung der Lage schwuler und lesbischer Paare soll in zwei Gesetzen geregelt werden. Im Lebenspartnerschaftsgesetz geht es um die Eintragung der Lebenspartnerschaft und damit die Begründung einer staatlich anerkannten Lebensgemeinschaft. Dieses Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 1. August 2001 in Kraft.
Das zweite Gesetz, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, regelt die Details der Eintragung, wie das also formal vonstatten gehen soll und die Beurkundung schwuler und lesbischer Partnerschaften und ihre Rechtsfolgen. Dieser zweite Teil des rotgrünen Projektes ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es regelt auch die konkreten Vorteile für die Paare wie zum Beispiel die Aufhebung der steuerlichen Diskriminierung. Die notwendige Zustimmung zu dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wurde bislang wegen des Widerstandes der CDU nicht erzielt. Schade, so eine kleinliche Blockadepolitik im Bundesrat weist Ihre Partei an diesem Punkt leider doch noch immer als ziemlich gestrig und unsozial aus.
Bayern klagt sogar vor dem Bundesverfassungsgericht, um zu verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz überhaupt in Kraft treten kann. Herr Staatsrat Böse hofft ja nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Sinne urteilt, und die Grünen hoffen das ausdrücklich nicht.
Es ist Fakt, dass alle Landesregierungen ab dem 1. August 2001 gewährleisten dürfen oder müssen, je nach Sichtweise, dass Schwule und Lesben vor einer kommunalen Behörde gemäß Bezug auf das Personenstandsgesetz, vorzugsweise dem Standesamt, ihren Bund für das Leben schließen können. Im März dieses Jahres haben die Grünen in einer Anfrage den Senat gefragt, wieweit die Regelungen in Bremen denn nun schon vorbereitet sind. Da konnte dann das verdutzte Parlament erfahren, dass der Senator für Inneres Notare als zuständige Stellen für die Eintragungen bevorzugt. Eine Gleichstellung mit Ehepaaren durch die Zuständigkeit der Standesämter für lesbische oder schwule Partnerschaften sollte auf jeden Fall vermieden werden. Daraufhin haben die Grünen ihren Antrag eingebracht, zu dem ich hier jetzt rede, der den Senat eindeutig darauf verpflichten sollte, sich für die Standesämter zu entscheiden.
Was immer nun den Meinungswandel im Senat verursacht hat – vielleicht war es ein bisschen der grüne Antrag, vielleicht auch die Einsicht in die rechtliche Undurchführbarkeit des kleinkarierten Notarvorschlags oder die gute Lobby und Überzeugungsarbeit der Betroffenen und bestimmt auch von Herrn Engelmann –, egal, was es nun gewesen ist, das Ergebnis ist in Ordnung. Der Senat kommt seinen Pflichten nach, unser Antrag ist erledigt. Herr Präsident, ich ziehe ihn hiermit für meine Fraktion zurück.
Herr Böse weist sich aber im „Weser-Report“ vom 3. Juni 2001 doch als ziemlich schlechter Verlierer aus. Er hofft auf das Bundesverfassungsgericht. Dem sehen wir ziemlich gelassen entgegen. Die rotgrüne Bundesregierung erfüllt doch gerade einen Auftrag des Verfassungsgerichts, endlich die Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare zu beenden.
Dann beschwört Herr Böse noch einmal den besonderen Schutz von Ehe und Familie, und Schwule und Lesben müssten dringend und unbedingt weniger Rechte haben. Es ist schon eine besondere Ironie der Sache. Die engstirnigen und engherzigen Versuche des Innensenators, in Bremen möglichst nur das zu regeln, was nach Bundesgesetz unvermeidlich ist, zeigt ja gerade, dass keine völlige Gleichstellung mit der Ehe beschlossen wurde. Bremen trifft zum Beispiel – was wir als engherzig und kleinkariert empfinden – keine Regelungen über die Hinzuziehung von Zeugen bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft, bei der Eintragung ist auch die freie Wahl des Standesamtes für die Paare nicht geregelt. Damit können Sie uns aber die Freude über einen längst überfälligen Fortschritt mit Sicherheit nicht nehmen.
Der Schutz der Familie im Übrigen, für den sich Herr Böse ja so stark macht, gebietet es gerade, die beiden Gesetze zu verabschieden. Familie ist da, wo Kinder leben. Die Kinder, die in schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaften leben, müssen die gleichen Rechte und die gleiche Sicherheit bekommen wie andere Kinder auch.
Sie sind inhaltlich auf dem Holzweg. Sie werden allerdings die Entwicklung nicht aufhalten. Niemandem, dem Ehe wichtig ist, ist gedient, wenn andere Lebensformen benachteiligt sind. Wir sind da allerdings ziemlich gelassen. Die Entwicklung wird weitergehen. Ich glaube, dass dieses Gesetz auch in Bremen erst der Anfang ist, und wir werden hier, hoffentlich viele von uns, noch eine völlige Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in den nächsten Jahre erleben.
Die Entwicklung wird weitergehen. Unsere Gesellschaft ist nach 25 Jahren emanzipatorischer Schwulen- und Lesbenbewegung und Schwulenund Lesbenpolitik ihrerseits gelassener im Umgang mit denen vom anderen Ufer geworden. Zutreffend lautet deshalb das diesjährige Motto der Christopher
mit den Daten habe ich es heute, der Juni, es ist übermorgen! –, jedenfalls haben jetzt alle das Datum mitbekommen, am 23. Juni: „Land in Sicht!“.