Michael Engelmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Focke hat sich schon sehr kurz gehalten, ich will es auch versuchen. Ob ich es noch kürzer hinbekommen werde, weiß ich nicht. Ich wundere mich sowieso, dass wir das heute noch einmal debattieren müssen, nachdem wir darüber schon am Dienstag sehr ausführlich gesprochen haben, unsere konträren Meinungen da zum Besten gegeben haben. Die Zeit der Kandidatenaufstellung ist ja eigentlich in allen Parteien vorbei. Gut, wie dem auch sei, ich werde es versuchen!
Im Bereich Niedervieland/Brokhuchting stehen zirka 700 Hektar Überschwemmungsräume für die Ochtum zur Verfügung. Das geplante Wohnbaugebiet reduziert diese Fläche um zwölf Hektar. Die Auswirkungen im Hinblick auf Wasserstandserhöhungen sind nach Aussagen des Fachinstituts nicht darstellbar. Die Grundsatzentscheidungen, das haben wir am Dienstag debattiert, für das Wohnbaugebiet Brokhuchting sind bereits in der letzten Legislaturperiode gefallen. Es gibt auch heute noch viele gute Gründe für dieses Wohnungsangebot. Wir haben bereits Dienstag ausführlich darüber gesprochen. Es ist die Verlässlichkeit gegenüber privaten Investoren, ein weiterer Grund ist das von der Gewos-Studie belegte notwendige Angebot an Einfamilienhäusern. Ein dritter Grund ist der Aspekt der Einwohnergewinnung beziehungsweise der Einwohnerbindung.
Es wäre sicherlich übertrieben, Fragen nach dem Bedarf am Hochwasserschutz und Retentionsräumen an dem Baugebiet Brokhuchting festzumachen. Notwendig ist die politische Willensbildung über den Umgang mit Freiflächen, insbesondere mit Überschwemmungsflächen. Hochwasserschutz in Bremen darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da geben wir Ihnen sicherlich Recht, wie der Hochwasserschutzbericht für das Land Bremen auch zeigt, aber, und das ist für unsere Entscheidung letztendlich wichtig, das Überschwemmungsgebiet der Ochtum ist für hohe Wasserstände groß genug.
Dagegen sieht es mit den Retentionsräumen für die Weser viel bedenklicher aus. Hier hat es nicht nur erhebliche Eingriffe gegeben, sondern es sind weitere geplant. Diese Diskussion, denke ich, muss dringend geführt werden. Wir dürfen jedoch nicht den Fehler machen, die Probleme der Weser auf die Ochtum und auf Brokhuchting zu übertragen. Von daher bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was soll man da noch sagen? Mei
ne drei Vorredner haben eigentlich genau das treffend wiedergegeben, was wir im Ausschuss diskutiert haben, von daher will ich es kurz machen. Alles wartet auf den nächsten Tagesordnungspunkt, der ja die breite Öffentlichkeit viel mehr interessiert.
Ich möchte auf einen kleinen Aspekt noch einmal eingehen. Es ist verschiedentlich bei Frau Stahmann und eben auch bei Heiko Strohmann das Thema Internet vorgekommen. Es gibt da ja sicherlich berechtigte Zweifel, ob die Regelungen, die wir heute beschließen, wirklich wirksam sind, und vielleicht müssen wir da auch ein bisschen internationaler denken, wenn wir an die Probleme denken, und über den nationalen Horizont noch weiter hinaus denken. Das wird sicherlich ein langer und mühsamer Weg werden. Dazu möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten die ALM, also die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, zitieren:
„Diese unbestreitbaren Schwierigkeiten der Kontrolle des Internets dürfen nicht dazu führen, dass gar nichts geschieht. Große Probleme brauchen auch große Lösungen und nicht die Kapitulation vor dieser Größe.“
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und um Zustimmung zu den entsprechenden Angleichungen der betroffenen Regelungen im Bremischen Landesmediengesetz. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlass zur Großen Anfrage ist das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit gut einem Jahr gibt es diese nun. In Bremen haben bis Ende Juli 2002 83 Paare die Möglichkeit wahrgenommen. Das bedeutet, über 160 Menschen haben mehr Rechtssicherheit in Bremen, über 160 Menschen sind stolz auf ihre Partnerschaft. Alle Paare hatten die Möglichkeit, die Eintragung im Standesamt vornehmen zu lassen. Das ist leider nicht selbstverständlich; Bayern hat bekanntermaßen einmal wieder eine Sonderregelung getroffen und die Notare mit dieser Aufgabe beauftragt.
Am 17. 7. dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht einen wegweisenden Beschluss gefasst. Es hat die Normenkontrollklagen der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Bayern gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz verworfen, und das in vollem Umfang.
Das Urteil hat für Lesben und Schwule eine ähnliche Bedeutung wie die Aufhebung der Strafbarkeit einvernehmlicher sexueller Handlungen unter erwachsenen Männern in der DDR 1968 und in der Bundesrepublik 1969. Die Aufhebung der Strafbarkeit war der Anfang der Emanzipation von Lesben und Schwulen, das Urteil ist der Schlusspunkt. Mit ihm hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Lesben und Schwule keine Bürger zweiter Klasse, sondern gleichberechtigt sind.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte, die wir im letzten Jahr in diesem Haus geführt haben, als es darum ging, das Standesamt als zuständige Behörde zu bestimmen. Wie ein Rumpelstilzchen führte sich der damalige Staatsrat und heutige Senator Böse im Parlament auf, als er das Bundesgesetz in Grund und Boden reden wollte, das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärte und sogar das Zustandekommen des Gesetzes als nicht verfassungskonform einstufte. Nun, schon damals war diese Meinung eine Minderheitenmeinung hier im Haus.
Das Verfassungsgericht hat die gesamte Kritik zurückgewiesen. Kern des Streites war das so genannte
Abstandsgebot, das aus Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz abgeleitet wurde. Die Vorschrift lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Daraus hatte das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, dass die Ehe gefördert werden muss und die Ehefreudigkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Deshalb dürfen eheähnliche Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Partner nicht mit denselben Vergünstigungen ausgestattet werden wie Ehen, weil sonst die Leute eben nicht heiraten. Diesen Grundsatz haben die Konservativen einfach auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften übertragen. Wir hatten dagegen gehalten, dass dieser Grundsatz für Schwule und Lesben nicht gelte, weil deren Partnerschaften nicht mit der Ehe konkurrieren.
Dies hat das Verfassungsgericht voll anerkannt. Der Gesetzgeber braucht deshalb gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen nicht zu benachteiligen, sondern darf sie mit denselben Rechten ausstatten wie Ehen. Ich darf Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten ein paar Sätze aus dem Urteil des Gerichtes zitieren, die für Sie, meine Damen und Herren der CDU, eine schallende Ohrfeige bedeuten: „Die Ehe wird durch das Gesetz weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt. Dadurch, dass die Rechte und Pflichten der Lebenspartner in weiten Bereichen denen der Ehegatten nachgebildet sind, werden diese nicht schlechter als bisher gestellt, auch nicht gegenüber Lebenspartnern benachteiligt. Der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können. Mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird auch nicht gegen das Gebot verstoßen, die Ehe als Lebensform zu fördern. Der Ehe wird keine Förderung entzogen, die sie bisher erfahren hat. Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen.“
Das ist immer noch das Verfassungsgericht, keine Wahlkampfbroschüre! „Das Fördergebot des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz kann nicht als Benachteiligungsgebot für andere Lebensformen als die Ehe verstanden werden.“
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das ist genau das, was wir seit Monaten gesagt haben. Schön, dass es das Verfassungsgericht in vollem Umfang bestätigt! Nach dem Urteil können Sie, verehrte Kollegen von der CDU, nicht mehr damit argumentieren, dass die Lebenspartnerschaft die Ehe gefährde. Das Bundesverfassungsgericht hat überzeugend dargelegt, dass dies nicht zutrifft, und noch etwas hat das Gericht entschieden, sogar einstimmig: Das Gesetz ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Die ganze aufgeblasene Kritik an der Taktik
von Rotgrün über die Aufspaltung des Gesetzes war nichts als heiße Luft.
Was folgert sich aus dieser Entscheidung? Meine Damen und Herren von der CDU, geben Sie endlich Ihren Widerstand gegen das Gesetz auf! Bekennen Sie sich endlich zu den gesellschaftlichen Realitäten! Nehmen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst! Es ernst zu nehmen bedeutet auch, den Widerstand im Vermittlungsausschuss endlich aufzugeben und das Ergänzungsgesetz passieren zu lassen. Sollte dies nicht geschehen, sind weitere Klagen zu erwarten, dieses Mal allerdings von den Betroffenen selbst, die selbstverständlich auf Gleichbehandlung im Steuerrecht pochen werden. Man kann sie dabei nur unterstützen. Nun wird es auch Zeit, dass wir uns bemühen, das Bundesgesetz in die Landesgesetzgebung zu überführen.
Noch ein paar wenige Sätze zum Zustandekommen der Großen Anfrage: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kann verstehen, dass Sie insgesamt ein wenig Probleme mit dem Gesetz haben oder hatten. Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, dass allein die Wörter „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ in der Überschrift genügen, damit Sie die Große Anfrage nicht mittragen!
Vielleicht nutzen Sie ja gleich die Gelegenheit, uns das näher zu erklären.
Im Ergebnis der Großen Anfrage hätte ich mir natürlich etwas konkretere Antworten auf die Fragen gewünscht. Ich hätte mir auch gewünscht, dass der Senat selbst die Initiative ergriffen hätte. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass der Senat die Bremer Gesetze aufgrund neuer Bundesgesetze überprüft und gegebenenfalls Änderungsvorschläge macht. Berlin hat bereits im letzten Jahr seine Gesetze angepasst. Lieber spät als nie! Ich begrüße daher ausdrücklich die Aussage, dass eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden soll und die Bremer Gesetze auf Änderung überprüft werden. Seit dem letzten Jahr gibt es in Bremen einen lesben- und schwulenpolitischen Tisch, angesiedelt bei der Senatorin Röpke und dem Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Es wäre sinnvoll, dieses Gremium in den Prozess der Umsetzung einzubeziehen und die Ratschläge und Vorschläge zu berücksichtigen.
Zum Abschluss noch einmal mein Appell an die CDU: Geben Sie die Blockade auf, und arbeiten Sie konstruktiv im Vermittlungsausschuss mit! Noch haben Sie die Chance. Nehmen Sie Ihren Wahlkampfspruch endlich selbst ernst, denn es ist längst Zeit für Taten, um Lesben und Schwulen die Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die sie verdient haben! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem Herr Eckhoff ja schon recht zutreffend den Bericht über die Ausschusssitzung wiedergegeben hat und auch Herr Dr. Kuhn eben noch einmal den Sinn und Zweck der ganzen Verfassungsänderung erläutert hat, kann ich mich, denke ich, relativ kurz fassen.
Wir haben uns in der Tat in der Ausschusssitzung darauf beschränken können, und dafür bin ich sehr dankbar, einfach nur über die Formulierung diskutieren zu müssen. Die grundsätzliche Entscheidung, eine Verfassungsänderung vorzunehmen, haben wir bereits im Februar getroffen. Von daher war eigentlich nur noch die Frage, welches Wort, welchen Begriff wir nehmen, nehmen wir die sexuelle Identität oder die sexuelle Orientierung, wie es Bündnis 90/ Die Grünen vorgeschlagen hatte.
Für die SPD habe ich im Ausschuss vertreten, dass sich die SPD für den Begriff der sexuellen Identität ausspricht, zum einen, weil wir einfach der Meinung sind, dass nicht nur die Homosexualität, sondern auch Bi- und Transsexuelle unter diesen Schutz der Verfassung gestellt werden sollen. Gerade Transsexuelle leiden unter einem besonderen Schicksal. Von daher sind wir der Meinung, dass auch diese Gruppe einfach einbezogen werden soll. Wir sind der Meinung, dass das Wort Identität ganz einfach für diesen Personenkreis insgesamt eindeutiger und treffender ist.
Zum Abschluss, weil ich festgestellt habe, dass es oftmals zwischen Schwulen und Lesben und Heterosexuellen doch noch ein paar Missverständnisse gibt, das spiegelt sich auch etwas im Bericht wider. Ich möchte ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern. Herr Röwekamp hat in der Diskussion im Aus
schuss irgendwann festgestellt, ich, Herr Engelmann, hätte mich irgendwann ja entschlossen, schwul zu sein.
Das ist eine interessante These, wäre aber ein bisschen neu. Ich kann aber ganz eindeutig sagen: Keine Lesbe und kein Schwuler haben sich entschlossen, schwul zu sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht, entweder man lebt es auch oder nicht, man steht dazu oder nicht. Man kann das nicht allein auf den Geschlechtsakt reduzieren. Ich habe Herrn Röwekamp dann gefragt, wann er sich denn entschlossen hätte, heterosexuell zu sein, dann hat er gesagt, als er sich für seine Frau entschieden hätte.
Ich hoffe stark für ihn, dass das bei ihm ein bisschen früher eingesetzt hat. Ich weiß nicht, wann er geheiratet hat, vielleicht hat er ja früh geheiratet.
Ich kann zum Abschluss sagen, dass die SPD-Fraktion mit dieser Formulierung und insgesamt mit der Verfassungsänderung zufrieden ist und wir natürlich zustimmen. Abschließend kann ich sagen, das ist auch gut so!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, jetzt kommt nichts aus dem Nähkästchen! Frau Linnert hat eben schon ganz zutreffend den Werdegang des Gesetzes und die Notwendigkeit, warum wir in Bremen bis zum 1. August 2001 eine Regelung finden müssen, geschildert. Ich kann mir das an dieser Stelle dann sparen. Wie gesagt, zum 1. August 2001 wird das Gesetz für eingetragene Lebenspartnerschaften in Kraft treten. Die Bundesländer und damit auch Bremen haben nun einiges zu regeln, damit die Umsetzung in den Gemeinden auch erfolgen kann.
Aus dem Gastkommentar im „Weser-Report“ vom 3. Juni 2001 des Staatsrats im Innenressort, Herrn Dr. Böse, war ja eindeutig die Hoffnung herauszulesen, das Bundesverfassungsgericht möge doch bitte das Bundesgesetz noch stoppen. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich formulieren, dass ich hoffe, dass das Gericht dem konservativen Vorstoß nicht folgen und dass der Weg endlich freigemacht wird!
Die Debatte vom letzten Herbst zur eingetragenen Lebenspartnerschaft möchte ich an dieser Stelle aber nicht wiederholen, ich habe das Gefühl, da stoße ich auf taube Ohren. Schwule und Lesben in Bremen bewegt zurzeit nämlich vor allem eines: Wo findet die Eintragung und damit die Zeremonie statt: im Standesamt, im Ortsamt, in der Kfz-Zulassungsstelle, wie Herr Dr. Schulte zustimmend bemerkte? Sie fragen sich: Werden wir diskriminiert, oder wird uns dasselbe Recht wie Ehepaaren eingeräumt?
Am 21. März 2001 hat Innensenator Dr. Schulte in der Fragestunde auf die Frage, wo denn Schwule und Lesben ab dem 1. August 2001 ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen können, zunächst auf das Vermittlungsverfahren verwiesen und später auf intensive Nachfrage gesagt, er favorisiere, die Eintragung bei den Notaren vornehmen zu lassen. Was gegen diesen letzten Weg sprechen würde, werde ich im Laufe der Debatte noch kurz erklären. Würde für die Beurkundung der Begründung der Le
benspartnerschaft eine andere Behörde bestimmt als für die Eheschließung, würde dies von vielen als Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe empfunden werden.
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat gerade eben das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in zweiter Lesung beschlossen. Ich sage es hier ganz deutlich: Eine Lösung abseits des Standesamtes ist in meinen Augen nicht verfassungsgemäß.
Wer A wie Verfassungsänderung sagt, muss auch B wie Standesamt sagen. Die Bestimmung des Standesamtes ist daher bereits verfassungsrechtlich geboten.
Hinzu kommen allerdings auch praktische Gründe. Einzig die Standesbeamtinnen und -beamten haben die für diese Beurkundungstätigkeit notwendige fachliche Vorbildung und berufliche Erfahrung. Ich stelle mir gerade vor, auch im Hinblick auf den Bericht, der gestern in „Buten un binnen“ zu sehen war, welche große Freude zum Beispiel die Ortsamtsleiter an dieser neuen Aufgabe hätten. Wir wissen ja alle, sie haben da kaum etwas zu tun. Aber einmal ernsthaft: Ohne zusätzliches Personal wäre diese neue Aufgabe dort sicher nicht zu bewältigen. Ich denke, dies macht deutlich, wie sinnvoll allein aus personalpolitischer Sicht die Lösung Standesamt ist.
Vor Beurkundung einer Lebenspartnerschaft ist sicherzustellen, dass keiner der Partner verheiratet ist. Dies kann nur im Standesamt festgestellt werden. Die Bestimmung einer anderen Behörde würde dazu führen, dass anlässlich der Beurkundung einer Lebenspartnerschaft zwei verschiedene Behörden mit demselben Vorgang befasst werden müssten. Das widerspricht aber eindeutig dem Grundsatz effektiven Verwaltungshandelns. Nun hat der Senator vor kurzem erklärt, er sei für die Beurkundung bei einem Notar. Dies würde aber voraussetzen, dass wir Amtsnotare in Bremen hätten, die haben wir aber nicht. Also noch einmal: Warum etwas schaffen, was Standesbeamte leicht machen könnten? Es gibt keinen Grund dafür!
Dann gibt es natürlich auch Regelungen und Gesetze, falls dieses Haus kein Gesetz beschließen sollte. So ist zum Beispiel in Bremen das zuständige Amt das Stadtamt, aber in Bremerhaven die Polizeibehörde. Wenn man einmal die Verfolgungsgeschichte von Schwulen und Lesben, vor allen Dingen von Schwulen, in den letzten 60 bis 70 Jahren betrachtet, dann weckt natürlich gerade eine Eintragung bei der Polizeibehörde dunkle und böse Erinnerungen bei vielen Schwulen. Wir kommen also gerade noch rechtzeitig mit dem Gesetz, um diese Peinlichkeit zu verhindern. Meine Damen und Herren, ich
freue mich heute sehr, dass wir insgesamt mit der Entscheidung pro Standesamt Schwulen und Lesben das gleiche Recht auf Feierlichkeit, Glanz und Stolz geben.
Zum Abschluss möchte ich bei dieser Gelegenheit dem scheidenden Innensenator, auch wenn er leider nicht da ist, Innensenator Dr. Schulte, meinen Dank dafür aussprechen, dass diese Vorlage so rechtzeitig aus Ihrem Hause gekommen ist und so eindeutig pro Standesamt formuliert war. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass das in Ihrer Fraktion und Partei nicht ganz einfach gewesen ist.
Dies ist aber im Sinne und Geiste der liberalen Bremer Innenpolitik, und ich hoffe sehr, Herr Dr. Böse, dass Sie an diese Tradition anknüpfen. Ihr Kommentar im „Weser-Report“ jedoch lässt leider das Gegenteil vermuten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin jetzt seit zwei Jahren Parlamentarier. Eigentlich habe ich einmal gelernt, dass der Gesamtsenat hier Gesetze einbringt und kein Staatsrat irgendwie widerwillig!
Ich verstehe auch überhaupt nicht – Herr Eckhoff hat für die CDU so hervorragend erklärt, warum es nur das Standesamt sein kann –, warum dann Herr Dr. Böse sich hinstellt und so eine flammende Rede gegen sein eigenes Gesetz hält. Innerlich habe ich es nicht verstehen können.
Herr Dr. Böse, Sie haben sich über das Gesetzgebungsverfahren beklagt und dass der Vermittlungsausschuss so lange dafür braucht. Ja, warum nimmt denn die CDU nicht einfach daran teil, warum nehmen die unionsregierten Länder nicht am Vermittlungsausschuss teil? Die CDU-Fraktion des Bundestages nimmt nicht daran teil, wie soll dann ein Vermittlungsausschuss schnell arbeiten, wenn die Opposition sich gar nicht daran beteiligen möchte? Erklären Sie mir das einmal bitte!
Abschließend, weil ich die Frage in Ihrer Rede eben nicht stellen konnte, weil Sie zu Ende kommen wollten, eine Frage an Sie: Glauben Sie wirklich, dass nur ein Kind weniger gezeugt wird oder dass nur ein Ehepaar weniger heiratet, wenn Schwule und Lesben die gleichen oder ähnliche Rechte bekommen sollten? Das ist mir nicht verständlich!
Herr Senator, ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich Bremen der Verfassungsklage von Thüringen und Bayern nicht angeschlossen hat, und gehe davon aus, dass der Senat in seiner Gesamtheit der Meinung ist, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist. Welche Position wird Bremen eigentlich im Vermittlungsausschuss einnehmen? Wird man sich neutral verhalten, zieht man sich ganz zurück, oder wird man offensiv mitarbeiten?
Wenn ich Ihren Ausführungen folge, dann könnte man doch annehmen, dass es im Vermittlungsausschuss um rein verfah
renstechnische Dinge gehen würde. Ist es nicht vielmehr richtig, dass im Vermittlungsausschuss insbesondere von den CDU-regierten Ländern das Thema der Steuerproblematik unter anderem aufgeworfen worden ist?
Herr Senator, ist dem Senat und Ihnen bekannt, dass die Bremische Bürgerschaft im Februar dieses Jahres in erster Lesung eine Ergänzung der Landesverfassung beschlossen hat, in der das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität oder Ausrichtung beschlossen worden ist?
Fordert denn nicht diese Ergänzung der Verfassung eigentlich ganz natürlich, dass alles andere als das Standesamt ein Bruch der Verfassung wäre?
Ich frage das noch einmal! Sehen Sie es nicht als Verfassungsbruch an, wenn ein anderes Amt als das Standesamt zuständig wäre für die Eintragung?
Herr Senator, Ihre Antworten lassen tief blicken! Vielleicht können Sie mich aufklären, welches Amt in Bremen oder bundesweit eigentlich zuständig ist für familienrechtliche Eintragungen. Gibt es da andere Ämter, passiert so etwas bei der Kfz-Zulassungsstelle, oder ist es doch das Standesamt? Gibt es da andere Regelungen?
Eine letzte Frage, Herr Senator! Kann ich denn davon ausgehen, dass Sie als Innensenator insgesamt dann auf die Einnahmen der Gebühren beim Standesamt verzichten möchten und sie lieber auf privatrechtlichem Weg den Notaren zukommen lassen möchten? Habe ich das so richtig verstanden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte es mir am Anfang heute leicht machen und einfach den Beginn meiner Rede zum Thema „Eingetragene Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule“ vom 16. November 2000 wiederholen. Ich habe Ihnen damals aufgezeigt, wie lange die Diskriminierung und Verfolgung von Schwulen und Lesben in Deutschland zurückreicht, wie sich das Verhältnis der Deutschen zu dieser Randgruppe langsam geändert hat und wie vieles inzwischen selbstverständlich geworden ist. Ich denke, ich kann hier heute darauf verzichten, denn die Reaktionen von Ihnen, meine Damen und Herren, nach und während der Rede waren eindeutig und sehr ermutigend. Ich möchte mich daher auch von dieser Stelle des Hauses bei den vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen bedanken, die so viele aufbauende Worte nach der Debatte gefunden haben.
Worum geht es heute? Heute debattieren wir darüber, ob die Verfassung des Landes Bremen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet oder nicht. Das ist sicher keine leichte Frage, schließlich sollte man mit Verfassungsänderungen immer sorgfältig und behutsam umgehen. Aber Verfassungen müssen sich auch immer daran orientieren, was notwendig ist. Sicher muss es auch mehr sein, als den Zeitgeist aufzunehmen, mehr Substanz muss dabei sein, ohne Frage. Schauen wir uns doch einmal an, welche Regelungen andere Bundesländer haben! In Brandenburg zum Beispiel steht in der Landesverfassung in Artikel 12 unter anderem: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität bevorzugt oder benachteiligt werden.“ In Artikel 23 heißt es: „Die Schutzbedürftigkeit anderer auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften wird anerkannt.“ Ich muss schon sagen, meine Damen und Herren, die Brandenburger haben eine sehr fortschrittliche Verfassung. Nehmen wir Thüringen, das ist nicht gerade eine rotgrüne Hochburg! Dort steht in Artikel 2 der Landesverfassung ebenfalls: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Sachsen-Anhalt hat dies im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt. Abschließend die Verfassung des Landes Berlin! Auch dort heißt es in Artikel 10 der Verfassung: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ In Artikel 12 steht ähnlich wie in Brandenburg: „Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung.“ Herr Präsident, meine Damen und Herren, es fällt natürlich sofort auf, dass es sich bei den eben zitier
ten Verfassungen sämtlich um ostdeutsche Verfassungen handelt, also Verfassungen aus Anfang der neunziger Jahre. Diese Verfassungen enthalten also das zeitgemäße Denken unserer Gesellschaft. Sie sind modern. Warum sollten wir als Bremer dahinter zurückbleiben? Es gibt keinen Grund!
Herr Dr. Kuhn hat es eben bereits erwähnt, in Nizza wurde am 7. Dezember 2000 von den europäischen Regierungschefs die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verabschiedet. Wir haben hier im Haus im letzten Jahr auch über diese Charta debattiert. Dort heißt es in Artikel 21 kurz gefasst: Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung sind verboten. Das ist sicherlich eine Formulierung, über die man trefflich streiten kann. Trotzdem habe ich damals niemanden in diesem Hause gehört, der generell gegen diesen Passus geredet hätte.
Kommen wir aber einmal zu etwas Konkretem! Was bringt denn eigentlich so eine Formulierung in einer Verfassung? Nehmen wir ein Beispiel aus der Vergangenheit! Vielleicht können sich einige von Ihnen noch an den Fall Oberstleutnant Winfried Stecher erinnern. Oberstleutnant Stecher war bis ins Frühjahr 1998 Ausbilder bei der Bundeswehr. Als er als schwul geoutet wurde, musste er seinen Posten als Ausbilder räumen und wurde in die Schreibstube strafversetzt. Das war bei der Armee gängige Praxis. Schwule galten als untragbar als Ausbilder.
Herr Stecher kämpfte sich jedoch durch alle möglichen Instanzen und landete schließlich und endlich beim Bundesverfassungsgericht. Das Gericht signalisierte dem Bundesverteidigungsministerium, dass es für den Kläger sprechen werde, und so hat Minister Scharping freiwillig aufgegeben. Oberstleutnant Stecher konnte an seine alte Wirkungsstätte zurückkehren und sich seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich der Ausbildung von jungen Soldaten, wieder widmen. Es war für den Soldaten ein langer und beschwerlicher Weg, um endlich sein Recht zu bekommen. Wie viel hätte ein Antidiskriminierungsartikel da schon im Vorfeld bewirken können!
Es müssen aber nicht immer so konkrete Anlässe sein. Ich will an dieser Stelle überhaupt nicht verhehlen, dass es sich hierbei auch um eine gute Portion Symbolik handelt. Ist das aber denn so schlimm? In den Jahren 1935 bis 1945 verurteilte die NS-Justiz über 50 000 Männer wegen homosexueller Unzucht. 10 000 bis 15 000 Schwule wurden in Konzentrationslager verschleppt, nur die wenigsten überlebten den Terror der Lager. In der Bundesrepublik blieb der Paragraph 175 in der Nazifassung
unverändert in Kraft, die bundesdeutsche Justiz sprach noch einmal 50 Verurteilungen aus. Der Paragraph 175 hat also auch nach dem Jahr 1945 die Lebensperspektiven Schwuler und Lesben gravierend beschnitten. In der konservativen Nachkriegszeit konnte homosexuelles Leben nur im Verborgenen existieren.
Herr Dr. Kuhn hat es auch bereits erwähnt, der Bundestag ist im Dezember des letzten Jahres mit allen Stimmen des Hauses mit hervorragendem Beispiel vorangeschritten. Er hat sich bei allen Schwulen und Lesben entschuldigt für das begangene Unrecht und die Diskriminierung in der Vergangenheit. Er hat auch bedauert, dass der in der NS-Zeit verschärfte Paragraph 175 bis zum Jahr 1969 unverändert in Kraft blieb.
Meine Damen und Herren, auch das war nur Symbolik des Bundestages. Aber was für eine! Wie lange haben Schwule und Lesben, die altersmäßig meine Großväter oder Großmütter sein könnten, auf diesen Tag gewartet! Für viele wird es leider zu spät gekommen sein. Ich sage aber an dieser Stelle, lieber spät als gar nicht!
Wir haben heute die Chance, ein ähnliches symbolisches Zeichen zu setzen. Oft höre ich, was beschwert ihr euch eigentlich noch, ihr könnt doch heutzutage miteinander und untereinander machen, was ihr wollt. Stellen Sie sich die Welt aber einmal andersherum vor! Wie würden Sie das finden, wenn Sie als heterosexuelle Frau aus einer Gaststätte hinausgeschmissen werden, weil Sie Ihrem Freund einen dicken Kuss verpasst haben? Wir würden Sie es finden, wenn Sie als heterosexueller Mann angepöbelt werden, weil Sie mit Ihrer Ehefrau Hand in Hand durch die Fußgängerzone gehen?
Wie würden Sie das finden, wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrem Mietshaus nur so lange toleriert werden, wie Sie die Neigung zum anderen Geschlecht vertuschen? Wie würden Sie es finden, wenn Sie kein Blut spenden dürften, weil Sie ja heterosexuell sind? Das ist kein Scherz. Schwule sind beim Blutspenden ausgeschlossen. Wenn ich zum Beispiel zum Roten Kreuz gehen und am Anfang einen Fragebogen ausfüllen würde, würde ich unter der Rubrik Krankheit das Thema Homosexualität finden. Das wäre ein Ausschlussgrund. Sicherlich im Detail wäre alles vielleicht medizinisch nachvollziehbar, aber es ist so.
All diese Situationen haben Homosexuelle schon erlebt, nicht alle Lesben und Schwule, aber viele. In den letzten 30 Jahren hat sich das gesellschaftliche Klima für Schwule und Lesben deutlich verbessert, aber immer noch kommt es zu Anfeindungen. Von gleichen Bürgerrechten sind wir in Deutschland noch
weit entfernt. Das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, das der Bundespräsident gerade am vergangenen Freitag unterschrieben hat und das damit zum 1. August 2001 in Kraft treten wird, wird sicher viel dazu beitragen, damit sich dies ändert.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion begrüßt den Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen und wird der Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zustimmen. Ich denke, im Ausschuss sollten wir dann über die genauen Formulierungen des Passus noch einmal nachdenken und debattieren. Ich darf aber an dieser Stelle auch der CDU gegenüber meinen Dank und Respekt ausdrücken für die angekündigte Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn der Debatte einige persönliche Worte sagen! Für mich ist dieser Tag etwas ganz Besonderes. Zum ersten Mal in der Geschichte des Landtages in Bremen beschäftigt sich dieses hohe Haus ausführlich und eingehend mit den Schwulen und Lesben dieser Stadt. Dies ist längst überfällig gewesen, und es wird als positives Zeichen bei vielen Schwulen und Lesben in Bremen gewertet.
Es wird Zeit, dass Schwule und Lesben in diesem Haus als normale Mitglieder der Gesellschaft gewertet werden und das Thema kein Schmuddelthema ist, bei dem sich niemand zu reden traut. Ich gebe zu, dass es mir als Betroffenem besonders gut tut.
Wir reden hier nicht von einer kleinen Randgruppe. Wenn wir von Schwulen und Lesben in Bremen reden, dann sprechen wir über 40 000 Frauen und Männer. Der Begriff homosexuell ist ein klinischer Begriff, ein Kunstwort, aus der Sprache der Mediziner kommend, ein Wort, das sich in seiner Bedeutung wandelt. Uns allen muss klar sein, dass Homosexualität lange Zeit als Begriff für eine Krankheit
benutzt wurde. Nur einmal ganz nebenbei: Ich finde es schon interessant, dass in den vergangenen Jahrzehnten eine überwiegende Mehrheit bei dem Begriff Homosexualität sofort eine Vorstellung hatte, bei dem Begriff Heterosexualität aber fragend mit den Schultern zuckte.
Schauen wir einige Jahrzehnte zurück! Ich weiß, viele von Ihnen können es nicht mehr hören, aber es gehört hierhin, denn um zu wissen, wo man heute steht, muss man manchmal auch in die Vergangenheit zurücksehen. Berlin in den Zeiten der Weimarer Republik! Uns allen fallen die goldenen zwanziger Jahre ein. Eine lebendige, eine turbulente Stadt, eine Metropole, eine Weltstadt! Berlin war damals auch die Hauptstadt der Schwulen. Es gab eine Vielzahl von Treffpunkten, Cafés und Bars.
Die erste deutsche Schwulenbewegung befand sich daher auch an der Spree. Ihre Wurzeln sind verbunden mit dem Namen eines Mannes, eines Mannes, der Arzt, Jude, Sozialdemokrat und Schwuler war: Magnus Hirschfeld. Hirschfeld gründete ein Institut für Sexualwissenschaft. Er veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlungen über das von ihm so bezeichnete dritte Geschlecht, und letztendlich plädierte er dafür, den Paragraphen 175 Strafgesetzbuch abzuschaffen.
Arzt, Jude, Sozialdemokrat und Schwuler, Hirschfeld war somit einer der Ersten, der in das Blickfeld der Nationalsozialisten geriet. Noch vor der Bücherverbrennung stürmte und verwüstete die SA die Räume seines Instituts. Die Lokale der Homosexuellen wurden von den neuen Machthabern schnell geschlossen. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches wurde verschärft, die Endstation für viele schwule Männer lautete Konzentrationslager. Dort bekamen sie den rosa Winkel angeheftet, wurden schikaniert, gefoltert und umgebracht.
Das Ende des Dritten Reiches ist bekannt. Für Schwule und Lesben ging das unsägliche Leiden aber weiter. Gleich in ihren ersten Lebensjahren macht sich die junge Republik schuldig, denn der von den Nationalsozialisten verschärfte Paragraph 175 behält weiter seine Gültigkeit. Homosexualität war verboten. Es ist heute fast unvorstellbar, welche Folgen das für die Männer und Frauen hatte, die wegen ihrer Art zu lieben in Konzentrationslagern inhaftiert, schikaniert und gefoltert wurden. In der jungen Bundesrepublik konnten sie keinen Antrag auf Wiedergutmachung stellen. Sie hätten sich den Behörden offenbaren müssen, und aufgrund der geltenden Gesetze hätten sie sofort wieder verfolgt, bestraft und inhaftiert werden können.
Ein erstes und vorsichtiges Aufatmen gibt es erst in Zeiten der Ära Brandt. Der berüchtigte Paragraph 175 wird reformiert, gleichgeschlechtliche Liebe unter Erwachsenen wird nicht mehr bestraft. Erinnern
Sie sich noch an die mutige Rede, die der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker anlässlich des vierzigsten Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges gehalten hat? Am 8. Mai 1985 spricht er vor dem Bundestag Klartext. Lesbische Frauen und schwule Männer werden bei der Aufzählung der Opfer des NS-Regimes endlich nicht mehr vergessen. 40 Jahre Schweigen und Gleichgültigkeit finden ihr Ende. Vier Jahrzehnte, eine lange Zeit!
Springen wir von den achtziger Jahren in die neunziger! Wissen wir eigentlich noch, welchen Aufschrei es gab, als sich in der „Lindenstraße“ fernsehöffentlich zwei Männer küssten? Das war 1990, gerade einmal zehn Jahre her! Dem Aufschrei folgte die Erkenntnis, dass Lesben und Schwule sichtbar werden. Immer öfter müssen sie sich nicht mehr verstecken und können Farbe bekennen: Tagesschausprecher, Musiker, Modeschöpfer und Unterhaltungskünstler, Politiker, die Liste ist lang. Im Jahr 1994 ist es dann endlich soweit, als Folge der Wiedervereinigung wird der Paragraph 175 endgültig gestrichen, denn in der alten DDR gab es ihn bereits nicht mehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Anlass der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Situation von Lesben und Schwulen in Bremen ist das am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben. Sie wissen, das Gesetz wurde in einen zustimmungsfreien Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil aufgeteilt. Auf die Bedeutung der Zustimmung Bremens im Bundesrat werde ich im Laufe meines Beitrags in der Debatte später noch eingehen.
Lassen Sie mich zunächst auf die Teile der Großen Anfrage eingehen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bundesgesetz stehen! Die Antwort des Senats zum Besuchs- und Auskunftsrecht im Krankenhaus geht haarscharf an der Realität und den Bedürfnissen von Schwulen und Lesben vorbei. Niemand behauptet, es gebe Probleme beim Besuchs- und Auskunftsrecht, wenn der Patient ansprechbar ist. Wer möchte, kann sich natürlich auch von seinem Bäcker besuchen lassen. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Situation, in der der Patient nicht bei Bewusstsein ist und seinen Willen nicht äußern kann. Hier, schreibt der Senat, müsse dann sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Wie das dann in der Praxis bei Schwulen und Lesben gehandhabt wird, würde mich schon interessieren! Die Antwort zeigt aber, dass sich anscheinend niemand im Ressort ernsthaft in die Lebenssituation von Schwulen und Lesben hineinversetzen kann.
Gerade in schwulen und lesbischen Partnerschaften gibt es Probleme der Akzeptanz bei den nächsten Angehörigen, meist den Eltern. Kann sich denn niemand von Ihnen wirklich vorstellen, zu welch dramatischen Szenen es im Krankenhaus kommen kann, wenn der Partner nicht zu seinem Lebensgefährten gelassen wird, der nach einem schweren Verkehrsunfall im Koma liegt? Glauben Sie denn wirklich, dass sich dieses Problem mit Vollmachten im Vorfeld lösen lässt? Gerade junge Menschen rechnen nicht damit, im Krankenhaus zu landen und vor solch einer Situation zu stehen. Wer hier keinen Handlungsbedarf sieht, hat die Realität und Bedeutung nicht wahrgenommen!
Die SPD-Fraktion hatte hierzu im Frühsommer der CDU einen Gesetzesvorschlag zugeleitet, in dem die Problematik sowohl für gleichgeschlechtliche als auch für verschieden geschlechtliche Partnerschaften gelöst wurde. Die CDU hat diesem Gesetz nicht zustimmen wollen mit der Begründung, so etwas könne man alles mit Vollmachten lösen. Mit anderen Worten: Auch die CDU hat es nicht verstanden. Dabei wäre es so einfach gewesen, sich einmal bei Schwulen und Lesben zu informieren, aber da scheinen wohl die Berührungsängste in Ihrer Fraktion, Herr Eckhoff, leider etwas zu groß zu sein.
Zusammenfassend kommt die Antwort des Senats etwas dünn daher. Das ist aber natürlich auch keine wirkliche Überraschung. So gibt es doch im Ressort Soziales keine echte Zuständigkeit für den Bereich Lesben und Schwule. Einzig die Aids-Prävention ist dort angebunden, und das natürlich nicht nur auf Homosexuelle beschränkt.
Wenn man dies mit anderen Bundesländern und anderen Stadtstaaten vergleicht, ist das natürlich äußerst mager. In Hamburg ist es das Senatsamt für die Gleichstellung, in Berlin gibt es seit elf Jahren den Fachbereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen, auch in Niedersachsen gibt es eine eindeutige Zuordnung, in Hessen ist es das Referat Homosexualität, ich könnte die Liste noch fortführen. Ich will damit aber nur zeigen, wie weit wir in Bremen davon entfernt sind, Schwule und Lesben überhaupt als Gruppe wahrzunehmen.
Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich fordere nicht die Schaffung irgendwelcher neuer Planstellen. Dazu bin ich Realist genug, um zu erkennen, dass wir dafür keine Mittel haben. Aber es muss doch wohl möglich sein, eine Person verantwortlich zu benennen, und diese Person darf dann auch ruhig im Behördentelefonbuch unter der richtigen Rubrik auftauchen.
Meine Damen und Herren, für den ersten Teil will ich es bei diesen Ausführungen belassen. Ich werde mich gleich mit den Äußerungen von Senator Perschau und der Bewertung des Gesetzes zur eingetragenen Lebenspartnerschaft auseinander setzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal kurz etwas richtig stellen: Herr Oppermann hat eben gesagt, dass die CDU-Fraktion nicht bereit gewesen wäre, der Großen Anfrage der SPD beizutreten. Ich glaube, so war es nicht ganz richtig. Sie haben vier Wochen lang über der Großen Anfrage gebrütet und geschlummert und haben neue Vorschläge gemacht, die ich dann in letzter Konsequenz nicht mehr bereit war mitzumachen, weil dort Fragen enthalten waren, die von meiner Sichtweise her in die völlig falsche Richtung gegangen sind. Von daher hat die SPD-Fraktion Ihre Fragen nicht akzeptiert, so wird der richtige Schuh daraus.
Der Senat antwortet auf die Große Anfrage mit dem Hinweis, dass die Länder bisher keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten und er seine Meinung zum Gesetzentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren festlegen werde. Nun, diese Aus
sage verwundert schon ein wenig, schließlich erklärte Finanzsenator Perschau am 21. Juli 2000 in einer Presseerklärung, und ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, es kommt ein komplizierter Satz, aber vielleicht verstehen Sie ihn ja: „Als Angriff auf die Ehe als die Keimzelle jeder menschlichen Gesellschaft und Bruch mit der deutschen, europäischen Rechtstradition hat heute Finanzsenator Bürgermeister Hartmut Perschau den Gesetzentwurf der Berliner Regierungskoalition zu den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften als neuem familienrechtlichen Institut bezeichnet. Eine Analyse des Gesetzentwurfes zeige, dass es um eine weitestgehende Gleichstellung homosexueller und lesbischer Lebensgemeinschaften“ – das müsste eigentlich heißen, schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften, aber gut – „mit Ehe und Familien gehe.“ Soweit das Zitat! Wenn das jetzt einmal keine Stellungnahme war!
Ich hätte es im Übrigen auch sehr begrüßt, wenn ich mit ihm hier hätte debattieren können, anstatt seine Meinung in der Talkshow „Sabine Christiansen“ am Sonntagabend zu erfahren.
Finanzministerkonferenzen gehen natürlich vor, ich habe dafür Verständnis. Gerade aber, dass so eine Aussage vom Finanzsenator kommt, überrascht umso mehr. Ihnen, Herr Senator Perschau, möchte ich Folgendes sagen: Zu Recht beklagen Sie den Verlust von Steuereinnahmen durch den Wegzug von Bremerinnen und Bremern. Was glauben Sie, welchen Eindruck schwule und lesbische Jugendliche von dieser Stadt haben, wenn der Finanzsenator solche erzkonservativen Töne anschlägt?
Glauben Sie, dass man sich in so einer Stadt als Schwuler und als Lesbe wohl fühlen kann? Ich sage Ihnen, was die jungen Menschen aus Bremen und umzu machen: Sie ziehen nach Hamburg, Köln oder Berlin. Warum? Weil dort ein Klima der Toleranz herrscht! Selbst Herr Diepgen in Berlin hat die Zeichen der Zeit verstanden. Bremen aber leistet sich den Luxus, junge Schwule und Lesben zu vergraulen. Herr Senator Perschau, denken Sie auch im Interesse der Bremer Finanzen um!
Gerade auch Schwule und Lesben sind gute Steuerzahler. Die CDU in Bremen gefährdet damit den liberalen Ruf dieser Stadt.
Lassen Sie mich zu dem Gesetz überleiten, welches am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde! Ich möchte an dieser Stelle einmal kurz begründen, warum dieses Gesetz nicht nur für Schwule und Lesben so wichtig ist.
Erstens, Verantwortung in der Gesellschaft stärken: Die rotgrüne Bundesregierung will soziale Bindungen stärken. Familie erscheint heute aber in vielerlei Gestalt. Auch in homosexuellen Lebensgemeinschaften wird füreinander eingestanden, werden Werte gelebt, die für unsere Gesellschaft wichtig sind. Die eingetragene Lebenspartnerschaft trägt diesen Realitäten und der Vielfalt der Lebensformen Rechnung. Sie ist kein Angriff auf Ehe und Familie, wie es demagogisch gern behauptet wird, ganz im Gegenteil, sie stützt Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen und die es jetzt schon tun. Die eingetragene Lebenspartnerschaft stärkt den Familiengedanken!
Zweitens, Diskriminierung abbauen: Bislang gelten homosexuelle Lebenspartner vor dem Gesetz als Fremde, selbst wenn sie jahrzehntelang zusammenleben und füreinander sorgen. Das ist ein absolut unwürdiger Zustand, der schwere Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung im Mietrecht, beim Erwerb gemeinsamen Eigentums, bei Auskunftsrechten, im Krankheits- und im Todesfall zur Folge hat. Besonders schwerwiegend ist die Rechtlosigkeit, wenn der Partner aus dem Ausland kommt oder wenn Kinder in der Partnerschaft aufwachsen. Gegen diese Diskriminierung helfen keine Verfügungen oder Notarverträge, hier hilft nur eine klare und umfassende rechtliche Regelung.
Drittens, Gerechtigkeit schaffen: Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Schon heute wird in gleichgeschlechtlichen Beziehungen Verantwortung gelebt. Lebenspartner übernehmen mit der Eintragung umfassende Pflichten. Sie sind einander gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet und entlasten damit die öffentlichen Kassen, beispielsweise bei der Sozialhilfe, der Arbeitslosenhilfe und beim Wohngeld. Im Gegenzug ist es nur gerecht, dass Unterhaltsleistungen auch bei der Steuer berücksichtigt und einkommenslose Lebenspartner in die Familienversicherung bei der Krankenkasse einbezogen werden.
Viertens, Integration fördern: Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft akzeptiert der Staat Lesben und Schwule endlich als vollwertige Bürgerinnen und Bürger. Er holt sie vom Rand in die Mitte der Gesellschaft. Deutschland hat eine unheilvolle
Geschichte der staatlichen Verfolgung, ich habe in meinem ersten Beitrag darauf bereits hingewiesen.
Fünftens, Anschluss an Europa finden: Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft findet unser Land Anschluss an die Entwicklung in Europa. Die skandinavischen Länder, die Niederlande und Frankreich haben gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften längst rechtlich anerkannt.
Weltoffenheit und Toleranz gelten im Zeitalter der Globalisierung als positiver Standortfaktor. In den 16 Jahren Kohl-Regierung ist Deutschland hier gesellschaftspolitisch ins Hintertreffen geraten. Rotgrün macht Schluss mit dem Hinterwäldlertum.
Sechstens, Weltoffenheit und Toleranz fördern: Die eingetragene Lebenspartnerschaft steht für Toleranz, Achtung der Bürgerrechte und für einen Pluralismus der Lebensformen. In Nachbarländern, die die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt haben, ist die Akzeptanz von Schwulen und Lesben spürbar gewachsen.
Siebtens und letztens sage ich Ihnen ganz deutlich: Die Verfassung wird nicht gebrochen! Das Verdikt verfassungswidrig wird gern als Totschlagsargument gebraucht, wenn man eine inhaltliche Auseinandersetzung in der Sache scheut. Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Der besondere Schutz der Ehe umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere a) das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit, b) die Institutionsgarantie für die Ehe, c) ihre Leitbildfunktion, d) die Nichtbeeinträchtigung der Ehe und e) das besondere Benachteiligungsverbot für die eheliche Lebensgemeinschaft.
Keines dieser Prinzipien ist von der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft berührt, denn die Eheschließungsfreiheit ist selbstverständlich in keiner Weise tangiert. An der Institutionsgarantie wird in keiner Weise gerüttelt. Die Leitbildfunktion der Ehe kann naturgemäß nur für die gelten, die sie eingehen können, also nicht für Homosexuelle. Glauben Sie denn wirklich, dass ein potentieller Familienvater seine Angebetete nicht heiraten wird, weil er eventuell auch mit einem Mann eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen könnte? Wohl kaum!
Die Beeinträchtigung der Bereitschaft zur Eheschließung hat nur für solche Lebensformen Bedeutung, die nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts mit der Ehe konkurrieren, also für die verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare haben keine Wahl zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft oder Ehe. Keine einzige Ehe wird durch das neue Gesetz weniger geschlossen.
Für die eingetragene Lebenspartnerschaft sind keine identischen Rechte, geschweige denn bessere Rechte, wie von Senator Perschau gesagt, als für die Ehe vorgesehen. In einer Reihe von Bereichen sind Regelungen für Ehegatten auf Lebenspartner übertragen worden, in anderen nicht. So gibt es zum Beispiel für die Lebensgemeinschaften kein Adoptionsrecht, kein Ehegattensplitting, keinen Versorgungsausgleich. Staatliche Mittel werden durch die Existenz der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht geschmälert, diese nimmt niemandem etwas weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach meinem Beitrag werden Sie sicher alle verstehen, dass ich dem Antrag der Grünen selbstverständlich zustimmen werde.
Ich weiß, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion dies auch gern getan hätten.
Denen fällt es außerordentlich schwer, dem Antrag nicht zuzustimmen. Sie wissen aber auch, dass es unter den Koalitionsfraktionen nicht üblich ist, gemeinsam mit der Opposition den Koalitionspartner zu überstimmen. Um der Bedeutung dieses Reformprojektes jedoch gerecht zu werden, wird sich die gesamte restliche SPD-Fraktion der Stimme enthalten. Dies ist als deutliches Zeichen an alle Schwulen und Lesben in Bremen zu werten, und anders als Frau Linnert bewerte ich das als durchweg positiv.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, in Anlehnung an Martin Luther King habe ich zum Abschluss einen Traum. Ich träume von einer Zeit, in der es wirklich egal ist, wer wen und wie liebt. Ich träume von einer Zeit, in der Menschen, die gemeinsam füreinander einstehen und Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dies auch öffentlich
bekunden können. Ich träume von einer Zeit frei von Diskriminierung, frei von Vorurteilen, frei von Schranken. Doch nur beim Träumen darf es natürlich nicht bleiben. Ich bitte Sie: Helfen Sie mit, diesen Traum möglichst schnell in die Wirklichkeit umzusetzen! Dieser Appell richtet sich an alle Mitglieder des Hauses, also auch an die Fraktion der CDU sowie an den Senat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!