Protocol of the Session on March 21, 2001

Entschuldigen Sie, Herr Senator, Sie haben keine einzige Zahl über Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung genannt. Sie haben allein die Zahlen mit richterlicher Anordnung genannt. Sie haben uns keine Zahl über die Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung nennen können. Ich frage Sie, ob Sie uns das in vernünftiger Zeit und verlässlich nachliefern können. Ist das möglich?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wir haben alles getan, um Ihre Frage hochrespektabel zu beantworten. Alles, was wir haben, habe ich Ihnen vorgelegt. Wenn da in zukünftiger Zeit zusätzliche Zahlen kommen, bekommen Sie die vorgelegt. Aber zurzeit gibt es überhaupt keinen zusätzlichen Aufklärungsbedarf. Sie haben alles erfahren, was es hier im Land mitzuteilen gibt.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist entschieden zu wenig!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung des Gesetzes zur eingetragenen Lebenspartnerschaft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wird das am 1. August 2001 in Kraft tretende Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Lande Bremen umgesetzt?

Zweitens: Welche Behörde wird mit der Durchführung beauftragt?

Drittens: Welchen Zeitplan hat der Senat für die Vorbereitung zur Umsetzung dieses Gesetzes?

Zur Beantwortung hat das Wort Herr Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die praktische Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist zurzeit noch offen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz allein ist nicht vollziehbar. Zu seiner Ausführung hat der Bund die personenstandsrechtlichen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften im Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz vorgesehen. Dieser zweite Teil des Gesetzesvorhabens ist derzeit Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Senat wird den Ausgang dieses Verfahrens abwarten.

Zu den Fragen zwei und drei: Auf die Antwort zu Frage eins wird verwiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wir sind uns aber einig, dass zum 1. August dieses Gesetz in Kraft tritt, unabhängig davon, was der Bundesrat in dieser Zeit bis dahin noch macht?

Bitte, Herr Senator!

Frau Abgeordnete, am 28. März wird der Vermittlungsausschuss wieder tagen. Es ist zu erwarten, dass der vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitskreis seine Ergebnisse vorlegen kann, so dass es zu einem Ergebnis kommt. Dann bleiben wir im Zeitrahmen. Ich halte es im Augenblick für Spekulation zu erklären, ob wir bis zum 1. August durch sind oder zum 1. August nicht durch sind. Ich möchte gern den 28. März abwarten.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das kann ich einsehen. Ich möchte nur noch eine Frage stellen: Was möchte denn Bremen, in welcher Behörde, in welcher Dienststelle die Eintragung der Lebenspartnerschaft stattfinden soll? Was wollen wir gern, und wie agieren wir da auf Bundesebene?

Bitte, Herr Senator!

Frau Abgeordnete, es gibt in der Tat, das ist ja der Grund, warum es ein Vermittlungsverfahren gibt, hier unterschiedliche Auffassungen, die auch unterschiedlich begründet sind in der Frage, wer zuständige Behörde ist. Ich sage ganz deutlich, ich möchte gern als Innensenator diese Zuständigkeit der Justizbehörde, meinem Kollegen Justizsenator übereignen. Es ist jetzt die Frage, sollen es die Standesbeamten, oder sollen es die Notare erklären. Das ist der eine Punkt. Dann gibt es eine Vielzahl von Verfahrensvorschriften, die man möglichst, damit werden Sie übereinstimmen, bundeseinheit

lich klären soll. Diese vielen Verfahrensvorschriften, die da notwendig sind zu klären, könnte ich Ihnen jetzt alle vorlesen, die müssen im Vermittlungsausschuss beraten werden, und da sollte sich Bremen dann der gemeinsamen Empfehlung anschließen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es kommt also theoretisch das Standesamt in Frage, es kommt die Meldebehörde in Frage. Kommt auch eine weitere Behörde, sagen wir einmal Straßenverkehrsbehörde oder so etwas, in Frage,

(Heiterkeit)

oder ist sichergestellt, dass es zu keiner diskriminierenden Aussortierung dieser Menschen kommen wird? Das möchte ich gern wissen.

(Senator D r. S c h u l t e : Ich werde Ihren Vorschlag gern aufnehmen!)

Es ist nicht mein Vorschlag, es droht, dass das ausgesondert wird. Das wissen Sie doch auch.

Bitte, Herr Senator!

Frau Abgeordnete, es ist einmal das Thema, welche Behörde zuständig ist.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, das möchte ich gern wissen!)

Dazu kann ich Ihnen noch keine Antwort geben. Es gibt da noch keine Verabredung in der Koalition, weil wir uns gesagt haben, wir warten ab, was der Vermittlungsausschuss sagt. Vielleicht kommt der Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis, das wir in Bremen übernehmen können. Das ist so üblich. Wir haben im Senat verabredet, dass wir das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abwarten.

Aber es gibt dazu eine ganze Reihe von Fragen, die Verwaltungsaufgaben betreffen, die ebenfalls noch nicht geklärt sind. Wie sieht es aus bei der Frage der Geschäftsfähigkeit? Sollen die entsprechenden eingetragenen Verhältnisse Personen sein, die nicht verheiratet sind, verheiratet sein können, nicht in gerader Linie verwandt, keine Geschwister, keine Scheinpartnerschaft, Erklärung des Vermögensstandes, Ausländerbeteiligung, Dokumentierung der Mitwirkung von Niederschriften, Bescheinigung von Urkunden, wie soll das passieren, mit welcher Rechtsverbindlichkeit? Es ist eine Vielzahl von detaillierten Verwaltungsvorschriften zu klären, wo wir in Bremen das Rad der Geschichte nicht selbst erfinden sollten, sondern uns möglichst bundeseinheitlich verhalten sollten. Deshalb ist dies ein, glaube

ich, sehr sinnvoller Vorschlag. Wir warten ab, was der Vermittlungsausschuss uns vorschlägt. Dann werden wir uns im Senat eine Meinung dazu bilden und Ihnen das mitteilen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie gehen also davon aus, dass, wenn es am 28. März im Vermittlungsausschuss klappt, wir dann noch genug Zeit haben, das bremische Verwaltungsverfahren entsprechend umzusetzen und vorzubereiten?

Bitte, Herr Senator!

Wir werden uns in dem Moment, in dem erkennbar ist, Frau Abgeordnete, dass zum 1. August keine bundeseinheitliche Lösung in Sicht ist, im Senat hinsetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Das ist sichergestellt.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann reden wir im Mai noch ein- mal darüber!)

Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Engelmann! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich Bremen der Verfassungsklage von Thüringen und Bayern nicht angeschlossen hat, und gehe davon aus, dass der Senat in seiner Gesamtheit der Meinung ist, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist. Welche Position wird Bremen eigentlich im Vermittlungsausschuss einnehmen? Wird man sich neutral verhalten, zieht man sich ganz zurück, oder wird man offensiv mitarbeiten?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, wie ich eben schon versucht habe zu erklären: Es gibt vom Vermittlungsausschuss einen Arbeitskreis, der abseits von politisch unterschiedlichen Bewertungen, die vorhanden sind, das ist uns beiden bekannt, an einem vernünftigen Abstimmungsprozedere arbeitet, welche verwaltungstechnischen Aufgaben auf die Länder zukommen. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir uns darüber eine Meinung bilden, deshalb kann ich Ihnen das heute noch nicht beantworten.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich Ihren Ausführungen folge, dann könnte man doch annehmen, dass es im Vermittlungsausschuss um rein verfah

renstechnische Dinge gehen würde. Ist es nicht vielmehr richtig, dass im Vermittlungsausschuss insbesondere von den CDU-regierten Ländern das Thema der Steuerproblematik unter anderem aufgeworfen worden ist?

Bitte, Herr Senator!

Das ist mir jetzt nicht bekannt. Ich weiß, dass der Hauptunterschied in der Frage liegt, die auch Frau Linnert angesprochen hat, wo die Zuständigkeiten liegen sollen. Das ist ein Punkt, der jetzt in der Tat aber auch bei den B-Ländern unterschiedlich geregelt ist. Es gibt B-Länder, die das teilweise in den Justizressorts machen wollen, einige wollen das in den Kommunen regeln lassen, einige wollen das, wie in Berlin, in den Bezirksämtern regeln lassen. Da gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, die hoffentlich in irgendeiner Weise geeint werden können.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!