chen, das ist seinerzeit unter Ihrer Verantwortung geschehen und hat letztendlich mit dazu beigetragen, dass man dann zum Schluss auch wieder zum Verfassungsgericht gehen musste, und Sie insbesondere.
Sie haben sich ja vorhin nur gemeldet, nachdem Sie sich kurz mit Ihrer Vertreterin besprochen haben,
als Herr Eckhoff einen ganz bestimmten Namen nannte und sagte, auch Sie waren mitschuldig seinerzeit an der Misere. Fakt ist natürlich, dass der seinerzeitige Wirtschaftssenator im Wahljahr 1991 mit seine Hand im Senat dazu gehoben hat und in der SPD-Fraktion, dass genau in dem Abschlussjahr seiner Tätigkeit als Wirtschaftssenator, danach war er ja dann nur noch Hafensenator, wenn ich mich richtig erinnere,
gerade in diesem Jahr der Ausgabenzuwachs über zehn Prozent nach oben schoss. Insofern hat Herr Eckhoff natürlich völlig Recht, lieber Kollege Beckmeyer, dass auch Sie seinerzeit als Senator Ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass die Lage so war, wie sie war. Allerdings ist es schön, dass Sie heute auch mit dazu beitragen, dass die Lage so wird, wie sie wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dieser sehr spannenden Aktuellen Stunde nun ein Thema, das gleichsam aktuell, aber auch von dauerhafter Beschäftigung in allen Kommunen, in allen Bundesländern ist, nämlich das Thema der Korruption in der öffentlichen Verwaltung!
Die Grünen haben Anfang November des letzten Jahres eine Große Anfrage eingebracht zu diesem Thema, da wir uns schon seit Längerem mit diesem Thema Korruption in einigen Teilbereichen unseres Gemeinwesens beschäftigt hatten. Ich nenne da nur das Marktwesen, was ja auch öffentlich publik geworden ist. Uns aber schien, dass es nicht damit getan sein kann, das Thema Korruption nun immer ad hoc nur an Einzelfällen abzuarbeiten, sondern dass es ein so wichtiges Thema ist für jede Verwaltung, auch die bremische, dass man grundsätzlich und allgemein über die Frage der Prävention und der Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung reden muss.
Wir müssen am Anfang feststellen, und das ist vollkommen klar, und das zeigen auch die Zahlen in der Antwort des Senats, dass in der übergroßen Masse der Verwaltungsbetrieb hier in dieser Stadt korrekt, nicht korrupt und in dem erforderlichen Maße sauber abläuft, aber dennoch gibt es nicht nur in Bremen, sondern überall Einzelfälle und Aneinanderreihungen von Einzelfällen, die, und das werden wir nachher ja auch in der Debatte sehen, selbstverständlich großer Aufmerksamkeit bedürfen.
Ich sage Ihnen einmal ein paar Stichworte, die nicht aus Bremen stammen, auch das sei extra dazu gesagt: Nehmen Sie nur einmal den großen Herzklappenskandal, in den sehr viele Krankenhäuser, Ärzte, Pharmafirmen und so weiter verwickelt waren, Sie haben das aus den Medien wahrscheinlich verfolgt, nehmen Sie nur die Korruptionsskandale rund um den Frankfurter Flughafen oder in vielen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
anderen großen Bauprojekten, die es gab, dann haben Sie so in etwa die Vorstellung davon, worum es heute gehen soll! Wir müssen eindeutig feststellen, dass die Prävention und die Bekämpfung der Korruption eine Daueraufgabe der staatlichen Verwaltung ist, und das war auch die Motivation, die uns veranlasst hat, hier noch einmal den Finger auf dieses Thema zu legen, weil wir, darauf werde ich gleich im Einzelnen kommen, einige Defizite in diesem Bereich ausgemacht haben. Es kann nicht so sein, nicht nur nicht für den einzelnen Bürger, der ja auch immer Antragsteller gegenüber dem Staat ist, sondern auch nicht für die Wirtschaft, über die wir gerade gesprochen haben im Sinne von Standortqualität, wenn ich das jetzt einmal anschließen darf an die Aktuelle Stunde, dass über der Verwaltung quasi ein Schild steht nach dem Motto, der Ehrliche ist der Dumme. Das ist genau das Thema, um das es hier geht, das zu verhindern, dass das passiert, und zwar weder für die Bürger noch für die Wirtschaft, die im Übrigen ein großes Interesse auch daran haben muss, dass es hier saubere und ehrliche Ausschreibungsverfahren und auch Vergabeverfahren gibt.
Insofern haben wir hier eine ganze Menge von Interessen, die berührt sind. Die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder hat bereits im Mai 1995 eine Leitlinie beschlossen, die sich mit der Prävention und der Bekämpfung der Korruption befasst, und der Senat hat immer wieder in der Vergangenheit auch schon seit 1999 darauf hingewiesen, dass er selbst die Umsetzung dieser Richtlinie der Innenministerkonferenz im Lande Bremen plant und auch bundesweit hierfür einsteht. Es ist allerdings so, und das muss man jetzt an dieser Stelle auch sagen, nachdem die Antwort des Senators vorliegt, dass bis zum 8. November 2000, als wir die Große Anfrage gestellt haben, in der konkreten Umsetzung dieses Innenministerkonferenzbeschlusses in Bremen nichts passiert ist. Es sind keine Verwaltungsvorschriften vorher erlassen worden, es sind die entsprechenden Richtlinien nicht, zumindest nicht in der gesetzesmäßigen oder in der Form einer Verwaltungsvorschrift erlassen worden. Insofern hat die Große Anfrage der Grünen hier genau den richtigen Punkt getroffen. Ich komme gleich im Einzelnen dazu, warum das so ist. Sie werden sehen, welche erstaunliche Wirkung auch kleine Große Anfragen haben können. Am 8. November haben wir die Große Anfrage zur Korruptionsbekämpfung eingereicht, erst danach, nämlich im Januar 2001, hat die große Koalition dann zwei entscheidende Verwaltungsvorschriften auf den Weg gebracht, nämlich die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der
öffentlichen Verwaltung einerseits und die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken andererseits.
Dies ist erst geschehen, weil wir durch großzügige Fristverlängerung, die wir dem Senat gewährt haben, ihm die Möglichkeit gegeben haben, dann im Januar hier nachzuziehen und endlich in die Umsetzung zu kommen.
Sie sehen daran auch, dass es uns hier bei diesem wichtigen Thema überhaupt nicht um irgendeine vordergründige Kritik des Senats oder um irgendeine Art von Polemik geht, sondern dass wir in der Sache daran interessiert waren, auch wenn Sie jetzt in der Öffentlichkeit da einen Erfolg mit der Verkündung dieser neuen Verwaltungsvorschriften verbuchen konnten, dass wir hier einen Schritt vorankommen, und die Dinge lagen ja schon sehr lange in der Schublade, Sie haben sie nur nicht herausgeholt, erst nachdem diese Anfrage hier auf dem Tisch lag.
Lassen Sie uns zum Inhalt kommen! Im Großen und Ganzen sind die Verwaltungsvorschriften, die der Senat erlassen hat, positiv zu bewerten, sie sind relativ weitreichend, sie umfassen einen Katalog, der in etwa dem Konsens bundesweit entspricht. Das, was Bundesregierung, Bundestag und auch die Länderministerkonferenzen als Aufgabenkatalog beschlossen haben, wird hier in den wesentlichen Punkten umgesetzt.
Ich nenne nur die Stichworte Verankerung der Korruptionsprävention in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, organisatorische Maßnahmen der Kontrolle und Vorbeugung, Trennung von Fachamt und Vergabestelle, Vier-Augen-Prinzip, Rotation, Datenerhebung über Verfehlungen und Zugänglichmachen dieser Daten in den Verwaltungen. Sie haben auch Zuständigkeiten geschaffen sowohl zentral als auch dezentral in der Verwaltung, um sich intensiver als in der Vergangenheit mit diesem Thema auseinander zu setzen. Hier ist im Großen und Ganzen der richtige Weg, der 1995 im Bund-Länder-Konsens vorgegeben war, jetzt endlich allerdings relativ spät umgesetzt worden.
Lassen Sie mich zum Ende nur vier Punkte erwähnen, die unserer Ansicht nach auch in der Sache, abgesehen von dem späten Zeitpunkt, zu dem diese Verwaltungsvorschriften gekommen sind, noch als Defizite anstehen! Zum einen hatten wir in der Großen Anfrage angeregt, dass man in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Frage der Korruption in der öffentlichen Verwaltung hier vorlegen könnte. Da sagen Sie als Senat, das wäre so nicht möglich wegen der geringen Kriminalstatistik, die es in diesem Bereich gibt.
Kriminalstatistik würde ja auch viel zu kurz springen. Wir hatten natürlich gemeint, dass die Konsequenzen dieser Vorschriften, die jetzt ja auch Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen, in regelmäßigen Abständen hier berichtet werden sollen, ob sie greifen, ob sie nachgebessert werden müssen oder ob sie nicht korrigiert werden müssen. Dies kann meinetwegen auch im zweijährigen Abstand geschehen, wenn Ihnen ein einjähriger Abstand zu kurz ist, aber ich finde, aus der Verpflichtung, hier im Parlament zu berichten, was aus der Korruptionsbekämpfung im Lande Bremen kommt, können wir Sie mit dieser Antwort, die Sie da gegeben haben, nicht entlassen.
Die zweite Frage, die offen geblieben ist bei Ihrer Antwort, ist die Frage nach den Eigenbetrieben und staatlichen Gesellschaften, Gesellschaften im mehrheitlich staatlichen Besitz, inwieweit alle Ihre Verwaltungsvorschriften, die Sie jetzt erlassen haben, auch in diesem immer größer werdenden, vielleicht später irgendwann einmal sogar mehrheitlichen Bereich staatlicher ausgelagerter Verwaltung greifen. Auch hier glauben wir eine große Lücke in Ihren Maßnahmen erkannt zu haben.
Wir fragen uns auch, warum das Verschicken des bereits im Juli letzten Jahres angekündigten allgemeinen Briefes mit der Gehaltsabrechnung an alle Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung im Lande Bremen nicht tatsächlich realisiert worden ist. Es war ja angekündigt, im Rahmen der Bemühungen zur Prävention der Korruption alle anzusprechen und in allen Bereichen der Verwaltung sozusagen Hinweise zu geben, wie dies angebahnt wird, wie dies abläuft und wie man sich davor schützen kann. Dies ist so leider nicht passiert, und wir würden gern wissen, warum.
Einen sehr kritischen Punkt muss ich am Ende doch noch anmerken. Wir hatten auch eine Frage nach dem Sponsoring gestellt. Das Sponsoring ersetzt ja in einigen Bereichen immer mehr die früher praktizierte direkte oder versuchte direkte Einflussnahme auf Verwaltung. Das haben Sie sehr, sehr lapidar abgetan, das kann so nicht sein. Damit meinen wir wohlgemerkt nicht Sponsoring von Kulturveranstaltungen, Sozialsponsoring oder etwa Sponsoring von Sportveranstaltungen, darum geht es hier nicht, das ist sehr positiv zu bewerten, wenn hier gesponsert wird, sondern wir meinen Sponsoring von zentralen Bereichen der hoheitlichen Verwaltung, und wir glauben, darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen, dass dies so im Wesentlichen nicht sein kann.
Jetzt möchte ich Ihnen gern den Bundesrechnungshof zitieren, der dort ähnlich einen Verstoß gemacht hat. Der Bundesrechnungshof sagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Besonders
kritisch im Hinblick auf Privatfinanzierungen sind alle Verwaltungen zu betrachten, die hoheitlich tätig sind. Das gilt insbesondere“, und jetzt auf Bundesebene, „für Bundesgrenzschutz, Zoll, Justiz und Genehmigungsbehörden“ und so weiter. Das können wir natürlich auf Länderebene übertragen auf Kernbereiche der hoheitlichen Verwaltung, und wenn man sich konkrete Beispiele vorstellt, wie nun genehmigende Behörden oder auch Behörden der Strafverfolgung oder der Justiz möglicherweise beeinflusst werden durch einen Bereich, der nun gar nicht kontrolliert wird, weil er unter dem Label Sponsoring läuft und nicht mehr unter dem Label Korruption, dann sehen Sie, dass Sie hier einen großen Bereich, wo im Übrigen die Erkenntnisse in Ihrer Verwaltung weiter sind als das, was der Senat letztendlich beschlossen hat, einfach außen vor gelassen haben.
Der Bundesrechnungshof schlägt für diesen Bereich den grundsätzlichen Verzicht auf solche Finanzierungen in diesen Kernbereichen hoheitlicher Verwaltung vor. Dem schließen wir uns an, und wir fordern Sie nachdrücklich auf, in diesen genannten Punkten, vor allen Dingen in dem letzten Punkt, Ihre Position zur Korruptionsbekämpfung nachzubessern.
Wir danken Ihnen, dass Sie im Januar dieses Jahres nun endlich die entsprechenden Verwaltungsvorschriften erlassen haben, und wir sind fest davon überzeugt, dass, wenn wir auf diesem Wege weitergehen, uns regelmäßig mit dieser wichtigen Frage auch hier im Parlament zu beschäftigen, wir dann unserer Aufgabe, die uns gestellt worden ist, gerecht werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ oder „Eine Hand wäscht die andere“ sind Redewendungen, die Sie wahrscheinlich alle kennen. Man sollte sie möglichst nicht mit dem Begriff Korruption in Verbindung bringen, denn die kleinen Gefälligkeiten, die oft unser tägliches Leben interessant machen oder erleichtern, können bei Amtsträgern allerdings sehr schnell der erste Schritt in Richtung Korruption sein. Aber wo hören diese Gefälligkeiten auf, und wo beginnen moralisch verwerfliche oder gar kriminelle Taten? Was ist denn eigentlich Korruption? Wenn man im Duden nachschaut, in einem Fremdwörterlexikon, dann erfährt man, dass unter dem lateinischen Begriff Korruption Bestechung, Bestechlichkeit, aber auch moralischer Verfall gesehen wird. Das halte ich für besonders wichtig. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der Begriff Korruption ist nicht gesetzlich definiert, er ist also für sich kein Straftatbestand. Unter Korruption versteht man diejenigen Verhaltensweisen, bei denen Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse ausnutzen, sich oder Dritten materielle oder immaterielle Vorteile unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen zu verschaffen. Im Strafrecht kommen nicht nur die klassischen Straftaten im Amt wie Vorteilsannahme, Paragraph 331 Strafgesetzbuch, oder Bestechlichkeit, Paragraph 332 Strafgesetzbuch, sondern auch Delikte wie Betrug, Begünstigung, Strafvereitelung, Urkundsdelikte, aber auch die Abgeordnetenbestechung, die speziell geregelt ist, nämlich in Paragraph 108e Strafgesetzbuch, in Betracht.