Protocol of the Session on February 21, 2001

(Heiterkeit – Abg. E c k h o f f [CDU]: So ist das bei Genossen!)

Nachdem Sie das korrigiert haben, gehe ich natürlich auf die einheitliche Schulkleidung ein und sage, dass zunächst einmal die Frage besteht, wer denn eigentlich die Schulkleidung bezahlt. Wenn sich nicht alle Eltern so etwas erlauben können, dann müssten selbstverständlich sofort staatliche Organe mithelfen, dass alle Kinder in den Genuss so einer einheitlichen Bekleidung kämen. Das geht aber alles nur dann, wenn es einen entsprechenden Wunsch der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft gibt. Wenn es diesen Wunsch gibt, werde ich dem nicht entgegenstehen.

(Abg. P i e t r z o k [SPD]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Überschreitung der Milchquote. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dreyer, Imhoff, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine aufgrund der BSE-Krise zu erwartende Überschreitung der Milchquote im Land Bremen?

Wie hoch werden die finanziellen Belastungen der Milchbauern durch europäische Festlegungen bei Überschreiten der Milchquote sein?

Hält es der Senat für erforderlich, gegebenenfalls auch in Abstimmung mit den übrigen Bundesländern Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Milchbauern zu ergreifen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Hattig.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Aufgrund der BSE-Krise ist der Absatz von Lebend-Rindern im Land Bremen erheblich zurückgegangen. Altkühe, die aufgrund des Zuchtgeschehens aus dem Bestand entfernt werden müssten, und Kühe, die für den Export vorgesehen waren, finden aufgrund der Marktentwicklung keine Abnehmer mehr. Diese Tiere geben aber weiterhin Milch. Dies führt dazu, dass die zulässige Jahresmilchmenge, die so genannte Milchquote, der einzelnen Betriebe überschritten wird.

Eine Hochrechnung des Senators für Wirtschaft und Häfen geht davon aus, dass im Land Bremen zirka 100 000 Kilogramm Milch zu viel produziert werden. Dies bedeutet die Zahlung von Strafzöllen wegen Überschreitens der Milchquote in Höhe von zirka 70 000 DM.

Da es sich insoweit um ein bundesweites Problem handelt, bemüht sich das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zurzeit bei der EU-Kommission in Brüssel um eine Lösung, nach der die Landwirte nicht zusätzlich durch Strafzölle wegen der überlieferten Milch belastet werden. Erst nach Entscheidung der EU-Kommission kann es zu einem abgestimmten Verfahren über Ausgleichsmaßnahmen der Bundesländer für die betroffenen Milchbauern kommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Herr Senator, können Sie einschätzen, wie lange die Zeiträume sind, bis die EU entscheidet?

Solche Wege einzuschätzen ist eine Herausforderung an jeden Senator, auch an mich. Ich gehe davon aus, erlauben Sie mir, es so zu sagen, dass wir in absehbarer Zeit zu einer Antwort kommen. Wir werden uns dann sehr bemühen, dass es zu einer vernünftigen Antwort, das heißt nicht zu Strafzöllen für die Milchbauern, kommen wird.

(Abg. Frau D r e y e r [CDU]: Ich danke Ihnen!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „BSETests im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch sind die Untersuchungskapazitäten zur Durchführung von BSE-Tests im Land Bremen, getrennt nach staatlichen und privaten Untersuchungseinrichtungen?

Zweitens: Wie viele Untersuchungen werden pro Tag durch staatliche und private Untersuchungseinrichtungen durchgeführt, und wann liegt das Untersuchungsergebnis vor?

Drittens: Welche Kosten sind für die Durchführung der amtlichen Untersuchungen bisher entstanden, welche für Probenahmen und welche für Dokumentation?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens: Im Land Bremen sind für die Durchführung der BSE-Schnelltests das Landesuntersuchungsamt und zwei private Firmen zugelassen. Die Untersuchungskapazität beträgt im Landesuntersuchungsamt zurzeit 270 Proben pro Tag. Bei Bedarf können diese Untersuchungen auch am Wochenende und an Feiertagen durchgeführt werden. Eine Steigerung dieser Untersuchungszahlen auf bis zu 500 Proben pro Tag wäre bei einem zeitlichen Vorlauf von etwa einer Woche möglich.

Nach Angaben der privaten Untersuchungseinrichtungen, die mit den Tests demnächst beginnen werden, können dort jeweils bis zu 500 BSE-Schnelltests pro Tag durchgeführt werden. Außerdem führt eine Hamburger Firma BSE-Tests im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen durch.

Zu zweitens: An den drei Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven werden maximal 430 Untersuchungen pro Schlachttag durchgeführt. Die Schlachtzahlen schwanken je nach Marktlage erheblich. Seit dem Auftreten der ersten BSE-Fälle sind diese Schwankungen so stark geworden, dass keine verlässlichen Durchschnittszahlen genannt werden können. Seit Einführung der BSE-Tests in Bremen am 6. Dezember 2000 wurden insgesamt 3755 Untersuchungen durchgeführt, davon 2698 als amtliche Untersuchungen und 1057 im Rahmen der Eigenkontrollen.

Das Landesuntersuchungsamt hat am 10. Januar 2001 mit der Durchführung der Tests begonnen und seitdem, Stand 10. Februar 2001, 1315 Untersuchun

gen durchgeführt. Die übrigen Proben wurden von dem Hamburger Untersuchungsinstitut bearbeitet. Die Untersuchungsergebnisse liegen etwa 24 Stunden nach Eingang der Proben beim Landesuntersuchungsamt oder bei dem Hamburger Institut vor. Da die privaten Untersuchungseinrichtungen in Bremen ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, liegen entsprechende Erkenntnisse über deren Zeiten noch nicht vor.

Zu drittens: Pro BSE-Schnelltest fallen bei den amtlichen Untersuchungen 90 DM an Laborkosten und zehn DM für die Probenahme und Dokumentation an. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Es sind ja zwei private Firmen hier in Bremen zugelassen. Können Sie uns genaue Angaben geben, wann diese ihre Arbeit aufnehmen werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie sind in den Vorbereitungen. Ich kann versuchen, es noch zu ermitteln. Ich habe mich jetzt auf diese Frage nicht vorbereitet, dass ich Ihnen das mit Datum nennen könnte, aber sie sind in den Vorbereitungen und werden demnächst beginnen.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Strukturbilanz der BIS 1999. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Woran lag es, dass 1999 für die wichtigen Strukturbereiche Forschung und Entwicklung, Innovationsassistenten, Informations- und Kommunikationsprojekte, Medienförderung, Designförderung und Umwelttechnologien zahlreiche Förderanträge eingereicht, aber kein einziger Antrag bewilligt wurde?

Zweitens: Wie und in welchem Umfang hat sich die Fördersituation im Jahre 2000/2001 in diese Richtung verbessert?

Drittens: Werden das Handwerk und der Einzelhandel durch besondere Anstrengungen der BIS in diese Förderkulisse eingebunden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu eins: Zum 1. März 1999 hat die BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, die Abwicklung der betrieblichen Förderung auf der Grundlage eines Beleihungsvertrages übernommen. Als vorrangige Aufgabe war zunächst die Verschmelzung von drei bisher selbständig agierenden Gesellschaften auf die BIS zu leisten und der Aufbau einer funktionsfähigen technischen und personellen Infrastruktur vorzunehmen. Die von den Senatsressorts und dem Magistrat übergebenen laufenden Verfahren waren zu übernehmen und weiterzubearbeiten, unter anderem die Beratung der Bremerhavener Unternehmen sicherzustellen. Da fachlich qualifiziertes Personal nicht von vornherein zur Verfügung stand, wurde für den sensiblen und besonders arbeitsintensiven Bereich der Erstellung und Erteilung von Bescheiden ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der sich in diese verantwortungsvolle und umfangreiche Thematik einzuarbeiten hatte. In dieser Übergangs- und Aufbauphase konnten von der BIS vorrangig nur die Projekte bearbeitet werden, die für die Bremerhavener Unternehmen von besonderer Wichtigkeit waren, insbesondere im Bereich der Investitionsförderung. Im Rahmen der Beleihung wurden im Jahre 1999 bei der BIS 179 Förderanträge gestellt und 72 beschieden, weitere 174 Anträge wurden im Rahmen kommunaler Bremerhavener Förderprogramme gestellt und davon 43 beschieden. Zu Frage zwei: Im Jahre 2000 konnte der größte Teil der 1999 eingegangenen und den Förderrichtlinien entsprechenden Anträge aufgearbeitet werden, 311 Neuanträge kamen 2000 hinzu, es wurden insgesamt 373 Bescheide erteilt. Im Jahre 2001 ist vorgesehen, eine weitere Stelle für die Bearbeitung von Bescheiden zu schaffen, um die notwendige zügige Abarbeitung von Förderangelegenheiten gewährleisten zu können. Zu Frage drei: Die BIS hat die kommunalen Förderprogramme Internet und E-Commerce neu entwickelt, sie unterstützen sowohl die Bremerhavener IuK-Unternehmen, können aber auch insbesondere von Unternehmen des Einzelhandels in Anspruch genommen werden, die bei vielen anderen Förderprogrammen nicht antragsberechtigt sind. 333 eingereichte Förderanträge dokumentieren den Bedarf der Branche. Handwerksunternehmen und deren Organisationen/Kammern werden ebenfalls kontinuierlich mit umfangreichen Informationen versorgt und auf Fachveranstaltungen über die für sie in Frage kommende Förderkulisse informiert.

Außerdem werden die Publikumsorgane der verfassten Wirtschaft, IHK-Nachrichten, Handwerkerzeitung und so weiter, von der BIS genutzt, um gezielt Informationen über wirtschaftsfördernde Programme/Maßnahmen zu transportieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte!

Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass innerhalb der BIS nur eine einzelne Person mit der Abarbeitung von eingegangenen Förderanträgen beauftragt worden ist?