Protocol of the Session on January 25, 2001

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Senatorin, wünschen Sie, die Antwort mündlich vorzutragen? – Das ist nicht der Fall.

Ich gehe davon aus, dass eine Aussprache gewünscht ist. – Das ist der Fall.

Wir treten in die Aussprache ein.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schnakenberg.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Familie ist auch im 21. Jahrhundert die attraktivste Lebensform, aber wir stellen gleichzeitig fest, dass sich die Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft stark verändert haben. Mittlerweile wird zirka jede dritte Ehe geschieden, und die Zahl der allein erziehenden Eltern, insbesondere der unverheirateten Alleinerziehenden, ist stark angestiegen. Fast jedes fünfte Kind lebt heute mit einem allein erziehenden Elternteil zusammen. Die überwiegende Anzahl der Kinder lebt bei der Mutter.

Die Familienpolitik der CDU stellt sich diesen neuen Herausforderungen. Unter den Maßnahmen der Familienförderung räumen wir der besseren Vereinbarkeit von Familienarbeit mit dem Beruf oder einer Ausbildung Priorität ein.

(Beifall bei der CDU)

Beide Bereiche nach eigenen Wünschen zu gestalten, ist oft nicht einfach, aber Frauen haben darauf den gleichen Anspruch wie Männer. Eine Entscheidung für Kinder darf nicht das Aus für eine Ausbildung oder spätere berufliche Entwicklung bedeuten.

(Beifall bei der CDU)

Eine Schlüsselfrage dabei ist die zufrieden stellende Regelung der Kinderbetreuung. Die CDU hat mit der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz grundsätzlich ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen. Dieses Angebot muss sich aber enger an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder ausrichten und flexiblere Öffnungszeiten der Einrichtungen sicherstellen.

Seit dem 1. Januar 1998 gilt ein neues Arbeitsförderungsgesetz, das SGB III. Paragraph 8 des SGB III widmet sich der Frauenförderung. In Absatz 3 ist festgehalten, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in das Erwerbsleben zurückkehren wollen.“

Meine Damen und Herren, was ist aber mit den Frauen, die noch vor Abschluss einer ersten beruflichen Qualifikation oder gar vor Abschluss ihrer Schulbildung ein Kind bekommen haben und Schulabschluss oder Ausbildung mit Kind absolvieren wollen? Um auf diese wichtige Frage eine Antwort zu bekommen, haben wir eine Große Anfrage an den Senat gestellt. Aus Zeitgründen werde ich mich auf einige wichtige Aussagen beschränken.

In Bremen wurden 1999 281 Kinder von jungen Frauen unter 20 Jahren geboren, in Bremerhaven lag die Zahl bei 116 Geburten. Seit 1990 haben sich diese Zahlen kaum verändert. Meistens sind es ungeplante Schwangerschaften, und die Abhängigkeit von Hilfen und Unterstützung durch andere ist sehr groß. Die Mehrzahl der Kinder wird außerhalb einer bestehenden Ehe oder Lebensgemeinschaft mit dem Vater geboren. Die meisten der jungen Frauen leben deshalb von Sozialhilfe.

Im Land Bremen stehen auf Grundlage der Paragraphen 19 und 34 Kinder- und Jugendhilfegesetz insgesamt vier Eltern-Kind-Einrichtungen mit insgesamt 43 Plätzen auch für minderjährige Schwangere und Mütter zur Verfügung. Am Stichtag 31. Oktober 2000 lebten in den Bremer Einrichtungen zwölf junge Mütter unter 20 Jahren, davon waren zehn minderjährig. In Bremerhaven waren am Stichtag 21. November 2000 alle zwölf Plätze in der Einrichtung Hamme Lou besetzt. Vier junge Mütter sind schulpflichtig und zurzeit freigestellt.

Die Mitarbeiter sagen aus zehnjähriger Erfahrung, dass die Mehrzahl der betreuten jungen Frauen es schafft, den Hauptschulabschluss zu erwerben, allerdings zumeist an der Abendschule. Eine betriebliche Ausbildung wird dann von den wenigsten jungen Müttern angestrebt. Ein wesentlicher Grund ist die Unvereinbarkeit der betrieblichen Ausbildungszeiten mit der Kinderbetreuung.

Meine Damen und Herren, warum gibt es bislang kaum Maßnahmen für junge allein erziehende Mütter? In der Antwort des Senats heißt es, dass nach Paragraph 18 Absatz 3 Bundessozialhilfegesetz junge Mütter mit Kindern unter drei Jahren grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen. Die Kinderbetreuung und -versorgung wird zunächst als vorrangig angesehen. Damit ist dieser Personenkreis keine vorrangige Gruppe im Programm Hilfen zur Arbeit. Grundsätzlich gehört es aber wiederum zu den Aufgaben, nicht nur die finanziellen Hilfen zu gewähren, sondern die jungen Frauen auch auf Schulabschluss, Ausbildung und Beruf zu orientieren. Hier wäre meines Erachtens ein Ansatzpunkt, um Veränderungen herbeizuführen.

Die normale Regelschule ist auf spezielle Situationen von jungen Müttern nicht eingestellt. Daher ist es besonders für die Frauen problematisch, die nicht auf die Unterstützung ihrer Familie bauen können, sondern mehr oder weniger auf sich allein gestellt sind. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es seit Anfang 1998 das Projekt BELEM, Berufliche Lebensplanung für junge Mütter, ein Kooperationsprojekt zwischen Schule und Jugendhilfe, das unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Bremen e. V., läuft. Die CDU-Fraktion besuchte bereits im Mai 2000 BELEM vor Ort in der Valckenburghstraße und nahm auch an der Fachtagung im

November teil. Jeweils acht junge schulpflichtige Mütter zwischen 16 und 18 Jahren haben durch BELEM die Möglichkeit, ihren Hauptschulabschluss zu erwerben und erhalten darüber hinaus sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote. Ihre Kinder werden direkt in der Schule durch Fachpersonal betreut und gefördert. Die Warteliste umfasst derzeit 15 junge Mütter.

Bei einer angedachten Verstetigung, die aus verschiedenen Gründen sicher auch sehr sinnvoll ist, muss aber meines Erachtens auch über Veränderungen nachgedacht werden. Am Anfang der Maßnahme ist es zweifellos wichtig, auf die spezielle Situation der jungen Mütter einzugehen, aber im Verlauf muss stärker auf eine alltags- und wirklichkeitsnahe Gestaltung abgestellt werden, denn der Schonraum ist mit Verlassen von BELEM auch vorbei. Der Erwerb des Hauptschulabschlusses allein ist noch nicht der Weg aus der Sozialhilfe.

Die nächsten Schritte müssen in Richtung Ausbildung führen. Daher sollten frühzeitig Partner aus verschiedenen Bereichen eingebunden werden, denn zurzeit gibt es keine geeigneten Anschlussmaßnahmen für diese Gruppe junger Mütter. Gerade für junge Frauen mit Kind ist aber die Chance, einen Ausbildungsplatz auf dem „normalen“ Ausbildungsstellenmarkt zu bekommen, noch ziemlich illusorisch. Die Zielgruppe junge Mütter mit ihren speziellen Problematiken ist von der Arbeitswelt bislang kaum wahrgenommen worden. In verschiedenen Städten gibt es daher bereits Modellprojekte mit Teilzeitausbildung für junge Mütter, wobei es auf diese Ausbildungsform keinen Rechtsanspruch gibt.

Das Arbeitsamt Bremen startete 1999 eine dreijährige Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation in Teilzeitform für junge Mütter zwischen 19 und 25 Jahren. Diese verfügten in der Regel über einen Haupt- oder Realschulabschluss. Im Oktober 2000 waren noch 26 von 32 Teilnehmerinnen in der Maßnahme, die bei einem Bildungsträger eingerichtet wurde. Häusliches Telelernen mit dem PC ist dort ebenso integriert wie dreimonatige Betriebspraktika bei Bremer Großbetrieben. In Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste wurde für jedes Kind ein Betreuungsplatz garantiert. Im Frühjahr startete aufgrund veränderter Förderungsmöglichkeiten eine überbetriebliche Erstausbildung mit 18 jungen Müttern bei einem Bildungsträger mit 35 Präsenzwochenstunden, davon 2,5 Stunden am Samstagvormittag. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass es sich bei BELEM und den Angeboten des Arbeitsamtes um zwei verschiedene Zielgruppen handelt. In Bremerhaven gibt es nach meiner Information keine vergleichbaren Angebote.

Ich fasse zusammen: Schwangerschaften im Teenageralter stellen die betroffenen jungen Frauen vor große Probleme. Das betrifft nicht nur den Bereich Bildung und Ausbildung. Eine Ausbildung mit Kind zu absolvieren gestaltet sich auch für junge Mütter

bis Mitte 20 als schwierig. Gesicherte und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Kinderbetreuungsangebote auch für Kleinkinder unter drei Jahren sind eine wichtige Voraussetzung, übrigens auch für andere berufstätige Mütter und Väter, ob allein erziehend oder in Partnerschaft lebend. Es besteht eine große Nachfrage von jungen Müttern nach Maßnahmen wie BELEM oder den Angeboten des Arbeitsamtes. Die CDU befürwortet diese Angebote und sieht auch den aktuellen Bedarf.

(Beifall bei der CDU)

Die jungen Mütter sind in einer sie teilweise überfordernden Lebenssituation. Dabei ist auch der Staat in der Verantwortung, so viel Hilfe wie nötig zu geben. Die jungen Frauen dürfen aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, ihren Teil dazu beizutragen, den Weg zu einem eigenständigen Leben heraus aus der Sozialhilfe zu beschreiten.

(Beifall bei der CDU)

Unter diesen Voraussetzungen ist die CDU gern bereit, diesen Weg zu unterstützen. Meine Damen und Herren, für sehr wichtig erachte ich dabei aber die frühzeitige Vernetzung aller in diesem Bereich beteiligten Gruppen und Institutionen. Dazu gehören unter anderem auch die Ressorts Bildung und Wissenschaft sowie Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, aber auch die Politik, um einen roten Faden für alle erforderlichen Maßnahmen erkennen zu lassen, denn nur die bloße Bereitstellung einzelner, nicht aufeinander abgestimmter Maßnahmen für die Gruppe der jungen Mütter ist aufwendig, kostet viel Geld und ist auf Dauer nicht besonders wirkungsvoll, da viele dann auch außen vor bleiben. In die bestehende Bildungsund Ausbildungsdiskussion sollte die besondere Lebenssituation der jungen Mütter, aber auch ihre dadurch gewonnene Lebenserfahrung mit eingebettet werden. Auch andere Gruppen von jungen Menschen können von neuen Wegen in Bildung und Ausbildung profitieren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wulff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schulabschluss, Berufsausbildung, Heirat, Kinder und, wenn diese dann aus dem Gröbsten heraus sind, zurück in den Beruf, so sieht die normale Lebensplanung der meisten jungen Frauen aus. Doch nicht immer gelingt dieser Lebensentwurf. Junge Frauen, die noch vor dem Schul- oder Berufsabschluss Mütter werden, sehen sich einer Reihe von Schwierigkeiten gegenüber. Ausgerech

net in der Jugendphase, also einem Lebensabschnitt, in dem die Identitätsfindung, das Experimentieren mit Lebensstilen und die Suche nach einem geeigneten Lebenspartner normalerweise im Vordergrund stehen, müssen junge Mütter Mutterschaft und Schule oder Beruf gleichzeitig bewältigen. Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, einmal auf diese Problematik zu lenken, das war die Motivation der SPD-Fraktion dafür, dass wir uns der Großen Anfrage der CDU-Fraktion angeschlossen haben. Aufgrund ihres besonderen Status sind die jungen Mütter weder Adressatinnen der mädchenpädagogischen noch der klassischen mütterspezifischen Angebote. Erschwerend kommt hinzu, dass sie meistens allein erziehend einer Ausbildung beziehungsweise einer beruflichen Tätigkeit nur in einem zeitlich begrenzten Umfang nachgehen können. Dementsprechend haben auch die Aussagen des fünften Familienberichts der Bundesregierung, ich zitiere, „eine strukturelle Rücksichtslosigkeit des Bildungssystems gegenüber Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden,“ attestiert. Historisch betrachtet hat sich unser Berufbildungssystem ohne die Teilhabe von Mädchen und Frauen begründet. Berufstätigkeit war als Domäne des Mannes definiert. Kindererziehung wurde in die Zuständigkeit der Ehefrau delegiert. Diese traditionelle Geschlechtertrennung wird durch die Struktur des Bildungssystems, die Bedingungen des Arbeitsmarktes sowie unzureichende Kinderbetreuungssysteme zum großen Teil aufrechterhalten. Im Gegensatz zur alten CDU/FDP-Bundesregierung, die wenig getan hat, um diese Strukturen zu verändern, dies vielleicht auch gar nicht wirklich beabsichtigte,

(Abg. Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Haben Sie eine Ahnung!)

hat die rotgrüne Bundesregierung inzwischen wichtige Reformen der Familienpolitik und auch des Bildungssystems in Gang gesetzt.

(Unruhe bei der CDU)

Frau Schnakenberg, Sie haben zwar gesagt, Sie treten sehr für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und möchten dies gern fördern. Ich freue mich, wenn auch bei der CDU ein entsprechendes Umdenken inzwischen eingesetzt hat.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Wer hat denn die entscheidenden Gesetze in Bonn gemacht? Doch nicht Sie, sondern wir!)

Frau Striezel, ich weiß, was Sie meinen! Sie meinen das Bundeserziehungsgeldgesetz, darauf komme ich noch.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Eines von vielen Gesetzen! – Zuruf der Abg. Frau S t r i e z e l [CDU])

Für die SPD-Fraktion begrüße ich vor allem die Erhöhung des Kindergeldes, die bereits zweimal erfolgte, für das erste und zweite Kind,

(Beifall bei der SPD)

die Einführung eines steuerlichen Freibetrages für die Kinderbetreuung und die Reform – Frau Striezel, jetzt komme ich zu Ihrem Lieblingsthema! – des Bundeserziehungsgeldgesetzes, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist.

(Beifall bei der SPD)

Wichtigstes Anliegen dieses neuen Elternzeitgesetzes, wie es jetzt heißt, das das alte Gesetz abgelöst hat, ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Das, finde ich, ist eine sehr wichtige Errungenschaft.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es beinhaltet eine Teilzeitarbeit im Rahmen zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Das neue Gesetz begründet weiter einen Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende des so genannten Erziehungsurlaubs, jetzt Elternzeit genannt. Vätern wird durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit jetzt erstmals eine realistische Chance eröffnet, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig erhalten damit auch Frauen bessere Möglichkeiten, durch eine Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während der Elternzeit aufrechtzuerhalten. Diese Chancen werden auch dadurch verbessert, dass beide Elternteile den Erziehungsurlaub oder, besser gesagt, die Elternzeit gleichzeitig nehmen können. Das war bisher nicht der Fall. Diese Neuregelung kommt auch gerade der heute hier angesprochenen Zielgruppe der jungen Mütter und Väter, wie ich meine, zugute.

(Abg. Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Die Väter haben sich aus dem Staub ge- macht!)

Ich weiß ja, Herr Oppermann, warum die CDUFraktion sich hier der jungen Mütter angenommen hat, weil sie eben weitgehend auf sich selbst gestellt sind. Ich meine aber, durch grundlegende Umstrukturierungen ist es durch die neue Gesetzgebung der Bundesregierung möglich, dass sich Väter eben gerade dieser Aufgabe mehr stellen und dass dafür auch Voraussetzungen rechtlicher und finanzieller Art geschaffen worden sind.

(Beifall bei der SPD)

So viel wollte ich zum familienpolitischen Teil sagen. Für das Reformprojekt berufliche Bildung stehen aufgrund neuer Erfordernisse des Arbeitsmarktes wichtige Veränderungen an. Modularisierung von Ausbildung wird gerade im Hinblick auf die europäische Angleichung der Bildungs- und Ausbildungssysteme eine zentrale Schlüsselfunktion erhalten. Das heißt, Ausbildungskonzepte speziell für junge Mütter können dabei Akzente setzen und die Debatte um die Anerkennung nicht formal erworbener Kompetenzen bereichern.