Protocol of the Session on July 6, 2000

Punkt zwei: Sie haben ja nun doch öfter anklingen lassen, dass das Innenressort mit der Einstellung zögerlich ist. Falsch, absolut falsch! Ich würde Sie gern noch einmal daran erinnern, dass wir Gott sei Dank ein sauberes und abgestimmtes Verfahren haben, wenn Kolleginnen und Kollegen in den öffentlichen Dienst eintreten. Da gibt es Verfahren, wie die Ausschreibung zu laufen hat. Da gibt es Mitbestimmungsverfahren,

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/ Die Grünen)

wer an der Auswahl zu beteiligen ist, und natürlich auch Einstellungsuntersuchungen. Der Weg ist weit, und das ist gut so, denn wir wollen die Mitbestimmung ja beibehalten.

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist mehr Staatsblockade! — Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Zwei Jahre dauert es, eine Einstel- lungsuntersuchung zu machen!)

Ich weiß, die Grünen reden immer gern dazwischen. Das macht auch gar nichts, damit können wir gut umgehen!

Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren, ist das Vergabegesetz. Ich hatte ja angesprochen, dass es die CDU-Fraktion begrüßen würde, wenn es Rechtssicherheit über den Bund gibt, und das hat Frau Ziegert in ihrer Rede ja auch bestätigt. Nur hat sie dann leider auch gleich gesagt, dass sie an Akti––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

vitäten der rotgrünen Bundesregierung zu diesem Thema nicht so richtig glaubt. Das glaube ich auch nicht, aber wir werden die Bundesregierung nicht aus der Verpflichtung entlassen!

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Haltet den Dieb!)

Wer den Kolleginnen und Kollegen von Holzmann hilft, was wir sehr unterstützen, wird sich auch der Vergabegesetzgebung annehmen müssen. Wir werden das einfordern und da nicht locker lassen. — Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Genau die Frage der Landesvergabegesetze, die Kollegin Dreyer eben zuletzt ansprach, wollte ich noch einmal aufgreifen!

Man muss sich natürlich in der Tat die Frage stellen, warum das eine Aufgabe von Landesgesetzregelungen ist. Warum sagen wir nicht gleich, das ist der Bund? Das hat natürlich im Kern damit zu tun, dass wir seit 1998 dieses Vergaberechtsänderungsgesetz haben, verabschiedet von der damaligen Bundesregierung, welches ausdrücklich sagt, es ist nach dem 1. Juli 2000 den Landesgesetzgebern überlassen, Regelungen zu treffen. Es beauftragt den Landesgesetzgeber, was nicht ausschließt, dass der Bundesgesetzgeber das natürlich auch machen könnte, aber das Gesetz von damals bringt einen Auftrag an die Länder.

Wir sind dafür, dieses Thema auch hier in Bremen aktiv anzufassen, wie Berlin es gemacht hat, übrigens auf Vorschlag des dortigen damaligen CDU-Bausenators, und wie es Bayern macht, CSU. So steht es auch in der Koalitionsvereinbarung, wo wir ausdrücklich gesagt haben, die Kollegin Ziegert hat es vorhin zitiert, wir wollen nicht die Frage prüfen, ob wir die vom damaligen Bausenator Schulte eingeführte Tarifklausel sichern, sondern wie! An dieser Frage des Wie sind wir jetzt, und ich finde, wir haben von Bayern eine auch unter juristischen Gesichtspunkten exzellente Vorlage, der wir uns sehr ernsthaft widmen sollten und damit die Chance, dem Koalitionsvertrag an einer weiteren Stelle ganz konstruktiv Leben einzuhauchen und dafür zu sorgen, dass er umgesetzt wird. Darum geht es, und darum werden wir weiter an einem solchen Landesvergabegesetz arbeiten.

Damit bin ich bei Frau Stahmann. Natürlich gibt es solche Vorlagen, und ich denke, Frau Senatorin ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Adolf wird sicherlich auch etwas zum Arbeitsstand des Senats sagen. Nur, Frau Stahmann, das Problem ist natürlich, dass man Bayern und Bremen nicht gleichsetzen kann. Es gibt da ein paar differenzierte Probleme, denen wir uns widmen müssen, und darum bin ich auch durchaus für eine sehr sorgfältige Bearbeitung und ein sehr sorgfältiges Gesetz. Wir müssen das Problem regeln, dass Bayern beispielsweise Straßenbauaufträge, die ganz schwierig zu handhaben sind, auf Landesebene vergibt, während bei den Hochbauten den Gebietskörperschaften, den Gemeinden und so weiter die Regelungsbefugnis übertragen wird. Nun haben wir in Bremen das Problem, dass wir gerade einmal zwei Gebietskörperschaften bei uns haben. Also: Einem solchen Problem muss man sich sehr differenziert auch juristisch widmen, weil man sich eine Pleite in so einer Sache ja nie erlauben darf. Es muss wirksam werden! Ein anderes Thema ist, dass wir in unserer Vergabesituation mittlerweile nicht nur die Gebietskörperschaften, das Land und die Stadtgemeinden, haben, sondern auch privatrechtlich organisierte Landesgesellschaften: GmbH, BIG et cetera. Auch da muss man sich überlegen, wie man ein solches Gesetz auch in den Bereichen lebendig macht, weil dort eine ganze Reihe von Aufträgen abgewickelt wird, denn es sind ja öffentliche Aufträge, die dort abgewickelt werden, nur über andere Kanäle.

(Beifall bei der SPD)

Auch ein kompliziertes Problem! Das dritte Problem, auf das ich verweisen darf, ist auch ein bisschen eine bremische Besonderheit, die in Bayern sicherlich nicht so ausgeprägt ist oder sich noch in Entwicklung befindet, dass wir dieses Modell, sozusagen andere bauen zu lassen und dann anzumieten, hier und da fahren, vor allem im universitären Bereich. Auch da muss man überlegen, wie man mit solchen Sachen umgeht. Ich habe das nur angesprochen und will damit nur deutlich machen, wir sind sehr eifrig und sehr nah daran, ein solches Landesvergabegesetz zu erarbeiten. Wir führen die politischen Diskussionen darüber, und wir wollen die sachlichen Probleme sauber und beständig lösen. Unter dem Strich ist das Landesvergabegesetz ein aktuelles Thema. Wir werden es angehen, denn wir wollen in der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und vor allem in der Sicherung von Arbeitsverhältnissen dafür sorgen, dass auch in diesem Bereich Ordnung auf dem Arbeitsmarkt hergestellt wird. Dafür setzen wir uns ein, und ich bin sicher, die große Koalition wird auch an dieser Stelle ihren Koalitionsvertrag umsetzen und ein Landesvergabegesetz auf den Weg bringen! — Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, die Rede zu schließen mit: Wir können auch anders! — ich denke, da sind die Grünen gemeint — und gleichzeitig in derselben Rede dem Senat vorzuwerfen, er sei ein zahnloser Tiger, das finde ich zumindest mutig!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU — Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Ich finde auch die etwas persiflierende Darstellung einem solchen Thema nicht ganz angemessen.

(Beifall bei der CDU)

Sie können versichert sein, dass der Senat und alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sehr ernsthaft an diese Sache herangehen, und dass man sich manche Dinge schneller wünscht, als sie tatsächlich passieren.

(Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen])

Das ist natürlich so! Das geht mir genauso wie vielen anderen. Es ist immer eine Frage von Abstimmung, wenn man Mehrheiten zu organisieren hat, und Abstimmung dauert dann manchmal in einer Demokratie und unter den Verhältnissen und vorhandenen Rahmenbedingungen etwas länger. Das ist leider so, dass manche Dinge nicht schneller auf den Weg zu bringen sind, als man das dann am Ende begutachten kann, und das ist auch in den Regierungen, in denen Sie beteiligt sind, vermutlich nicht anders.

Wir haben uns hier zuletzt im März mit diesem Thema befasst. Natürlich hat der Senat in der Zwischenzeit seine Haltung zu diesem Problem in keiner Weise geändert, sondern ist weiterhin sehr entschieden dabei, alles zu unternehmen, um die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung zu bekämpfen und zurückzudrängen. Ich kann Ihnen gegenüber der Debatte im März nicht viel Neues berichten, das ist zutreffend, was sich an konkreten Maßnahmen jetzt noch hat umsetzen lassen. Wir sind an vielen Stellen immer noch in Debatten und Entscheidungen.

Wir haben jetzt glücklicherweise die Ermittlungsgruppe auf den Weg gebracht. Ich will jetzt nicht werten, das ist hier schon vorgenommen worden, ob zu früh, zu spät, zu lange, mir kommt es auf das Ergebnis an. Ich bin froh, dass sie jetzt auf den Weg gebracht ist, und ich bin gespannt darauf, mit welchen Ergebnissen dieser Ermittlungsgruppe wir uns

dann demnächst hier befassen können und welche Rückmeldungen wir von ihrer Arbeit dann haben werden.

Der Senat ist sich im Übrigen mit allen für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit zuständigen Stellen beim Land und beim Bund einig, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden müssen, Verstöße aufzudecken und auch zu ahnden. Der Senat hat in der Vergangenheit nicht unbeachtliche Anstrengungen unternommen, die Möglichkeiten hierfür deutlich zu verbessern. In diesem Zusammenhang erinnere ich an das im Juli 1998 beschlossene, sehr detaillierte Konzept zur nachhaltigen Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, von dem Bestandteile auch bereits umgesetzt sind und an dem wir beständig, denn ich bin ja auch für die Koordination dieses Konzepts verantwortlich, mit allen Beteiligten im Gespräch sind. Der zu beiteiligende Kreis ist aber sehr groß, und von daher ist die Abstimmung auch in diesem Feld langwierig, denn es geht da nicht nur um Senatsbehörden, die sich abstimmen müssen, sondern um viele andere, die im Umfeld an diesem Thema arbeiten, die davon betroffen sind und mit denen Gespräche und Abstimmungen stattzufinden haben.

Der Senat erkennt natürlich die Notwendigkeit der Prävention in diesem Bereich an. Das heißt, die Aktivitäten müssen stärker darauf ausgerichtet werden, Gesetzesverstöße bereits im Vorfeld zu verhindern. In diesem Zusammenhang kommt rechtlich einwandfreien und eindeutigen Regelungen zum Ausschluss vom öffentlichen Vergabeverfahren eine große Bedeutung zu, denn aus meiner Sicht muss gerade die öffentliche Hand als Auftraggeber eine Vorbildfunktion erfüllen, keine Frage!

(Beifall bei der SPD)

Die öffentliche Hand darf auch nicht ansatzweise in den Verdacht kommen, sie begünstige Illegalität und Korruption. Ich sehe deshalb durchaus Gefahren darin, dass zum Teil für öffentliche Bauvorhaben private Gesellschaften geschaffen werden und dadurch bestimmte Prüfregularien, die wir haben, für uns so nicht mehr nutzbar sind. Diese Gefahr wird gesehen, und man kann ihr nicht immer in dem Sinne wirkungsvoll begegnen, dass man sich diese Regularien erhält, aber ich glaube, wir müssen natürlich ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass sich die öffentliche Hand nicht unter dem Zwang wirtschaftlichen Handelns an dem Anwachsen von Illegalität noch mitverantwortlich macht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für mich!

Wie in der Beantwortung durch den Senat angekündigt, wird derzeit der Entwurf eines Bremer Vergabegesetzes inhaltlich und rechtsförmlich abgestimmt und geprüft. Da ein In-Kraft-Treten dieses Gesetzes — das ist korrekt, wir haben Anfang Juli — zum 1. Juli nicht mehr möglich sein wird, soll es nach Abstimmung und Beschlussfassung mit Wirkung vom 1. Juli 2000 in Kraft treten. Anders war dies in diesem komplizierten Abstimmungsverfahren, wenn es auch um rechtliche Regelungen geht, nicht erreichbar. Das können Sie auch der Antwort des Senats entnehmen. Dieses Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, und zur verbesserten Wirkung dieser Instrumentarien muss geprüft werden, wie durch Verlagerung von Prüfungsschwerpunkten und Neuordnung von fachlichen Kompetenzen mit dem vorhandenen Personalbestand eine Steigerung der Effektivität erreicht werden kann.

Was die Möglichkeiten einer besseren parlamentarischen Begleitung und Kontrolle von Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe angeht, prüft der Senat derzeit verschiedene Modelle. Einerseits wird überlegt, entsprechend dem Vorgehen in der Baudeputation, Vergabeausschüsse auch in anderen Deputationen einzusetzen, andererseits werden Überlegungen angestellt, wie durch wirkungsvolle Neuorganisation verschiedener Verwaltungsbereiche Kompetenzen gestärkt und Synergien genutzt werden können. Der Senat wird sich zu diesem Komplex bis Ende September eine abschließende Meinung bilden und dann entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Ein kontinuierlicher und umfassender Informationsaustauch ist für eine wirkungsvolle Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit unerlässlich, das haben wir hier mehrfach festgestellt, und darüber sind wir uns auch, glaube ich, alle einig. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die bisherigen Bestimmungen zum Datenaustausch unter den Verfolgungsbehörden nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und die gewünschte Wirkung gebracht haben. Wir haben daher entsprechend dem 1998 beschlossenen Konzept für Bremen eine so genannte zentrale Hinweisdatei gewünscht und versucht, sie auf den Weg zu bringen und in ihr die ermittlungsrelevanten Daten aller Verfolgungsbehörden zu sammeln beziehungsweise für die Verfolgungsarbeit verfügbar zu halten. Dies ist nach meiner Meinung der einzig richtige Weg zur Sicherstellung eines systematischen und kontinuierlichen Datenaustausches.

Entgegen meiner hier im März geäußerten Hoffnung ist der Versuch, für Bremen eine Landesregelung hinzubekommen, leider gescheitert. Ich habe damals bereits angekündigt, sollte dies scheitern, werde ich eine Bundesratsinitiative angehen, das ist geschehen. Es ist uns leider nicht gelungen, die Datenschutzbelange der verschiedenen Landes- und

Bundesbehörden sowie der sonstigen zu beteiligenden Stellen in Bremen in Übereinstimmung zu bringen. Im Mai haben sich, wie im März angekündigt, die Landesregierungen von Niedersachsen und Bremen auf einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, eine Bundesratsinitiative einzubringen, deren Ziel es ist, den Datenaustausch zwischen den an der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beteiligten Stellen weiter zu verbessern.

Es wurde also nicht irgendwie zögerlich auf den Weg gebracht, sondern sehr unverzüglich, und ich kann Ihnen sagen, dass wir damit auch eine Vorreiterrolle für alle anderen Länder übernommen haben. Wir haben mittlerweile Reaktionen, dass andere Länder sich gern diesem Antrag, als er vorlag, angeschlossen hätten. Das geht im Bundesratsverfahren nicht mehr, aber dass diese Initiative von Bremen ausgegangen ist, ist durchaus etwas Fortschrittliches und zeigt auch, dass andere Länder durchaus noch in Bezug auf das, was wir bereits geleistet haben, Nachholbedarf haben.

Die Bundesratsinitiative wurde von den zuständigen Landesstellen in Niedersachsen und Bremen gemeinsam erarbeitet und ist beschlossen, ist inzwischen auch, wie Sie gehört haben, vom Präsidenten in den Bundesrat eingebracht worden. Wir hoffen, dass mit diesem gemeinsamen Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen sogar mehr erreicht werden kann, als wir mit einer zentralen Hinweisdatei allein für Bremen hätten erreichen können, und inzwischen scheint es so, dass in einer großen Zahl der anderen Bundesländer und auch in Teilen des Bundestages zunehmend in unsere Richtung gedacht wird.

Die Initiative fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen insbesondere des Datenschutzes erforderlich sind, um den Aufbau bundeseinheitlich geführter Dateien zu ermöglichen. Weiter wird die Bundesregierung gebeten, gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, durch die die zusammenarbeitenden Behörden nicht nur das Recht haben, Erkenntnisse über illegale Tätigkeiten auszutauschen, sondern sogar verpflichtet sind, diese Erkenntnisse unverzüglich weiterzuleiten und jederzeit Auskunft zu erteilen. Dies soll insbesondere für die Einführung einer Auskunftspflicht der Finanzverwaltung nach Paragraph 31a der Abgabenordnung gelten, nach der dann die Finanzbehörden zukünftig ihnen bekannt gewordene Verstöße auch dann weiterleiten dürfen, wenn die Betroffenen kein Steuerrecht verletzt haben. Das ist eine sehr weitgehende Vorgabe, und wir glauben, dass wir da Vorstöße machen müssen.

Schließlich soll der Bundesrat beschließen, die Bundesregierung zu bitten, auf Bundesebene einen Fachausschuss für die behördenübergreifende Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, der Schwarzarbeit und des Leistungsmissbrauchs einzurichten. Dieses Gremium sollte zunächst die Aufgabe erhal

ten, unverzüglich Empfehlungen zur Verbesserung des Datenaustausches und der Kooperation der unterschiedlichen Behörden auszuarbeiten.

Zusammenfassend also sind das nach meiner Auffassung sehr erfolgreiche Ansätze, das Ziel, das wir uns gemeinsam vorgenommen haben, den Datenaustausch zu verbessern und den Missbrauch effektiver zu bekämpfen, doch noch und möglichst schnell zu erreichen. In diesem Sinne glaube ich, dass wir beständig an der Abarbeitung dieses Konzepts sind, obwohl es manchmal Blockaden gibt, die wir aufweichen müssen, alle gemeinsam, aber dass wir doch vorankommen, wenn auch für manche zu langsam. — Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.