Protocol of the Session on July 5, 2000

Vor allen Dingen, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, werden Steuerbefreiungstatbestände neu geschaffen. 40 000 DM Spenden allein für Stiftungen werden im Jahr steuerfrei gestellt mit der Möglichkeit, auf einen Schlag 600 000 DM zu stiften, die über zehn Jahre hinweg verteilt werden können. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Vollmer, hat das, glaube ich, zu Recht einen Feiertag genannt für die Bürgergesellschaft.

Jedenfalls hoffe ich, dass es nicht so sein wird, dass die Stiftungen einfach nur staatliche Aufgaben, aus denen wir uns zurückziehen, übernehmen, sondern es dazu kommen wird, dass neue, zusätzliche Initiativen durch Stiftungen übernommen werden können, und das ist ein hervorragendes Betätigungsfeld von Bürgersinn, von Gemeinsinn. Ich glaube, wir machen in Bremen einen kleinen Schritt, der große Schritt wird in sehr schöner Weise jetzt durch die Veränderung des Bundesrechtes gemacht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Borttscheller, es waren so freundliche Worte von Ihnen, dass es mir fast schwer fallen würde, Ihnen darauf etwas — —.

(Abg. F o c k e [CDU]: Hat er Sie ver- blüfft!)

Aber man muss schon deutlich sagen, dass unser heutiger Gesetzentwurf die kleine Bremensie ist in dem, was Herr Dr. Kuhn gerade beschrieben hat, was die rotgrüne Bundesregierung geleistet hat, und das nach 16 Jahren Nichtbefassung! Immer wieder ist auch in der alten Bundesregierung versucht worden, das Stiftungsrecht zu ändern, immer wieder ist es gescheitert, zuletzt an Waigel. Jetzt, obwohl wir nun wirklich keine sanierten Bundesfinanzen über––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nommen haben, wird dieser Versuch noch einmal richtig angegangen. Die erste Lesung hat im Bundestag stattgefunden.

Ich wollte vor allen Dingen noch einmal darauf hinweisen, dass es damit nicht zu Ende sein kann, sondern dass wir auch die zivilrechtlichen Grundlagen geändert haben müssen. Wer heute eine Stiftung gründen will, muss bürokratische Hemmnisse überwinden, die schon den einen oder anderen, der diesen langen Atem nicht hatte, daran gehindert haben. Auch daran arbeitet die Bundesregierung und wird es in einem zweiten Schritt umsetzen.

Ich glaube, wenn wir auf diesem Weg weitermachen, Stiftungen nicht als Selbstzweck, also nicht als Eigenstiftungen für den eigenen Zweck zu begreifen, sondern als Teil von Bürgerkommune, als wirklich gemeinnützige Stiftungen, dass wir auf einem guten Weg sind und dass unser kleiner Beitrag dazu ganz wichtig ist, weil es auch vielen Stiftern bisher schwer gefallen ist, in die Öffentlichkeit zu gehen. Viele haben ihr Licht unter den Scheffel gestellt, und man muss ihnen deutlich machen und deutlich sagen, dass sie das nicht tun sollten. Sie sollten eher ihr eigenes Tun auch als Werbung für andere begreifen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst entschuldigen, dass ich eben, noch in Hetze, leider doch ein bisschen zu spät dazugekommen bin.

Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie unserem Vorschlag einer Gesetzesnovellierung zustimmen wollen. Ich versichere Ihnen, dass dies der erste Schritt sein wird, um im Bereich der Stiftungen in Bremen weitere Schritte vorzunehmen. Wir haben die Absicht, erste Gespräche haben stattgefunden, gemeinsam mit dem Stifterverband der Deutschen Wissenschaft, mit dem Bundesverband der Deutschen Stiftungen und der Handelskammer Bremen hier einige Aktionen durchzuführen.

Das Erste wird ein Stiftertag sein, den wir Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres durchführen werden, um mit den bestehenden Stiftungen darüber zu sprechen, wo wir auf dem Verwaltungswege noch helfen können, Hemmnisse abzubauen. Der zweite Schritt wird sein, durch ein neues Stiftungsmanagement hier in Bremen auch neue Stifter anzuregen, sich hier zu engagieren und sich hier in Bremen mit Stiftungen niederzulassen.

Ich glaube, bei dem, was auf Bundesebene leider noch nicht, in aller Freundlichkeit gesagt, Herr Kuhn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und Herr Kleen, noch nicht voll erreicht worden ist, denn das ist eine halbe Lösung, was die Bundesregierung gemacht hat, aber es ist eine Lösung, ist der erste Schritt erst einmal gemacht. Die Finanzer haben in den letzten Jahren immer ihre Bedenken gehabt, die haben sie auch in diesen Jahren. Das ist leider so. Sie wissen genau, dass die CDU-Opposition in Berlin gern eine umfassendere Lösung gehabt hätte, die nicht erreichbar ist, genau wie sie vorher mit dem Finanzressort nicht erreichbar war. Darum müssen wir uns jetzt erst einmal auf das konzentrieren, was durchgesetzt worden ist. Ich sage aber ganz eindeutig, wir müssen auch bremische Schularbeiten erledigen. Das bedeutet, dass wir jetzt mit dem heutigen Schritt beginnen, mehr Transparenz herstellen, dass auch die Stiftungsverzeichnisse eingesehen werden können und dass wir dann weiter gehen, um dann neue Stifter anzuregen, sich hier in Bremen zu engagieren, weil ich glaube, das darf man so ganz deutlich sagen, es gibt privates Kapital, das müssen wir für bremische Engagements, für bremisches Interesse binden. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, dies zu erreichen. Ich bedanke mich für die Unterstützung für diese Gesetzesnovellierung und bin sicher, dass wir mit weiteren interessanten Schritten auf Sie zukommen werden. — Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Stiftungsgesetzes mit der Drucksachen-Nummer 15/367 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Stiftungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts

Mitteilung des Senats vom 13. Juni 2000 (Drucksache 15/380) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle kurz machen. Es geht bei diesem Gesetz darum, dass wir arbeitsmarktpolitische Instrumente und Instrumente der Sozialpolitik, bei denen es auch um die Integration in den Arbeitsmarkt geht, in Zukunft in Form von GmbH weiterbetreiben wollen, und dieses Gesetz, das Ihnen hier vorliegt, schafft dazu die gesetzlichen Voraussetzungen.

Es gibt dazu politische Kontroversen, die sehr ausgiebig im vergangenen Monat hier im Parlament diskutiert worden sind. Deswegen werde ich mich hier ganz kurz fassen und noch einmal die sozialdemokratische Position zum Ausdruck bringen. Ich denke, die detaillierte Auseinandersetzung kann auch noch einmal in den Protokollen nachgelesen werden, oder die Position der Sozialdemokratie oder meine Position kann man auch unter www.Pietrzok.de downloaden.

Jedenfalls will ich noch einmal ganz kurz sagen, dass wir dieses Gesetz deswegen machen, weil wir die Möglichkeiten darin sehen, die operativen und die strategischen Ebenen in Zukunft zu trennen. Wir wollen eine eindeutigere Trennung von Arbeitsebenen und erreichen, dass wir ähnliche Zielgruppen, die eigentlich die gleichen Probleme haben, in Zu

kunft auch mit Angeboten versorgen können und eine Struktur schaffen, die diesen Anforderungen auch gerecht wird. Wir wollen den Blick nicht mehr darauf werfen, woher diese Zielgruppen ihre Mittel bekommen, ob es das Arbeits- oder das Sozialamt ist. Das ist nicht die entscheidende Frage.

Die Kontroverse, die hier vorliegt, ist die, ob weiterhin die Politik und die Verwaltung genügend Instrumentarien zum Steuern haben. Wir sind der Meinung, dass wir diese Instrumentarien haben, dass Einfluss darauf genommen werden kann, wie viel Geld ausgegeben wird. Das macht die Politik unter anderem über den Haushalt. Der Punkt ist, dass es dann mehr Spielräume geben wird, in welcher Weise umgesetzt werden kann, aber die Zielsetzungen werden natürlich eindeutig über Kontrakte definiert, und von daher sind wir der Meinung, dass wir da deutliche Steuerungsinstrumente haben, die noch dadurch ergänzt werden können, dass die Politik auch bei der Gesellschafterversammlung dann Einfluss nehmen kann.

Wir Sozialdemokraten unterstützen diese Gesetzesänderung, weil sie sozialpolitische Innovationen ermöglicht, die wir für notwendig halten. Die GmbH werden dann in Zukunft neue Spielräume haben, auch wenn es gewisse Schwierigkeiten mit der Gemeinnützigkeit gibt, so dass man abwägen muss, ob es sich rechnet, weil wir davon ausgehen, dass diese GmbH sich nicht mehr unbedingt regional auf Bremen beschränken müssen, sich über den Rahmen der beschäftigungsorientierten Dienstleistungen hinaus, die sie sonst machen, auch an Unternehmen wenden können und sich auch dieses höhere Maß an Selbständigkeit bewährt. Deswegen sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz unterstützt werden soll. — Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Gesetzes zur Übertragung staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts, also ein Beleihungsgesetz. Damit können wir nach der langen, ausführlichen und differenzierten Beratung in der Deputation und auch hier bereits im Hause vor vier Wochen die Aufgaben der Arbeitsmarktförderung auf eigenständige Gesellschaften in Bremen und Bremerhaven übertragen, und ich denke, das wird ein positiver und ein sehr wichtiger Schritt für alle. Wir, die CDU-Fraktion, erhoffen uns davon zukünftig eine stärkere Bündelung der Landesmittel mit denen der Bundesanstalt für Arbeit, passgenauere Angebote für die Menschen, die Arbeit suchen und dringend brauchen, eine schnelle Integration der Menschen ohne Arbeit

in die ganz normalen Arbeitsprozesse, und wir hoffen auch, dass der Etat der Sozialhilfe künftig geringer beansprucht wird, als das bislang der Fall gewesen ist.

Zugegeben, meine Damen und Herren, das ist eine Fülle von großen Zielen, die aber nach unserer Meinung erreicht werden müssen und auch erreichbar sind. Zur Erreichung dieses Zieles müssen wir klare Managementstrukturen schaffen, darum eine GmbH. Wir müssen die vielfältigen Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen genau aufeinander abstimmen und zum Einsatz bringen. Wir müssen die Abstimmungsprozesse schneller machen, auch zwischen Arbeitsamt und der neuen GmbH, und wir müssen die Akteure der Arbeitsmarktpolitik in ein Boot bringen und hoffentlich noch in eine Richtung steuern lassen, das würden wir uns jedenfalls wünschen.

(Beifall bei der CDU)

Das Ziel ist klar, meine Damen und Herren, und kann kurz und prägnant zusammengefasst werden, nämlich jede Frau oder jeder Mann, die/der arbeitsfähig ist und neu Sozialhilfe beantragt, bekommt sofort eine Beschäftigung nachgewiesen. Dies ist ein erster Schritt, und nach diesem folgen weitere, immer an dem Ziel orientiert, dass die Menschen ihre eigene Existenz unabhängig von Transferleistungen sichern können, und zwar langfristig sichern können.

Das hört sich einfach an, meine Damen und Herren, ist es aber nicht, denn die Aufgaben, die zukünftig in der Bremer Arbeit GmbH geleistet werden müssen, sind eine große Herausforderung für die Beschäftigten, und sie sind eine besonders große Herausforderung für die Menschen, die einen Weg in ein selbstbestimmtes Leben mit einer eigenständigen Absicherung ihres Lebensunterhaltes finden müssen.

Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass wir mit unserer heutigen Beschlussfassung ein gutes Fundament für die zukünftigen Aufgaben schaffen. Wir geben der Bremer Arbeit GmbH einen großen Entscheidungsspielraum und auch einen Vertrauensvorschuss, und ich bin mir sicher, die neue GmbH wird diesen Raum mit Kompetenz ausfüllen und zum Wohle der Arbeitsuchenden in Bremen wie auch in Bremerhaven nutzbar machen. — Ich danke Ihnen!