Zu eins: In der Zeit vom 1. 1. bis 30. 4. 2000 haben im Land Bremen insgesamt 892 Ausländerinnen und Ausländer ihre Einbürgerung beantragt. In den ersten vier Monaten des Vorjahres hatten 570 Ausländerinnen und Ausländer einen Einbürgerungsantrag gestellt. Dies entspricht einer Zunahme der Einbürgerungsanträge um rund 56 Prozent.
Zu zwei: Für ausländische Kinder, die am 1. 1. 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, besteht nach Paragraph 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Einbürgerungsanspruch, der die Einbürgerung der Kinder losgelöst von den Eltern ermöglicht. Nach dieser Rechtsgrundlage ist im Land Bremen bis zum 30. 4. 2000 für insgesamt 134 Kinder ein Einbürgerungsantrag gestellt worden.
Zu drei: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder im Rahmen der Einbürgerung der Eltern mit einbürgern zu lassen. In wie vielen Fällen die Einbürgerung von Kindern unter zehn Jahren im Rahmen einer Miteinbürgerung beantragt worden ist, wird statistisch nicht erfasst. Statistische Erhebungen zu Altersangaben erfolgen erst bei der Einbürgerung, nicht aber bereits bei Antragseingang. Aus diesem Grunde liegen auch keine statistischen Erhebungen über Einbürgerungsanträge von Ausländerinnen und Ausländern, die das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet haben, vor.
Bis zum 30. 4. 2000 haben 149 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. In weiteren 59 Fällen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. — Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe nur eine Bemerkung! Teilen Sie auch meine Meinung, dass gute, positive Gesetzesänderungen die Migranten dazu bewegen, mehr Möglichkeiten, an dieser Gesellschaft teilzuhaben, anzunehmen?
Frau Abgeordnete, ich möchte zunächst einmal ein dickes Lob an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, die es ermöglicht haben, dass wir diese Zahl hier vorlegen können. Sie sehen also, wir haben die Umsetzung dieses Gesetzes — es wurde ja auch ein bisschen Zweifel angemeldet, ob es gelingt — hervorragend bewältigt, und das ist, denke ich, auch ein Grund, dass ich mich hier für diese gute Arbeit bedanken möchte.
Wir werden sicherlich die Möglichkeit haben, Frau Abgeordnete, zu einer Evaluation dieses gesamten Vorhabens zu kommen, unabhängig von der Wertung, die bei mir vor allem darin besteht, dass ich Sorge habe, was später für das Verwaltungshandeln passiert, wenn vor allen Dingen die Kinder in ein Alter kommen, in dem sie sich entscheiden müssen. Das wird eine sehr schwierige und komplizierte Materie. Das können wir aber jetzt hier nicht vertiefen.
Unabhängig davon ist es aber wichtig festzustellen, dass wir uns sehr bemühen, dieses vorhandene Gesetz so umzusetzen, dass für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die es in Anspruch nehmen wollen, eine optimale Voraussetzung gegeben ist, dass sie objektiv behandelt werden.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 16 kommen, darf ich eine Gruppe Aussiedler und Aussiedlerinnen von der Wirtschaftsakademie begrüßen.
Präventionskonzept Häusliche Gewalt erstellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2000 (Drucksache 15/372)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In ihrer Sitzung vom 27. 1. 2000 hat die Bremische Bürgerschaft den Senat aufgefordert, ein Präventionskonzept ge––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gen häusliche Gewalt zu erstellen. Ein Konzept ist etwas, das darstellt, wie die Situation im Moment aussieht, überlegt, wie sie aussehen müsste, um dann konkrete, messbare Maßnahmen zu entwickeln, wie man von dem einen Zustand zu dem anderen kommt.
Nichts davon erfüllt der nun nach einer Fristverlängerung vorgelegte Bericht, der sich sicher deshalb auch lapidar oder vielleicht selbstkritisch Bericht nennt. Das wirft für mich doch einige Fragen auf: Warum ist aus dem geforderten Konzept ein Bericht geworden? Stellt womöglich der Senat lediglich einen Zwischenzustand vor, und das eigentliche Konzept kommt noch? Das wäre wünschenswert, aber ein Hinweis darauf wäre dann doch ganz hilfreich gewesen. Leider ist es nun so, dass dieser Bericht hier weiter hinter den Bericht und den Diskussionsstand auf Bundesebene zurückfällt. Ich möchte nur kurz auf den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verweisen, der seit Dezember 1999 vorliegt und der sich umfassend mit diesem Thema beschäftigt. Auch auf EU-Ebene finden sich zahlreiche konkrete Vorschläge für die Prävention von Gewalt. Deshalb ist es auch hier in Bremen endlich an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.
Dabei hat Bremen hier gut angefangen. Die Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen läuft schon einige Monate. Ich hätte daher erwartet, dass damit auch eine Sensibilisierung stattgefunden hätte. Aber jetzt wird uns hier ein Bericht vorgelegt, bei dem es sich hauptsächlich um eine Auflistung von bereits stattfindenden Maßnahmen handelt, die zum Teil in keinem Bezug zu dem Thema häusliche Gewalt stehen. Erwähnt wird, dass hier eine Fortbildung stattfinden, dort ein Faltblatt erstellt werden soll, aber nirgends kann ich konkrete Maßnahmen finden, wer denn eigentlich was wann und mit wem machen soll. Wenn man sich den Bericht in drei Jahren zur Hand nehmen wird, dann wird er genauso aktuell sein wie heute, denn wer sich nichts vorgenommen hat, der braucht auch nichts zu tun.
Vielleicht wurde auch dieses Schriftstück genau deshalb als Bericht tituliert, weil man gar nichts Konkretes wollte. Von Herrn Scherf als Schirmherrn der Kampagne — er ist leider nicht mehr da — hätte ich erwartet, dass er sich auch für konkrete Maßnahmen einsetzt, oder hat er seinen Schirm schon zugeklappt und in den Ständer der Opposition gestellt?
Was Sie uns hier vorgelegt haben, reicht uns bei weitem nicht aus. Deshalb hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem Sie aufgefordert werden, Ihren Bericht zu einem Präventionskonzept, das seinen Namen auch verdient, weiter zu entwickeln.
Ich werde hier einige der Forderungen aufzählen. Es reicht nicht, wenn Sie, wie in dem Bericht deutlich wird, unter häuslicher Gewalt nur schlagende Männer verstehen. Eine im Auftrag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte Untersuchung hat ergeben: Jede siebte Frau war mindestens einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung und sexuellen Nötigung. Zwei Drittel dieser Fälle fanden im Bereich Familie und Haushalt statt. Es ist uns daher absolut nicht verständlich, warum Sie diesen Bereich der sexualisierten Gewalt aus dem Bericht ausklammern.
Weiterhin ist uns unverständlich, warum in einem Bericht, der von Prävention handeln soll, nie definiert wird, was darunter verstanden wird. Wir bieten hier die Definition in Anlehnung an die WHO an. Prävention heißt danach erstens, das Entstehen von häuslicher Gewalt verhindern und zweitens informieren. Dazu kann ich immerhin dem Bericht entnehmen, dass eine ganze Menge an Information erstellt werden soll. Aber dabei kann es nicht stehen bleiben, denn es fehlt drittens die Intervention. Dieser Bereich, bei dem auch am meisten Handlungsbedarf besteht, fehlt leider vollständig!
Es gibt bereits eine Fülle an Informationen über häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch et cetera. Aber was ist denn, wenn in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern plötzlich der Verdacht da ist, dass man es mit einem Opfer von häuslicher Gewalt zu tun hat? In dieser Situation sind Personen, die mit einem möglichen Opfer zu tun haben, doch häufig hilflos und überfordert. Hier bräuchte man für einzelne Bereiche Handlungsanweisungen, wie eine Intervention stattfinden kann, das heißt, wo genau steht, wen ich ansprechen, wer mich beraten, was ich selbst unternehmen kann und so weiter. Wir schlagen Ihnen daher vor, einen runden Tisch zum Thema Gewalt gegen Frauen einzurichten.
Vielleicht kennen einige von Ihnen das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, kurz BIG genannt. Bei diesem Projekt, das bundesweit und international große Aufmerksamkeit und Anerkennung findet, arbeiten Frauenschutzprojekte, Senatsverwaltung, Polizei, Justiz und andere Projekte und Einrichtungen zusammen, die mit einzelnen Aspekten häuslicher Gewalt befasst und auch konfrontiert sind. Hier wurden auf vorbildliche Art neue
Formen der Kooperation und Vernetzung entwickelt. Das Berliner Projekt war Vorbild für eine Reihe vergleichbarer Projekte. Kiel hat eines, Bremerhaven hat eines, nur Bremen weigert sich hier beharrlich!
Wir sagen jedoch, dass Bremen einen runden Tisch ähnlich dem Berliner Modell dringend nötig hat! Dazu braucht es fitte und engagierte Frauenschutzprojekte, die bereit sind, ihr Know-how einzubringen, und die haben wir hier in Bremen!
Wir brauchen eine Finanzierung, um sicherzustellen, dass die Koordination des runden Tisches reibungslos erfolgen kann, und vor allem den politischen Willen, dies auch zu tun. Das fordern wir hier!
Lassen Sie mich auf die Definition von Prävention zurückkommen! Wir wollen, dass in allen Phasen ausreichend Maßnahmen der eigentlichen Prävention stattfinden, der Intervention, der Information und auch der Rehabilitation. Das bedeutet eine möglichst umfassende Behandlung von Opfern und Tätern häuslicher Gewalt.
Auch dies kommt in dem Bericht leider zu kurz! Vor allem die Arbeit mit den Tätern wird von Ihnen schlicht vergessen. Natürlich gibt es hier den Verein „Neue Wege e. V.“ im Bremer Westen, der in vorbildlicher Weise soziale Trainingskurse für Täter anbietet. Das finden wir auch! Aber leider ist es nach wie vor so, dass dieser Verein „Neue Wege“ in seiner Arbeit dadurch behindert wird, dass die Frage der Datenübermittlung zwischen der Polizei und dem Verein noch ungeklärt ist.
Wir haben im Januar in der Debatte darauf hingewiesen, wir haben letztes Jahr, als eine ähnliche Debatte geführt wurde, darauf hingewiesen. Jedes Mal hieß es, ja, das Problem wird geklärt. Das Ressort Justiz fühlte sich dafür sogar zuständig, und was hat sich geklärt? Nichts!