Protocol of the Session on June 7, 2000

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Hauptwohnsitz von Studentinnen und Studenten im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat:

Wie viele der an der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven eingeschriebenen Studentinnen und Studenten haben ihren Hauptwohnsitz im Lande Bremen, wie viele haben ihren Wohnsitz in anderen Bundesländern, und welche jährlichen fiskalischen Auswirkungen hätte es für das Land Bremen, wenn alle Studentinnen und Studenten ihren Wohnsitz im Lande Bremen anmelden würden?

Hält der Senat es für sinnvoll, mehr Studentinnen und Studenten als bisher dazu zu bewegen, ihren

Hauptwohnsitz im Lande Bremen anzumelden, und welche Anreizfaktoren für landeseigene Studenten hält der Senat in diesem Sinne für möglich?

Welche Initiativen aus anderen Städten sind dem Senat in dieser Hinsicht bekannt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Einwohnerzahl im Land Bremen zu erhöhen und eine Abwanderung gerade in das Umland zu vermeiden.

Für die Gruppe der Studenten ist Folgendes festzustellen: Von den zum Wintersemester 1998/1999 im Land Bremen immatrikulierten 25 978 Studierenden haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes bei der Immatrikulation 13 642 Studierende einen Wohnsitz im Land Bremen angegeben. Wie viele Studenten hiervon mit Haupt- oder Nebenwohnung in Bremen gemeldet sind, ist nicht feststellbar, da eine Erfassung im Melderegister nach Berufsgruppen oder dem Ausbildungsstand nicht erfolgt.

Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden nur die Einwohner berücksichtigt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Bremen gemeldet sind. Jeder Studierende, der aufgrund seiner melderechtlichen Erst- oder Neuregistrierung den Wohnbevölkerungsstand erhöhen hilft, bewirkt eine um 6000 DM pro Jahr erhöhte Zuweisung im Länderfinanzausgleich an Bremen. Die Festlegung der Hauptwohnung durch die Meldebehörde erfolgt anhand des melderechtlich objektivierten Wohnungsbegriffs und nicht nach dem bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz.

Damit ist es dem Einwohner nicht freigestellt, selbst zu bestimmen, welche Wohnung Haupt- oder Nebenwohnung ist. Bei einer realistischen Annahme möglicher zusätzlicher Einnahmen über den Länderfinanzausgleich hinaus ist deshalb zu berücksichtigen, dass zahlreiche Studierende ihre Wohnung im Umland haben und eine Wohnung in Bremen aus verschiedensten Gründen gar nicht beziehen wollen.

Andererseits ist zu vermuten, dass eine nicht bezifferbare Zahl von Studenten der Meldepflicht nicht nachkommt und somit bei der Festlegung der Einwohnerquote für das Land Bremen nicht berücksichtigt werden kann. Der Senat geht davon aus, dass eine Erhöhung der Meldequote schon mit einer in Kürze zu erwartenden Änderung des Melderechtsrahmengesetzes erreicht werden kann.

Auf Bundesebene wird zurzeit ein Gesetzentwurf beraten, dessen Ziel es unter anderem ist, den Mel

debehörden eine Ermittlungsbefugnis einzuräumen, wenn bezüglich einer Gruppe Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vorliegen. Nach In-Kraft-Treten der Neuregelung wäre ein Datenabgleich zwischen den Hochschulen und den Meldebehörden möglich, mit dessen Hilfe die Studenten ermittelt werden können, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.

Zurzeit wird auch geprüft, ob durch bestimmte Anreize Studierende motiviert werden könnten, eine Wohnung in Bremen zu beziehen beziehungsweise den tatsächlichen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nach Bremen zu verlagern. Hierfür kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht: der Erlass des Semesterbeitrags, die Aushändigung von Gutscheinen für den Besuch städtischer Kulturund Freizeiteinrichtungen sowie die Gewährung von Umzugs- und Mietzuschüssen, wie sie in den Städten Cottbus, Dresden, Essen, Halle, Jena, Leipzig und Zittau bereits praktiziert und erwogen werden. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob dies mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang steht. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ist anhängig.

In jedem Fall werden die bremischen Hochschulen mit den Einschreibeunterlagen auch Hinweise auf die Meldepflicht verteilen und bei den Studierenden dafür werben, in Bremen eine Wohnung zu beziehen und den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nach Bremen zu verlagern. Angestrebt wird auch die Einrichtung einer dezentralen Meldestelle auf dem Universitätsgelände zu Beginn eines jeden Semesters. — Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, Sie haben ja selbst gesagt, Sie müssten das noch prüfen, ob dieser Anreiz, wie einmal eine Einladung in die Kunsthalle oder Erlass eines Semesterbeitrages, mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Würden Sie denn den Studenten, die zum Beispiel in Schwanewede wohnen, raten, sich hier anzumelden, dann das in Anspruch zu nehmen, sich im nächsten Semester wieder zurückzumelden und dann in einem Jahr wiederzukommen? Halten Sie das wirklich für einen gangbaren Weg, die Studierenden dazu zu bewegen, sich hier anzumelden?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ich habe ja schon gesagt, dass es für Studierende im unmittelbaren Umland auch schwierig wird, sich da zu entscheiden. Wir wollen die Anreize erhöhen. Manchmal ist es vielleicht auch Unkenntnis, manchmal ist es auch Verwaltungsproblematik. Ich bin sehr dafür, dass wir den Hochschulen helfen, vor Ort Mel

demöglichkeiten einzurichten, so wie wir es übrigens auch bei ausländischen Studierenden machen, die sich anmelden und dann nicht extra zum Ausländeramt gehen müssen. Da wollen wir Vereinfachungen treffen, damit die Studierenden mehr Möglichkeiten haben, sich hier zu entscheiden. Wenn es gelingt, sie durch Anreize dazu zu bewegen, sich hier mit Hauptwohnsitz zu melden, umso besser. Aber ich kann nur wiederholen, dass wir dabei sind, das zu prüfen.

Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Danke schön, Herr Präsident! Ist es richtig, dass diese positiven fiskalischen Effekte, die eintreten, wenn Studierende sich in Bremen melden, sowohl bei Studierenden, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden als auch bei den so genannten Langzeitstudentinnen und -studenten eintreten?

Bitte, Herr Senator!

Ich denke, dass es da keinen Unterschied rechtlicher Art gibt. Die Hauptsache ist, dass Bremen als Wohnort gemeldet ist, aber ich gebe zu, diese fiskalischen Hintergründe sind jetzt auch nicht bei mir so präsent, dass ich Ihnen die genauen Differenzierungen sagen könnte. Hier geht es ja im Wesentlichen darum, was wir tun können, um Studierenden Anreize zu geben, ihren Hauptwohnsitz in Bremen zu nehmen.

Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Ich bin mir sicher, dass es fiskalisch keinen Unterschied macht. Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass es dementsprechend kontraproduktiv ist, im fiskalischen Sinne zumindest, Studiengebühren für so genannte Langzeitstudierende hier in Bremen zu erheben, weil das nur eine unnötige Abwanderung von Studierenden bewirken könnte.

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, es würde mich jetzt sehr reizen, hochschulpolitisch mit Ihnen zu streiten, da würde ich aber in die Kompetenzen meines Kollegen eingreifen. Ich würde gern bei einer anderen Gelegenheit mit Ihnen bezüglich des Erlasses von Studiengebühren diskutieren. Ich denke, dass das jetzt hier von mir nicht beantwortet werden sollte.

Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, mit den Bremern und Bremerinnen, die hier wohnen bleiben, Bleibe-Verhandlungen zu führen?

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, wir sollten beide eine gemeinsame Initiative starten, um das zu ändern.

Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Ich habe nur eine kleine Frage dahin gehend, dass Sie gesagt haben, dass so über den Daumen 15 000 Studenten hier nicht gemeldet seien. Wenn man davon ausgeht, dass sich 10 000 Studenten vielleicht hier melden würden, dann wäre das rein theoretisch eine Summe von 60 Millionen DM. Ich bitte den Senat, einmal da hinterher zu gehen!

Bitte, Herr Senator!

Ich werde alle Ihnen eben vorgetragenen Maßnahmen sehr intensiv prüfen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Einbürgerung im Lande Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Iletmis, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Danke! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind nach dem 1. Januar 2000 eingegangen?

Zweitens: Wie viele Anträge sind davon für Kinder unter zehn Jahren und für Migranten über 55 Jahre gestellt worden?

Drittens: Wie viele Kinder sind durch die Geburt bis zum 1. Mai 2000 eingebürgert worden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: