Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG“. Die Anfrage trägt die Unterschriften von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Zachau und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie hat sich der Senat bei der Abstimmung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Bundesratssitzung am 17. März 2000 verhalten? Zweitens: Welche Entwicklungen sind seit InKraft-Treten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. April 2000 insbesondere hinsichtlich der Inanspruchnahme von Förderungen bei Photovoltaikanlagen eingetreten?
Drittens: Wann beabsichtigt der Senat, die in der Deputation für Umwelt und Energie am 13. Januar 2000 beschlossene Beratungs- und Qualifizierungsoffensive zur Steigerung der Sonnenenergienutzung zu starten?
Zu Frage eins: Zu dem ursprünglich mehrheitlich nicht als zustimmungsbedürftig angesehenen Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien hatte der Senat mit Beschluss vom 14. März 2000 Enthaltung beschlossen.
In Vorbereitung des Plenums wurde die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit wegen einer das Verwaltungsverfahren der Länder betreffenden Regelung in Artikel 1 Paragraph 11 Absatz 5 Satz 3 — zur Rolle des Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts im Falle fehlenden Einvernehmens über die Ausgleichsregelung unter den Netzbetreibern — eingehend diskutiert, in Plenaranträgen als Vorfeststellung vorbereitet und einstimmig bejaht.
Zur Vermeidung eines Vermittlungsverfahrens, das in der Sache keine Änderungen zur Folge gehabt hätte — es stand im Raum, den oben benannten Passus zu streichen, um das Gesetz wieder zustimmungsfrei zu gestalten —, haben auch die Länder mit großen Koalitionen, also Berlin, Brandenburg und Bremen, das Gesetz unterstützt.
Zu Frage zwei: Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Förderangeboten für erneuerbare Energien nach dem In-Kraft-Treten des EEG am 1. April 2000 liegen aufgrund der Kürze der Zeit noch keine Daten vor. Im unmittelbaren Vorfeld des In-Kraft-Tretens des EEG ist es jedoch zu einem Antragsboom beim bestehenden Darlehensförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau gekommen, der die Bundesregierung zu einer Aussetzung dieses Programms und zum Überdenken der dort geltenden Förderrichtlinien veranlasst hat.
Zu Frage drei: Der Start des bremischen Beratungsprogramms zur Solarenergienutzung ist für Mai 2000 vorgesehen. Am 3. Juni 2000 findet mit dem Solaraktionstag die Eröffnung der diesjährigen Solaraktionswochen statt, die bis zum 29. Juli dauern werden.
Ich habe zu dem ersten Punkt eine Zusatzfrage! Zusammenfassend heißt das doch, dass der Senat entschieden hat, sich in der Bundesratssitzung zu ent
halten, dann aber — Gott sei Dank, sage ich — dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zugestimmt wurde, weil eine Enthaltung in der Tat auch einer Ablehnung gleichgekommen wäre. Sie haben ja auch das Problem mit dem Vermittlungsausschuss geschildert.
Hier die Frage: Welche Gründe haben dazu geführt, dass sich der Senat im Vorfeld entschlossen hat, sich zu enthalten? Nachdem dieses Gesetz in der Tat Mittelstandsförderung ist, Arbeitsplätze schafft und Umweltentlastung bringt, möchte ich gern erfahren, warum man sich da enthalten wollte!
Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass wir die Verabredung haben, wenn zwischen den Koalitionspartnern zu einem Sachverhalt unterschiedliche Auffassungen bestehen, dass wir uns dann für Enthaltung aussprechen. Dies ist in diesem Fall so gewesen.
Das ist mir durchaus bekannt. Die Frage ist aber: Welche inhaltlich-sachlichen Gründe haben dafür gesprochen, dass man sich enthalten hat?
Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, Frau Abgeordnete, dass wir hier ja wiederholt auch im Zusammenhang mit Windkraft Debatten gehabt haben, wo zum Beispiel der Kollege Hattig andere Positionen vertreten hat in der Frage, ob es Sinn macht, hier in Förderungen zu gehen oder nicht. Dies ist zum Beispiel eine andere Position, als sie die SPD-Seite vertreten hat. Dies nur als ein Beispiel!
Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass Sie für die Frage, die die Kollegin Mathes eben gestellt hat, nicht die richtige Adresse sind, wenn Sie sich nicht einig gewesen sind?
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Perspektiven des Datenschutzes auf Landesebene“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beabsichtigt der Senat, eine Neuorganisierung des Datenschutzes, zum Beispiel durch ein Landeszentrum für Datenschutz nach dem Vorbild SchleswigHolsteins, vorzunehmen, und wann wird der zuständige Ausschuss darüber informiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, Ihre Anfrage beantworte ich für den Senat wie folgt: Das Ausscheiden von Herrn Dr. Walz aus dem Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die anstehende Wiederbesetzung der Stelle legen es nahe, über eine zukünftige Organisation des Datenschutzes in der Freien Hansestadt Bremen nachzudenken. Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie durch die beabsichtigte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird sich voraussichtlich die Gewichtung zwischen den Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz im öffentlichen Bereich und dem Datenschutz in der Privatwirtschaft verändern.
Auch der zum 31. März dieses Jahres vorgelegte zweiundzwanzigste Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass die Aufgaben des Landesbeauftragten in diesem Bereich zunehmen. Bei diesen Überlegungen sind die Entwicklungen in anderen Bundesländern einzubeziehen. Das gilt selbstverständlich auch für den in Schleswig-Holstein gewählten Weg eines Landeszentrums für Datenschutz.
Dem Datenschutzausschuss der Bremischen Bürgerschaft ist bereits in seiner Sitzung vom 15. März 2000 berichtet worden, dass Überlegungen zur zukünftigen Organisation des Datenschutzes angestellt werden. Der Datenschutzausschuss wird auch weiterhin beteiligt und informiert werden.
Wann wird die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wiederbesetzt? Die Stelle ist ja derzeit ausgeschrieben.
Entschuldigen Sie, Herr Dr. Scherf, was ist denn der normale Gang für nicht in der Verwaltung ausgebildete Personen?
Ich habe die Frist, bis Bewerbungen eingehen müssen, jetzt nicht im Kopf, aber da kann ich sofort nachfragen. Dann müssen wir sorgfältig und umsichtig mit diesen Bewerbungen umgehen, und dann müssen wir Sie beteiligen. Ich glaube, Sie müssen sagen, wen Sie haben wollen, und dann bekommen wir schon eine Verständigung hin. Da gibt es kein Grund für Misstrauen.
Eine weitere Zusatzfrage habe ich noch! Wenn man darüber nachdenkt, dass man eine Neuorganisation des Datenschutzes vornimmt, ergeben sich neue Aufgaben, das haben Sie richtig dargelegt. Der Haushalt, der dem Datenschutzbeauftragten für Ausund Fortbildung zur Verfügung steht, ist eher mickrig. Wie gedenkt denn der Senat die neuen Aufgaben auch durch Aus- und Fortbildung zu unterstützen? Wird es da eine Aufstockung der Mittel geben?
Immer eines nach dem anderen! Über die Zuständigkeiten müssen wir uns bundesgesetzlich verständigen und dann auch überlegen, wie wir das vom Gesamtkonstrukt hier im Lande Bremen machen. Dann müssen wir natürlich wie alle anderen sparen wie die Weltmeister. Das wird mit Sicherheit eine kritische Nachfrage bei dem Personalbestand dieser Datenschutzstelle auslösen, aber das ist noch nicht zu Ende gebracht. Die Fortbildungsmittel sind sozusagen das Allerletzte. Sie fangen jetzt an, das Pferd vom Schwanz aufzuzäumen. Ich bin dafür, erst Klärung der Aufgaben, dann Klärung des Personalbestandes, und dann müssen die auch arbeiten können.
Herr Dr. Scherf, gehe ich recht in der Annahme, dass es bei der Besetzung der Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten, als Herr Dr. Walz sie angetreten hat, zwei Jahre gedauert hat, bis die Stelle wiederbesetzt war?