Protocol of the Session on February 23, 2000

Sehr geehrter Kollege Böhrnsen, sehr geehrter Herr Teiser, Sie haben das Gesetz offensichtlich gar nicht studiert. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie das Gesetz heute so verabschieden, nicht in der Lage sein werden, nachher zwei weitere Mitglieder des Senats zu wählen, weil Sie sich das selbst mit dem eben verabschiedeten Gesetz verbauen.

(Zurufe von der CDU)

Ja, das werden wir noch einmal sehen! Mehrheit ist das eine und rechtliche Prüfung ist das andere, und dann werden wir auch diese durchführen! Das hat nichts damit zu tun, dass man eine Debatte — —.

Wissen Sie, Herr Böhrnsen, die Auseinandersetzung über die Beweggründe, warum das gemacht wird, und die Argumente, die da gefallen sind, die habe ich doch heute gar nicht geführt. Aber wir können doch wohl wenigstens verlangen, dass dieses Verfahren ordentlich und rechtmäßig zu Ende geführt wird und dass Sie hier nicht irgendeinen Murks verabschieden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mir ganz große Mühe geben, ganz fröhlich und gelassen und ganz fair zu sein. Ich empfinde als richtig rührend, dass Sie uns juristische Beratungen organisieren wollen, lieber Herr Kuhn, aber ich kann das genauso umdrehen. ich wünschte, dass in Ihrer Fraktion ein Jurist wäre, dann müssten Sie nicht solche Reden halten. Das rechtliche Risiko dieser Gesetzesänderung trägt nicht die Opposition. Erlauben Sie mir diesen Satz, oder ist der auch nicht verfassungskonform?

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ich danke den Koalitionsfraktionen, dass sie diese Verfassungsänderungen und die Änderungen des Senatsgesetzes — wohl vorbereitet und natürlich juristisch geprüft — mitmachen. Wir werden, weil Herr Kuhn das nach wie vor nicht mitträgt, aushalten müssen, dass wir das ohne die Opposition machen. Wir werden hoffentlich nachher, wenn Sie bitte sehr beide, Herrn Bettermann und Herrn Metz, wählen, beweisen, dass wir zwei außerordentlich qualifizierte Leute haben, die uns auf Bundesebene außerordentlich qualifiziert vertreten und uns, was wir dringend benötigen, helfen werden, dass wir auf beiden Seiten der Koalition in Berlin verhandlungs

fähig und präsent sind. Sie werden uns stärken. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir das schaffen, und ich traue den beiden das ohne Wenn und Aber zu. Herr Kuhn wird lernen, da gebe ich meine Hoffnung nicht auf.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Zachau.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Mein Kollege Kuhn hat ja eben ausgeführt, weshalb unsere Fraktion der Meinung ist, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes die beiden Staatsräte nicht als Mitglieder des Senats hier heute gewählt werden können. Wir beantragen deswegen die Aussetzung des Punktes, beziehungsweise wir beantragen die sofortige Einberufung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, um dieses Problem zu beraten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, vorgesehen war jetzt nach dem Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung eine kurze Unterbrechung. Ich unterbreche hiermit die Sitzung des Landtages, damit der Senat das Gesetz verkünden kann. Ich bitte den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, sich jetzt zusammenzusetzen.

(Unterbrechung der Sitzung 10.29 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 10.58 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag). Meine Damen und Herren, das von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz ist, so ist mir mitgeteilt worden vom Senat, verkündet worden. Des Weiteren hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die Bürgerschaft unmittelbar gestützt auf Artikel 107 der Landesverfassung die Wahl zweier weiterer Mitglieder heute durchführen kann. Das ist Beschlusslage des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses. Meine Damen und Herren, wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 23.

Wahl und Vereidigung von weiteren Mitgliedern des Senats nach Artikel 107 der Landesverfassung

Mitteilung des Senats vom 8. Februar 2000 (Drucksache 15/197)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Für die Wahl von weiteren Mitgliedern des Senats hat der Senat Staatsrat Erik Bettermann und Staatsrat Reinhard Metz vorgeschlagen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal knapp unsere Auffassung auch nach den Beratungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses darlegen. Es ist vorgetragen worden, dass sich die Möglichkeit der Wahl von Staatsräten zu weiteren Mitgliedern des Senats direkt aus dem neuen Artikel 107 der Landesverfassung ergibt. Gleichzeitig ist allerdings auch von der Mehrheit dieses Hauses festgestellt worden, dass, obwohl es sich direkt ergibt, das geltende Gesetz über die Zahl der Mitglieder des Senats geändert werden musste, weil sonst nämlich gegen dieses noch geltende Gesetz verstoßen worden wäre. Darin steht nämlich, die Zahl der Mitglieder des Senats beträgt sieben, und das würde ja nicht mehr stimmen.

Unsere Auffassung ist nach wie vor: Wenn es richtig ist, dass dieses Gesetz geändert werden musste, dann bestehen wir darauf, dass dieses Gesetz richtig und in sich stimmig geändert wird. Nach wie vor ist es so, dass jedenfalls die Überschrift und die ausschließliche Nennung der Senatoren in diesem Gesetz nicht stimmig, nicht richtig sind.

Ich sage noch einmal, Sie hätten ein Gesetz über die Zahl der Senatoren machen und dieses alte Gesetz zurücknehmen können. Wir können wirklich erwarten, dass uns in einer solchen Sache der Senat und die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorlegen, der in sich stimmig ist, auf dessen Grundlage oder nach dessen Verabschiedung wir dann wählen können. Wir halten das nach wie vor für nicht gegeben.