Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir müssen den Begriff der Remigration durch Deportation ersetzen.
Die AfD versucht, Begriffe, die von ihr ganz anders definiert werden, zu normalisieren. Diesen Gefallen dürfen wir ihnen nicht tun.
Das Zweite ist: Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, ob ich als bayerische Landtagsabgeordnete auch zu Ihren Remigrationsplänen zähle. Mich hat es nicht überrascht – –
Ja, endlich eine ehrliche Antwort! Ihr Fraktionskollege hat nämlich überhaupt keine Antwort gegeben, was für mich auch eine Antwort ist. – Also, seien Sie ehrlich. Kommen Sie nicht mit solchen vorgetäuschten Anträgen. Sie freuen sich bei jedem Attentat. Sie freuen sich bei jeder kriminellen Handlung. Kommen Sie her, seien Sie ehrlich, und sagen Sie: Wir wollen alle, die nicht so denken wie wir, deportieren – damit die Menschen draußen auch wissen, woran sie sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das Wort. Ich denke mal, diese Wortwahl "Deportation" wird genauso Rüge finden wie die andere bei der letzten Plenarsitzung, weil das auch Nazi-Sprech ist. Das zum einen.
Zum anderen sollten Sie, Frau Demirel, vielleicht auch mal eine Demokratielehrstunde besuchen, weil Ihnen das gut zu Gesicht stehen würde. Ich weiß nicht, wie oft die Kollegen Ihnen das noch erklären müssen: Wir wollen zwar die Remigration, aber nicht von gut integrierten Bürgern,
(Toni Schuberl (GRÜNE): Von Millionen! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Da hat der Kollege damals etwas ganz anderes gesagt! – Weitere Zurufe)
egal woher sie kommen. Wenn Sie gut integriert sind und sich als Deutsche verhalten, dann haben Sie gar nichts zu befürchten, so wie andere Millionen ja auch,
die wunderbar integriert sind, ob es der Juri, der Vitali oder der Hassan ist. Die haben alle nichts zu befürchten. Die wählen uns alle, weil sie nämlich genau wissen, wer für sie einsteht,
und weil sie nicht die Massen hier haben wollen. Wie der Kollege Maier auch gesagt hat: Wir wollen die, die ausreisepflichtig sind, oder die Kriminellen aus dem Land schicken, weil wir unsere Bürger schützen wollen im Gegensatz zu Ihnen, die jede Abschiebung verhindern wollen. Was sagen Sie denn dazu?
Ich "danke" Ihnen schon mal recht herzlich, dass ich mich jetzt in Sicherheit wiegen kann, dass ich dieses Versprechen von Ihnen bekommen habe. Danke auch für Ihre Intervention. Aber seien wir mal ehrlich: Wir haben aktuell 240.000 Geflüchtete in diesem Land, in der ganzen Bundesrepublik Deutschland, die ausreisepflichtig sind. Das sind keine Millionen! Dann möchte ich wissen, wen Sie mit diesen Millionen meinen, die Sie deportieren wollen. Dann sagen Sie das auch!
Denn die Fakten stimmen nicht mit dem überein, was Sie in Ihrem Wahlprogramm oder auf Parteitagen verabschieden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht mal ohne Schaum vor den Mund: Die Ausweisung und Abschiebung von Straftätern und Gefährdern muss im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein. Sicherheit hat oberste Priorität. Jeder Staat dieser Welt muss ein allergrößtes Interesse daran haben, seine Rechtsstaatlichkeit, auch seine Souveränität letzten Endes dadurch zu bekräftigen, indem Personen, die sich gravierend nicht an die Regeln des Staates halten oder eben Gefährder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind, des Landes verwiesen werden.
Es muss aus meiner Sicht auch klar sein, dass schwerkriminelle Schutzsuchende diesen Schutz verwirkt haben. Vor dem Hintergrund bin ich durchaus offen für gewisse Verschärfungen. Aus meiner Sicht ist es tatsächlich unerträglich, wenn zur Begründung angeführt werden kann – das ist nach unserer Gesetzeslage so –, dass eine Gefahr im Herkunftsland ein Grund dafür ist, dass man Gefährder, Schwerstkriminelle nicht dorthin zurückschicken kann. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich unerträglich. Aber unter dem Strich haben wir letzten Endes weniger Defizite in der Rechtsetzung, in den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern wir haben bisher tatsächlich Defizite im Vollzug des Ganzen.
Eines ist auch klar: Der Antrag, den Sie da stellen, würde im Ernstfall zu großen Komplikationen führen, zum einen, wenn es letzten Endes darum geht, dass man den Schutzstatus aberkennen sollte. Das verstößt gegen internationales Recht. Der Bundesgesetzgeber hat noch in der zu Ende gehenden Periode das Gesetz verschärft und hat dabei die europarechtlich zulässigen Ausgestaltungsspielräume absolut ausgeschöpft. Da geht halt einfach nicht mehr. Das ist das eine.
Das andere: Sie schlagen vor, dass im Grunde bei jeder Verurteilung zu einer Vorsatzstraftat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe ab 91 Tagessätzen ein besonderes Ausweisungsinteresse besteht. – Meinen Sie das wirklich ernst? Das würde den Begründungsaufwand im Ernstfall so erhöhen, dass es für die Behörden extrem schwierig wäre, überhaupt Entscheidungen zu treffen. Das ist viel zu undifferenziert.
Ich nenne mal so ein Beispiel: Der typische allgegenwärtige IT-Ingenieur, der glücklich verheiratet ist, vier Kinder hat und Abteilungsleiter bei einem großen Konzern ist. Die Kinder stehen kurz vorm Abitur. Er ist Vorsitzender von einem Sportverein. Dummerweise kommt er auf der Heimfahrt von dem Sportverein, wo er der Vorsitzende ist, mit seinem Mofa in eine Verkehrskontrolle und hat 1,6 Promille. Sie wollen, dass der zwingend ausgewiesen wird? Ist das wirklich Ihr Ernst? Beim zweiten Mal hätten Sie ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach Ihrem Antrag. Ist das wirklich Ihr Ernst, dass so ein Mensch ausgewiesen werden muss, bei aller Integration, bei aller Leistung, die er für unseren Staat, für unsere Gesellschaft erbringt? – Ich glaube nicht, dass das Sinn und Zweck des Ganzen sein kann.
Das ist der Grund dafür, dass dieser Antrag unter dem Strich überhaupt keinen Sinn macht. Wie gesagt, wir müssen sicherlich in ein paar Dingen nachbessern. Wir müssen vor allem im Vollzug nachbessern. Das sind unsere Erwartungen an die nächste Bundesregierung, dass tatsächlich endlich
wirksame Abkommen geschlossen und dann mit Leben erfüllt werden, die die Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern zum Inhalt haben und ähnliche Dinge, und dass die Abschiebungen dorthin, wo sie angebracht sind, tatsächlich durchgeführt werden.
Aber wenn Sie wirklich meinen, es wäre vernünftig, jede vorsätzliche Straftat, jede Verurteilung aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zum Maßstab für die Aberkennung von Rechten zu machen, dann sollten Sie das Ganze zu Ende denken. Wenn man das zu Ende denkt, dann würden wahrscheinlich Mitglieder Ihrer Partei in größerem Umfang nicht mehr in deutschen Parlamenten sitzen, weil sie nämlich genau diese Verurteilung vorzuweisen haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es wurde heute zum Antrag eigentlich schon alles gesagt. Auch im zuständigen Ausschuss wurde dieser Antrag behandelt. Herr Maier von der AfD, Sie als Rechtsanwalt stellen sich da hin und begründen einen Antrag, der juristisch nicht korrekt ist, der nicht passt. Als Rechtsanwalt! Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe mit Tagessätzen. Es gibt Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe, aber keine Geldstrafe mit Tagessätzen. Da würde ich von einem Rechtsanwalt, wenn er hier einen Antrag begründet, mehr Rechtswissen erwarten. Ihr Antrag ist also nicht nur inhaltlich, sondern auch handwerklich sehr schlecht. Deswegen lehnen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diesen Antrag aus voller Überzeugung ab.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass die Aussprache geschlossen ist.
Ich darf, bevor wir zur Abstimmung kommen, einen Vorbehalt formulieren hinsichtlich der einen oder anderen Äußerung bei diesem Tagesordnungspunkt, die wir im Protokoll noch mal nachvollziehen werden. Ich war selber jetzt nicht Sitzungsleiter, aber diesen generellen Vorbehalt hinsichtlich etwaiger Ordnungsmaßnahmen möchte ich formulieren und jetzt zur Abstimmung kommen.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind alle übrigen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Bayerische Automobilindustrie und Biospritbranche retten: Ausnahme für Biokraftstoffe aus dem EU-Verbrennerverbot (Drs. 19/4020)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Köhler für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! "Bayerische Automobilindustrie und Biospritbranche retten: Ausnahme für Biokraftstoffe aus dem EU-Verbrennerverbot". – Das ist der Titel unseres Antrags. Mit ihm wollen wir erreichen, dass sich die Staatsregierung auf EU-Ebene für garantierte Ausnahmen für Verbrennerfahrzeuge, die mit Biokraftstoffen betrieben werden, einsetzt. Diese Verbrenner sollen von den CO2-Flottengrenzwerten der EU für neu zugelassene Pkw ausgenommen werden.
Außerdem fordern wir von der Staatsregierung, dass sie sich künftig auf allen Ebenen dafür einsetzt, dass die CO2-Intensität von Antriebssträngen in allen Bereichen über den gesamten Lebenszyklus berechnet wird. Abgesehen davon fordern wir eine grundsätzliche Senkung der Energiesteuer und des Umsatzsteuersatzes auf alle Biokraftstoffe auf das rechtlich mögliche Minimum.
Das sind unsere Forderungen, und die sind notwendiger denn je; denn die CSU hat sich in Berlin von den Roten einmal wieder über den Tisch ziehen lassen. Wenn die CSU und der Ministerpräsident den Schwanz schon bei den Sondierungsgesprächen einziehen, dann will ich mir gar nicht ausmalen, wer am Ende der eigentliche Kapitän auf dem Narrenschiff Bundesregierung wird.
Die Union, geübt im Wählerbelügen, bekennt sich in ihrem Sondierungspapier zwar zum Automobilstandort Deutschland und seinen Arbeitsplätzen; aber die SPD hat es geschafft, ein Bekenntnis zum Verbrennungsmotor aus dem Papier zu verhandeln. Wenn Sie den Automobilstandort stärken wollen, dann gibt es zwei Optionen: Entweder man schafft das EU-weite Verbrennerverbot wieder ab, oder man schafft Ausnahmen für Biokraftstoffe, um die Schäden für die bayerische Automobilwirtschaft zu minimieren.
Die Europäische Union diktiert uns ein schrittweises Verbot von Verbrennungsmotoren bis zum Jahr 2035, und die entsprechende Verordnung sieht keine Ausnahmen für Biokraftstoffe vor. Das hat die Staatsregierung in einer Antwort auf unsere Anfrage zugegeben. Obwohl die Automobilbranche unter den Flottengrenzwerten leidet, wie es jüngst den Medien zu entnehmen war, weigert sie sich, die Hersteller und die Wirtschaft insgesamt zu entlasten, indem man zum Beispiel Ausnahmetatbestände für Verbrenner und damit für Ideen formuliert, die bereits existieren und funktionieren.
Ihre Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Vorschlag aus Italien, Ausnahmen für Biokraftstoffe zu schaffen, abgelehnt. Auch Ihre Idee, die Automobilindustrie mit E-Fuels, also synthetischen, klimaneutralen Treibstoffen zu retten, wird, ehrlich gesagt, ein Rohrkrepierer. Für die Produktion braucht man erst einmal billige Energie. Damit sieht es zappenduster aus, und nach Auskunft der Staatsregierung werden in Bayern überhaupt keine E-Fuels im industriellen Maßstab produziert.
E-Fuels spielen aktuell im bayerischen Straßenverkehr keine Rolle. Es gibt keine strategischen Pläne der Staatsregierung, bis zum Jahr 2035 eine stabile und erschwingliche Versorgung des bayerischen Verkehrssektors mit E-Fuels aufzubauen. Die offizielle Strategie der Staatsregierung setzt auf die Elektrifizierung des Straßenverkehrs. Das geht aus einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung hervor. Das heißt, das Verbrennerverbot wird durch die Hintertür kommen, es sei denn, Sie bewegen sich einmal und schaffen endlich Ausnahmetatbestände.