künften für Geflüchtete, die auslaufen soll. Als FREIE-WÄHLER-Fraktion lehnen wir diesen Antrag ab; denn der Antrag lenkt vom Kern des Problems ab.
Das eigentliche Problem ist, dass die Berliner Ampel es versäumt hat, die ungeordnete Migration wirksam zu begrenzen. Stattdessen sind Bundeskanzler Scholz und Co. mit internen Streitereien beschäftigt. Was Berlin versäumt, müssen die Kommunen ausbaden; denn Wohnraum ist nicht nur in den Ballungsräumen knapp, sondern auch auf dem Land, wie in meinem Heimatlandkreis Freyung-Grafenau und im Landkreis Regen.
Anders als die Ampel es tut, stellen wir uns in Bayern unserer Verantwortung. Wir haben längst eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um den Herausforderungen der Migration gerecht zu werden. Ich nenne nur einige wenige Beispiele: Erstens die Einführung der Bayerischen Grenzpolizei, zweitens die Bezahlkarte für Asylsuchende, drittens schnellere Asylverfahren an den Gerichten, viertens die heute beschlossene Bundesratsinitiative für die Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber und für eine schnellere Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt.
Kurzum: Wir in Bayern liefern. Wir halten uns nicht mit sinnlosen Anträgen und Absichtserklärungen auf. Wir handeln und setzen um. Doch solange der Bund keine effektiven Schritte in der Migration unternimmt – etwa bei den Abschiebungen, von denen über 60 % im Sande verlaufen –, wird die Verantwortung weiterhin hauptsächlich auf den Schultern der Länder und der Kommunen liegen.
Als ehemaliger Bürgermeister ist mir völlig klar, dass § 246 des Baugesetzbuches für etliche Kommunen eine wahnsinnige Herausforderung ist. Das Landratsamt kann ein Nein des Stadtrates oder Gemeinderates überstimmen. Aber so weh es tut, dieser Paragraf ist leider ein notwendiges Instrument, solange der Bund, wie schon erläutert, keine nachhaltigen Lösungen für die aktuelle Lage bietet.
In Richtung der AfD ist zu sagen: Würde ihr großer Freund Putin den Krieg in der Ukraine endlich beenden, könnten wir über die Notwendigkeit der Sonderregelung im Baugesetzbuch nachdenken. Die Notwendigkeit, Geflüchteten eine Unterkunft zu bieten,
würde mit einem Schlag eine andere Bedeutung haben. Doch solange Russland Europa weiter mit Krieg überzieht und Menschen aus ihrer Heimat vertreibt, wird es ohne Sonderregelung leider nicht gehen. Kollegen der AfD, lösen Sie sich endlich von Ihrem Freund Putin und von Moskau.
Lassen Sie uns daran arbeiten, dass eine wehrhafte Ukraine Russland die Stirn bieten kann; denn dann können die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer wieder in ihr Land zurückkehren.
Das würde die Kommunen entlasten, und Sie bräuchten keine Schaufensteranträge zum Baugesetzbuch zu stellen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Antrag ablehnen. Lassen Sie uns weiterhin eine pragmatische, flexible und verantwortungsvolle Politik machen, die den tatsächlichen Bedürfnissen unseres Freistaates und unserer Kommunen sowie den aktuellen Herausforderungen gerecht wird.
Bleiben Sie bitte kurz am Rednerpult. Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst Frau Kollegin Gülseren Demirel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kollege Behringer, ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber ich habe dieses permanente Zeigen auf Berlin und die Migration dann nicht mehr ausgehalten.
Wir haben Krieg in der Ukraine, in Europa. Zwei Drittel der Geflüchteten in Bayern sind ukrainische Geflüchtete, die nicht in Unterkünften leben müssten, die aber in Unterkünfte kommen, weil es nicht genug Wohnungen gibt. Das ist Landessache. Zerbrechen Sie sich den Kopf, wie Sie diese Menschen aus den Unterkünften herausholen und die Kommunen bei den Wohnungen unterstützen können.
Das Zweite ist: Zum ersten Mal hat diese Regierung es geschafft, GEAS zu verhandeln, also ein innereuropäisches Verteilungsmodell. Das haben CDU und CSU mit ihrem Innenminister in 16 Jahren nicht hinbekommen.
Drittens: Abschiebung ist Ländersache. Hören Sie auf, dauernd zu sagen, Abschiebungen verlaufen im Sande. Das ist Ihr Job. Machen Sie es, wenn Sie es wollen. Aber hören Sie auf, auf Berlin zu zeigen.
Letzter Punkt: Die Menschen hätten schon längst die Unterkünfte verlassen können, wenn sie hätten arbeiten dürfen.
Jetzt lassen Sie mich bitte schön mal ausreden. Ich habe Ihnen auch zugehört. Dann können Sie auch andere ausreden lassen. – Wir bauen Wohnungen, wir schaffen Wohnungen. Das schafft der Bund natürlich nicht. Ich meine, man weiß ja aus verschiedenen Zahlen, dass der Bund keine Wohnungen schafft.
Das mit den Flüchtlingen und der Ukraine habe ich eindeutig gesagt. Wenn sich die AfD endlich einmal von ihrem Freund Putin distanzieren und dementsprechend
Herr Behringer, ich bin selber Kommunalpolitiker. Ich muss ganz ehrlich sagen: Die Planungshoheit hat normalerweise immer die Kommune. Wir halten als ehrenamtliche Gemeinderäte den Kopf hin. Wie kann man den Bürgern erklären, dass sie, wenn sie im Außenbereich bauen, riesige Probleme haben und der Bund – § 246 – dann eine Sonderregelung macht? Da werden Nichtdeutsche bevorzugt behandelt, bloß weil manche Politiker meinen, wir könnten die ganze Welt aufnehmen. Es geht einfach nicht mehr. Das ist das Problem.
Sie waren Bürgermeister, haben Sie gesagt? – Sie waren Bürgermeister. Sie wissen genau, wie der Druck ist und wie sich die Leute beschweren, weil auf der grünen Wiese nichts gemacht wird, ob man da eine Außenbereichssatzung machen könnte oder nicht. – Dann gibt es Missstimmung. Wir Kommunalpolitiker halten den Kopf hin. Dann kommt so eine Regelung. Wie wollen Sie das den Bürgern erklären?
Jetzt lehnen Sie den Antrag ab. Aber noch einmal: Netto-Zuwanderung letztes Jahr fast 700.000 Leute. Wie soll das weitergehen? – Wir Kommunalpolitiker müssen uns das dann anhören. Das sollten Sie bitte einmal den Bürgern draußen sagen; denn da wird die einheimische Bevölkerung benachteiligt.
Die Streichung eines Paragrafen ändert nichts an der Zuwanderung. Das zum einen. Zum anderen müssten Sie als Kommunalpolitiker wissen, dass Sie als Gemeinderat nur das Einvernehmen und nicht eine Genehmigung erteilen. Das müsste man eigentlich wissen. Die Genehmigung erteilt das Landratsamt. Mehr gibt es zu Ihrem Antrag nicht zu sagen.
Als ehemaliger Kommunalpolitiker kann ich nur sagen: Ich habe 2015 eine der ersten dezentralen Unterkünfte in meiner Gemeinde gehabt; ohne Probleme, muss ich ganz ehrlich sagen. Wir haben das, glaube ich, ganz gut hingekriegt. Wir haben später eine Notunterkunft errichten müssen. Vor zwei Jahren wurde bei uns auch ein Hotel angekauft bzw. angemietet vom Bund bzw. vom Land. Darin sind momentan zwischen 116 und 180 Geflüchtete. Ich bin also mit dem Thema Migration und Flüchtlinge mehr als genug beschäftigt gewesen.
Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörer! Diesem Antrag der AfD-Fraktion wird die SPD nicht zustimmen. Die Vorschriften im Baugesetzbuch dienen der Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, und sie sind weiterhin notwendig, vor allen Dingen, solange in der Ukraine noch Krieg herrscht.
Worum geht es denn überhaupt? – Asylsuchende dürfen über ihren Aufenthalt während des Verfahrens nicht selbst bestimmen. Sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel über die Bundesländer verteilt. Einmal im Bundesland angekommen, werden sie auf die Kommunen verteilt, und die Kommunen müssen sie unterbringen. Dabei müssen die Kommunen unterstützt werden, und zwar nicht nur finanziell, sondern auch durch Erleichterung der Beschaffung und Herstellung von Unterkünften, weil: Wo sollen die Leute denn sonst hin?
Deshalb wurde schon 2014 durch das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz das Baugesetzbuch geändert, und zwar ganz grob wie folgt: Werden vorhandene leerstehende Gebäude zur Unterbringung genutzt und ist dafür eine Nutzungsänderung notwendig, dann kann hierfür ausnahmsweise von dem Erfordernis des Einfügens abgesehen werden. Die Errichtung von Unterkünften kann im Außenbereich befristet gestattet werden, wenn in unmittelbarer Nähe ein bebauter Ortsteil ist. In Gewerbegebieten ist der Bau und die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und sonstigen Unterkünften für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten möglich, wenn dieser Standort auch für Anlagen für soziale Zwecke zulässig wäre und das Vorhaben unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. All das geht nur dann, wenn ansonsten benötigte Unterkünfte anderweitig nicht oder nicht rechtzeitig hergestellt werden können.
Es sind also wirklich nur leichte Abweichungen. Sie helfen den Kommunen gewaltig; denn die Kommunen brauchen diese rechtlichen Möglichkeiten, wenn die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung und der Unterbringung in den vorhandenen Aufnahmeeinrichtungen erschöpft sind. Diese Möglichkeiten erleichtern es den Kommunen, ihrer wirklich schwierigen Aufgabe bei der Unterbringung Geflüchteter gerecht zu werden. Die Kommunen wollen diese Möglichkeit auch.
Wie bereits gesagt, erfolgten diese Änderungen bereits 2014 durch das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz. Die Änderungen waren befristet bis 2019. Nachdem die Länder aber dringenden Bedarf angemeldet haben, diese Maßnahmen zu verlängern, kam es zu einer Verlängerung durch das Baulandmobilisierungsgesetz, und zwar bis 2024. Im März 2022 verlangte dann der Bundesrat mehr rechtliche Befugnisse für die Bundesländer und die Kommunen, damit die vor dem Ukraine-Krieg fliehenden Menschen in Deutschland schneller unterkommen und untergebracht werden konnten. Deshalb gab es am 11.03.2022 einen entsprechenden Beschluss. Damit wurde die Fortgeltung der Sonderregelung befristet bis zum 31.12.2027 verlängert.
Der AfD-Antrag richtet sich somit gegen die erklärten Interessen der Bundesländer und vor allen Dingen der Kommunen. Er zielt darauf ab, den Kommunen die Erfüllung ihrer wirklich schwierigen Aufgabe der Unterbringung Geflüchteter und Asylsuchender noch weiter zu erschweren, und kann deshalb nur abgelehnt werden.
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.