Protocol of the Session on September 26, 2024

Verehrter Herr Finanzminister, ich merke, wenn ich in die Gesichter schaue: Ihnen ist es gelungen, das so hervorragend zu beschreiben, dass jeder verstanden hat, welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung in Buchstaben tatsächlich hat und warum wir hier sind, um Gesetze zu erlassen, Gesetze zu ändern, nämlich um Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Stellen, alle Bereiche in unseren Leben und vor allem die Banken auch vernünftig arbeiten können.

Das muss natürlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat, wo dies bewertet und nachvollzogen werden kann. Sie sagen, die EU wäre für den wirtschaftlichen Erfolg in Europa das falsche Instrument. Ich sage Ihnen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Es ist bewiesen, dass die EU sowohl in der Wirtschaft als auch auf anderen Feldern für die Bevölkerung Deutschlands, Bayerns, der EU und weltweit viel Segen gebracht hat.

Heute wurde sehr viel interpretiert, was durch die gesetzlichen Vorgaben verändert werden kann, zum Beispiel, dass die Stille Einlage in Kernkapital umgewandelt wird. Damit würde nichts weggenommen und sichergestellt, dass der Freistaat Bayern und die Bürgerinnen und Bürger finanziell nicht schlechtergestellt werden. Im Gegenteil: Wenn es gut läuft, soll für die Bürger mehr herauskommen. Das geschieht dadurch, dass die wichtigen Ziele, zum Beispiel die Unterstützung des Wohnungsbaus und die Bankensicherheit, dazu führen, dass eine Basissicherheit geschaffen wird, um vernünftig arbeiten zu können.

Diese Ziele werden erfüllt. Der Wohnungsbau wird weiter unterstützt. Die Bankensicherheit wird weiterhin gewährleistet. Außerdem haben wir eine EU-konforme Regelung. Das sind sehr gute Voraussetzungen für die künftige Arbeit. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben. Ich freue mich darauf, im Haushalts- und Finanzausschuss daran mitwirken zu können, dass die Verhandlungen zur Vertragsausgestaltung gelingen. Ich kann allen Kolleginnen und Kollegen sagen: Sie können darauf vertrauen, dass das der richtige Weg ist.

Ich würde mir wünschen, dass wir auch bei anderen Themen so vernünftig an einer Lösung für unsere Bevölkerung arbeiten würden. Wir sollten Ideologie und Emotionen herausnehmen und pragmatische Lösungen finden. Lieber Tim Pargent, du hast gefragt, was man anders oder besser machen könnte. Du hast selbst die Antwort darauf gegeben: Das wäre wahrscheinlich noch komplizierter, noch schwieriger und noch aufwendiger. Daher ist es immer richtig, pragmatische und rechtskonforme Regelungen zu suchen. Das ist hier gelungen. Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf, dann sind wir alle zufrieden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Volkmar Halbleib.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Frühbeißer, Sie sind im Jahr 2023 in den Landtag gekommen. Wer wie ich im Jahr 2008 in den Bayerischen Landtag gekommen ist, weiß, dass die Begriffe "Bayerische Landesbank" und "parlamentarische Ruhe" hier im Plenum lange Zeit nicht zusammengepasst haben. Ich bin seinerzeit in den Haushaltsausschuss gekommen, und zwei Monate nach meinem Eintritt in den Bayerischen Landtag haben wir über einen Nachtragshaushalt in Höhe von 10 Milliarden Euro zur Stützung der Bayerischen Landesbank diskutiert. Die Kollegen von damals nicken.

Es gab einen alarmierten Blick in die Zeitung, als am 31. März 2024 berichtet wurde: "Es geht um Milliarden. Die EU-Bankenaufsicht setzt die Landesbanken in Hessen und in Bayern unter Druck." – Da hat sich die Frage gestellt, was jetzt passiert und was die Lösung sein könnte. Ich denke, wir wären sehr schnell aus einer technisch-bürokratischen Diskussion hier im Parlament draußen, wenn die Frage gelautet hätte: Können wir die Stille Einlage nicht in hartes Eigenkapital umwandeln? Dann hätte sowohl für den Freistaat Bayern als auch für den Sparkassenverband sofort die Frage der Nachschusspflicht im Raum gestanden.

Ich bin deshalb dankbar, dass uns nach einer ausführlichen Information im Haushaltsausschuss dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Wir können dadurch im Haushaltsausschuss weitere Fragen stellen. Die jetzt gefundene Lösung ist, zumindest für den Freistaat Bayern, minimalinvasiv. Für die Sparkassen ist sie natürlich mit Veränderungen verbunden, allerdings auch mit der Sicherheit, keinen Nachschuss leisten zu müssen. Da durch den Freistaat Bayern Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden muss, ist klar, dass damit Änderungen in der Eigentümerstruktur verbunden sind, über die bereits Vorverhandlungen geführt wurden.

Wir werden uns das im Haushaltsausschuss genau anschauen. Wir stehen vor drei Herausforderungen. Die erste Herausforderung ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Diese haben wir heute auf den Weg gebracht. Zweitens. Zum Vertrag mit den Sparkassen im Detail weiß ich nicht, ob noch offene Punkte zu klären sind. Die dritte Herausforderung ist die Zustimmung der EU-Kommission und der EZB. Ich wäre dankbar, wenn der Haushaltsausschuss in die Erstellung des Fragenkatalogs an die EU-Behörden einbezogen werden könnte und wenn dem Haushaltsausschuss die einstweiligen Antworten zugeleitet werden könnten.

Ich verstehe das Angebot des Finanzministers so, dass er das bisherige Verfahren gegenüber dem Haushaltsausschuss beibehalten möchte, also dass er dem Haushaltsausschuss Vorabinformationen und ausführliche Informationen zukommen lassen wird. Das wäre wichtig, weil es hier um zentrale Fragen geht.

Eine zentrale Frage lautet: Wird sich in dieser Situation etwas bei der Finanzierung der Wohnraumförderung im Freistaat Bayern verändern? Heute haben wir vom Herrn Finanzminister gehört, dass die Wohnraumförderung weiterhin möglich sei. Wir sollten uns aber trotzdem ausführlich über dieses Thema informieren, weil es zwischen den bisherigen Dividendeneinstellungen im Haushalt und den künftigen Dividendeneinstellungen einen Unterschied geben wird. Diesen Punkt muss der Haushaltsausschuss im Blick behalten, weil die Wohnraumförderung eine Kernaufgabe des Freistaates Bayern darstellt. Insgesamt sind die Perspektiven, eine Lösung zu finden, gut. Sobald unsere Fragen ausreichend beantwortet sind, sind wir gern bereit, diesen Weg mitzugehen. Am Beginn eines parlamentarischen Verfahrens sollte das auch so sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir gehen in eine Mittagspause bis 13:20 Uhr.

(Unterbrechung von 12:47 bis 13:21 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen nach der Mittagspause die Sitzung wieder auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung (Drs. 19/3248) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Das bedeutet 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Zugleich eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Frau Staatsministerin Anna Stolz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist der Schlüssel zu Bildungserfolg, zu Integration und zu gesellschaftlicher Teilhabe. Deswegen ist es entscheidend, dass wir frühzeitig, also schon bei unseren Kleinsten, mit der Förderung beginnen. Deshalb habe ich verbindliche Sprachtests und verbindliche Förderung zu einem

zentralen Bestandteil der Pisa-Offensive gemacht. Ausreichende Deutschkenntnisse sind sozusagen die Basis der Basiskompetenzen. Nur wer Deutsch kann, kommt in der Schule mit. Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlagen dafür.

Künftig wird es deshalb verpflichtende, standardisierte Sprachstandserhebungen für alle Kinder geben, und zwar auch für diejenigen, die keine Kita besuchen, und das so frühzeitig, dass wir noch Fördermöglichkeiten haben, bevor ein Kind dann in die Schule kommt. Wir schaffen somit beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einschulung. Laut Ifo-Bildungsbarometer sind übrigens 81 % der Befragten genau für das Modell, das wir jetzt einführen: verpflichtende Tests und dann verpflichtende Förderung. Beides gehört natürlich zusammen.

Aktuell hat rund ein Drittel eines Kitajahrgangs Sprachförderbedarf. Deswegen müssen wir handeln, und zwar schnellstmöglich. Genau das tun wir jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Unsere Lehrkräfte berichten mir immer wieder, wie herausfordernd das Unterrichten ist, wenn Kinder mit sehr unterschiedlichen Sprachkenntnissen starten.

Ich sage das hier in aller Deutlichkeit: Es geht nicht darum auszuschließen. Es geht genau um das Gegenteil. Es geht darum, Teilhabe zu ermöglichen, weil es – ich formuliere das immer gerne so – für mich keinen schlimmeren Ausschluss gibt, als wenn Kinder aufgrund von Sprachbarrieren dem Unterricht nicht folgen können, sie sich nicht mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden unterhalten können und sie, wenn sie im Unterricht sitzen, nur wenig oder gar nichts verstehen. Das ist frustrierend für die Kinder, aber auch für unsere Lehrkräfte. Sprache ist die Grundlage. Deswegen müssen wir sicherstellen, dass alle Kinder mit den notwendigen Sprachkenntnissen in die Schule kommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Wir setzen dabei jetzt auf ein zweistufiges Verfahren. Der erste Schritt ist: Alle Kinder müssen anderthalb Jahre vor der Einschulung an einem verbindlichen Sprachtest teilnehmen. Wenn dann Sprachförderbedarf festgestellt wird, erfolgt die Verpflichtung zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch. Dieser Vorkurs Deutsch umfasst 240 Stunden Deutschförderung, wobei hierbei pädagogische Fachkräfte des Kindergartens und schulisches Personal ganz eng zusammenarbeiten. Wichtig ist: Die Sprachförderung erfolgt nicht nur durch den Vorkurs, sondern auch durch den Besuch des Kindergartens. Es geht also neben dem Vorkurs um ein ganzes Jahr, in dem ein Kind in einer Kita Tag für Tag ganz selbstverständlich von deutscher Sprache umgeben ist und dabei lernt. So sieht effektive Sprachförderung aus, meine Damen und Herren.

Als zweiten Schritt überprüfen wir dann den Sprachstand nochmals sechs Monate vor der Einschulung bei der Schulanmeldung. Kinder, die dabei auch nicht die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen mitbringen, werden dann wiederum verpflichtet, an einem integrierten Vorkurs teilzunehmen, und werden vom Schulbesuch zurückgestellt.

Dieses neue Modell überzeugt gleich in mehreren Punkten:

Erstens werden alle Eltern zukünftig aktiv angeschrieben. Damit erreichen wir am Ende alle Kinder. Wir stellen sicher, dass bei der frühkindlichen Förderung kein Kind mehr durchs Raster fällt. Ja, es ist richtig: Wir nehmen dabei auch die Eltern in die Pflicht, sich um die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder zu kümmern.

Zweitens werden die Deutschkenntnisse bei der Einschulung insgesamt besser werden, da die frühkindliche Sprachförderung künftig bei allen Kindern ansetzt. Die

Kinder können dem Unterricht dann besser folgen, und die Lehrkräfte können sich wieder mehr auf die eigentliche pädagogische Arbeit konzentrieren.

Drittens sorgen wir mit unserem neuen Ansatz dafür, dass Zurückstellungen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse seltener sind, weil die Kinder eben schon früher gefördert werden.

Viertens. Kinder, die dennoch zurückgestellt und zur Teilnahme an einem integrierten Vorkurs verpflichtet werden, bekommen die Chance, sprachliche Defizite auszugleichen und ihren Schulstart dann später mit besseren Voraussetzungen zu meistern.

So, meine Damen und Herren, setzen wir Chancengerechtigkeit in Bayern um.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Eines ist mir in diesem Gesamtkontext noch wichtig: Der Sprachtest und der Vorkurs Deutsch sind nur ein Baustein unserer umfangreichen Sprachfördermaßnahmen. Hier nur zwei weitere Beispiele: Ab diesem Schuljahr gibt es in den Jahrgangsstufen 5 und 6 schulartunabhängige Deutschklassen für neu zugewanderte Kinder. Seit vielen Jahren gibt es auch DeutschPLUS-Angebote für Kinder, die in den Regelklassen unterrichtet werden. Das zeigt einmal mehr: Unser Gesamtkonzept zur Sprachförderung ist ganzheitlich und nachhaltig.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch nicht kleinreden, dass die Umsetzung des Gesetzentwurfs aufgrund des aktuellen Mangels an pädagogischen Fachkräften und auch Lehrkräften eine Herausforderung ist. Zumindest für den schulischen Bereich kann ich aber sagen, dass wir schon in diesem Schuljahr 50 zusätzliche Stellen geschaffen haben, um mehr Sprachförderangebote machen zu können. Wir werden diese Förderungen schrittweise ausbauen. Und ja, meine Damen und Herren: Das ist auch möglich, weil sich die Personalsituation an den Grundschulen schon zum nächsten Jahr entspannen wird. In den kommenden Jahren werden also noch mehr Lehrkräfte für den Vorkurs Deutsch zur Verfügung stehen als jetzt schon.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage dafür, dass alle Kinder in Bayern die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Schulstart haben. Wir fördern frühzeitig und effektiv und lassen kein Kind zurück. Das ist mir persönlich ganz wichtig; denn jedes Kind hat ein Recht darauf, mit guten Sprachkenntnissen in eine erfolgreiche Schullaufbahn zu starten, um später dann seine individuellen Fähigkeiten und Talente bestmöglich zur Entfaltung bringen zu können. Dabei geht es auch um Chancengleichheit und um die Frage nach einer erfolgreichen Integration in unsere Gesellschaft. Heute können Sie alle einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Darum bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. – Mir liegen zwei Zwischenbemerkungen vor. Die erste kommt von der Kollegin Julia Post von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Erstens heißt es im Gesetzentwurf, dass 30 Planstellen, die einem Betrag von 2,3 Millionen Euro entsprechen, notwendig sind. Ich zitiere: "Diese Kapazitäten werden im Rahmen der jeweils verfügbaren Stellen und Mittel dargestellt." Verstehe ich das richtig, dass alles aus den bestehenden Geldern finanziert und vom bereits vorhandenen Personal geleistet wird? – Sie stellen hier eben keine zusätzlichen Gelder bereit

und drücken eigentlich nur fest die Daumen, dass all das von einem System geleistet werden kann, das jetzt schon unter Personalnot leidet. Wir wissen, dass wir bis zum Jahr 2026 auf jeden Fall Lehrermangel haben. Sehe ich das richtig?

Die zweite Frage lautet: Laut Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftlichen Anfragen gibt es bisher keine Erfassung der Ergebnisse der bisher durchgeführten Sprachstandserhebungen und Beobachtungsbögen. Es findet also gar keine Evaluation statt. Ich frage Sie, auf welcher Basis und welcher Erkenntnis Sie jetzt das neue Testinstrument entwickeln, und –

Sehr geehrte Kollegin, Ihre Redezeit ist vorbei.

– planen Sie für die Zukunft eine Evaluation, sodass man auch weiß, was die Maßnahmen überhaupt bewirken?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Kollegin, zunächst einmal zu den 30 Planstellen: Diese beziehen sich nur auf die Testungen. Selbstverständlich gibt es weitere Stellen auch für die Vorkurse. Ich habe es eben ausgeführt: Es ist nicht richtig, dass die Staatsregierung da nicht handelt. Wir stellen in den nächsten Jahren 6.000 zusätzliche Lehrkräfte ein, und davon wird auch ein Teil für Sprachfördermaßnahmen verwandt werden, weil es eine zentrale Aufgabe ist, die wir in der Bayerischen Staatsregierung priorisieren.

Der zweite Punkt ist, dass wir selbstverständlich auch im Kindergartenbereich Personalherausforderungen haben. Die Hauptaufgabe der Testungen und der Bescheide wird in den Schulen gelöst werden. Der Personalmangel wird sich ab dem Jahr 2025 entspannen, nicht erst im Jahr 2026. Das stimmt nicht. Das steht in der Lehrerbedarfsprognose. In Summe muss ich sagen: Ja, wir können jammern und nur die Herausforderungen sehen, oder wir können anfangen, zum Wohle der Kinder zu handeln, und wir haben uns für das Handeln entschieden.

(Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)