Protocol of the Session on September 26, 2024

Die gesetzlich vorgegebene getrennte Verwaltung des Zweckvermögens vom sonstigen Vermögen der Bank und die Zweckbindung des Zweckvermögens für die Wohnraumförderung bleiben davon unberührt. Also muss sich niemand Sorgen machen: Die Wohnraumförderung bleibt damit in der normalen Weise möglich.

Die Ermächtigungsgrundlage soll durch die heute vorliegende Gesetzesänderung geschaffen werden. Der nächste Schritt im Verfahren ist dann, dass wir wie gesagt in den Haushaltsausschuss gehen und dort wie gewohnt Beteiligungsangelegenheiten in geheimer Sitzung diskutieren. Dafür bitte ich noch einmal um Verständnis.

Noch ein abschließendes Wort zum weiteren Verfahren: Freistaat, Sparkassenverband und BayernLB sind in engem Austausch mit der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission. Auch hierzu werden wir selbstverständlich im Haushaltsausschuss berichten und Rede und Antwort stehen. Die notwendigen Unterlagen wurden formal schon Anfang August nach Brüssel und Frankfurt übersandt. Die EZB ist eng in die Verhandlungen eingebunden. Es gab mit der Kommission bereits ein erstes Gespräch im August auf Arbeitsebene zur Klärung von Verständnisfragen. Der erste Fragenkatalog der EU-Kommission wurde Anfang September beantwortet. Warum pressiert es trotzdem mit dem Gesetz? – Weil das Ganze ab 1. Januar 2025 Anwendung finden soll. Das können wir auch schaffen, wenn wir konzentriert weiterarbeiten.

Also noch einmal: Das ist keine Idee des bayerischen Finanzministers. Ich sage es ganz offen: Mir hätte es auch getaugt, wie es bisher war, um hier in bairischen Worten zu sprechen. Aber es hat seinen Grund. Wir wollen dem nachkommen. Ich glaube, wir haben einen guten Weg eingeschlagen. Ich danke allen in meinem Haus, bei den Sparkassen und bei der BayernLB, dass sie diesen komplizierten Weg mitgehen und die Verhandlungen führen. Wir schaffen es, das harte Kernkapital zu erhalten und die Wohnraumförderungen zu belassen, und das auf rechtssicheren Füßen und zum Schluss in der großen, sicheren Annahme, dass die EZB diesen Weg dann auch hoffentlich so unterstützt. Das wäre mein Begehr. Ich weiß, der Gesetzentwurf ist hochkomplex und ein bisschen kompliziert, vielleicht nicht für jeden so spannend, wie er sich das wünschen würde. Aber auch das gehört manchmal zum Geschäft im Finanzministerium.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist der Kollege Andreas Winhart.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung dieser zwei Gesetze vorliegen. Wenn man da durchschaut und es rückbli

ckend sieht, denke ich, dass wir eigentlich wieder eine sehr solide Landesbank haben, die nach kaufmännischen und banküblichen Gesichtspunkten hier mit einer stillen Einlage des Freistaats Bayern versehen wurde. So, wie es gelaufen ist, ist es auch eine gute Sache.

Das Problem an der ganzen Sache ist nur, dass es mal wieder eine neue EU-Verordnung gibt. Wenn wir die EU nicht hätten, müssten wir uns heute überhaupt nicht mit diesem Tagesordnungspunkt auseinandersetzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Tim Pargent (GRÜNE): Das ist keine neue Verordnung!)

Herr Pargent, Sie dürfen gleich reden. Sie müssen sich hier auch nicht für den Bundesvorstand der GRÜNEN bewerben. Da kommen Sie eh nicht rein.

(Lachen bei der AfD)

Zurück zum Thema: Eigentlich hatten wir kaufmännisch alles super geregelt. Jetzt kommt wieder etwas aus der EU, und diesmal wird es uns halt nicht mehr als Eigenkapital angerechnet. Jetzt spielen wir das Spiel "Linke Tasche, rechte Tasche". Ob das Sinn macht, ist die Frage.

Natürlich stehen wir als AfD hinter soliden Finanzen, meine Damen und Herren, und hinter guter Wirtschafts- und Währungspolitik, und natürlich müssen Banken kontrolliert werden. Das ist überhaupt keine Frage. Aber man kann hier schon erkennen, dass es gerade wieder alle deutschen Landesbanken trifft, nicht nur die in Bayern, sondern auch die anderen. Man hat bei der ganzen Geschichte irgendwie das Gefühl, dass die EZB hier etwas genauer hinschaut als bei anderen, bei denen ganz gerne mal rumspekuliert wird. Das ist nicht gut, meine Damen und Herren. Das ist auch wieder Übergriffigkeit der EU. Wir haben hier in Bayern solide Finanzen geschaffen. Dabei hätten wir auch bleiben können.

Um es kurz zu machen: Es ist jetzt technisch notwendig, diese Gesetzesänderung herbeizuführen. Wir kommen nicht aus, solange wir in der EU sind. Daher werden wir dem Ganzen zustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Werner Stieglitz.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Füracker, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf ist eine notwendige Antwort auf die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer Ebene im Bankensektor. Für den Entwurf möchte ich mich zunächst bei unserem Finanzminister Albert Füracker bedanken. Dank gebührt ihm nicht nur für das aufwendige Finden einer guten Lösung, sondern auch dafür, dass er den Haushaltsausschuss bereits vor der Sommerpause in geheimer Sitzung über dieses Thema informiert hat.

(Beifall bei der CSU)

Der Haushaltsausschuss kann sich auf unseren Finanzminister verlassen. In verständlichen Worten erklärt er uns anspruchsvolle regulatorische Themen.

Damit bin ich schon beim Punkt. Wir beraten heute über die Rechtsgrundlage, die eine Lösung für das harte Kernkapital ermöglicht. Einer Lösung müssen aber noch Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgehen. Dem können und wollen wir im Plenum nicht vorgreifen. Wir werden im Haushaltsausschuss in geheimer Sitzung über die Einzelfragen beraten. Heute geht es nur um die Rechtsgrundlage.

Sobald wir wissen, wie sich die EU-Kommission und die EZB als Bankenaufsicht äußern, werden wir uns im Haushaltsausschuss erneut mit dem Thema befassen, wie es der Finanzminister gerade dargestellt hat.

Unser aller Ziel ist eine stabile und erfolgreiche Bayerische Landesbank. Daher wollen wir das harte Eigenkapital auch über 2025 hinaus vollständig erhalten. Die Bank hat aktuell eine herausragende Eigenkapitalquote von über 18 %. Sie ist sehr gut aufgestellt, und so soll es in unserem bayerischen Interesse auch bleiben. Der vorgelegte Gesetzentwurf mag auf den ersten Blick – wir haben es gerade gehört – technisch unkompliziert erscheinen. Die Notwendigkeit einer Anpassung ist allerdings zwingend, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Interessen des Freistaates Bayern optimal zu wahren.

Was ist der Hintergrund dieser Gesetzesänderung? – Die BayernLabo spielt seit 140 Jahren eine zentrale Rolle in der bayerischen Förderlandschaft und ist eine tragende Säule in der bayerischen Wohnraumförderung. Die Mittel bleiben weiterhin für die Wohnraumförderung erhalten. Das ist eine Aufgabe, die wichtiger ist denn je. Das ist für uns ganz entscheidend: Das Zweckvermögen ist für Wohnbaudarlehen einzusetzen. Daran wollen wir nicht rütteln. Daher war es immer unser Ziel, dass die BayernLabo weiter mit den Mitteln in der Wohnraumförderung arbeiten kann. Sie operiert dabei auf einer finanziell soliden Basis, die auch durch die vom Freistaat Bayern geleistete Stille Einlage gestützt wird.

Der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die bestehende Beteiligung des Freistaates Bayern und der BayernLB neu strukturiert und den europäischen Vorgaben angepasst werden kann. Konkret soll der Freistaat künftig anstelle der bisherigen Stillen Beteiligung eine höhere mittelbare Beteiligung am Grundkapital der BayernLB erhalten, wie es der Minister gerade eben auch ausgeführt hat.

Die Neubeteiligungsquote des Freistaates an den Gewinnausschüttungen steigt ebenfalls an. Durch den Entwurf wird also eine neue Grundlage geschaffen, die sicherstellt, dass die Vermögensverhältnisse zwischen dem Freistaat und der BayernLB den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechen. Wir reden also heute nicht nur über die Stille Einlage, die Wohnraumförderung oder die BayernLabo, sondern auch über die Bedeutung der BayernLB in unserem Freistaat. Banken sind nicht nur Verwahrstellen für Einlagen, sondern auch zentrale Akteure der Kreditvergabe und damit in der Finanzierung von Unternehmen, Infrastrukturprojekten und öffentlichen Einrichtungen.

Eine gesunde und kapitalstarke BayernLB ist von zentraler Bedeutung für die Sparkassen, die regionale Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Die Bank spielt eine Schlüsselrolle in der Finanzierung der öffentlichen Hand, der mittelständischen Wirtschaft und der kommunalen Infrastruktur. Durch die Umstellung auf eine mittelbare Beteiligung wird das Eigenkapital der Bank gestärkt, ohne dass neue finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen.

Um den Herausforderungen des globalisierten Bankensektors gerecht zu werden und gleichzeitig den regionalen Auftrag zu erfüllen, muss die BayernLB weiterhin über eine starke Kapitalbasis verfügen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie sorgt dafür, dass die Bank auch in Zukunft den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht gerecht wird und gleichzeitig ihre wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft und für die Sparkassen in Bayern beibehalten kann.

In diesem Sinne ist die vorgeschlagene Übertragung bzw. Überlassung des Zweckvermögens nicht nur rechtlich zwingend, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Die BayernLB ist eng mit dem Sparkassensystem in Bayern verbunden. Als zentrale

Bank für die Sparkassen erfüllt sie wichtige Funktionen in der Liquiditätssteuerung und im Risikomanagement. Eine starke BayernLB bedeutet auch eine starke Unterstützung für die Sparkassen, die wiederum eine zentrale Rolle in der Finanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spielen. Diese Unternehmen sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft und tragen maßgeblich zur Beschäftigung und zum Wohlstand in unserem Land bei. Die Stabilität der Bayerischen Landesbank hat also direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Bayern. Die vorgeschlagene Änderung der Beteiligungsstruktur stellt sicher, dass die BayernLB auch in Zukunft ihre Aufgaben im Rahmen des Sparkassenverbandes erfüllen kann.

Ich bitte daher um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern auch in Zukunft über ein stabiles und starkes Bankensystem verfügt, das den Herausforderungen der globalisierten Finanzwelt gewachsen ist und gleichzeitig seinen regionalen Auftrag erfüllt.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke, Herr Kollege. – Als nächster Redner spricht Tim Pargent von den GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine ganz trockene finanzpolitische Kost, die wir da heute vorgesetzt bekommen haben. Ich habe lange überlegt, ob man irgendein Sprachbild oder irgendetwas findet, um das ein bisschen anschaulicher zu machen. Das ist mir jetzt ehrlicherweise nicht gelungen. Das ist aber, glaube ich, in dem Fall nicht ganz so wichtig; denn an der Lebensrealität der Menschen ändert sich mit der Gesetzesänderung aus meiner Sicht rein gar nichts.

(Michael Hofmann (CSU): Weil wir es gut gemacht haben!)

Das ist eine Verrechnungsfrage, die insoweit – wenn sie denn dann am Ende von der EZB und der EU-Kommission angenommen wird – eine sehr minimalinvasive Lösung ist,

(Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU))

sodass die Arbeit, wie sie im Moment stattfindet, auch weitergemacht werden kann.

Die langweilige, technische Erklärung lautet so: Der Freistaat Bayern fördert, wie andere Bundesländer auch, die Wohnraumförderung, insbesondere über die BayernLabo innerhalb der BayernLB. Dafür gab es einmal ein Wohnungsbaudarlehen, auch Zweckvermögen genannt. Später ist das dann in eine Stille Einlage umgewandelt worden. Dafür gibt es auch eine Vergütung. Das ist alles gut und richtig, aber das wird jetzt nicht mehr als klassisches hartes Kernkapital der BayernLB für alle Fälle anerkannt und muss jetzt sozusagen in echtes Kernkapital umgewandelt werden.

Vielleicht ist die einzige Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger: Sie als mittelbare Eigentümer der BayernLB halten künftig nicht mehr 75 %, sondern 80 % der BayernLB, der immerhin siebtgrößten Bank in Deutschland. Das ist doch eine Nachricht wert. Hätte es jetzt auch andere Möglichkeiten gegeben, diese regulatorische Vorgabe zu lösen? – Wahrscheinlich schon. Man hätte die BayernLabo natürlich auch irgendwie anders regeln können, hätte das Ganze sogar herauslösen können. Das sind alles Aspekte, die man meinetwegen diskutieren kann und die in anderen Bundesländern auch manchmal anders geregelt sind, zum Beispiel durch Ansiedlung bei der dortigen klassischen Förderbank, also unserer LfA.

Ehrlicherweise muss man aber sagen: Das, was die BayernLabo im Moment macht, läuft, soweit ich das beurteilen kann, unter dem Dach der BayernLB gut. Das jetzt umzuorganisieren, größere Umstrukturierungen vorzunehmen, wäre den ganzen Aufwand wahrscheinlich nicht wert. Deswegen darf ich mich bei allen bedanken, die diese Verhandlungen geführt haben, noch führen werden und allen, die diese Umstrukturierungen so vorgesehen haben. Wir werden dem wahrscheinlich dann auch zustimmen. Hoffen wir, dass vor allem die EZB und die EU-Kommission das dann auch tun werden.

(Michael Hofmann (CSU): Das ist schon ein Lob, das kann man schon sagen!)

Ja, meinetwegen.

(Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER))

Zu der Aussprache, die die AfD heute beantragt hat, habe ich mich anfangs gefragt: Was ist denn jetzt noch das Problem dabei? – Jetzt, nach der Rede des Kollegen der AfD, habe ich es verstanden: Es ging nur darum, der EU jetzt hier noch eins mitzugeben; ich kann aber die regulatorische Idee dort schon ein Stück weit nachvollziehen, dass man sagt: Im Fall der Fälle beantrage ich einen Immobilienkredit, der dafür da ist, dass ich mir damit ein Haus finanziere, und verwende ihn – weil ich zum Beispiel gerade einen Motorschaden an meinem Auto habe –, um mir schnell ein neues Auto zu kaufen, wofür im Fall der Fälle hartes Kernkapital da ist, um in der Bank auch andere Sachen abzusichern. Ich kann natürlich verstehen, dass die Bank sagt: Na ja, dann brauchen wir eigentlich einen grundsätzlichen Privatkredit, für welche Zwecke auch immer, und so wird das jetzt umgewandelt.

Ich finde, am Ende des Tages haben wir das wahrscheinlich einfach nur glattgezogen und das für die nächsten Jahre stabil aufgestellt. Von daher kann ich da schon einmal Zustimmung signalisieren, vor allem wenn dann auch die Signale kommen, dass das auf europäischer Ebene, also von der EZB und der EU-Kommission, anerkannt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Stefan Frühbeißer.

Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Nach diesen doch recht emotionalen Debatten heute Vormittag tut es richtig gut, wenn man ein bisschen zur Ruhe kommt und Themen bespricht, die auch juristisch und von der Bankenseite her sehr interessant sind.

Verehrter Herr Finanzminister, ich merke, wenn ich in die Gesichter schaue: Ihnen ist es gelungen, das so hervorragend zu beschreiben, dass jeder verstanden hat, welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung in Buchstaben tatsächlich hat und warum wir hier sind, um Gesetze zu erlassen, Gesetze zu ändern, nämlich um Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Stellen, alle Bereiche in unseren Leben und vor allem die Banken auch vernünftig arbeiten können.