Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Wirtschaft und eine zufriedene Gesellschaft brauchen einen effizienten und modernen Staat. Doch die Realität zeigt uns, dass die Bürokratie immer mehr zum Hemmschuh geworden ist. Unternehmen sowie Bürger klagen zu Recht über zu viele Regeln und Verfahren, die ihren Tatendrang und ihre Motivation ausbremsen. Es ist unsere Pflicht, darauf zu reagieren und Lösungen zu finden.
Mit dem ersten Modernisierungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung eines schlanken und handlungsfähigen Staates. Unser Ziel ist klar: Wir wollen noch mehr ermöglichen und nicht verhindern. Durch den gezielten Abbau überflüssiger Standards und durch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren schaffen wir mehr Freiraum für die Menschen und Unternehmen in Bayern. Das stärkt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern entlastet gleichzeitig die Verwaltung und reduziert unnötige Bürokratiekosten. Bayern geht hier mit gutem Beispiel voran: für eine effizientere, moderne Verwaltung und eine starke Zukunft.
Es gibt viele positive Punkte, die ich gleich ansprechen werde, aber auch Bereiche, bei denen wir in den weiteren Beratungen noch einmal genau hinschauen müssen. Ein großer Fortschritt dieses Gesetzes ist die Erweiterung der Verfahrensfreiheit. Bauherren können in Zukunft mehr Projekte ohne Bauantrag umsetzen. Ich denke hier an einfache Vorhaben wie Terrassenüberdachungen. Es ist kaum vermittelbar, dass für eine Überdachung von 2,90 m keine Genehmigung notwendig war, für eine Überdachung von 3,10 m – also gerade einmal 20 cm mehr – jedoch schon. Diese Erleichterungen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich sehe auch die Lockerungen im Bereich des Brandschutzes bei der Aufstockung von Gebäuden und den genehmigungsfreien Ausbau von derzeit ungenutzten Dachgeschossen als sehr positiv an. Wir schaffen dadurch dringend benötigten Wohnraum.
Ein weiterer erfreulicher Punkt betrifft den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Kleinwindkraftanlagen wird in Zukunft erst ab einer Höhe von 15 Metern ein Bauantrag nötig sein. Das erleichtert den Ausbau dezentraler Energiequellen und trägt aktiv zur Energiewende bei. Wir setzen damit ein wichtiges Signal für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Freistaat.
Dennoch gibt es auch Punkte, die mir als ehemaligem Bürgermeister Sorgenfalten bereiten. Einer dieser Punkte ist die Neuregelung der Kfz-Stellplätze. In den Städten mag es ausreichend sein, nur einen Stellplatz pro Wohnung vorzuschreiben, aber in ländlichen Regionen sieht die Realität oft anders aus. Viele Familien besitzen dort zwei oder drei Autos, weil sie auf den Individualverkehr angewiesen sind. Wenn die Kommunen künftig nur noch maximal einen Stellplatz pro Wohnung fordern dürfen, dann werden die Straßenränder schnell voll sein. Das kann zu Verkehrsbehinderungen führen und Rettungsdienste, Feuerwehren und Winterdienste behindern. Wir müssen hier eine Lösung finden, die sowohl den städtischen als auch den ländlichen Bedürfnissen gerecht wird.
Ich sehe auch die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau grundsätzlich positiv. Ich möchte aber auf mögliche Probleme hinweisen: Die Abschaffung landesweiter Regelungen zu Kfz-Stellplätzen und Kinderspielplätzen kann zu Unsicherheiten führen. Jede Gemeinde müsste eigene Satzungen verabschieden, um rechtliche Lücken zu schließen. Anstatt Bürokratie abzubauen, könnte dies im Gegenteil zu einer Zunahme führen. Statt der rund eintausend Satzungen, die es aktuell gibt, würden wir künftig über zweitausend unterschiedliche Regelungen haben. Hier müssen wir noch nachbessern, um ein wirklich schlankes und einheitliches System zu schaffen.
Ich möchte auch auf die Änderung im Bayerischen Beamtengesetz eingehen, die das Modernisierungsgesetz mit sich bringt. Besonders erwähnenswert ist die Anpassung bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung. Künftig soll diese durch Selbstauskunftsbögen ersetzt werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Bei Zweifeln kann weiterhin ein Amtsarzt eingeschaltet werden. Diese von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angestoßene Regelung ist ein sehr sinnvoller Schritt zu effizienten Verfahren.
Wichtig ist auch die Einführung von Beamtenverhältnissen auf Zeit ab Besoldungsgruppe B 5. Das schafft mehr Flexibilität in der Personalpolitik und reduziert langfristig den administrativen Aufwand.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Wir unterstützen den Gesetzentwurf in seiner Grundausrichtung. Er enthält viele sinnvolle Vorschläge, die das Bauen und Verwalten in Bayern einfacher und effizienter machen werden. Gleichzeitig sehe ich an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf.
Dieses Prinzip muss natürlich auch hier gelten. Ich appelliere daher an die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, dass wir in den kommenden Beratungen gemeinsam daran arbeiten, das Gesetz weiter zu optimieren, um den Freistaat Bayern fit für die Zukunft zu machen.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Das Bestreben der Staatsregierung, unnötige Bürokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist grundsätzlich
begrüßenswert. Es gibt aber einige Kritikpunkte: Den Kommunen wird die Möglichkeit genommen, Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen; erlassene Satzungen werden ungültig. Dies ist ein starker Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Freiflächengestaltungssatzungen sind ein wichtiges kommunales Instrument, um Flächenverbrauch und Flächenversiegelung zu reduzieren. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits erwogen, hiergegen Klage zu erheben.
Zur Kommunalisierung der Stellplatzpflicht: Der Freistaat überträgt nun den Kommunen die Verantwortung zur Regelung der Stellplatzpflicht; damit ist keinerlei Bürokratieabbau erreicht, im Gegenteil: Statt einer einzigen Regelung wird ein Flickenteppich von über zweitausend Regelungen entstehen.
Zur Kommunalisierung der Regelung zur Schaffung hausnaher Kinderspielplätze: Das Deutsche Kinderhilfswerk befürchtet hier, dass sich Kommunen in Zeiten hohen Baudrucks genau überlegen, welche Pflichten sie Bauträgern auferlegen. Schlimmstenfalls werden gar keine hausnahen Spielplätze mehr gebaut. Auch die Regelung, dass die Errichtung eines Spielplatzes erst ab fünf Wohneinheiten verpflichtend ist, und die geplanten Änderungen bei der Lage der Spielplätze gefährden das in der UN-Kinderrechtskonvention nominierte Kinderrecht auf Spielen. Gerade für kleine Kinder sind hausnahe Spielplätze unerlässlich.
Der Dachgeschossausbau soll insgesamt verfahrensfrei werden. Auch der zweite Rettungsweg wird hier nicht mehr geprüft. Die Feuerwehr hat hieran bereits Kritik geübt, ebenso die Fachverbände aus dem Baubereich, da ein Dachgeschossausbau bautechnisch wirklich anspruchsvoll ist. Insbesondere die Anforderungen an die Statik und den Brandschutz sind ganz erheblich. Bei Gaststätten mit mehr als 60 Plätzen soll auch keine Prüfung mehr stattfinden, ob eine Personenrettung noch möglich ist. Auch hieran hat die Feuerwehr bereits Kritik geäußert.
Die Errichtung nicht überdachter Stell-, Lager- und Abstellplätze in beliebiger Größe und die Errichtung von Swimmingpools in beliebiger Größe soll zukünftig verfahrensfrei sein. Das begünstigt Flächenversiegelung. Auch in Bayern erleben wir immer häufiger Starkregenereignisse und Sturzfluten. Auf versiegelten Flächen kann das Wasser nur schlecht versickern; das wissen wir alle. Es ist daher eine wirklich schlechte Entscheidung, die Versiegelung von nicht überdachten Plätzen in beliebiger Größe verfahrensfrei zu gestalten. Die Erleichterung für den Bau privater Schwimmbäder ist zudem aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs und des großen Wasserverbrauchs eine verheerende Entscheidung. Es fehlen bereits jetzt 10 Milliarden Tonnen Wasser im Gesamtwasserspeicher Deutschlands.
Den Turnus der regelmäßigen Beurteilung von Beamten von drei auf vier Jahre zu verlängern, ist auch keine gute Idee. Das verzögert Beförderungen. Das verschlechtert Aufstiegschancen. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert das bereits vor dem Hintergrund des Leistungsprinzips und einer Verschlechterung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Gesetzentwurf noch kein großer Wurf ist, aber das kann sich noch ändern. Wir von der SPD werden konstruktiv daran mitarbeiten. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für
Wohnen, Bau und Verkehr als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes (Drs. 19/3247) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Albert Füracker das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Gesetzes wurde genannt. Es ist ein etwas komplexer juristischer Vorgang, der hier beschrieben werden muss. Das ist ehrlicherweise weniger für eine große politische Debatte geeignet, aber wir müssen aus Gründen, die ich jetzt gleich erwähne, ein Gesetz dazu machen. Ich bitte, dies somit in der gebotenen Sachlichkeit anzuhören und mitzudiskutieren. Was ich vorzutragen habe, ist sehr technisch. Deswegen wird es auch nicht besonders spannend für denjenigen, der sich nicht unmittelbar dafür interessiert.
Aber es ist eine wichtige Aufgabe für uns. Es geht um eine der größeren und wichtigsten Beteiligungen des Freistaates Bayern, unsere Bayerische Landesbank, die wir in den letzten Jahren wieder gut auf Kurs gebracht haben und die in den letzten Jahren maßgeblich an den Freistaat Bayern ausschütten konnte. Sie ist wieder gut geführt und gut im Tritt. Aber es verändert sich etwas.
Der Auslöser für dieses Gesetz ist die Stille Einlage des Freistaats bei der BayernLabo. Sie bildet einen Teil des Eigenkapitals der Bayerischen Landesbank. In diesem Zweckvermögensgesetz ist die Stille Einlage des Freistaates in der BayernLabo geregelt. Diese Stille Einlage wurde 2013 ausdrücklich von den
Bankaufsichtsbehörden als hartes Kernkapital der BayernLB anerkannt. Nun ist es anders: Über zehn Jahre später sagt die Bankenaufsicht, dass sie diese Stille Einlage in dieser Weise nicht mehr akzeptieren wolle, und kritisiert genau diese. Deswegen müssen wir bei der Stillen Einlage substanzielle Veränderungen vornehmen.
Wir haben mit den Sparkassen, die Miteigentümer der Bayerischen Landesbank sind, verhandelt und im Mai eine grundsätzliche Verständigung mit dem Sparkassenverband erreicht. Wir haben mit der BayernLB über die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse gesprochen. Zurzeit halten die Sparkassen 25 % an der Holding, der Freistaat Bayern hält 75 %. Damit wir auch das ändern können, ist es notwendig, das Gesetz zu ändern, also in diesem Zweckvermögensgesetz und im Bayerischen Landesbank-Gesetz.
Noch einmal zur historischen Entwicklung, damit auch klar ist, worum es dort wirklich geht: 1994 und 1995 gab der Freistaat Wohnungsbauförderdarlehen von rund 2,6 Milliarden Euro, das sogenannte Zweckvermögen, als Sacheinlage in die BayernLabo. Die BayernLabo verwaltete diese Darlehen im Rahmen dieser Wohnraumförderung schon vor 1994. Im Zweckvermögensgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass das damals übertragene Zweckvermögen durch die BayernLabo – und das ist jetzt der Knackpunkt – im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderprogramme einzusetzen ist. Das wesentliche Ziel der Einbringung in die Labo war also insbesondere die Stärkung des Eigenkapitals der Bayerischen Landesbank. Was
hat der Freistaat Bayern davon? – Er erhält seither für die Überlassung des Zweckvermögens eine Vergütung.
2013 musste anlässlich dieser regulatorischen Änderung die konkrete Ausgestaltung der Überlassung des Zweckvermögens angepasst werden. Es wurde damals – wie gesagt – ein neuer Beteiligungsvertrag in Abstimmung mit der Bankenaufsicht abgeschlossen. Genau das ist der Grund dafür, weshalb wir für die Überlassung dieses Zweckvermögens diese Stille Einlage halten.
Die Stille Einlage erfüllt eine Doppelfunktion: Sie leistet einen Beitrag zum Kernkapital der Bayerischen Landesbank; das ist ganz entscheidend, da die Kernkapitalquote sehr viel über die Leistungsfähigkeit der Bank aussagt. Im Gegenzug – ich sage es noch einmal – bekommen wir eine Vorabdividende als Vergütung und die Dividende nicht erst bei der Dividendenausschüttung der Holding.
Die Bankenaufsicht hat das 2013 anerkannt. Nun stellt die Europäische Zentralbank die Kernkapitalfähigkeit dieser Stillen Einlage infrage, übrigens nicht nur in Bayern; es gibt dieses Phänomen auch in Hessen. Auch bei der dortigen Helaba hat die EZB dieselbe Begründung angeführt, wonach die Kernkapitalfähigkeit nicht mehr akzeptiert werden könne. Allerdings kann sich in Bayern insbesondere der Anteil der Stillen Einlage an den Gewinnausschüttungen jährlich ändern, je nachdem, wie sich der Wert dieses Zweckvermögens entwickelt. Das ist eine ganz entscheidende Botschaft und auch ein kleiner Unterschied zu Hessen.
Die Folge davon ist: Wenn wir das Ganze jetzt nicht im Sinne der EZB lösen, dann wird sich das harte Kernkapital der Bank verringern. Das wollen wir nicht. Das wäre wirtschaftlich nachteilig. Es hätte aber jetzt auch nicht zur Folge, dass wir quasi 2,6 Milliarden Euro für unseren Haushalt zur freien Verfügung bekämen, unter anderem deshalb, weil damit wiederum gesetzlich geklärt ist, dass Wohnraumförderung durch diese entsprechende Nutzung als Darlehen durch die Labo unverändert weiterlaufen soll. Wir können das Geld also nicht einfach für etwas anderes verwenden, sondern wir müssen damit Wohnbauförderung unterstützen. Ich glaube, es ist politisch auch unumstritten, dass die Labo weiterhin Wohnbauförderung vornehmen soll.
Natürlich lässt sich diese Verständigung mit den Sparkassen im Überblick etwa so begreifen, dass die Beteiligungsquote neu geregelt wird. Ich glaube, das wird durch dieses Gesetz auch in der Öffentlichkeit klar dokumentiert. Aktuell haben wir 75 % der Aktien an der BayernLB Holding, der Sparkassenverband hat 25 %. Die Vorabdividende habe ich erklärt. In Zukunft sollen unsere Dividendenansprüche auf etwa 80 % insgesamt steigen, beim Sparkassenverband sollen sie sich auf etwa 20 % verringern. Derzeit ist der Anteil eben mit diesen 75 % : 25 % geregelt.
Aber in der Stillen Einlage ist nicht der Aktienanteil abgebildet; das soll ab 1. Januar 2025 neu geregelt werden. Dann wird dieser kritisierte Vertrag aufgelöst. Das Kapital bleibt über eine Buchung in der Kapitalrücklage der Bank. Die Beteiligungsquote des Freistaats Bayern an der Holding wird sich entsprechend erhöhen. Dann sind die Beteiligungsquote und der Dividendenanspruch neu geregelt. Im Vergleich zum Status quo bleibt das Dividendenpotenzial des Freistaats insgesamt unverändert. Die Beteiligungsquote entspricht dann allerdings dem Dividendenpotenzial.
Das Zweckvermögen besteht unverändert fort. Die Wohnungsbauförderung bleibt unverändert. Das harte Kernkapital der Bank bleibt unverändert, und weil das Kapital in der Bank bleibt – das ist ganz wichtig –, müssen wir nicht mit frischen Mitteln nachhelfen. Dieses Problem hat man ehrlicherweise in Hessen. Dort wurde ein Milliardenbetrag aus dem Staatshaushalt an die Bank gegeben, damit dort die Kernkapitalquote in der Dimension erhalten bleibt, wie man sie braucht. Deshalb müssen wir das Gesetz ändern.
Ich weiß, das ist sehr technisch, und ich bin gerne bereit, alles offen im Haushaltsausschuss zu diskutieren. Dort werden wir das allerdings in geheimer Sitzung machen müssen; denn das Ganze betrifft natürlich die Geschäftsinterna der Landesbank und der Sparkassen sehr intensiv, sodass wir achtgeben müssen, dass wir uns in maßgeblichen Beteiligungen nicht auch hier Schaden dadurch zufügen, dass Vertragsinterna in die Öffentlichkeit dringen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Deshalb ist die Verständigung mit dem Sparkassenverband sehr wertvoll. Wir wollen, dass der Freistaat für die Belassung des Zweckvermögens in der BayernLB eine höhere mittelbare Beteiligung erhält, und schaffen hiermit eine Ermächtigungsgrundlage für uns als Finanzministerium, damit wir diese Verständigung mit dem Sparkassenverband und der BayernLB überhaupt umsetzen können.
Die gesetzlich vorgegebene getrennte Verwaltung des Zweckvermögens vom sonstigen Vermögen der Bank und die Zweckbindung des Zweckvermögens für die Wohnraumförderung bleiben davon unberührt. Also muss sich niemand Sorgen machen: Die Wohnraumförderung bleibt damit in der normalen Weise möglich.