Protocol of the Session on September 26, 2024

Die ehrenamtlich Engagierten wollen keine besondere Bezahlung. Sie wollen ab und zu vielleicht ein Dankeschön oder eine Ehrung erhalten, aber eigentlich in Ruhe gelassen werden. Genau da sind wir beim Thema des Ehrenamtserleichterungsgesetzes. Was kann der Staat tun? – Er kann Bürokratie reduzieren. Er kann weniger Bürokratie verursachen, um auf diese Weise das Ehrenamt zu erleichtern und nicht zu erschweren. Genau das ist der Kernansatz in unseren gesamten Entbürokratisierungsbemühungen, worauf wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch Bezug nehmen werden. Jetzt geht es aber um das Ehrenamt. Wir brauchen dafür einen neuen Schwung, der vor allem mit einer neuen Denkweise eng verbunden ist. Diese Denkweise muss heißen: Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient. Eben nicht der Gedanke, man muss alles regeln, gilt, sondern der Gedanke, man muss die Leute machen lassen. Wir alle kennen es aus unendlich vielen Vereinen. Dort funktioniert alles sehr, sehr gut. Das heißt: Ich muss nicht neben jeden Vereinsvorsitzenden oder Aktiven bei jedem Feuerwehrfest und jedem Vereinsfest oder anderen Aktivitäten einen staatlichen Aufpasser stellen, der alles genau überwacht. Was nötig ist, wissen die Vereine schon selbst alles sehr gut, und das können wir auch so belassen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Das Leitmotiv heißt also: Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient. Das Kernelement des Gesetzes ist es, dass die Verwaltung verpflichtet wird, behördliches Ermessen stets ehrenamtfreundlich auszuüben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber es schadet auch nicht, wenn man die Selbstverständlichkeiten ausdrücklich in das Gesetz schreibt, damit nicht der Amtsschimmel durchkommt, sondern die Begeisterung für das Ehrenamt. Wenn es dann Zweifelsfälle gibt – und die gibt es bei den täglichen Behördenentscheidungen immer –, dann soll im Zweifel für das Ehrenamt entschieden werden. Das wollen wir als bewussten Auftrag des Hohen Hauses, des bayerischen Gesetzgebers, deutlich im Gesetz hinterlegen.

Der Aufwand für das Ehrenamt soll, wenn es Verwaltungskontakte gibt, so gering wie möglich sein. Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes soll neben den anderen Fragen, die es natürlich gibt, beispielsweise Sicherheitsfragen bei Festumzügen usw., die nicht wegzudiskutieren sind, im Fokus stehen. Deshalb lautet unsere Devise: Mehr Ehre und weniger Amt. So kann ein völlig neuer Geist im Ehrenamt entstehen. Dieser sorgt wieder dafür, dass der Staat eben als Partner und Unterstützer wahrgenommen wird und nicht als Erschwerer und Verhinderer, was ja häufig beklagt wird.

Beispiele werden wir sicher in den Ausschussberatungen im Detail diskutieren. Ein Beispiel ist aber, dass künftig eine Anzeige einer Veranstaltung bei der Behörde ausreicht, wenn der Verein wiederholt eine Veranstaltung erfolgreich durchgeführt hat. Das ist der pragmatische Ansatz, den jeder von uns kennt: Der Vereinsvorsitzende geht zum Bürgermeister und fragt, wie wir es in diesem Jahr machen. So wie letztes Jahr? – Ja, dann passt es. Das ist der Gedanke, der dahintersteht. Das muss auch im Verwaltungshandeln wirklich ankommen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Erleichterung gibt es auch bei den Straßenverkehrsregelungen. Bisher war das Regeln des Verkehrs bei Festumzügen streng reglementiert. Es war auf die Polizei und Führungskräfte bei der Feuerwehr und den THW beschränkt. Künftig werden mehr Personen den Verkehr regeln dürfen. Das ist vernünftig und gut. Es entlastet die Polizei und die Feuerwehr und schafft für die Kommunen und auch für die Veranstalter mehr Flexibilität und auch mehr Spielraum bei der Organisation von Faschings- oder Volksfestumzügen; denn diese Umzüge sind ein wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Erbes und der uns prägenden Traditionen und Werte.

Wir privilegieren alle ehrenamtlichen Veranstaltungen, die im Gemeinwohlinteresse durchgeführt werden, auch finanziell, sodass die Gemeinde, wenn sie will, vom Verein keine Gebühren mehr dafür erheben muss, sondern dies kostenfrei gestellt werden kann. Das entlastet einerseits die Verwaltung, weil ein Gebührenbescheid weniger erstellt werden muss, und es entlastet andererseits natürlich auch die Kassen der Vereine, die damit wieder sinnvolle andere Projekte durchführen können.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Erfreulicherweise hat die Verbändeanhörung das bestätigt. Von den Verbänden kam, was bei der Verbändeanhörung wirklich selten ist, ausschließlich Zustimmung. Das heißt, alle stehen rundum und ohne Einschränkung positiv zu diesem Gesetzentwurf. Das ist, glaube ich, ein gutes Indiz dafür, dass wir richtigliegen. Wäre es nicht so, würden sie uns das schon wie sonst auch immer sagen.

Natürlich ist auch klar, dass das Gesetz dann im späteren Vollzug mit Leben gefüllt werden und in der Praxis ernst genommen werden muss. Dieser Gesetzentwurf ist eine wichtige Leitschnur, an der sich die Verwaltung dann orientiert, wobei sie von uns die Rückendeckung bekommt, ehrenamtsfreundlicher zu entscheiden, also nicht nur aus eigener Überzeugung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landratsämtern, in den Gemeinden, sondern auch mit unserer vollen gesetzlichen Rückendeckung. Ich glaube, hier sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg.

Eine alte Rechtsweisheit lautet: Ein Strich des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden Makulatur. Das ist jedenfalls das Ziel. Heute geht es um einen solchen Strich des Gesetzgebers. Ich bitte um wohlwollende Beratung und am Ende um Zustimmung zu diesem wichtigen Vorhaben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Baumann für die AfDFraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Wir von der AfD-Fraktion begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf. Zunächst einmal eine kleine Kritik, die natürlich nicht ausbleibt: Der Gesetzentwurf ist längst überfällig und wurde eigentlich ein bisschen verschlafen; denn man muss sich vor Augen halten, wer all die Probleme verursacht hat und sie jetzt zu beseitigen versucht. Aber sei‘s drum, dies ist der richtige Weg, und es ist mehr als geboten, die Regelungen für das Ehrenamt auszudünnen und zu vereinfachen. Bayern ist stark durch das Ehrenamt. Bayern wird durch das Ehrenamt regelrecht zusammengehalten. Hierfür möchte ich mich herzlichst bei allen engagierten und zuverlässigen Ehrenamtlichen im Freistaat Bayern bedanken. Sie sind der Kitt, der das Gemeindeleben zusammenhält!

(Beifall bei der AfD)

Der Staatsminister hat schon einige Zahlen genannt: 41 % der bayerischen Bürger setzen sich im Ehrenamt ein. Das sind über 4,7 Millionen Menschen im Freistaat. Auf diese gigantische Zahl können wir durchaus stolz sein. Denken wir an unsere Kommunen. Zum Beispiel haben wir bei mir im schönen Haibach in Unterfranken 50 Vereine mit 3.500 Mitgliedern. Das reicht vom VW/Opel-Club über das Bayerische Rote Kreuz, den Heimat- und Geschichtsverein, die Mandolinenfreunde und den BUND Naturschutz bis hin zu kleinen Freizeitfußballvereinen wie zum Beispiel Promille Linde. Hier ist wirklich alles dabei. Erst am letzten Wochenende haben wir unsere Kerb gefeiert, was ohne die fleißigen ehrenamtlichen Helfer nicht möglich gewesen wäre.

Diese und andere traditionelle Feierlichkeiten, die nicht nur schön, sondern auch identitäts- und zusammenhaltstiftend sind, sind in Zukunft leichter durchzuführen, was die Beteiligten entlastet. Traditionell gibt es auch die Freiwillige Feuerwehr und den Schützenverein, die so oft die Stütze für die Gemeinschaft im Ort und im Land sind. Bayern ist das Land der Vereine. Wir organisieren uns, sprechen uns ab und setzen uns ein. Das hat uns stark gemacht. Es ist einfach so schön bayerisch, ein Bier bei der Freiwilligen Feuerwehr zu knacken oder beim Aufbau eines Dorffests zu helfen.

Deshalb befürworten wir alles, was das Ehrenamt stützt; denn nur durch das Ehrenamt sind unsere Dörfer, unsere Städte und unser Land so beliebt und liebenswert. Uns ist wichtig, dass die Ehrenamtlichen und Vereine tatsächlich entlastet werden, vor allem von Bürokratie. Die Verbände sehen den heutigen Gesetzentwurf ebenfalls – das wurde schon genannt – durchweg positiv. Dem stellen wir uns natürlich nicht in den Weg. Auch die Verwaltungsbehörden, insbesondere diejenigen kleinerer Gemeinden, werden hierdurch von überflüssigen bürokratischen Aufgaben befreit. Schließlich kann es nicht sein, dass eine Feuerwehr ihr Fest am Feuerwehrhaus wegen fehlenden Brandschutzes nicht durchführen kann.

Zum Abschluss gilt noch einmal unser herzlicher Dank allen ehrenamtlichen Helfern im Freistaat Bayern. Die AfD steht selbstverständlich hinter Ihrem Engagement!

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete haben viele Aufgaben, aber eine findet jedes Wochenende draußen bei den Vereinen und Organisationen statt. Wir haben viele Festveranstaltungen, Jubiläumstermine und Festkommerse. Im Mittelpunkt steht immer das Ehrenamt. Frauen und Männer, auch Jugendliche – unser ganzes Land ist erfüllt von ehrenamtlichen Strukturen. Wenn wir uns am Sonntag diesen wunderbaren Trachten- und Schützenumzug angeschaut haben – manche waren vielleicht dabei oder haben ihn im Fernsehen gesehen –, kann man nur sagen: Mit Stolz und Heimatliebe blicken wir auf die Menschen in Bayern, die sich dort auch präsentieren und durch die Maximilianstraße in München ziehen. Tausende Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder sind dabei für unsere Kultur und damit für unser Land und auch für unsere Geschichte durch die Landeshauptstadt gezogen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Dieser Festzug in all seiner Größe und weltweiten Einzigartigkeit zeigt aber nur einen Bruchteil des herausragenden Engagements unserer bayerischen Bevölkerung, einen Einsatz für das Land Bayern und für unsere Heimat, den wir Ehrenamt nennen und den es nur in Deutschland in dieser Form, Ausprägung, Tiefe und Überzeugung gibt. Millionen Menschen dienen im Ehrenamt in Bayern, das von unserer Bevölkerung nicht nur aus Überzeugung geleistet wird, sondern – das halte ich ergänzend zu den bisherigen Reden auch noch für erwähnenswert – das auch von den Vätern der Bayerischen Verfassung in Artikel 121 manifestiert wurde. Nach dem Krieg hat man schon erkannt, welche Bedeutung das Ehrenamt für unser Land hat. Ich zitiere: "Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern […] verpflichtet." Ich ergänze, weil es auch immer um die kommunalen Spitzenverbände geht: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl."

Deshalb, lieber Florian Herrmann, ist das unsere Pflicht. Wir sind der Staatskanzlei und unserem Minister dankbar dafür, dass dieses Thema aufgegriffen wird. Natürlich ist es Humbug, wenn die AfD jetzt wieder ankommt und ihren Redebeitrag mit dem Satz beginnt, der Gesetzentwurf sei schon viel zu lang überfällig. Seit sechs Jahren seid ihr jetzt im Landtag im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Ich kann mich nicht erinnern, dass die AfD dort jemals einen entsprechenden Antrag oder eine Initiative gestartet hätte. Stattdessen kommt die Initiative aus der Staatskanzlei und von der Regierungskoalition.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Dann sollte man auch einmal sagen, jawohl, gut, ihr habt recht, und dazu stehen wir auch, statt immer dieses komische Getöse zu veranstalten.

Unsere Ehrenamtlichen, unsere bayerischen Feuerwehren, die Rettungsdienste, die ehrenamtlichen sozialen Dienste – das sage ich als langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe –, unsere sozialen Dienste, die auch mit so vielen Ehrenamtlichen arbeiten, unsere kirchlichen Organisationen – die werden ganz oft vergessen –, Umwelt- und Jagdschutz, Landwirtschaftsverbände, Jäger und Jagdschutzverei

ne, die Trachtler, die Sportverbände, Fußballvereine, Chöre – sie werden immer weniger, aber was das für ein Aufwand ist; wir haben über die Corona-Monate auch gesehen, was für eine Bedeutung dahinter steht – und – was wir nie vergessen wollen – die Kulturschaffenden: Sie alle stehen für einen Begriff des Ehrenamts, den Dienst für die Gemeinschaft, den Einsatz für unser Land, den es international nur bei uns in dieser Form und Ausprägung gibt. Sie stellen das Wertvollste im Leben, das wir haben und was unbezahlbar ist, der Gemeinschaft zur Verfügung: Zeit.

Auch als Sprecher für die Feuerwehren, über 35 Jahre im aktiven Dienst, kann ich sagen: Wir haben heute keine Feuerwehrveranstaltung, aber wenn in der Nacht um halb drei der Meldeempfänger geht, rumpelst du auf und gehst raus. Dann weißt du nicht, wie lange das dauert. In der Früh musst du wieder am Arbeitsplatz sein, oder du hast einen Arbeitgeber, der das akzeptiert, wenn es stundenlang oder länger dauert – wie jetzt auch bei den Hochwasserschäden.

Deshalb bringen wir heute eine besondere Gesetzesinitiative ein, mit der wir als Staat und als Gesetzgeber etwas zurückgeben werden, weil alle, die diesen freiwilligen Dienst leisten, verdient haben, dass wir sie entlasten.

Wir merken es ja, wenn wir draußen sind. Was sagen uns denn die Vorstände? – Jede Veranstaltung wird mit immer mehr Auflagen versehen. Du weißt nicht, ob du schon mit einem Bein irgendwo im Prozess oder im Gefängnis stehst, wenn du das nicht alles erfüllst. Ich weiß nicht, ob ich diese Last in dieser Form auf Dauer tragen will.

Das hat die Staatsregierung erkannt, und als CSU-Fraktion stehen wir dahinter, weil alle, die diesen freiwilligen Dienst für unser Land, für die Menschen, für uns alle leisten, verdient haben, dass wir sie entlasten – entlasten von überzogenen Auflagen, von Bürokratie, lieber Walter Nussel, von zu vielen Verordnungen und Nachweisen, unnötigen unendlichen Antragsverfahren und am Ende Haftungsfragen, Zeitaufwand und Bußgeldforderungen, die schließlich zu der Konsequenz führen: Dann mache ich es nicht mehr, dann mache ich nicht mehr weiter. – Das wäre eine Tragödie für unser Land.

Mit dem Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts werden alle bayerischen Behörden verpflichtet, bei ihrer Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern ist. Durch die Aufnahme dieser Verpflichtung in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz ist das auch nicht nur ein Gerede, sondern gesetzlich manifestiert im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz. – Wer Jura studiert hat, kennt diesen blauen Schinken großen Ausmaßes von Ziegler/Tremel. – Durch die Aufnahme soll der Bedeutung ehrenamtlicher Betätigung bei der Ausgestaltung und Durchführung von

Verwaltungsverfahren umfassend Rechnung getragen werden.

Wir sind heute in der Ersten Lesung. Wir werden das jetzt in den Ausschüssen behandeln. Ich freue mich darauf. Die CSU-Fraktion und die Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN werden das unterstützen. Das ist eine starke Initiative.

Ich höre 24 Sekunden früher auf. Das hilft uns heute Nachmittag. Alles Gute, einen schönen Tag und danke fürs Zuhören!

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Eva Lettenbauer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamt hält das Rad am Laufen. Ohne das Ehrenamt würde in unserem Land vieles nicht funktionieren. Ob Feuerwehr, Umweltschutz, Sportvereine, Kultur genauso wie die Rettungsdienste – alles Bereiche, die ohne freiwillige Helferinnen und Helfer nicht denkbar wären. Deshalb spreche ich unser größtes Lob, unseren Dank und unsere Anerkennung aus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Gesetzesentwurf:

Erstens. Es wird angekündigt, dass alle bayerischen Behörden das Ehrenamt stärker berücksichtigen sollen. Das ist eine gute Sache. Schließlich steht ja auch schon in der Bayerischen Verfassung, dass der Staat das Ehrenamt fördern soll. Für mich ist das ehrlich gesagt also immer schon klar. Aber sehen wir nach vorn: Das ist eine gute Sache, machen wir es.

Zweitens. Der Gesetzesentwurf macht es möglich, regelmäßige Veranstaltungen jetzt nur noch einmal im Rathaus genehmigen zu lassen und dann im nächsten Jahr unkompliziert zu wiederholen. Auch das ist eine sinnvolle Änderung. Endlich wird den verantwortungsbewussten Ehrenamtlichen das Vertrauen entgegengebracht, das sie verdienen: Die Leute retten in ihrer Freizeit Leben und sorgen am Wochenende dann auch noch dafür, dass im Dorf etwas los ist. Also ist ganz klar: Da sind keine Bürokratie und keine Geldbußen angebracht. Ich bin froh, dass sich das ändern soll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kommen wir also zum dritten Punkt: Mitglieder der Staatsregierung sollen öffentliche Ehrenämter ausüben. Also jetzt Ehrenamt statt Kanzleramt, Herr Söder? – Das habe ich mich gefragt.

(Zurufe von der CSU: Oh, oh!)

Aber im Ernst: Diese Änderung ist ein Fehler. Öffentliche Ehrenämter, das sind die Arbeit als ehrenamtliche Richterin, als Gemeinderatsmitglied, als ehrenamtlicher Bürgermeister, aber zum Beispiel auch als Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.