Protocol of the Session on September 26, 2024

Wir müssen die Gesetze und Richtlinien durch die Brille unserer Leistungsträger, unserer Praktiker, sehen. Wir müssen die Grundsätze der Betriebswirtschaftslehre anwenden, Skaleneffekte berücksichtigen und einen gewissen Pragmatismus entwickeln. Wir brauchen Geschwindigkeit, wir brauchen Leichtigkeit. Und wir brauchen ein Klima, das von Vertrauen geprägt ist. Damit können wir Höchstleistungen entfesseln. Das sieht man nicht nur beim FC Bayern, sondern auch in der Landwirtschaft und in der gesamten Wirtschaft.

Der Bürokratieabbau ist neben dem Fachkräftemangel, der Migrationspolitik und der Energiepolitik das Thema, das für die Menschen draußen auf dem Land das wichtigste ist, weil es die Entwicklung unserer Wirtschaft und insbesondere unserer Landwirtschaft lähmt. Dieses Thema lähmt auch unsere Verwaltungen und vor allem die Leistungsträger. Wenn keine Bagatellgrenzen bestehen, kommt es zu einer unsäglichen Erbsenzählerei bis zum letzten Cent. Die zieht einen unglaublich schlechten psychologischen Effekt nach sich und demotiviert die Menschen, vor allem unsere jungen Leute. Wenn man dann eine Rückforderung über 200 oder 300 Euro mit ein paar Euro an Zinsen für seine Direktzahlungen bekommt, dann

schütteln die Leute den Kopf. Sie versuchen, alles richtig zu machen, und dann kommt so was, und unserem Freistaat sind die Hände gebunden. Deswegen herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CSU)

Ich sage noch mal: Auch wenn zum Thema Bürokratieabbau bei der Hotline im Bund "Kein Anschluss unter dieser Nummer" zu hören ist, so ist doch auf Bayern und auf Michaela Kaniber Verlass. Deswegen danke für den Gesetzentwurf! Ich bitte, mit einer entsprechenden Mehrheit zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin die Kollegin Mia Goller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin Kaniber! Wir GRÜNE freuen uns über den Antrag.

(Michael Hofmann (CSU): Das ist ein Gesetzentwurf, kein Antrag!)

Entschuldigung, Gesetzentwurf. – Wir regeln jetzt endlich etwas, was den Bäuerinnen und Bauern das Leben erleichtert und Bürokratie verringert. Mich wundert aber, dass das so lange gedauert hat. Dem Landtag wird heute ein Gesetzentwurf präsentiert, der in der Sache durchaus berechtigt ist; denn es geht um einen Lösungsvorschlag für die Rückzahlung von kleinen GAP-Zahlungen. Diese Kleinstbetragsregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen macht durchaus Sinn.

Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, haben das Problem im letzten Jahr erkannt und eine Initiative im Bundesrat gestartet mit dem Ziel, im Marktorganisationsgesetz auf Bundesebene eine Regelung einzuführen, die eine im Landesrecht festzulegende Bagatellgrenze für Rückforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe schafft. Dieser Vorschlag aus Ihrem Haus wurde auch aufgegriffen. Ein Gesetzentwurf wurde beschlossen. Aber das war das Ende der Fahnenstange; denn – Frau Ministerin, Sie erinnern sich – die Bundesregierung hat den Entwurf abgelehnt, und das aus guten Gründen. Die Länder, also auch Bayern, können selbst eine Kleinstbetragsregelung anwenden, und zwar in Fällen, in denen die Kosten und der Betrag der Einziehung in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Diesen Fall haben wir jetzt. Oder, wie wir Bauerndirndln und Wirtstöchter sagen würden: Wenn die Suppe teurer ist als das Fleisch, dann rentiert sich das alles gar nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN – Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER): Die Soße!)

Stimmt nicht!

Zur Klarstellung:

(Michael Hofmann (CSU): Wieso sagen das eigentlich nur Frauen?)

Ich rede gerade! Moment! – Noch einmal zur Klarstellung: Sie haben sich, ob unbewusst oder bewusst, wieder einmal mit Getöse für eine Sache eingesetzt, die im Prinzip geregelt war. Aber darauf ist es in diesem Fall nicht so angekommen. Diesmal sollte die Bundesregierung etwas für die Länder regeln, obwohl Sie sonst immer gerne fordern, dass der Bund sich nicht einmischen soll, weil die Länder es am besten wüssten. Doch gerade bei einer für die landwirtschaftlichen Betriebe so

wichtigen Sache sollte es doch einmal möglich sein, auf die Inszenierung und die Empörung zu verzichten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie müssen hier nicht wieder erst auf den Bund oder auf Brüssel schimpfen, um dann als Schutzengel der Bäuerinnen und Bauern eine eigene Initiative aus dem Ärmel zu zaubern. Nein, Sie können es ganz einfach und unaufgeregt selber regeln.

Grundsätzlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es immer eine gute Idee, wegen weniger Euro keinen Verwaltungsvorgang auszulösen, der sowohl die Landwirte und Landwirtinnen als auch die zuständige Verwaltung viel Arbeitszeit kostet. Es macht aber keinen Sinn, vom Bund etwas einzufordern, was eindeutig Ländersache ist und was zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schon ganz entspannt anwenden – ohne Probleme und ohne Bierzeltreden, einfach, weil sie es können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, es ist nicht schlimm, wenn man bei einer sinnvollen Sache einmal bei der Frage, wer es erfunden hat, nicht als Erster oder sogar Einziger den Finger heben kann. Beim Meldeportal für die Schweinehalter hat es auch funktioniert. Bayern hat sich an die Meldeplattform von Niedersachsen drangehängt. Vielleicht hat das ein bisschen lange gedauert, aber in der politischen Hektik kann das passieren. Es gilt "Besser spät als nie".

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freude darüber, dass Sie jetzt den richtigen Weg gefunden haben, ist bei der Fraktion der GRÜNEN so groß, dass wir diesem Entwurf zustimmen werden;

(Thomas Huber (CSU): Weil ihr es in Berlin nicht hinbekommen habt!)

denn er dient der heimischen Landwirtschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN – Staatsministerin Michaela Kaniber: So realitäts- fremd!)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER die Kollegin Ulrike Müller. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Wir diskutieren heute über die Änderung des Land- und fortwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes in der Ersten Lesung. Die Frau Ministerin hat es deutlich ausgeführt: Infolge der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind Änderungen auf den Bund zugekommen, die so auf die Schnelle nicht absehbar waren. Bei der alten Gemeinsamen Agrarpolitik war die Kompetenz der ersten Säule, der Direktzahlungen für die Landwirte, tatsächlich voll auf europäischer Ebene. Alle Mitgliedstaaten haben gerufen, dass die Mitgliedstaaten selber die Agrarpolitik besser gestalten wollen. Deswegen sind wir seit 2023 in einem Liefermodell, in dem sich die erste Säule komplett anders zusammensetzt. Wir haben die Konditionalität. Das bedeutet, man muss die gute fachliche Praxis anwenden bei dem GLÖZ-Punkten. Aber wir müssen auch im Bereich der ECO-Schemes, bei diesen Begrünungspunkten eine enorme Auswahl treffen. Deutschland hat aus diesem großen Paket, das Europa zur Verfügung gestellt hat, unterschiedliche Maßnahmen gewählt.

Jeder, der weiß, dass diese Maßnahmen von den Landwirten Jahr für Jahr frei zu wählen sind und für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind, weiß, wie schwierig es ist, im Verwaltungsvollzug Bescheide zu erlassen, die nicht zu Rückforderungen führen. In der alten Gemeinsamen Agrarpolitik hatten wir Bagatellgrenzen bei 250 Euro und 5 Euro Zinsen. Das musste jetzt auf die nationale Ebene übertragen werden. Das ist so nicht geschehen. Einige Bundesländer haben das richtigerweise erkannt. Wir hatten erst gestern im Agrarausschuss, liebe Petra Högl, zwei Petitionen. Hätten wir dieses Gesetz schon, hätten wir diese Landwirte unterstützen können. Also macht das jetzt auf jeden Fall Sinn.

Meine Damen und Herren, es geht um Bürokratieabbau und um Bagatellgrenzen. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit diesem Liefermodell ist jetzt zwei Jahre in Kraft. Wir müssen jetzt diese Lücke schließen, liebe Mia Goller. Ich weiß: Die Ministerin hat über den Bundesrat den Beschluss bereits herbeigeführt. Bisher ist das im Bundestag noch nicht umgesetzt worden. Also müssen wir den Weg einer bayerischen Regelung gehen. Der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt – 500 Euro bei Rückforderungen und bis zu 250 Euro bei Zinsen – ist ein sehr guter Weg. Bis zu 1.000 Euro wären möglich. Aber wir müssen das mit der Inflation und den höheren Kosten in Zusammenhang bringen.

In diesem Fall bin ich froh, dass wir die Erste Lesung haben und diese hoffentlich erfolgreich abschließen und den Gesetzentwurf im Landwirtschaftsausschuss weiter diskutieren. Bei allen diesen kritischen Anmerkungen sei mir eine Anmerkung erlaubt: Uns allen geht es um die Unterstützung unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Da müssen wir zusammenstehen. Ich bin sicher: Das wird in diesem Haus auch erfolgen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist sicherlich nicht so prickelnd, dass die mediale Berichterstattung sich auf diesen Tagesordnungspunkt stürzt. Erlauben Sie mir an dieser Stelle trotzdem, meine Solidarität mit den streikenden Beschäftigten des Bayerischen Rundfunks ausdrücklich auszusprechen. Dort geht es um Geld, wenngleich nicht nur um Geld, und zwar ausdrücklich um EU-Zuwendungen, nicht um Zuwendungen, die der bayerische Staat in diesem Zusammenhang aufbringt. Tatsächlich hat die EU im Rahmen ihrer berühmten Regelungswut Möglichkeiten an die Mitgliedstaaten zurückgegeben, Regelungen zu treffen. Das ist hier zwingend erforderlich. Wer da zuerst oder zuletzt da war, ist aus meiner Sicht unerheblich. Tatsächlich bedarf es einer Regelung. Wie es in den Gesetzesbegründungen aktuell heißt, ist in diesem Zusammenhang ohne diese Regelung jeder Betrag zurückzuzahlen. Da gibt es auch keine Gnade. Deswegen ist es wichtig, dass hier Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen wird.

In den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung gibt es für bayerische Gelder unter Nummer 8.7 die folgende Regelung: Rücknahme, Widerruf und Zuwendungsbescheide sollen unterbleiben, wenn dadurch eine Pflicht zur Erstattung von mehr als 1.000 Euro eintreten würde. Der Betrag ist hier 1.000 Euro. Die Zinsen betragen dabei 500 Euro. Ohne, wie gesagt, eine vergleichbare Kleinbetragsregelung müsste man bei EU-Geldern alles wieder zurückzahlen. Das wäre in der Tat ein Anachronismus.

Gerade auch im Hinblick auf die oben zitierten Regelungen in den Verwaltungsvorschriften ist deshalb die Schaffung notwendig. Wenn wir sehen, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang hälftig tätig wird – in Bayern sind es 1.000 Euro, bei EU

Rückzahlungen sind es 500 Euro –, dann ist es nicht abzulehnen und nachvollziehbar.

In der Begründung des Gesetzentwurfs steht allerdings, dass keine Kosten entstehen. Das erscheint mir sehr fragwürdig; denn wenn ein Staat auf entsprechende Rückerstattung verzichtet, dann wird das etwas kosten. Es kann schon sein, dass manche Beträge die Verwaltung im Zusammenhang tatsächlich so bemühen, dass Kosten entstehen. Etwas mehr Seriosität würde ich mir in diesem Zusammenhang wünschen.

Eine kleine Anmerkung von mir als Juristen, weil es ja immer um Bürokratie geht: Hier würde ich mir auch in Bayern eine gewisse Präzision wünschen. Auf Seite 5 des Gesetzentwurfs wird unter Nummer 4 ausgeführt, dass im Artikel 27 Absatz 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung der EU 908/2014 ein Kleinbetrag festgelegt werden würde, bis zu dem auf die Erhebung von Zinsen verzichtet werden sollte. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, diese Norm, nämlich diese EU-Verordnung, einmal durchzugehen, und ich finde keinen Satz 3. Vielleicht könnten Sie im Rahmen der entsprechenden Ratifizierung überprüfen, ob die Bezugnahme auf die Grundlagen, die Sie im Zusammenhang kühn in das Gesetz hineinschreiben, überhaupt zutrifft. Ansonsten wäre das fehlerhaft. Darauf wollte ich im Zusammenhang nur hinweisen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann ist die Aussprache hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erleichterung des Ehrenamts (Drs. 19/3022) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich das Wort an den Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Willst du froh und glücklich leben, laß kein Ehrenamt dir geben. Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab." Dieses Zitat ist nicht von mir, und es ist auch nicht von einem Vorsitzenden eines Vereins unserer Zeit, sondern, wie kann es anders sein, es stammt von Wilhelm Busch. Es ist ein sehr schönes Gedicht über das Ehrenamt. Ich weiß nicht, wann das Gedicht geschrieben wurde, aber Wilhelm Busch ist im Jahr 1908 verstorben, das heißt, er muss es irgendwann davor geschrieben haben. Vor über 120 Jahren hat er schon die gleichen Themen behandelt wie wir heute auch. Es gab nämlich viele Leute, die sich ehrenamtlich engagiert haben, und jeder hatte das Gefühl, man macht wahnsinnig viel und es wird einem nicht gedankt und es ist viel zu anstrengend und man sollte es eigentlich lieber sein lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht ist, dass uns die Realität zeigt, dass es in unserer Gesellschaft nach wie vor ehrenamtliches Engagement gibt. Ich würde fast sagen, dass es in Bayern mehr gibt als anderswo. Fast jeder zweite Bürger oder jede zweite Bürgerin Bayerns über 14 Jahre ist ehrenamtlich aktiv. Wir haben in Bayern fast fünf Millionen Menschen, die in der einen oder anderen Form

ehrenamtlich engagiert sind. So kommen über 710 Millionen Stunden gemeinnütziger Arbeit zusammen, das heißt, ein unheimlicher Gewinn für unsere Gesellschaft,

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

ohne den vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren würde. Ich denke an das sicherheitsrelevante Ehrenamt bei den Feuerwehren, bei den Hilfsorganisationen, aber auch in der Kultur, im Sozialbereich, in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Das alles wäre ohne Ehrenamt nicht stemmbar. Es wäre nicht allein mit staatlichem und hauptamtlichem Personal zu betreiben. Das ist das eine. Das andere ist, dass es auch heute noch Menschen gibt, die ehrenamtlich engagiert sind, weil ihnen das Ehrenamt Spaß macht. Bei allem Ärger und bei allen Schwierigkeiten machen die Leute es ja sehr, sehr gerne. Die gute Nachricht ist übrigens auch, dass, wer ehrenamtlich engagiert ist, auch länger lebt. Eine Studie der Universität Michigan belegt das. Die Studie besagt, dass bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Glückshormone ausgeschüttet werden und man dadurch einfach länger lebt. Man sollte also weniger Aspirin und mehr Ehrenamt verschreiben, wenn es den Leuten nicht so gut geht.

Insgesamt ist die Lage des Ehrenamts erfreulicherweise sehr gut. Was kann der Staat nun tun? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, den meisten ehrenamtlich Tätigen geht es natürlich nicht um Geld, sondern es geht darum, dass wir sie einfach machen lassen, dass wir diejenigen, die ehrenamtlich engagiert sind, in Ruhe lassen. Das weiß bestimmt auch die Ehrenamtsbeauftragte der Staatsregierung, unsere liebe Gabi Schmidt, durch ihre vielen Gespräche am allerbesten.

Die ehrenamtlich Engagierten wollen keine besondere Bezahlung. Sie wollen ab und zu vielleicht ein Dankeschön oder eine Ehrung erhalten, aber eigentlich in Ruhe gelassen werden. Genau da sind wir beim Thema des Ehrenamtserleichterungsgesetzes. Was kann der Staat tun? – Er kann Bürokratie reduzieren. Er kann weniger Bürokratie verursachen, um auf diese Weise das Ehrenamt zu erleichtern und nicht zu erschweren. Genau das ist der Kernansatz in unseren gesamten Entbürokratisierungsbemühungen, worauf wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch Bezug nehmen werden. Jetzt geht es aber um das Ehrenamt. Wir brauchen dafür einen neuen Schwung, der vor allem mit einer neuen Denkweise eng verbunden ist. Diese Denkweise muss heißen: Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient. Eben nicht der Gedanke, man muss alles regeln, gilt, sondern der Gedanke, man muss die Leute machen lassen. Wir alle kennen es aus unendlich vielen Vereinen. Dort funktioniert alles sehr, sehr gut. Das heißt: Ich muss nicht neben jeden Vereinsvorsitzenden oder Aktiven bei jedem Feuerwehrfest und jedem Vereinsfest oder anderen Aktivitäten einen staatlichen Aufpasser stellen, der alles genau überwacht. Was nötig ist, wissen die Vereine schon selbst alles sehr gut, und das können wir auch so belassen.