Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung. Es geht um mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Es geht darum, die bayerische Polizei in die Lage zu versetzen, dafür auch weiterhin bestmöglich zu arbeiten. – Vielen Dank.
Herr Minister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Adjei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.
Herr Innenminister, Sie haben vorhin gerade gesagt, Sie hätten nur die Urteile in Hessen und Hamburg abwarten und dann eine Rechtsgrundlage schaffen wollen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie nach der Pressemitteilung, Sie wollten VeRA beschaffen, in der darauffolgenden Woche im Ausschuss gesagt haben, dass Sie nicht beabsichtigen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen; Sie würden das noch einmal überprüfen, hielten das aber nicht für notwendig. Ihre Meinung hat sich dann erst im Nachgang geändert.
Dann die Frage: Sie haben jetzt immer von Terroranschlägen geredet. Darauf bezieht sich unsere Kritik nicht, sondern sie bezieht sich darauf, dass auch niederwertige gewichtige Rechtsgüter wie beispielsweise Sachgüter im Gesetz stehen, insbesondere wenn es um drohende Gefahr für gewerbsmäßigen Schaden an Sachgütern geht. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist für Sie zum Beispiel gewerbsmäßiger Fahrraddiebstahl auf einer Ebene mit einem Terroranschlag zu sehen.
Sehr geehrter Herr Kollege, wir differenzieren das sehr genau. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist überall zu wahren. Eine schwere Gefahr für ein Sachgut kann aber auch sein, wenn jemand beispielsweise ein großes öffentliches Gebäude in die Luft sprengen will.
Wenn wir davon Kenntnis erhalten, dass jemand einen größeren Sprengstoffanschlag plant, und nicht ersichtlich ist, ob er sich nicht auch gegen Menschen, sondern – aus Ihrer Sicht – nur gegen ein Gebäude richtet, dann ist es selbstverständlich unsere Aufgabe, einen solchen Anschlag möglichst zu verhindern.
(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abge- ordneten Toni Schuberl (GRÜNE))
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion darum gebeten hat, ihr nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung zu erteilen. Hierfür stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Eine Aussprache über die Erklärung findet nicht statt. Ich erteile das Wort dem Kollegen Arnold. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Innenminister gesagt hat, dass vier Bundesländer mit unterschiedlichen Regierungen in dem Zusammenhang keine Probleme haben, ist zu sagen, dass andere Bundesländer damit schon Probleme haben. Zwölf Bundesländer haben das abgelehnt. Die verfassungsrechtlichen Fragen sind insgesamt von Interesse.
Ich stehe deswegen jetzt im Augenblick hier, um eine mögliche Meinungsverschiedenheit nach Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes anzukündigen. Sie wird hier vorsorglich vorgetragen. Wer sein Handwerkszeug richtig beherrscht, der muss das ins Protokoll schreiben, damit der Verfassungsgerichtshof glaubt, dass wir solche Streitigkeiten ernst nehmen.
Für Sie ist das nicht aufregend. Ich lese jetzt viele Artikel vor. Hoffentlich können Sie was damit anfangen. Sie sind ja alle Connaisseure unserer Verfassung. Das Grundgesetz kommt nicht vor, sondern es ist aus der Bayerischen Verfassung. Wenn Sie es nicht kennen, dann lesen Sie es gerne nach. Es ist spannend.
Wir sind der Auffassung, dass Artikel 33 Absatz 10 PAG-Entwurf insbesondere gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 sowie Artikel 3 der Bayerischen Verfassung verstößt und aus diesem Grunde verfassungswidrig und gegebenenfalls nichtig ist. Hier liegt vor allem ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Der Verfassungsgerichtshof lehnt sich beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung an die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes zu Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes an. Er leitet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht alleine aus Artikel 101 der Bayerischen Verfassung ab, sondern zieht auch noch Artikel 100 der Bayerischen Verfassung heran. Das Recht der informationellen Selbstbestimmung ist eine Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit.
Artikel 49 des PAG-Entwurfes verstößt gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 der Bayerischen Verfassung, zum Teil in Verbindung mit den einschlägig betroffenen Grundrechten, sowie insofern besonders auch gegen Artikel 3, Artikel 106 Absatz 3 und Artikel 112 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Auch er ist aus diesem Grunde verfassungswidrig und gegebenenfalls nichtig.
Selbiges gilt für Artikel 61a des PAG-Entwurfs. Auch dieser verstößt aus unserer Sicht gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 der Bayerischen Verfassung sowie insbesondere auch noch gegen Artikel 3 und Artikel 112 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Auch er ist aus diesem Grunde verfassungswidrig und ebenfalls nichtig.
Dies ist ein Prozess, den das Parlament durchstehen muss, um Kontrollmechanismen zu bemühen, die unserem Rechtsstaat gut zu Gesicht stehen. Wir haben noch nicht beschlossen, eine Meinungsverschiedenheit festzustellen. Darüber müssen wir uns noch unterhalten. Wir ziehen es aber in Erwägung. Wir wollen deswegen unsere Hausaufgaben machen, bevor es dann wieder heißt, wir seien bloß dagegen und hätten keine Argumente. Wir liefern die Argumente und insbesondere die Grundlagen dafür, damit dieses Gesetz in München möglicherweise schnellstmöglich überprüft wird. Es wäre nicht das erste Gesetz, das in dem Zusammenhang zu Fall gebracht werden würde. – Danke schön.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/1557, die Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/2442 und 19/2443, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und von der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/2444, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den
Drucksachen 19/2440 und 19/2441 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 19/2735.
Zunächst ist über die soeben erwähnten zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt beide Anträge zur Ablehnung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2440 abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, GRÜNE. – Enthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir fahren fort mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2441.
Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/1557. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Unter anderem soll ein neuer § 6 "Änderung des Ausführungsgesetzes-Aufenthaltsgesetz" eingefügt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/2735. Darüber hinaus wird in rechtsförmlicher Hinsicht vorgeschlagen, in der neuen Fassung des § 1 Nummer 13 Buchstabe a den Punkt am Ende durch einen Doppelpunkt zu ersetzen.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der AfD, der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/2442 mit 19/2444 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Holger Grießhammer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 19/2786)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner für die CSU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Michael Hofmann das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Änderung der Geschäftsordnung auf der Tagesordnung. Wir haben in unserer Geschäftsordnung ein paar Entwicklungen nachzu
vollziehen, die sich seit Beginn dieser Legislaturperiode ergeben haben. Das Offensichtlichste ist, dass wir die Redezeiten anpassen, weil sich die
Zusammensetzung des Parlaments verändert hat und die bisherige Geschäftsordnung in den Anlagen noch eine weitere Fraktion aufführt, die es im Parlament nicht mehr gibt.
Wir haben das bisher schon kollegialiter in der Art und Weise gehandhabt, wie wir es nun wortwörtlich festschreiben werden. Wir verfahren nach der Redezeitverteilung, die wir seit Jahren so in der Geschäftsordnung haben.
Des Weiteren haben wir eine Änderung im Zusammenhang mit einem Abstimmungsverfahren. Auch das haben wir in der Zwischenzeit schon weitläufig getestet und geprüft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten stellen wir fest: Die elektronische namentliche Abstimmung funktioniert hervorragend; jeder weiß, welche Knöpfe er drücken muss, damit das herauskommt, was er gerne hätte. Insoweit, glaube ich, sind wir als bayerisches Parlament auf einem modernen Weg. Diesen modernen Weg wollen wir natürlich in der Geschäftsordnung festhalten.
Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist, weil er die Arbeitsweise des Parlaments in einer durchaus schwierigen Zeit sozusagen erleichtert, betrifft die Stellvertretung im Zwischenausschuss. Bisher war es so, dass die jeweiligen Mitglieder des Zwischenausschusses nur von bestimmten Stellvertretern vertreten werden konnten. Hier normieren wir jetzt sozusagen eine freie Vertretungswahl. Das sichert die Arbeitsfähigkeit des Zwischenausschusses.
Nicht ganz so lapidar sind zwei weitere Änderungen. Zum einen betrifft das die Frage, wer in Zukunft bei einer konstituierenden Sitzung als Alterspräsident die Sitzung leiten soll. Bisher war es so, dass es nach dem Lebensalter gegangen ist. Ich will jetzt nicht darüber spekulieren, ob das gegenüber Jüngeren diskriminierend war oder nicht. Insgesamt – so können wir festhalten – ist es durchaus sinnvoll, wenn diejenigen mit der längsten Erfahrung im Parlament die Sitzung leiten. Der Anknüpfungspunkt ist wohl von vielen nachvollziehbar; denn die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen haben in der Hinsicht so viel mitgemacht, dass sie mit Unterstützung des Landtagsamts eine konstituierende Sitzung mit Sicherheit hervorragend leiten können. Deswegen gehen wir weg von dem Gedanken des Alterspräsidenten nach Lebensalter und hin zum Alterspräsidenten nach Dauer der Zugehörigkeit.