Protocol of the Session on July 17, 2024

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Hauber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Gesetz heute beschließen werden. Die Polizei wartet darauf, und ich meine, dass unsere Bürger hier im Freistaat davon profitieren werden. Das PAG gibt der Polizei Befugnisse, um Gefahren abzuwehren, die uns selbst, aber auch unseren Eltern, unseren Kindern, unseren Enkelkindern heute, morgen oder übermorgen begegnen können, zum Beispiel Gefahren für die besonders gewichtigen Rechtsgüter Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Kollege Grob hat Beispiele hierfür aufgeführt.

Meine Vorredner haben auch schon einiges zum Inhalt des Gesetzentwurfs berichtet. Kernelement der PAG-Novelle ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform VeRA. Wir, die Koalitionspartner von FREIEN WÄHLERN und CSU, befassen uns schon seit geraumer Zeit mit dem Gesetzentwurf. Das war schon in der letzten Legislaturperiode ein Thema. Es war gut und richtig, VeRA nicht ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage einzuführen. Die Rechtsgrundlage soll jetzt mit Artikel 61a PAG geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 16.02.2023 die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung präzisiert. An dieser Entscheidung haben wir uns orientiert.

Gerade beim Polizeiaufgabengesetz wurde der angemessene Ausgleich zwischen Freiheitsrechten und Sicherungsbedarf stets kontrovers diskutiert. Wir Mitglieder der FREIEN-WÄHLER-Landtagsfraktion stehen für die Balance von bürgerlicher Freiheit und innerer Sicherheit. Wir achten darauf, dass unser aller Freiheitsgrundrechte die Basis unserer Staatsordnung sind und bleiben. An ihnen muss sich jeder staatliche Eingriff messen lassen. Ich sage es nochmals: Die Abwägung zwischen Freiheitsrechten des Einzelnen und Eingriffsbefugnissen der Polizei war und ist uns FREIEN WÄHLERN äußerst wichtig und wurde in diesem Gesetzentwurf entsprechend berücksichtigt.

Es muss klar herausgestellt werden: VeRA nutzt keine Künstliche Intelligenz. VeRA unterstützt die Polizei im Einzelfall bei der zielgerichteten Recherche nur im eigenen Datenbestand. Ein Zugriff auf das Internet und Social-Media-Kanäle ist ausgeschlossen. Durch VeRA werden keine fremden Datenbanken analysiert. VeRA stellt dennoch eine große Unterstützung für die polizeilichen Sachbearbeiter dar. Die Polizei hat einen großen Datenbestand: Polizeiliche Einsätze werden dokumentiert, Kriminalakten werden verwaltet, in der polizeilichen Vorgangsverwaltung wird der Schriftverkehr dokumentiert, natürlich findet E-Mail-Verkehr statt, und auch Verkehrsverstöße werden digital bearbeitet. Die Daten befinden sich in den verschiedensten Anwendungen. VeRA holt sich diese Daten und ermöglicht es nur dem berechtigten Sachbearbeiter, all diese Daten automatisiert nach bestimmten Suchbegriffen zu durchsuchen. Hierdurch sollen gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen oder andere Zusammenhänge erkannt werden. Die Erkenntnisse sollen die Sicherheitsbehörden befähigen, ihrer Aufgabe, dem Schutz der Bevölkerung, gerecht zu werden. Insbesondere zum Erkennen krimineller Netzwerke und Banden sowie extremistischer Bestrebungen müssen die Ergebnisse schnell und mit geringem Aufwand vorliegen. Ich bin überzeugt, dass die gesetzliche Grundlage in Artikel 61a PAG den Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichts entspricht und wir hierdurch der Polizei eine wichtige Möglichkeit zur gefahrenabwehrenden Tätigkeit und zum Schutz der Bevölkerung einräumen.

Ich begrüße ausdrücklich, dass wir, die Regierungsfraktionen, eine Expertenanhörung zu diesem Gesetzesentwurf beantragt und durchgeführt haben. Die Expertenanhörung war sehr konstruktiv. Als Ergebnis haben wir Änderungsanträge formuliert. Ich bitte auch hierfür um Zustimmung.

Neben der Einführung einer Rechtsgrundlage für VeRA gibt es weiteren Änderungsbedarf. So soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorbeugend auch ins PAG übertragen werden. Hierbei geht es um verdeckte Maßnahmen, um Kernbereichsschutz beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Die entsprechenden PAG-Vorschriften sind die Artikel 41, 44, 45 und 49. Darin geht es um das Betreten von Wohnungen zum verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, um die Onlinedurchsuchung und

um den Abbruch des Einsatzes. Die einschränkenden Änderungen fixieren bereits jetzt die gelebte polizeiliche Praxis im Gesetz. Das heißt: Diese Einschränkungen, die wir jetzt reinschreiben, hat die Polizei schon immer so gehandhabt.

Zum Abschluss sage ich: Ich bin überzeugt, der vorliegende Gesetzentwurf ist gut gelungen. Ich bitte um Zustimmung, damit Bayern auch weiterhin das sicherste Bundesland bleibt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Benjamin Adjei für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung unserer Polizeiarbeit ist ein ganz essenzieller Teil, wenn wir nicht nur Bayern, sondern ganz Deutschland weiterhin sicher halten und gestalten wollen. Der Bund ist mit dem Programm Polizei 20/20 genau auf dem Weg, die verschiedensten Polizeisysteme, die Datenbanken, die Datensilos der verschiedenen Bundesländer, aber auch des Bundes miteinander zu verbinden und zu harmonisieren.

Vorhin ist der NSU angesprochen worden. Das Hauptproblem beim NSU war, dass man nicht über die Bundeslandgrenzen hinaus miteinander zusammengearbeitet und kooperiert hat. Genau dieses Problem wird jetzt durch eine eigene bayerische Lösung wieder nicht angegangen. Alle anderen Bundesländer und der Bund haben schon gesagt, dass sie sich der bayerischen Lösung nicht anschließen werden. Bayern möchte sich um die Digitalisierung der Polizeiarbeit kümmern. Dann muss man dies natürlich mit Sorgfalt und Planung aus- und durchführen. Insbesondere da haben wir gemerkt, dass das nicht der Fall war.

Kollege Hauber, du hast vorhin schon angesprochen, dass es richtig und notwendig war, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die Frage ist nur: Wann ist denn VeRA gekauft und eingeführt worden? – Das war vor zweieinhalb Jahren. Damals hat der Innenminister Herrmann noch gesagt: Er sieht gar keinen Grund, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Eigentlich sollte das Ganze ohne Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ich glaube, das muss man sich immer noch in Erinnerung rufen. Jetzt – der Vertrag läuft fünf Jahre – sind zweieinhalb Jahre der Laufzeit dieses Vertrages um. Wir haben schon Millionen Euro investiert, ohne dass es bisher eine Rechtsgrundlage gibt und damit ein rechtswirksamer Betrieb der Software möglich ist. Von daher hat das nicht geholfen, schnell irgendetwas ohne Rechtsgrundlage umzusetzen. Das hat das alles nur verlangsamt mit dem Ergebnis, dass wir immer noch nichts Lauffähiges haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich ein wegweisendes Urteil gesprochen – das ist auch schon gesagt worden – und einen klaren Rahmen geschaffen, also nicht gesagt: Der Betrieb einer Software wie VeRA ist unzulässig, sondern ganz im Gegenteil, im Rahmengesetz steht: Unter diesen Voraussetzungen ist der Betrieb möglich. Im Nachgang kommt jetzt von Ihnen ein Gesetz. Da würde ich mir eigentlich schon wünschen und hätte schon die Erwartung, dass dieser Gesetzesentwurf dann diesem Rahmen entsprechen würde. Das ist aber nicht der Fall, und das hat übrigens auch die Expertenanhörung ergeben, die wir hier im Innenausschuss gehabt haben.

VeRA greift tief in den persönlichen Kernbereich der Lebensführung der Menschen ein. Trotzdem werden hier auch wenig gewichtete Rechtsgüter wie beispielsweise Sachgüter ohne unterschiedliche Eingriffstiefe und ohne unterschiedliche Handhabung gewertet. Das funktioniert nicht. Natürlich habe ich, wenn es um Leib und

Leben geht, andere Ansprüche an die Eingriffstiefe, als wenn es um Fragen von Sachgütern geht. Hier gibt es keine Unterscheidung, und das entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Von ungefähr 40 Millionen Datensätzen im Vorgangsverwaltungssystem bzw. entsprechenden Personen, die betroffen sind, sind 25 Millionen Menschen, die nur als Zeugen erfasst waren, aber selber überhaupt keine Straftat begangen haben und dessen auch nicht verdächtigt wurden, sondern nur zufällig, völlig unbescholten, irgendwo waren. Diese Menschen werden gleichermaßen einbezogen. Auch hier haben wir einen ganz massiven Eingriff in den Kernbereich der Menschen.

Sie nutzen weiterhin das Thema "drohende Gefahr" als bayerischen Rechtsbegriff. Sie sagen, es ist die "hinreichend konkretisierte Gefahr" des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil dazu steht jedoch noch aus. Wir wissen noch nicht, ob Ihre Interpretation, dass eine "drohende Gefahr" eine "hinreichend konkretisierte Gefahr" ist, zutrifft. Es wäre doch sinnvoll, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Die Kameraüberwachung wird mit diesem Gesetzentwurf verändert. Die privaten Kameras werden zukünftig von der Polizei nutzbar sein. Die Polizei kann künftig auf private Kameras zugreifen. Auch hierzu gab es eine Einschätzung des bayerischen Datenschutzbeauftragten. Er sagte, dass das mehrere Zehntausend Kameras betreffen könne, die in Zukunft von der Polizei ohne Richtervorbehalt bei der Liveüberwachung genutzt werden können. Die Liveüberwachung ist eine Möglichkeit, die bisher schon besteht; denn mit einem Richtervorbehalt kann bereits heute auf private Kameraaufzeichnungen zugegriffen werden. In Zukunft wird das ohne Richtervorbehalt gemacht. Dadurch entsteht ein massiver Überwachungsdruck, der ausgeweitet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das widerspricht den Vorgaben und Maßgaben der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb ist meine und unsere Einschätzung, dass wir diesem Gesetzentwurf aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit nicht zustimmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich in dem engen Rahmen von lediglich vier Minuten Redezeit, die mir bzw. meiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt zustehen, umfänglich und detailliert zu diesem wichtigen Gesetzentwurf mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen in grund- und verfassungsrechtliche Bürgerrechte und deren Gewährleistungen zu äußern, ist eine objektive Unmöglichkeit und, ehrlich gesagt, auch eine parlamentarische Zumutung.

Aus diesem Grund spreche ich jetzt zu etwas ganz anderem: Wir wollen Gefahrenabwehr. Wir wollen eine funktionierende Polizei. Wir wollen Sicherheit. Wir wollen Gefahrenabwehr und eine effiziente Strafverfolgung. Auch wollen wir, dass Bayern weiterhin das sicherste Bundesland bleibt. Bayern ist das sicherste Bundesland, was es auch ohne den vorliegenden Gesetzentwurf geschafft hat. Aber wir achten natürlich die Grundrechte und sind dazu aufgerufen, diese bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gerade im Polizeirecht müssen häufig Verfassungsgerichte eingreifen, Normen beanstanden oder gar für nichtig erklären, weil der Gesetzgeber oft übers Ziel hinausschießt. Vor einem Jahr war das in Hessen der Fall, auch in Hamburg. Das hat die

Grundlage dafür gelegt, dass sich diese Einsicht auch bei der Bayerischen Staatsregierung verfestigt hat, dass es für diese Änderung ein Gesetz braucht.

Aber die abgeleiteten Folgen in Form des Gesetzes sind aus unserer Sicht nicht ausreichend und nicht hinreichend umgesetzt. Der massive Grundrechtseingriff durch das Abgreifen von Daten durch eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform – Einsatz von VeRA – ist in diesem Zusammenhang zu allgemein. Laut unserem Datenschutzbeauftragten werden in der Datei Integrationsverfahren Polizei Daten von circa 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt. In der Tat sind davon nicht alle Betroffene oder Gefährder, sondern unter ihnen sind viele Unbeteiligte. Es kann davon abhängen, ob sie Zeuge bzw. Zeugin bei einem Unfall sind oder ob sie möglicherweise bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof festgestellt werden. All diese Dinge werden dabei integriert. Wenn sie nur zwei- oder dreimal am falschen Platz sind, dann kann es sein, dass sie bei der Recherche einen auffälligen Treffer haben. Dann wird es wichtig sein, das auszuwerten. Dagegen müssen Vorkehrungen getroffen werden.

Auch das Bundesverfassungsgericht fordert eine Abwägung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Aus unserer Sicht ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil selbst Daten von Berufsgeheimnisträgern und Sonstigen vollkommen eingespeist werden. Selbst hochsensible Eingriffe wie polizeiliche Abhörmaßnahmen und Sonstiges werden in dieser Datei berücksichtigt. Das bedeutet also: Ohne richterlichen Vorbehalt ist der Datenauswertung sozusagen Tür und Tor geöffnet. Das haben die Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation so massiv nicht verdient. Selbst das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir gegen die Diskriminierung Vorkehrungen treffen müssen. Die Begrenzung der Datenmenge ist einer der wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang zu erwägen sind.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

Nicht zuletzt deswegen fordert unser Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Thomas Petri, dass diese Datei Integrationsverfahren Polizei bei diesen generellen Recherchen nicht miteinbezogen wird. Damit hat er recht. Deswegen sind wir Unterstützer dieser Forderung.

Es gibt noch weitere Mängel, zum Beispiel im Kernbereich der privaten Lebensführung. In der kurzen mir noch verbleibenden Redezeit kann ich dazu nicht ausreichend Stellung nehmen. Normalerweise müsste man nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewisse Maßnahmen abbrechen. Dazu finden wir keine geeignete Norm. Das private Videomaterial zu beschlagnahmen, das im öffentlichen Raum gefertigt worden ist, und es grundsätzlich polizeilich zu verwenden, macht Probleme, weil es auch Videomaterial gibt, das möglicherweise rechtswidrig aufgenommen bzw. produziert worden ist, was sich aber nicht überprüfen lässt. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht unterstützenswert.

(Beifall bei der SPD)

Für die Staatsregierung hat Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und noch einiger weiterer Rechtsvorschriften. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um polizeiliche Befugnisse anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu modernisieren, um unserer bayerischen Polizei eine effektive Gefahrenabwehr sowie vor allem auch die Verhütung und Unterbindung von Straftaten auch in Zukunft zu ermöglichen und si

cherzustellen, dass wir technologisch in unseren Sicherheitsbehörden auf der Höhe der Zeit sind.

Ich betone, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, wie es sie in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon länger gibt, nicht nur zeitgemäß, sondern auch zwingend notwendig ist, um mit den technischen, digitalen und rechtlichen Entwicklungen der heutigen Zeit Schritt zu halten. Dies erfolgt im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ja, wir haben in der Tat, nachdem sich das in der zeitlichen Abfolge so ergeben hat und uns klar war, dass vom Bundesverfassungsgericht zu der bisherigen Praxis, die es in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon gegeben hat, ein Urteil kommen wird, beschlossen, das Urteil abzuwarten und aus ihm Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Holger Dremel (CSU))

Das haben wir getan. So haben wir das jetzt entsprechend umgesetzt. Ich will aber noch einmal deutlich machen, weil einige Äußerungen hier jetzt verwirrend waren: Wir schaffen mit dieser Plattform keine neuen Daten.

(Holger Dremel (CSU): Genau!)

Es werden keine neuen Daten gesammelt oder generiert. Es geht ausschließlich darum, vorhandene Dateien mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen und unterschiedlichen Inhalten und dergleichen bei einem konkreten Anlass – ob das ein drohender Terroranschlag oder eine schwere Straftat ist, die gerade stattgefunden hat usw. – rasch auszuwerten. Das sind Dateien, die man bisher auch auswerten konnte. Das sind Dateien, die im Einzelfall schon zur Verfügung gestanden haben, weil jeder Kriminalbeamte im Einzelfall diese anklicken und durchsuchen konnte. Das Einzige, was diese Software besser kann, besteht darin, dass sie eine Fülle von Dateien sozusagen gleichzeitig anschauen, auswerten und nach verschiedenen Suchparametern auswerten und feststellen kann: Ja, an einem Ort zu einer bestimmten Zeit, zu einem Namen oder wie auch immer sind schon entsprechende Daten vorhanden. Die Software kann diese Daten dann zusammenführen. Dann können die Kriminalbeamten daraus Schlüsse ziehen, ob das ein interessanter Ansatz ist oder ob eine Gefahr besonders droht. Darum geht es. Ich denke, dass Gefährder und Banden damit schneller ermittelt werden können. Es können Netzwerke aufgedeckt und mögliche Opfer geschützt sowie Straftaten möglichst von vornherein verhindert werden.

Ich will unterstreichen: Es geht dabei nicht nur um die Repression und die Ermittlung von Tätern, um sie dann vor Gericht zu führen, sondern auch darum, in möglichst vielen Situationen möglichst frühzeitig auf Gefahren aufmerksam zu werden. Wir haben das in der öffentlichen Berichterstattung der letzten Tage gerade wieder erlebt: Wir wurden wieder aufgrund ausländischer Nachrichtendienste auf mögliche Anschläge – zum Beispiel auf deutsche Rüstungsmanager – aufmerksam gemacht. So war das auch in anderen Fällen immer wieder: Ausländische Nachrichtendienste geben Hinweise. So konnten wir in Deutschland in den letzten Jahren zum Beispiel islamistische Anschläge verhindern.

Wir müssen uns doch in die Lage versetzen, Gefahren auch selbst zu erkennen. Wir dürfen nicht nur darauf warten, dass uns ausländische Dienste Nachrichten geben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich denke, dass wir mit dem, was auch in der Sachverständigenanhörung am 16. Mai sorgfältig diskutiert worden ist, anschließend klug umgegangen sind. Anregungen der Experten sind in manche Details des Gesetzentwurfs eingearbeitet worden. Ich glaube, wir können heute festhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf wirklich das Notwendige beinhaltet, um unser Polizeiaufgabengesetz einerseits zu modernisieren, andererseits aber natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen.

Ich kann Ihnen versichern, dass andere Bundesländer die Entwicklung bei uns in Bayern genau betrachten. Andere Bundesländer wissen natürlich auch, dass in Hessen und Nordrhein-Westfalen eine sehr, sehr ähnliche Software der gleichen Herstellerfirma eingesetzt wird. Ich darf hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen: Das war in Hessen von der alten Landesregierung mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt. Es ist von der neuen Landesregierung in Hessen mit Beteiligung der SPD nicht infrage gestellt. Es ist auch von der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt.

(Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!)

Es ist nur eine Eigenheit der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Bayerischen Landtag, hier nach wie vor größte Bedenken zu sehen und sich damit überhaupt nicht anfreunden zu können.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)