Aus dieser Zusammenschau wird für jeden Beteiligten klar ersichtlich, dass die Konversion von Komplexeinrichtungen von den Regierungsfraktionen und der Staatsregierung nachhaltig vorangetrieben wird. Deshalb glaube ich, dass wir daran ohne großen bürokratischen Aufwand weiterarbeiten können. Insofern haben sich diese Anträge erledigt, wie es schon im federführenden Ausschuss festgestellt worden ist.
Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen! Die FDP fordert eine schnelle Umsetzung der Konversion von Komplexeinrichtungen. Dazu wird von der Staatsregierung vor allem gefordert, einen Gesamtplan zu erstellen, um diese Konversion entscheidend voranzubringen. Da kann man der FDP nur zustimmen. Es wäre nicht schlecht, wenn die Staatsregierung einen Plan hätte und den auch vorlegen würde. Das ist aber offensichtlich schon zu viel verlangt. Auch wir, die AfD, wollen die Konversion von Komplexeinrichtungen und die Dezentralisierung der
Behinderteneinrichtungen zügiger voranbringen, als es derzeit von der Staatsregierung vorgenommen wird. Eine bessere Anbindung von Menschen mit Behinderung an unser gesellschaftliches Leben ist von uns allen hier im Hohen Haus zu begrüßen.
Ich möchte allerdings eines im Gegensatz zu den Vorrednern betonen: Die Kollegin Sandt hat diese Komplexeinrichtungen komplett dämonisiert und gesagt, dort schwebe noch der Geist des 19. Jahrhunderts. – Ich hoffe, ich habe Sie richtig zitiert. – Diese Komplexeinrichtungen haben schon auch ihren Sinn. Wichtig ist, dass wir auch weiter auf die Wahlfreiheit der Betroffenen achten. Es gibt Menschen mit Behinderung, die in Abgeschiedenheit leben wollen, genauso wie manche von uns auch lieber auf dem Land und andere lieber in der Stadt leben wollen. Manche bevorzugen es eben, eine schlechte Anbindung zu haben, dafür aber ihre Ruhe. Andere wollen den Zug, den Bäcker und den nächstgelegenen Laden vor der Haustüre haben.
Also, da müssen wir auch wirklich auf den Einzelfall achten. Es wäre eine massive Diskriminierung, wenn wir hier den Willen der Betroffenen missachteten, wie es anscheinend manche Vertreter der Parteien, die ich heute sprechen gehört habe, vorhaben. Wir wollen also verhindern, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird, und setzen uns massiv dafür ein, dass die echte Wahlfreiheit der Betroffenen erhalten wird, weil sich für viele Menschen mit Behinderung eine Komplexeinrichtung eben sehr gut bewährt hat und auch in Zukunft eine tolle Einrichtung darstellen wird.
Kehren wir aber zum eigentlichen Thema zurück: Wir wollen ja die Konversion und die Dezentralisierung, weil es in vielen Fällen sehr gut möglich ist, die Menschen ins städtische Leben noch besser zu integrieren. Wir erleben es beispielsweise auch in unseren Behindertenwerkstätten, die Cafés eingerichtet haben; es gibt bei uns in Nördlingen das Café Samocca. Das sind einfach ganz tolle Möglichkeiten, wo Menschen mit Behinderung unmittelbar im Arbeitsleben und unmittelbar in der Gesellschaft integriert sind; viele Bürger – auch ich – gehen dort gerne hin, um einen Kaffee zu trinken.
Wir brauchen 1,2 Milliarden Euro, um diese Konversion zu betreiben. Die Staatsregierung möchte hier nur 400 Millionen Euro in die Hand nehmen, und das verteilt auf die nächsten 20 Jahre. Es ist natürlich richtig, dass die Träger der Eingliederungshilfe für einen Teil der Förderung mitverantwortlich sind, aber der Betrag, den die Staatsregierung in die Hand nehmen möchte, erscheint uns – vor allem verteilt auf diese sehr lange Zeit – zu wenig; es geht auch zu langsam.
Es gibt auch nur eine punktuelle Förderung durch das Sonderinvestitionsprogramm; hier soll dann ja auch noch etwas kommen. Die insgesamt zögerliche Vorgehensweise und die Gesamtplanlosigkeit der Staatsregierung lässt meines Erachtens Zweifel aufkommen, wie ernst es der Staatsregierung hier mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich ist.
Die Zögerlichkeit ist ja nicht nur bei der Konversion von Komplexeinrichtungen zu erkennen, wir sehen sie auch in anderen Bereichen. Bei der Barrierefreiheit sind wir zu langsam, und bei den Bahnhöfen geht es zu langsam voran.
Aber nicht nur im baulichen Bereich geht es zu langsam voran, sondern auch bei der Bereitstellung von Schulmaterialien in barrierefreier Form, zum Beispiel in Blindenschrift, oder auch bei den Dolmetschern für Gehörlose usw. Hier gibt es viele großartige Ankündigungen von der Staatsregierung; umgesetzt wird zu wenig. Es hapert extrem. Durch die Corona-Maßnahmen sind wir noch weiter zurückgesetzt
worden. Es darf nicht sein, dass Projekte zum Nachteil von Menschen mit Behinderung aufgrund völlig überzogener Corona-Maßnahmen zurückgestellt werden.
Ich hätte noch viel zu sagen. Wir werden den Anträgen im Wesentlichen zustimmen, weil wir für die Menschen mit Behinderung in unserem Land etwas machen wollen, auch wenn es noch einige, und zwar sehr erhebliche, Kritikpunkte gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele der Gleichberechtigung sowie der vollen und wirksamen Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit einer Behinderung stehen im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Ist das nun eine freiwillige Leistung? In Bayern haben wir diese Ziele leider noch nicht so recht erreicht. Noch immer haben Menschen mit einer Behinderung nicht dieselben Chancen am Arbeitsmarkt. Sie sind häufiger von Armut betroffen und erleben häufiger Gewalt. Noch immer sind wir von einem inklusiven Bildungssystem weit entfernt – von der Kita bis zur Erwachsenenbildung. Menschen mit Behinderung sind häufiger von Armut betroffen. Auch beim Wohnen sieht es für viele Menschen mit Behinderung schlecht aus.
Inklusiv, inmitten der Gesellschaft und selbstbestimmt – das sollte das Ziel sein. Darum geht es auch bei den hochgezogenen Anträgen der FDP-Fraktion.
Bis auf einige Modellprojekte ist in dieser Hinsicht in Bayern leider noch relativ wenig passiert. In Bayern leben – der Kollege hat es schon erwähnt – rund 10.000 Menschen mit Behinderung in sogenannten Komplexeinrichtungen, so sperrig sich der Begriff auch anhören mag – Frau Kollegin Sandt hat darauf hingewiesen –, aber es ist nun einmal die Bezeichnung großer Einrichtungen, in der viele Menschen mit Behinderung zusammenleben. Sie befinden sich meist am Rande der Kommune oder sogar außerhalb. Teilhabe an der Gesellschaft ist dadurch oftmals schlichtweg schwierig.
Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion darf es nicht länger sein, dass wir in der heutigen Zeit Menschen mit Behinderung eigentlich während ihres gesamten Lebens in einer Extrawelt vom restlichen Leben abschirmen, Kolleginnen und Kollegen.
So sieht inklusive Teilhabe und Teilhabe an der Gesellschaft, wie wir das alle erleben, nicht aus. Es ist für mich wirklich unglaublich, dass die Staatsregierung nach all der Zeit, in der wir über diese Themen reden, immer noch kein Gesamtkonzept vorgelegt hat, dass die Gelder nicht reichen und die Fördervorgaben oft sehr eng gesteckt sind.
Neben den hochgezogenen Anträgen der FDP, denen wir schon im Ausschuss zugestimmt haben, hatten wir von der SPD-Fraktion ebenfalls eine ganze Reihe von Forderungen im Ausschuss diskutiert und eingebracht. Aber sämtliche Initiativen der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt, obwohl dies alles Ergebnisse aus einer großen Anhörung zum Thema Konversion von großen Einrichtungen und Komplexeinrichtungen waren. Ich frage mich schon, warum CSU und FREIE WÄHLER die Anträge allesamt mit dem Argument abgelehnt hatten, sie hätten eigene Ideen. Lagen denn die Fachexperten im Januar 2021 in ihren eindrücklichen Wortbeiträgen mit der Schilderung, wie groß die Herausforderungen in Bayern sind, al
lesamt falsch? Sehen Sie denn nicht, wie dringend wir Versäumnisse in Bayern auch einfach einmal aufarbeiten müssen?
Inklusion ist ein Grundrecht, und es ist überfällig, das auch endlich umzusetzen. Die Zeit der schönen Worte und der bloßen Modellprojekte muss aus unserer Sicht endlich vorbei sein. Lassen Sie uns endlich vorankommen und dafür sorgen, dass Menschen auch mit einer psychischen Behinderung in der Mitte einer aktiven vielfältigen Gesellschaft leben können. Es ist Zeit. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie zu!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Der jeweils federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt alle sechs Anträge zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 18/14646 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 18/14647 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 18/14648 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag auch abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 18/14649 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen! – Die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag auch abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 18/14651 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 49, zum Antrag der AfD-Fraktion betreffend "Einsetzung eines Untersuchungsausschusses" bekannt: Mit Ja haben 10 gestimmt, mit Nein 97; es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich habe einen Antrag übersehen: Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 18/14650 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der
CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. – Entschuldigung.
Antrag der Abgeordneten Jan Schiffers, Christian Klingen, Dr. Anne Cyron u. a. (AfD) Wohnraum schaffen - ungenutzte Gebäude des ANKER-Zentrums Bamberg freigeben (Drs. 18/14167)
Ich eröffne die Aussprache. 32 Minuten sind vorgesehen. Als Erstem erteile ich dem Kollegen Jan Schiffers für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Wohnraumsituation in Bamberg ist wie in vielen bayerischen Städten seit Jahren angespannt. Gerade für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Die Anker-Einrichtung nimmt einen erheblichen Teil der Fläche ein, die nach dem Abzug der US-Streitkräfte aus Bamberg frei geworden ist. Auf diesen Flächen befinden sich gut erhaltene Wohngebäude, die mit überschaubarem Aufwand renoviert und der Bamberger Bevölkerung als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könnten.
Das Anker-Zentrum ist ursprünglich für eine Beherbergung von mehr als 3.000 Menschen ausgerichtet. Allerdings wurde vereinbart, dass die Belegung die Schwelle von 1.500 Menschen in der Regel nicht überschreiten soll. Zwischen der Stadt Bamberg und dem Freistaat Bayern ist zudem vereinbart, dass die Einrichtung nur bis zum Jahr 2025 betrieben wird. Seit der Inbetriebnahme hat eine volle Belegung zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung lebten 1.034 Menschen im Anker-Zentrum. Aktuell sind sogar nur 772 Menschen dort untergebracht. Daraus wird ersichtlich: Die Einrichtung ist vollkommen überdimensioniert. Die bei Inbetriebnahme prognostizierten Belegungszahlen sind nie erreicht worden. Deshalb ist eine Verkleinerung der Einrichtung dringend erforderlich.
Konkret ist der am östlichen Rand der Liegenschaft befindliche Gebäudeblock 10 für eine Herauslösung aus dem Anker-Zentrum bestens geeignet. Das Gebäude wird aktuell nicht genutzt. Es wird saniert. Schon aufgrund der Lage am Rande der Einrichtung und in Nachbarschaft zu einer Siedlung bietet es sich geradezu an, diesen Block aus der Einrichtung herauszulösen.
Vor dem geschilderten Hintergrund der Wohnraumsituation in Bamberg ist es der Bevölkerung nicht zu vermitteln, warum Gebäude auf dem Gelände der überdimensionierten Anker-Einrichtung nicht oder nur zu einem geringen Teil ausgelastet sind. Hier ist die Staatsregierung gefragt, sich in Kooperation mit der Stadt Bamberg gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einzusetzen, nicht genutzte Teile der Einrichtung unverzüglich für den allgemeinen Wohnungsmarkt zu öffnen. Dabei kann die Staatsregierung auf breite Unterstützung der Lokalpolitik bauen, da viele Fraktionen im Bamberger Stadtrat ähnliche Forderungen nach dem Herauslösen von einzelnen Gebäudeteilen gestellt haben.
Bei der Behandlung im Bauausschuss am 13. April wurde der Antrag unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass alle Gebäude benötigt würden, vor allem im Hinblick auf die Corona-Lage. Mittlerweile – Mitte Juli 2021 – ist die Situation jedoch eine andere. Zum einen sind die Belegungszahlen des Anker-Zentrums wie geschildert nochmals deutlich zurückgegangen, zum anderen sind die Inzidenzwerte, die stets zur Lagebeurteilung herangezogen werden, auch wenn diese
Werte generell kritisch zu sehen sind, Stand heute deutlich geringer als im April. Wer Stand heute argumentiert, sämtliche Gebäude dieser vollkommen überdimensionierten Einrichtung würden coronabedingt immer noch benötigt, dem fehlt es schlichtweg am politischen Willen, einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu leisten und etwas für die Menschen vor Ort zu tun.
Das Herauslösen eines einzelnen Wohnblocks mag als vergleichsweise kleiner Schritt angesehen werden. Die Bürger auf Wohnungssuche, die dort eine neue Bleibe finden könnten, werden dies aber anders sehen. Die beantragte Freigabe wäre auch ein wichtiges Zeichen, dass es vorangeht mit der Konversion in Bamberg. Das wäre vor allem auch deshalb wichtig, weil Innenminister Herrmann mittlerweile sogar diesen festgelegten Zeitplan, 2025 das Ende des Anker-Zentrums einzuleiten, öffentlich infrage gestellt hat. Hier warten die Bamberger Bürger auf ein klares Zeichen.
Ich bitte um Zustimmung. Sie haben heute die Gelegenheit, Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss zu korrigieren. Insbesondere appelliere ich hier an die CSU: Unterstützen Sie Ihre Kollegen in Bamberg, und stimmen Sie unserem Antrag zu!