Protocol of the Session on July 21, 2021

und

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) Konversion von Komplexeinrichtungen entscheidend voranbringen VI - Wissenschaftliche Begleitung der Konversion (Drs. 18/14651)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit ist mit 32 Minuten vereinbart. Die erste Rednerin ist Kollegin Julika Sandt für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff "Konversion von Komplexeinrichtungen" ist sehr sperrig. Es geht um die Umwandlung sehr großer Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Oft handelt es sich um riesige Gebäudekomplexe, in denen Hunderte Menschen leben, arbeiten, ärztlich versorgt und verpflegt werden. Sie sind dort komplett unter sich. Das Ganze ist so ausgelegt, dass sie die Einrichtung eigentlich niemals verlassen müssten. Das Ganze atmet somit den Geist des 19. Jahrhunderts, als Menschen abgeschirmt wurden und der Gedanke der Exklusion vorherrschte. Meistens sind sie schlecht angebunden irgendwo auf der grünen Wiese. Damit muss echt Schluss sein. Diese Zeit ist vorbei. Das Thema betrifft in Bayern rund 10.000 Menschen, die direkt betroffen sind. Hinzu kommen die ganzen Angehörigen und Freunde. Das sind doch sehr viele Menschen, die ein großes Interesse haben, dass sich an dieser Stelle endlich etwas ändert.

Wir Freien Demokraten wollen, dass diese Einrichtungen dem Zeitgeist des 21. Jahrhunderts und den Ansprüchen des 21. Jahrhunderts entsprechen. Dort soll die UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion gelebt werden – das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Die Menschen sollen dort gemeinsamen leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, Theater spielen, Sport treiben und sich kulturell betätigen. All das können wir uns vorstellen.

Hierfür gibt es zwei Wege. Die Einrichtungen könnten sich öffnen und auch für Menschen ohne Behinderung attraktiv werden. Denkbar wären auch gemischte Familien mit Geschwistern mit und ohne Behinderung. Es gibt jede Menge Möglichkeiten, wer angesprochen werden könnte. Eine andere Möglichkeit besteht in der Dezentralisierung der Einrichtungen. Das bedeutet, dass Wohneinheiten außerhalb der Einrichtungen in den Städten eingerichtet werden. Im Januar hat hierzu eine Expertenanhörung stattgefunden. Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass noch sehr viel zu tun ist. Vieles läuft dort überhaupt noch nicht gut. Deshalb haben wir dieses Antragspaket eingebracht. Wir haben es auch in Leichte Sprache übersetzt, damit die Betroffenen wirklich wissen, was besser gemacht werden könnte und welche politischen Visionen wir als Freie Demokraten auf den Weg gebracht haben. Darüber müssen wir einfach informieren.

Wir wollen die Menschen nicht nur besser informieren, sondern sie selbst auch in den Prozess einbinden. Am Ende sollen sie mitentscheiden können und eine echte Wahlfreiheit erhalten. Dazu müssen sie auch einmal erleben, was eigentlich mög

lich ist. Dies könnte im Rahmen von Exkursionen und Probewohnen erfahren werden. All das wollen wir angehen. Im Moment ist das nicht der Fall.

Der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung hat in seiner Stellungnahme geschrieben: Bislang ist mir zur konkreten Einbindung der Menschen mit Behinderung und ihren Familien nichts bekannt in diesem Zusammenhang. – Das müsste doch wirklich ein Weckruf an die Staatsregierung sein. Die Staatsregierung bleibt weit hinter ihrem selbstgesteckten Ziel, 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen, zurück. Bisher sind es nur 10 Millionen Euro plus die Verpflichtungsermächtigung. Wir haben immer wieder vorgerechnet, dass das Geld auch da wäre. Wir haben es entsprechend gegenfinanziert.

Es braucht aber mehr. Es braucht ein Gesamtkonzept. Es fehlen ein Konzept und eine Förderrichtlinie. Die Träger wissen überhaupt nicht, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um eine solche Einrichtung umzuwandeln. Es gibt keine wissenschaftliche Begleitung. Auch das fordern wir dringend ein. Wir wollen, dass auch Menschen mit seelischer Behinderung berücksichtigt werden. Das fehlt im Moment. Es ist sehr viel zu tun. Es ist ein großer Schritt. Fassen Sie sich ein Herz. Stimmen Sie unserem Antragspaket zu.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, will ich noch etwas abfragen. Wir könnten heute noch die Tagesordnungspunkte 59 und 60 aufrufen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Sehe ich nicht. Für die Tagesordnungspunkte 56, 59 und 60 ist vonseiten der AfD namentliche Abstimmung beantragt worden.

Der nächste Redner ist Herr Andreas Jäckel für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Sandt hat es bereits beschrieben: Wir haben uns im Ausschuss am Anfang des Jahres im Rahmen einer groß angelegten Anhörung und anschließend Ende April im Rahmen einer umfangreichen Ausschussdebatte ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

Ich möchte nachfolgend noch ein paar prägnante Positionen unserer Fraktion hierzu zusammenfassen. Frau Kollegin Sandt hat schon verschiedene Punkte angesprochen. Es geht um das Weiterentwickeln und Umwandeln der großen zentralen Einrichtungen mit zum Teil über 100 Bewohnerinnen und Bewohnern. Hauptziel ist, diese Komplexeinrichtungen nicht von einem auf den anderen Tag völlig abzuschaffen und zu zerschlagen, sondern nach modernen Standards weiterzuentwickeln. Wir sind uns überwiegend einig, dass dies ein längerfristiger Prozess sein wird, der dennoch konsequent gegangen werden muss.

Zu den Kosten bzw. zu den finanziellen Mitteln – auch das ist schon angesprochen worden. Es geht um 20 mal 20 Millionen Euro. 20 Jahre lang soll für die Konversion ein Betrag von je 20 Millionen Euro aufgewendet werden. Ich betone: Das ist frisches Geld vom Freistaat. Das ist nicht Geld, das aus anderweitigen Titeln genommen wurde, sondern es ist neues Geld, und dies ist auch aller Ehren wert. Natürlich ist es in den ersten zwei Jahren – das Programm läuft seit 2019 – noch nicht komplett ausgezahlt, weil sich viele Dinge noch im Investitionsprozess befinden. Corona war für die Sache auch nicht gerade förderlich. Insgesamt wurde uns aber glaubhaft versichert, dass wir diese 20 Millionen Euro in Kürze erreichen und sie dann Jahr für Jahr ausgezahlt werden.

Meine Damen und Herren, das ist deswegen wichtig, weil es verlässlich sein muss. Wir rechnen insgesamt in Bayern für den Umbau, für die Phase der Umwandlung

mit einem Bedarf von etwa 1,2 Milliarden Euro; davon sind etwa 700 Millionen Euro förderfähig. Die staatliche Förderquote mit 60 % macht etwa gut 400 Millionen Euro aus – das sind genau diese 20 mal 20 Millionen Euro.

Es ist angesprochen worden, dass es auch Menschen mit psychischer Behinderung gibt. In Bayern gibt es keine Komplexeinrichtung, die ausschließlich für Menschen mit psychischer Behinderung da ist. Selbstverständlich ist aber bei unserem Programm – bei den Umwandlungen, bei den Weiterentwicklungen –, diese Menschengruppe mitgedacht und auch mitgemeint.

Meine Damen und Herren, von Kollegin Sandt ist auch die Förderrichtlinie angesprochen worden. Diese befindet sich in der allerletzten, finalen Abstimmung mit dem Finanzministerium. Dann haben wir auch die notwendige Transparenz. Diese Förderrichtlinie bietet dann das auf, was Sie eingefordert haben. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Aufsicht in Bayern generell bei den Bezirken bzw. bei den Bezirksregierungen liegt und wir deswegen auch keine eigene Fachstelle wollen. Wir wissen selbst: Wenn wir eine zusätzliche Bürokratisierung einführen, bindet das finanzielle Mittel, die anderswo gut gebraucht werden.

Meine Damen und Herren, das Wohnbauprogramm des Freistaates Bayern ist inzwischen im Grunde so aufgestellt, dass nur noch barrierefrei nach der Bayerischen Bauordnung und nach der DIN 18040 gefördert wird. Hierfür bekommt das Sozialministerium für den entsprechenden Wohnungsbau jedes Jahr 8 Millionen Euro.

Ich glaube, mit diesem Sonderinvestitionsprogramm, das aus meiner Sicht ein wichtiger Baustein der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung ist, können wir uns sehr gut sehen lassen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam konsequent weitergehen. Die Anträge der FDP lehnen wir ab.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster spricht der Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das ein sehr wichtiges Thema, das eigentlich auch eine bessere Sendezeit verdient hätte, wenn ich das so sagen darf. Heute geht es um ein Antragspaket der FDP. Wir als Fraktion der GRÜNEN haben uns mit diesem Thema auch schon in Form eines sehr umfassenden Dringlichkeitsantrages beschäftigt. Viele Spiegelstriche unseres Dringlichkeitsantrages finden sich auch in dem Antragspaket der FDP wieder.

Man muss sich überlegen: Worum geht es? Um welche Größenordnungen geht es? – In Bayern wohnen rund 10.000 Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Komplexeinrichtung. Das sind große Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Wohn-, Therapie- und Pflegeangebote zentral bündeln. Diese Einrichtungen befinden sich meist im verkehrsberuhigten Bereich irgendwo am Rand und somit aus den Augen und manchmal auch aus dem Sinn.

Das ist nicht die Form von Inklusion, die wir uns für die Zukunft vorstellen. Eine Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern am gesellschaftlichen Leben in einem Ort, in einer Gemeinde, ist eben aufwendig und schwierig zu organisieren, wenn die Fahrtwege sehr lang sind. Die inklusive Umwandlung der Komplexeinrichtungen – das habe ich auch den Worten von Kollegen Jäckel entnommen – ist ja im Grunde schon politischer Konsens. Die Frage ist aber, wie schnell die konkrete Umsetzung vonstattengeht. Sie haben gerade 20 mal 20 Millionen Euro gesagt.

Heuer sind es keine 20 Millionen Euro. Das fängt langsam an, aber eigentlich müsste es deutlich schneller sein.

Vor dem Hintergrund der Investitionskostenförderung für die inklusive Umwandlung dieser Einrichtungen möchte ich konkret auf das Sonderinvestitionsprogramm von 2019 zu sprechen kommen. Dieses ist aus meiner Sicht aufzustocken und mithilfe transparenter Förderkriterien zielgerichtet umzusetzen. Ich betone das so, weil es jetzt heißt: Jetzt bekommen wir irgendwann transparente Förderkriterien. Wenn wir ganz ehrlich sind, sollte dies schon längst passiert sein.

Wir haben vorher von Kosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro gehört und, auf 20 Jahre verteilt, von einer staatlichen Förderung in Höhe von 400 Millionen Euro. Da ist jedoch noch eine richtig große Summe vorhanden, die anderweitig zu stemmen ist. Eigentlich brauchen wir eine Förderung des kleinen inklusiven Wohnraums.

Ich möchte auch noch die Perspektive von Menschen mit psychischer Behinderung mitdenken. Herr Jäckel, Sie haben gesagt, dass wir so gut aufgestellt sind. Wenn ich mir die Quote der ambulanten Behandlungen bei uns ansehe und diese mit der Quote anderswo vergleiche, glaube ich, dass wir noch erheblichen Nachholbedarf haben. Die Förderung der inklusiven Umwandlung von Einrichtungen für Menschen mit psychischer Behinderung ist noch unzureichend.

Beteiligung bedeutet nicht nur Mitdenken und Mitmeinen. Gemäß dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention "Nichts über uns ohne uns" sind bei all diesen Maßnahmen und Prozessen Menschen mit Behinderung systematisch zu beteiligen. Das muss klar sein; das muss dann aber auch gelebt werden. Wenn man die UN-Behindertenrechtskonvention und das Wunsch- und Wahlrecht entsprechend ernst nimmt, muss man diesen Grundsatz mit konkreten Maßnahmen untermauern. Die FDP versucht dies mit ihren sechs Anträgen einzufordern.

Ich möchte kurz auf die einzelnen Anträge eingehen. Der erste Antrag betreffend "Ein Gesamtkonzept für alle vorlegen" entspricht in weiten Teilen den Forderungen unserer Fraktion. Dem können wir also gerne zustimmen.

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Fokus auf junge Menschen. Das ist das, was ich gerade gesagt habe: Nichts über uns ohne uns. Wenn man längere Zeit in einer großen Einrichtung gelebt hat, ist es schon ein lebenseinschneidendes Ereignis, von dort auszuziehen und in eine kleine Inklusivwohnung irgendwo im Ort einzuziehen. Ich glaube, dass zunächst einmal Ängste bestehen. Deshalb sind Beratung und Beteiligung ganz wesentliche Schritte, damit das dann auch erfolgreich funktioniert.

Dem Antrag betreffend "Transparente Förderkriterien" müssten Sie eigentlich zustimmen, weil wir alle der Meinung sind, dass es transparente Förderkriterien braucht. Hier kann keiner sein, der sagt: Das will ich nicht. Sie lehnen den Antrag natürlich ab, indem Sie sagen: Das machen wir eh alles schon. Der Antrag ist schon eine ganze Zeit alt, dem hätte man auch im Ausschuss schon zustimmen können. Damit wäre den Regierungsfraktionen kein Zacken aus der Krone gebrochen.

Der vierte Antrag zur Konversion fordert mehr als die Dezentralisierung. Dieser Antrag enthält einen wichtigen Gedanken. Wenn wir an die großen Komplexeinrichtungen denken, denken wir an die Dezentralisierung. Dann sagen wir, wir gehen in kleinere Einheiten. Es geht aber nicht nur um Dezentralisierung, sondern es geht auch um die Umwandlung dieser Komplexeinrichtungen, um sie zukunftsfähig zu machen und inklusiv zu gestalten. Auch Menschen ohne Behinderung sollten in

diese Einrichtungen mit hineingebracht werden. Entscheidend ist, dass man immer Dezentralisierung und Umgestaltung auf dem Schirm hat.

Der fünfte Antrag mit dem Titel "Vorankommen durch auskömmliche Finanzierung" entspricht einem ähnlichen Antrag, den wir gestellt haben.

Der sechste Antrag fordert dann noch die wissenschaftliche Begleitung der Konversion. Frau Kollegin Sandt, ich finde diesen Antrag gut. Mir fehlt nur – das haben Sie aber wahrscheinlich gemeint –, dass man auf die wissenschaftliche Begleitung auch hört. Bei uns wird so viel evaluiert und begleitet, dann gibt es Expertenanhörungen, und dennoch ist der Erkenntnisgewinn bei Teilen des Hohen Hauses nicht immer so, wie man es sich vonseiten der Opposition, aber auch vonseiten der Betroffenen wünschen würde.

In dem Sinne hoffe ich, dass wir bei dem Thema wirklich zur Erfüllung unserer Forderungen kommen, dass wir in die Gänge kommen und dass wir etwas im Sinne dieser zehntausend Menschen in den Einrichtungen, aber auch im Sinne der Einrichtungen selbst, die eine Zukunftsperspektive brauchen, vorwärtsbringen.

Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Johann Häusler.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sechs vorliegenden Anträge gehen – wir haben es heute schon gehört – auf die Anhörung vom 28. Januar im Sozialausschuss zurück. Sie wurden bereits am 29. April in diesem Ausschuss federführend behandelt, und dort wurde auch darüber abgestimmt. Das Anliegen dieser Anträge, die Konversion von Komplexeinrichtungen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Darin, dass diese Komplexeinrichtungen nicht mehr in die Zeit passen, stimme ich den Antragstellern zu. Diese Komplexeinrichtungen liegen auch dezentral, oft sehr weit außerhalb der geschlossenen Ortschaften oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Das passt mit einem inklusiven Leben nicht mehr zusammen.

In Bayern geht es – Kollege Becher hat es gerade angesprochen – immerhin um zehntausend Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die in diesen zentralen Einrichtungen leben. Es gibt die unterschiedlichsten Einrichtungstypen und auch die unterschiedlichsten Betreuungsformen in diesen sogenannten Komplexeinrichtungen. Aktuell existieren in Bayern 45 solcher Betreuungsunterkünfte mit jeweils über 100 Bewohnern, die aus einem breit gefächerten Altersspektrum kommen. Alle Altersschichten sind dort vertreten.

Für uns, die Regierungsfraktionen, ist die Versorgungssicherheit für diese betroffenen Menschen oberste Priorität. Ganz oben auf der Agenda steht die Schaffung von Wohnraum für diese Betroffenen. Wir präferieren dezentrale kleinteilige Wohneinheiten innerhalb der Gemeinden und Städte, also auch im Zentrum dieser Orte, sodass die Betroffenen besser am Alltagsleben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. So kann dann auch inklusives Wohnen gezielter gefördert werden, was wir auch alle wollen. Das entspricht dann auch den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert.

Aus der Sicht der Bayerischen Staatsregierung ist es allerdings nicht sinnvoll, alle Komplexeinrichtungen sofort aufzulösen, sondern diese zusehends durch kleinteilige, regionale Wohnangebote mit einem durchgängigen Betreuungsangebot zu ergänzen und sukzessive zu ersetzen. Die Sozialverbände – darauf muss man in dieser Stunde auch hinweisen – gehen überhaupt von einem zunehmenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen für unsere Gesellschaft aus. Sie rechnen damit, dass wir bis zum Jahr 2030 drei Millionen Einheiten bräuchten. Diese Knappheit an bar

rierefreien Wohnungen wirkt sich im Besonderen auch auf Bewohner von Komplexeinrichtungen aus, und zwar insbesondere auf diejenigen, die in eine eigene Wohnung umziehen möchten.

Jetzt kommt auch ein ganz wesentlicher rechtlicher Aspekt dazu, nämlich die Zuständigkeit. Die Bedarfsplanung und die Bedarfsdeckung fallen in die Zuständigkeit der Bezirke als Leistungserbringer und nicht in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern. Die staatliche Investitionsförderung für die Konversion von Komplexeinrichtungen ist eine freiwillige Leistung, die wir gerne erbringen und die wir auch gerne aufstocken. Darin dürften wir uns einig sein. Diese Einrichtungen verpflichten sich dann aber auch – das steht dann auch in den neuen Förderrichtlinien, die zurzeit vorbereitet werden –, dass Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, dass die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten gegeben ist und dass dann auch ein Beschwerdemanagement vorgehalten wird.

Dieses Sonderinvestitionsprogramm zur Konversion von Komplexeinrichtungen wurde zur Verbesserung der Wohnsituation für diese Menschen aufgelegt. Dafür wurden in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 20 Millionen Euro eingestellt. Die Regierungsfraktionen beabsichtigen, mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr für 20 Jahre mit steigender Tendenz auszuweisen. Die 20 Millionen werden nicht reichen, das ist uns allen bewusst. Diese Mittel müssen wir aufstocken. Wir kennen die Gesamtbedarfssumme in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Das ist eine riesige Herausforderung. Der werden wir uns auch nicht verschließen können.

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten der Förderung, zum Beispiel aus dem Bayerischen Landesplan für Menschen mit Behinderung oder die Förderung kleinteiliger Wohnformen nach der Nummer 5.5 der Förderrichtlinie für die Investitionskostenförderung für heilpädagogische Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe. Das heißt also, wir haben weitere Möglichkeiten.

Die inklusive Umgestaltung der Stammstandorte ist letztlich Aufgabe der Träger, in welcher Form sie es auch immer machen, ob es Kombiprojekte oder reine Wohnprojekte sind.

Herr Kollege, denken Sie bitte an Ihre Zeit.