Drittens. Wir wollten das Vertrauen der Opferangehörigen in den Rechtsstaat und seinen Sicherheitsapparat zurückgewinnen. In diesem Punkt muss ich leider Folgendes feststellen: Die Enttäuschungen und Kränkungen sind so tief und die Bemühungen der Staatsregierung derart unzureichend, dass das definitiv nicht gelungen ist. Von höchster Stelle aus – vom Ministerpräsidenten und der Landtagspräsidentin – braucht es eine öffentliche Entschuldigung dafür, dass unser Bundesland ihre Angehörigen nicht schützen konnte und jahrelang das falsche Vorgehen bei den Ermittlungen zu unendlichem Leid bei den Opferangehörigen geführt hat.
In Bezug auf das Oktoberfest-Attentat hat es vierzig Jahre gedauert, bis es zu einer offiziellen Entschuldigung kam. Das darf dieses Mal nicht so lange dauern. Die Beseitigung dieses Defizits ist die erste Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Die Demokratie hat nämlich keine Zeit zu verlieren, wenn es um das Vertrauen von Menschen geht. Zudem müssen weitere Schritte unternommen werden, die dabei helfen, den Menschen ihre Würde zurückzugeben. Dies kann mit der Einrichtung eines Dokumentations- oder Archivzentrums zum NSU in Bayern oder der Errichtung eines zentralen Mahnmals erfolgen. Die Optionen sind da.
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden kümmern sich um die Strafprozessordnung. Wir hingegen kümmern uns um die politische Analyse und Bewertung. Für mich war der NSU-Komplex nicht eine aus drei Terroristen bestehende isolierte Zelle, sondern das Glied einer gewaltorientierten rechtsterroristischen Bewegung. Betrachtet man die Zeit seit der Wiedervereinigung, lässt sich erkennen, dass 230 Menschen wegen rechtsextremer oder rassistischer Motive ermordet wurden. Diese Szene ist vernetzt, kommuniziert miteinander und befeuert sich gegenseitig. Der NSU war ein Teil dieses Spektrums, ohne Wenn und Aber.
Nur wenn wir den Zeitraum von 1990 bis heute unter diesem Blickwinkel analysieren, werden wir wissen, ob es noch weitere Morde oder Taten gegeben haben
könnte, die vom NSU oder anderen Rechtsextremisten begangen worden sind. Das ist ein Szenario, welches laut Aussage von Beate Zschäpe im Untersuchungsausschuss durchaus denkbar ist. Mit dieser Erkenntnis müssen bundesweit alle bisher ungeklärten Fälle noch einmal geprüft werden, und es muss kategorisch nach Bezügen zum rechten Terror gesucht werden. Folgende Fragen sind wichtig: Welche anderen Zellen hatte der braune Sumpf? Wo haben sie gemordet oder verletzt und sind bisher unerkannt geblieben?
Der Untersuchungsausschuss hat erstmals die Terroristen und ihre Unterstützer wie Zschäpe, Eminger und Dienelt zum Reden gebracht. Das BKA und der investigative Journalismus müssen das aufgreifen und weitermachen. Wir wissen, dass sie viel wissen, aber längst nicht alles gesagt haben. Gerade deshalb ist es mir wichtig, abschließend zu betonen, dass das Ende des Untersuchungsausschusses keinen Schlussstrich bedeutet. Die Aufklärung muss weitergehen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Kollege Wolfgang Hauber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Untersuchungsausschuss NSU II wurde im Mai 2022 eingesetzt. Wir hatten für diesen Untersuchungsausschuss nur etwas über ein Jahr Zeit. Das war eigentlich zu wenig, um das Thema vertieft abzuarbeiten. Daher war eine Schwerpunktsetzung unverzichtbar. Es war bereits der zweite bayerische und bundesweit der 15. Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex. Es war eine intensive Arbeit: Über 12.000 Akten wurden beigezogen, über 80 Zeugen und Sachverständige wurden vernommen und 36 Sitzungen mit über 200 Sitzungsstunden wurden durchgeführt.
Im Ergebnis haben sich kaum neue Erkenntnisse ergeben, obwohl aus Respekt vor den Opfern und deren Hinterbliebenen alles versucht wurde, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Ich bedauere sehr, dass die vielen Fragen der Opferangehörigen leider nicht beantwortet werden konnten. Das Ergebnis der Beweisaufnahme ist aber auch, dass viele Spekulationen öffentlich verbreitet werden, die schlicht falsch sind oder für die es keine Faktengrundlage gibt.
Erster Schwerpunkt war die Frage: Gab es ein bayerisches Unterstützernetzwerk? Zweiter Schwerpunkt: Wie waren die Ermittlungen zum Taschenlampenattentat ausgestaltet? – Dieser Schwerpunkt wurde erstmals ausführlich öffentlich behandelt, da das Attentat erst im Laufe des NSU-Prozesses dem NSU zugeordnet wurde. Eine weitere Besonderheit unseres Untersuchungsausschusses war, dass wir Beate Zschäpe zu den Hintergründen vernehmen konnten.
Zu den Ergebnissen: Für ein bayerisches Unterstützernetzwerk konnte der Untersuchungsausschuss – erstens – keine Beweise finden. Ein solches ist aber auch nicht ausschließbar. Das zeigt sich daran, dass der Generalbundesanwalt heute noch ein Verfahren gegen Unbekannt führt. Es wird noch immer ermittelt, ob es weitere Tatbeteiligte gibt. Die Akten sind auch bei diesem Thema noch nicht geschlossen. Zweitens. Die Auswahl der Tatorte in München und Nürnberg lässt keinen zwingenden Schluss auf die Beteiligung ortskundiger Dritter an den Taten des NSU zu. Drittens. Die Einbeziehung weiterer Personen in die Taten des NSU-Kerntrios hätte für dieses ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko bedeutet, was den Mitgliedern des NSU-Kerntrios bewusst war. Das ergab sich unter anderem aus der Vernehmung von Beate Zschäpe. Viertens. Sämtliche Sozialkontakte des NSUKerntrios vor und nach dem Untertauchen wurden durch die Ermittlungsbehörden beleuchtet. Eine Versteifung der Ermittler auf die Annahme, das NSU-Kerntrio
habe seine Taten alleine vorbereitet und begangen, kann ausgeschlossen werden. Soweit Ermittlungsansätze nicht weiterverfolgt wurden, war dies stets plausibel. Die ermittelnden Beamten schilderten dies nachvollziehbar.
Eine von der Opposition gewünschte Ausforschung des gesamten rechtsextremen Spektrums lässt die Strafprozessordnung nicht zu. Deswegen konnten nicht alle Ermittlungen so durchgeführt werden, wie das von der Opposition gewünscht worden wäre. Die ermittelnden Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Der Untersuchungsausschuss konnte einen weiteren Unterstützerbegriff zugrunde legen, als ihn die Strafprozessordnung fordert. Dennoch haben sich keine Unterstützungshandlungen ergeben.
Das Taschenlampenattentat wurde vom Untersuchungsausschuss umfangreich untersucht. Hierzu lagen alle Akten vollständig vor. Die nicht mehr nachvollziehbare Deliktseinordnung als fahrlässige Körperverletzung im Jahr 1999 durch die Staatsanwaltschaft hatte keine negativen Auswirkungen auf die Ermittlungstiefe. Sowohl die aufnehmende Polizeidienststelle als auch das BLKA ermittelten umfassend aufgrund eines Verbrechenstatbestandes – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Aus damaliger Sicht blieben keine Ermittlungsansätze offen.
Die verwendete Sprengvorrichtung in der Taschenlampe konnte dem NSU-Kerntrio nicht mittels eines Tatmittelvergleichs zugeordnet werden. Sie stimmte weder mit den Garagenfunden noch mit den übrigen Sprengvorrichtungen des NSU-Kerntrios überein. Auch im Jahr 1999 hätte eine Zuordnung zum NSU-Kerntrio über einen Vergleich der Sprengvorrichtungen mithin nicht erfolgen können. Übereinstimmende Alleinstellungsmerkmale der Sprengvorrichtungen oder anderer Spuren gab es nicht. Der Sprengsatz des Taschenlampenattentats wurde im Rahmen der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sowohl mit den Bombenattrappen aus dem Jahr 1997 in Jena als auch mit den Garagenfunden aus dem Jahr 1998 verglichen. Die Bombenattrappen aus dem Jahr 1997 wiesen keinerlei Ähnlichkeiten auf. Bei zwei der Garagenfunde konnte festgestellt werden, dass auch ein Rohrstück mit Verschlusskappen verwendet worden war. Darüber hinausgehende Anhaltspunkte, insbesondere Einkerbungen in dem Metallrohr oder auch Zündvorrichtungen, gab es nicht.
Eine DNA-analytische Untersuchung der Sprengvorrichtung in der Taschenlampe war im Jahr 1999 technisch noch nicht möglich. Der Sprengsatz detonierte mit über 1.000 Grad. Deshalb wäre es auch im Jahr 2013 nahezu ausgeschlossen gewesen, verwertbare DNA-Spuren zu finden. Kollege Schuberl, du hast angeführt: Ja, vielleicht hätte man auf den Splittern der Taschenlampe DNA-Spuren finden können. – Das ist nicht auszuschließen. Konkret diese Fragen wurden aber im Untersuchungsausschuss nicht an die Zeugen und die Sachverständigen gestellt.
Erkenntnisse zu einer Tatbeteiligung von S. E. liegen nicht vor. Das BKA hat dahin gehend ermittelt. Bezüge konnten nicht festgestellt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Geschädigte Mehmet O. die S. E. tatsächlich in Nürnberg gesehen hat. Im Rahmen einer Lichtbildvorzeigedatei wurden dem Geschädigten Mehmet O. zwei Bilder von S. E. vorgelegt. Auf einem der Bilder erkannte er sie nicht, auf einem anderen meinte er, sie als flüchtig bekannt zu erkennen. Er schloss aus, sie in der Umgebung des Tatortes gesehen zu haben. Das äußere Erscheinungsbild von S. E. auf den Bildern wich gravierend von ihrem Erscheinungsbild zum Tatzeitpunkt im Jahr 1999 ab. Der Geschädigte Mehmet O. wurde sowohl im Jahr 2000 als auch ab dem Jahr 2011 seitens der Ermittlungsbehörden umfassend über den aktuellen Ermittlungsstand und die Hintergründe informiert. Ihm wurde der NSU-Bezug dargelegt.
Zur Zeugenvernehmung Beate Zschäpe: Der Untersuchungsausschuss hat die Möglichkeit, dass Beate Zschäpe als einzige Überlebende des NSU-Kerntrios nach
Rechtskraft des gegen sie gesprochenen Urteils ihrer Verpflichtung zur Aussage nachkommt, genutzt. Wir haben sie über sieben Stunden befragt. Sie hat größtenteils frei geantwortet, ohne dass ihr Anwalt intervenierte. Das Ergebnis: Es gab kaum Verbindungen des Kerntrios nach Bayern. Wenn, dann vor dem Untertauchen. Es gab keine Helfer bei der Tatausspähung. Die Ausspähungshandlungen seien immer mehrere Tage vor Begehung der Taten durch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt durchgeführt worden; es sei städteweise ausspioniert worden; die Morde habe man gezielt weiter entfernt vom damaligen Wohnort des NSU-Kerntrios begangen, denn hier habe man mit Ermittlungen in Richtung der rechten Szene gerechnet und daher das Entdeckungsrisiko höher eingeschätzt als bei den Banküberfällen.
Beeindruckend war auch, dass Beate Zschäpe bei unseren Vernehmungen ihre Mitschuld an den Morden eingestanden hat.
Zum Fazit: Die Regierungsfraktionen haben den gemeinsam beschlossenen Fragenkatalog im Gegensatz zu den GRÜNEN, die den Vorsitzenden stellten, und den übrigen Oppositionsfraktionen umfassend beantwortet. Wir haben Tausende Akten gesichtet und uns auf unseren Untersuchungsauftrag konzentriert, um offene Fragen zu beantworten. Hätten wir als Regierungskoalition keinen Bericht vorgelegt, hätte dieser Untersuchungsausschuss ohne Sachbericht geendet, zumindest stand dies zu befürchten, nachdem die Fristen nicht eingehalten wurden.
Zu den Hintergründen, warum der Bericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so spät vorgelegt wurde, will ich gar nichts Näheres sagen, weil wir das nicht öffentlich behandelt haben. Es stand jedenfalls von vornherein fest, dass eingestufte Akteninhalte vor der Veröffentlichung ein Freigabeverfahren durchlaufen müssen, wenn sie Eingang in den Bericht finden wollen. Der Bericht der Regierungsfraktionen enthält eine Vielzahl solcher Informationen, die allermeisten wurden seitens der Behörden freigegeben. Wir haben unser Möglichstes getan, neue Erkenntnisse zu gewinnen, aber eine Vielzahl von drängenden Fragen der Opferangehörigen wird wohl leider nie beantwortet werden können. Wir sind unserer Verantwortung gerecht geworden.
Zum Schluss möchte ich noch danken, und zwar für die kollegiale Zusammenarbeit innerhalb des Untersuchungsausschusses. Einen herzlichen Dank auch an das Landtagsamt, das uns immer unterstützt hat. Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die die 12.000 Akten aussortiert und dem Untersuchungsausschuss zugeleitet haben. Dank an die Zeugen und Sachverständigen aus den Behörden in Bayern und darüber hinaus.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Richard Graupner. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Infolge der Arbeit des ersten bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses kam es zu einer ganzen Reihe von Umstrukturierungen innerhalb der bayerischen Sicherheitsbehörden. Trotzdem blieben viele Fragen offen. So etwa, ob das NSU-Trio Hintermänner und Helfer in Bayern hatte. Auch die Rolle der Untersuchungsbehörden sowie der Geheimdienste blieb teilweise intransparent. Genau diesen Fragen sollte der Untersuchungsausschuss NSU II nachgehen.
Die AfD-Fraktion stand diesem Vorhaben von Anfang an konstruktiv, aber auch differenziert gegenüber. Grundsätzlich hatten wir unsere Zustimmung signalisiert, denn der Freistaat Bayern hat im gesamten NSU-Komplex eine herausragende Stellung. Aus Sicht der AfD sollte das Augenmerk der Aufarbeitung auf der Rolle des bayerischen Verfassungsschutzes liegen. Aber wir waren auch skeptisch hinsichtlich des zu erwartenden Erkenntnisgewinns, zum einen aufgrund des relativ späten Zeitpunkts der Einsetzung – nur gut ein Jahr vor Ende der Wahlperiode –, zum anderen im Hinblick auf eine mögliche politisch-ideologische Instrumentalisierung des Ausschusses in Wahlkampzeiten, dies insbesondere aufgrund des Vorsitzes durch einen Vertreter der GRÜNEN.
Leider müssen wir konstatieren: Was meine Fraktion von Anfang an befürchtet hatte, trat während der Ausschussarbeit immer wieder klar hervor. Die ureigenste Aufgabe von Untersuchungsausschüssen besteht in der Kontrolle von Verwaltungshandlungen. Die Ausschussführung hingegen war insgesamt gesehen ein Politikum und muss daher scharf gerügt werden. Vor allem die immer wieder tendenziöse Befragung der Zeugen entsprach keiner sachbezogenen Aufklärungsarbeit. Streckenweise musste man den Eindruck gewinnen, hier würden letztlich Antifa-Recherchen unter dem Deckmäntelchen eines parlamentarischen
Kontrollinstruments durchgeführt. In diesem Sinne halte ich für meine Fraktion fest: Das war ideologischer Missbrauch des Parlaments.
Bei den Befragungen durch den Ausschussvorsitzenden, aber auch durch einzelne andere Ausschussmitglieder war von Unvoreingenommenheit keine Spur. Das lag im Kern an zwei stillschweigenden Voraussetzungen: Zum einen an der sogenannten Helferthese, also der Annahme, dass das NSU-Trio bei der Ausspähung der Tatorte Unterstützung aus dem rechtsextremistischen Milieu erfahren haben müsse. Um nicht missverstanden zu werden: Die These ist für die Ermittlungsarbeit zunächst völlig legitim. Sie dient aber auch zur Stützung linker bis linksextremistischer Narrative und Forderungen wie etwa, dass tendenziell jeder Rechtsextremist ein potenzieller Mittäter des NSU sei. So bekannte der Ausschussvorsitzende in einem Schreiben an Innenminister Herrmann offen – Zitat –: Im Grunde sind alle Akten zu Rechtsextremisten aus unserer Sicht Akten mit potenziellem NSUBezug. – Eine so undifferenzierte und pauschalisierende Behauptung ist aus Sicht der AfD-Fraktion absolut unangemessen. Besonders nach Einvernahme der Zeugin Beate Zschäpe kommt unsere Fraktion zu dem Schluss, dass diese Helferthese nicht haltbar ist. Dies wurde auch bereits in vielen vorhergehenden Zeugenvernehmungen deutlich.
Zum anderen beeinträchtigte das Narrativ des strukturellen bzw. institutionellen Rassismus die Ergebnisoffenheit der Befragungen. Im ursprünglichen Einsetzungsantrag der GRÜNEN war die Frage noch explizit gestellt worden. Der spätere interfraktionelle Antrag wurde dann geringfügig entschärft, sodass dort nur noch von strukturellen Ursachen der Ermittlungsarbeit die Rede ist. Während der Zeugenbefragung wurde jedoch auch schnell deutlich, dass sowohl durch den Ausschussvorsitzenden als auch durch andere Ausschussmitglieder, vornehmlich der GRÜNEN, der SPD und der FDP, immer wieder versucht wurde, doch noch den Nachweis für die unterstellte rassistische Struktur zu erbringen.
Wir haben in unserem Bericht ein paar Beispiele für diese hoch suggestive und unprofessionelle Befragungsstrategie zusammengetragen. Für die AfD-Fraktion ergab sich während der Anhörung jedoch klar: Es gibt nicht den geringsten Beleg für die Behauptung, struktureller Rassismus sei bei der Aufklärung der NSU-Morde ermittlungsleitend gewesen. Die AfD lehnt das Konzept des institutionellen Rassismus aber auch prinzipiell aus theoretischen Erwägungen ab; denn durch den entgrenzten Gebrauch des Rassismus-Begriffs, der zum Beispiel im Geschwafel eines
"Rassismus ohne Rassismus" gipfelt, kann letztlich alles, was unerwünscht ist, mit dem Vorwurf des Rassismus belegt werden.
Aber auch in Sachen Datenschutz, den die GRÜNEN ja gern wie eine Monstranz vor sich hertragen, nimmt man es dann im Zweifel bei der Partei nicht so genau. Das sieht man an dem von Ihnen vorgelegten Abschlussbericht, der in weiten Teilen vom Verfassungsschutz gleich wieder einkassiert werden musste, weil Datenschutzbelange berührt waren. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt verlangten GRÜNE zusammen mit SPD und FDP in einem Beweisantrag persönliche Daten von 169 Personen aus dem tatsächlichen oder vermeintlich rechtsextremistischen Milieu. Allerdings war nur bei 45 Personen tatsächlich ein Bezug zum Untersuchungsauftrag gegeben. Dies ist ein sowohl rechtlich als auch politisch mehr als fragwürdiges Vorgehen. Die AfD trat hingegen ergebnisoffen in den Untersuchungsausschuss und in die Befragung der geladenen Zeugen ein.
Leider sieht sich unsere Fraktion seit ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag immer wieder mit Stigmatisierungen und rechtswidrigen Ausgrenzungen der Altparteien konfrontiert. Dies wirkte bis in die Arbeit des Untersuchungsausschusses hinein. Zwar war der Umgang im Allgemeinen durchaus kollegial und konstruktiv, aber bereits der als interfraktionell betitelte Einsetzungsantrag war unter Ausschluss der AfD-Fraktion zustande gekommen. Zudem wurde für uns schnell deutlich, dass es auf der Arbeitsebene zu Hintergrundabsprachen zwischen den Referenten der Altparteien kam, von denen die AfD ebenfalls ausgeschlossen blieb, und zwar systematisch. Dies war eine klare und erhebliche Erschwernis für alle unsere Mitarbeiter. Während wir eigentlich von linker Seite nichts anderes erwartet hatten, muss man der CSU hier deutlich vorhalten, dass sie sich ohne Widerstand in diese ideologische Einheitsfront einspannen hat lassen. Auch sie hat dieses dümmliche, kleinkarierte und demokratiefeindliche Spiel nur allzu gerne mitgespielt.
Zu den diskriminierenden Praktiken zählt auch der Umgang mit den durch die AfD eingebrachten Beweisanträgen. Konkret geht es hier um die Ladung der Zeugen Günther Beckstein oder Beate Zschäpe. Beide waren eminent wichtig für die Aufklärung im Sinne des Untersuchungsauftrages, aber die Vertreter der Altparteien konnten sich nicht dazu durchringen, den Beweisanträgen der AfD zuzustimmen. Stattdessen wurde in beiden Fällen ein jeweils eigener, inhaltlich weitgehend identischer Beweisantrag nachgeschoben. Dies war eine politkorrekte Posse, die dem Arbeitsauftrag des Ausschusses nur abträglich sein konnte.
Wir stellen aber mit Genugtuung fest, dass unsere konstruktiven Vorschläge letztlich dennoch Eingang in die Beweiserhebung fanden. Als größten Erfolg werten wir dabei die Initiative für die Vernehmung von Beate Zschäpe und die Ergebnisse aus ihrer Vernehmung dazu. Zu nennen sind hier vor allem ihre plausible Darstellung der zunehmenden Selbstisolierung und Abschottung des Trios nach seinem Untertauchen – dies war der entscheidende Mosaikstein zur Widerlegung der Helferthese – oder auch ihr erstmals ausdrücklich geäußertes Eingeständnis der eigenen Mitschuld an den Verbrechen des NSU.
Was ist nun allgemein das Fazit nach gut einem Jahr Ausschussarbeit? – Zwar haben sich im Detail interessante Erkenntnisse ergeben, für eine echte nachträgliche Aufklärung wurde der Ausschuss jedoch gerade mit Blick auf die Aktenlage zu spät eingesetzt. Die Vernehmung von Beate Zschäpe war zweifellos die bedeutendste Zeugeneinvernahme. Sie ging weit über die bisherigen parlamentarischen Bemühungen hinaus und lieferte neue Erkenntnisse über die Motive und das Handeln des NSU-Trios. Dies ist auch die historische Leistung des Untersuchungsausschusses.
Zweitens. Die These, es gäbe strukturellen Rassismus innerhalb der Sicherheitsbehörden, ist widerlegt. Zwar wurden durchaus Mängel und Versäumnisse bei den Ermittlungen festgestellt, jedoch lässt sich daraus kein Schluss auf rassistisch motiviertes Handeln ziehen.
Drittens. Die Rolle des Verfassungsschutzes bleibt, wie zu erwarten war, weiterhin intransparent und unklar. Zumindest aber scheinen für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Vorwürfe in Richtung Vertuschung oder Mitwisserschaft unzutreffend zu sein.
Wir als AfD-Fraktion können daher sehr damit zufrieden sein, trotz der geschilderten Ausgrenzungen einen wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieser Ergebnisse geleistet zu haben.
Zu guter Letzt: Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Landtagsamtes war hervorragend. Sowohl wir Ausschussmitglieder als auch unsere Mitarbeiter konnten sich bei allen Anliegen stets auf ein offenes Ohr sowie eine reibungslose und vertrauensvolle Abwicklung verlassen. Dafür sei an dieser Stelle im Namen der AfD-Fraktion ein herzlicher Dank ausgesprochen, besonders an die Mitglieder des Referats A III.
Herr Abgeordneter Graupner, bleiben Sie gerade noch am Pult. – Ich erteile Herrn Kollegen Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort für eine Zwischenbemerkung.