Man muss feststellen, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, dass in sämtliche Richtungen ermittelt worden ist, um den NSU-Komplex soweit wie irgendwie möglich aufzuklären. Es fand auch keine Engführung der Ermittlungen statt. Mehrere Zeugen und sachverständige Zeugen schilderten uns glaubhaft, dass sämtliche Szenarien in Betracht gezogen und entsprechende Ermittlungen in die Wege geleitet wurden. Am Ende ergab sich aber das faktenbasierte Bild eines weitestgehend abgeschotteten Terrortrios. Trotz umfangreicher Ermittlungen wird es stets Fragen geben, die nicht vollends beantwortet werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Umstand darf aber nicht dazu führen, dass wir durch bloße Mutmaßungen, durch Spekulationen oder durch Plausibilitätsüberlegungen die Ermittlungsbehörden und auch die Ermittlungsergebnisse der Behörden und der Justiz über diesen langen Zeitraum in Misskredit bringen.
Ich will auf das Taschenlampenattentat eingehen. Es ist richtig: Es war eines unserer Kernanliegen, das zu untersuchen, nachdem es in den OLG-Prozess Eingang gefunden hat. Man muss sagen: Ja, die Staatsanwältin hat es als fahrlässige Körperverletzung falsch eingestuft. Das ist richtig. Viele, die im Gerichts- und im Polizeiverfahren verhaftet sind, wissen aber auch, dass zum Schluss die Einstellungsverfügung der Staatsanwältin zum Tragen kam. Die Polizei hat wegen eines Verbrechens ermittelt; sie hat sämtliche Möglichkeiten, die damals Stand der Technik waren, genutzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auswertung von DNA hat es damals, 1999, noch nicht gegeben. Man hat das LKA hinzugezogen und zum Straftatbestand eines Verbrechens ermittelt und alles getan, was damals notwendig war. Wie es so oft der Fall ist: Es wurde kein Täter ermittelt. Das Verfahren wurde nicht deswegen eingestellt, weil etwas offenblieb – nein –, sondern weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Meine Damen und Herren, der Zeuge und Geschädigte Mehmet O., der uns öffentlich auch Falsches berichtet hat, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf, war ständig darüber informiert, um welche Straftat es sich handelt. Er wurde von den Behörden umfassend informiert.
Nach Entdeckung des NSU haben sich die bayerischen Behörden intensiv mit der Frage beschäftigt, was getan werden muss, um rechtsextremistische Straftaten besser aufzuklären, um aber auch besser vorzubeugen.
Aus den Fehlern der Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden die entsprechenden Konsequenzen gezogen und infolge richtige Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise der bayerische Verfassungsschutz neu konzipiert. Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz, lieber Kollege Arnold, wollen wir morgen in die richtigen Bahnen lenken. Wie der Präsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz gesagt hat: Die Arbeit des Verfassungsschutzes wurde von den Füßen auf den Kopf und vom Kopf wieder zurück auf die Füße gestellt. Dies waren die Worte von Dr. Körner. Ich habe keinen Zweifel daran. Auch die Zeugen aus dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, die wir vernommen haben, haben die Umorganisation bestätigt.
In der folgenden Zeit gab es auch eine Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, zwischen den verschiedenen Polizeien, um zu verhindern, dass Informationsdefizite entstehen. Letztendlich hat man auch nach der Person K. D., Kai Dalek – ein ehemaliger V-Mann –, Konsequenzen gezogen. Man hat auch rechtlich dafür gesorgt, dass solche Sachen in Zukunft nicht mehr in dieser Art und Weise stattfinden können.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde auch nicht dadurch behindert, dass Daten im sogenannten EASy-Datensystem des Bayerischen Landeskriminalamts gelöscht wurden, auch nicht durch die Aussonderung von Akten. Die Löschung von Daten betraf insgesamt sieben Akten, die letztendlich komplett wiederhergestellt werden konnten und uns als Untersuchungsausschuss auch vorgelegt wurden. Die Opposition spricht immer von über 500.000 Datensätzen. Diese haben aber absolut keinen Bezug zum NSU. Einen Skandal, wie er hier zu konstruieren versucht wurde, hat es nicht gegeben. Auch das Gutachten und die persönliche Vorsprache des Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Petri ergaben ein Versehen. Alles konnte wiederhergestellt werden.
Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kam im vorliegenden Fall natürlich eine besondere Rolle zu, weil sie den Vorsitzenden stellte. Ich muss leider konstatieren, dass es dem Vorsitzenden nicht gelungen ist, einen Abschlussbericht rechtzeitig vorzulegen, wie es ihm rechtlich aufgetragen ist. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Schon die Frist zur Einreichung beim Landtagsamt am 30. Juni und am 3. Juli hat für ihn ein Problem dargestellt. Eigentlich hätte man zu diesem Zeitpunkt sowohl den Feststellungsteil B als auch den Bewertungsteil C vorlegen müssen. Leider wussten wir aber bis zum Tag der Veröffentlichung des Abschlussberichts am 14. Juli nicht, ob und, wenn ja, mit welchem Inhalt der Vorsitzende einen Abschlussbericht vorlegen wird. Ich sagte bereits, dass das Untersuchungsausschussgesetz vorsieht, dass ein Vorsitzender einen Abschlussbericht vorlegen muss.
Hintergrund war, dass der Vorsitzende und seine Mitarbeiter bei der Abfassung des Schlussberichts nicht darauf geachtet haben, welche Inhalte sie in einem öffentlichen Bericht wiedergeben. Letztendlich wurde er verspätet abgeliefert. Wir konnten durch einen Mitarbeiter unserer Fraktion größeren Schaden abwenden, nachdem Akten, die als vertraulich und als Geheimakten eingestuft wurden, im 800seitigen Abschlussbericht, den der Vorsitzende genannt hat, enthalten waren. Dieser Bericht musste anschließend aus der Materialverwaltung genommen werden.
Mich wundert, wenn im Minderheitenbericht vom Vorsitzenden unter dem Punkt "Geheimniskrämerei statt erforderlichem Geheimschutz" das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz dafür kritisiert werden, Akteninhalte willkürlich als geheimhaltungsbedürftig eingestuft zu haben, um die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern.
Die restriktive Informationspraxis des Innenministeriums bezüglich der Unterlagen des Verfassungsschutzes, die man durchaus als Vertuschung bezeichnen kann, deuten darauf hin, dass die bayerische Staatsregierung nicht bereit ist, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss ich nach unserer Beweisaufnahme entschieden zurückweisen.
Gerade das leichtfertige Verhalten unseres Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter bezüglich geheimhaltungsbedürftiger Akteninhalte hat meiner Meinung nach auch gezeigt, dass zu Recht, völlig zu Recht, ein strenger Maßstab angelegt werden muss, um zu verhindern, dass manche Informationen publik werden, die nicht dazu bestimmt sind, veröffentlicht zu werden.
Im Übrigen werden die Fragen des Untersuchungsauftrages im Bericht des Vorsitzenden nur in einem geringen Umfang vollständig beantwortet. Es ist mir klar, dass es mir nicht zusteht, die Gestaltung des Berichts des Vorsitzenden zu bestimmen. Dass man sich aber nicht an den Fragenkatalog hält, hat mich schon etwas erstaunt, gerade weil man bei der Ausarbeitung dieses Fragenkataloges – zumindest hat das Kollege Josef Schmid so geschildert – sehr zäh verhandelt hat und bei vielen Fragen hartnäckig darauf bestanden hat, dass sie Teil des Untersuchungsauftrages werden.
Es ist für mich wirklich verwunderlich, dass ein Großteil des Fragenkatalogs im Schlussbericht des Vorsitzenden unbeantwortet bleibt. Ich will auf die Nummern bewusst aus Zeitgründen nicht eingehen. Es scheint, als hätte sich der Vorsitzende, ohne dies mit uns abzusprechen, darauf verlassen, dass zumindest die Regierungsfraktionen einen komplizierten Fragenkatalog abarbeiten. – Völlig zu Recht, meine Damen und Herren, denn alles andere hätten wir als unseriöses Arbeiten angesehen. Dennoch meine ich, dass der Vorsitzende es sich an dieser Stelle zu leicht gemacht hat; zumal er unseren Bericht an dieser Stelle, weil die Frist nicht eingehalten wurde, nicht vor der Veröffentlichung seines eigenen Berichtes zu Gesicht bekommen hätte.
Mich erstaunt an dem Minderheitenbericht der SPD, auf den mein Kollege Norbert Dünkel noch eingehen wird, dass man schreibt, dass der Geheimschutz letztendlich verhindert hat, dass wir den NSU-Komplex aufklären konnten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat uns einen eigenen Geheimschutzraum zur Verfügung gestellt. Ich muss persönlich sagen: Von uns waren ziemlich viele Abgeordnete da. Die SPD hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Meine Damen und Herren, ich bin auch etwas erstaunt, dass unser neutraler, gemeinsam eingesetzter Sachverständiger Jonas Miller plötzlich im Namensregister als Fraktionsmitarbeiter bei den GRÜNEN auftaucht. Auch das verwirrt mich sehr, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir hatten 35 Sitzungen mit über 200 Sitzungsstunden, 3 Sachverständige – einen habe ich bereits genannt –, 8 sachverständige Zeugen, 69 Zeugen und über 12.000 Akten. 110 Seiten lang ist der Abschlussbericht von CSU und FREIEN WÄHLERN, der dann letztendlich in einen 396-seitigen Abschlussbericht mündete.
Meine Damen und Herren, ich kann abschließend sagen: Wir haben leider kaum neuen Erkenntnisgewinn. Das Landesamt für Verfassungsschutz und auch die Polizeibehörden haben seit der Entdeckung des NSU ihre Arbeitsweise umgestellt, ihre Struktur verändert und auch reagiert. Deswegen ist es jetzt nicht an der Zeit, Herr Vorsitzender, zu sagen, dass hier nachgebessert werden muss.
Die Angehörigen und die Hinterbliebenen werden weiterhin dieses "Warum?" nicht beantwortet bekommen. Deswegen sollten wir bei der Frage "Soll es neue Untersuchungsausschüsse geben?" immer miteinbeziehen, dass wir auch den Angehörigen mit Respekt gegenübertreten und uns hinterfragen, ob wir mit der Einberufung eines neuen NSU-Untersuchungsausschusses Hoffnungen bei den Hinterbliebe
Ganz zum Schluss danke ich noch mal allen Kolleginnen und Kollegen. Bei aller unterschiedlichen Sachansicht und bei manchen Diskussionen war es doch ein konstruktives Miteinander und ein sachliches Miteinander. Danke sage ich auch noch mal allen, die beigetragen haben: dem Landtagsamt, den Stenografen, den Mitarbeitern im Landtagsamt, den Offizianten, den Behörden und Ministerien, aber auch, last, but not least – der Kollege Schuberl hat es bereits erwähnt –, den Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei, die über Monate hinweg in Zugstärke Akten digitalisiert haben, damit diese uns zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, abschließend ist festzustellen, dass dieser zweite bayerische NSU-Untersuchungsausschuss leider keine neuen Erkenntnisse gebracht hat, die uns zu Antworten darauf führen, warum der NSU in Deutschland und auch in Bayern gemordet hat.
Herr Kollege Dremel, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich dem Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Herr Kollege Dremel, jetzt muss ich schon was sagen. Ich glaube, das hätte es nicht gebraucht, aber jetzt muss ich was sagen: Wir haben eine interne Frist festgelegt, dass wir das an dem einen Freitag abgeben. Dann haben wir Frau Bründl gefragt, ob das auch am Montag geht. Frau Bründl hat gesagt, dass das auch geht. Dann haben wir das am Montag abgegeben, und zwar beide Teile. Den zweiten Teil hätten wir eh erst am Montag abgeben müssen.
Ich weiß nicht, warum man das so breit als Ergebnis des Untersuchungsausschusses breittreten muss. Wir haben 800 Seiten vorgelegt. Wir haben von vornherein klargestellt, dass dort auch entsprechend eingestufte Sachen enthalten sind. Es war klar, dass der Teil nicht veröffentlicht werden kann. Ich weiß auch nicht genau, warum Sie uns da vor irgendetwas gerettet haben. Das ist bei 800 Seiten halt passiert, dass wir das nicht am Freitag, sondern am Montag abgegeben haben. Ich bitte schon darum, das jetzt nicht so hoch zu hängen.
Es tut mir fast ein bisschen leid, das jetzt so sagen zu müssen, weil die Zusammenarbeit gut war. Aber das muss ich klarstellen, weil sich das jetzt schon komisch angehört hat.
Ich hätte es mir auch gern erspart zu antworten, aber letztendlich ist die Fassung dieses 800-seitigen Berichtes, so wie sie vorgelegt wurde, die vierte Korrektur. Wir haben die Fristen Wochen zuvor mit dem Landtagsamt ausgemacht. Ich persönlich bin der Überzeugung: Wenn man Fristen festgelegt hat, dann hält man sie ein.
Wir wussten auch im Vorfeld durch die Beratung der Ministerien, für die ich mich an der Stelle auch noch mal bedanke, dass wir letztendlich mit den Ministerien abklären, was veröffentlicht werden kann und was nicht. Wir hätten also weit im Vorfeld klären können: Kann man das veröffentlichen, oder kann man das nicht veröffentlichen?
Deswegen meine ich schon, dass wir Fristen, auch wenn sie vom Landtagsamt sind, einhalten sollen und dann einen Bericht abgeben. Wie gesagt, der 800-seitige
Bericht ist schön und gut, aber vieles ist natürlich auch geschwärzt. Deswegen freue ich mich, dass wir mit den 110 Seiten dazu beigetragen haben, dass wir nach dem Untersuchungsausschuss NSU II ein Mehrheitsergebnis haben.
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Cemal Bozoğlu für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht nur mal eine kleine Verbesserung: Mein Name wird "Tschemal" ausgesprochen. "Kemal" heißt "anständig", und "Tschemal" heißt "schönes Gesicht".
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es war uns klar, dass wir unter den Rahmenbedingungen eine schwere Aufgabe auf uns nehmen würden. Dennoch haben wir uns fast einstimmig für diesen UA entschieden, weil wir dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Aufklärung nachkommen wollten. Dabei wäre es für uns keine Option gewesen, einfach alles zu wiederholen, was vor uns bereits andere Ausschüsse und Gerichte gemacht haben. Damit wären wir der Verantwortung nicht gerecht geworden, die wir auf uns genommen haben. Weil es unser Anspruch war, neue Erkenntnisse zu gewinnen, haben wir uns zum Beispiel bewusst dafür entschieden, Menschen zu verhören, die viel wissen und sprechen können, auch wenn sie Täter oder Mittäter des NSU sind.
Diese Strategie ist aufgegangen. Manche dieser Menschen hatten sich bisher noch nie öffentlich geäußert, und wir haben bei den Verhören wirklich um jedes neue Detail gerungen. Auch deshalb ist dieser bayerische UA ein wichtiger Meilenstein. Seine Ergebnisse bieten viel Material für zukünftige Aufklärungsbemühungen und die wissenschaftliche Arbeit.
Die insgesamt 236 Fragen des Untersuchungsauftrags können wir in drei Kernbereiche gliedern, auf die ich jetzt eingehen werde:
Erstens. Gab es in Bayern ein Unterstützernetzwerk des NSU? Gab es Ankerpunkte für die Rechtsterroristen oder sogar Mitwisser und Mittäter?
Nach unseren Feststellungen können wir nun Folgendes klar sagen: Zwar war das Terrortrio untergetaucht, aber es war nicht abgekoppelt von der rechtsextremen Szene. Der im Jahr 2002 erschienene Gruß an den NSU im Neonazi-Magazin "Der Weiße Wolf" und die Spenden an rechtsextreme Zeitschriften beweisen das. Außerdem hat Beate Zschäpe in ihrem Verhör Folgendes gesagt: Für die Außenkommunikation war Uwe Mundlos zuständig. Das belegt auch die Vernetzung dieses Kerntrios. Für die Zeit vor dem Untertauchen sind aktive Verbindungen in die Nürnberger Szene belegbar. Das erklärt auch, warum die meisten Morde im Raum Nürnberg erfolgt sind. In geringerem Ausmaß sind außerdem Verbindungen nach München belegbar. Nach der Enttarnung des NSU gab es dazu polizeiliche Ermittlungsarbeit, die in die richtige Richtung ging. Diese Ermittlungen wurden leider nicht weiterverfolgt, weil sich die Bundesanwaltschaft und das BKA sehr früh auf die These vom abgeschotteten NSU-Trio mit einem sehr kleinen Kreis an Unterstützern festgelegt haben – das war ein Fehler.
Zweitens. Warum war es unseren Sicherheitsbehörden nicht möglich, vorurteilsfrei Ermittlungen durchzuführen?
Das erste bekannte Vorurteil war: Da es kein Bekennerschreiben gab, kann es sich nicht um eine rechtsextremistische Tat handeln. Weiterhin: Wenn Migranten sterben, dann sind die Täter innerhalb der migrantischen Community zu suchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens seit dem Anschlag in der Keupstraße in Köln und dem Mord an İsmail Yaşar müsste doch klar gewesen sein, aus welcher Ecke die Täter kommen könnten. Scheuklappen haben dazu geführt, dass man diese Indizien übersehen hat. Die fehlerhaften und völlig einseitigen Ermittlungen wurden bereits im ersten Untersuchungsausschuss untersucht und festgestellt. Nun ist entscheidend: Was hat man daraus gelernt und was macht man nun anders? – Als Abgeordneter, der sich mit dem Themenfeld Rechtsextremismus intensiv beschäftigt, kann ich sagen, wir haben daraus gelernt. Einiges läuft jetzt anders als früher. Im Verfassungsschutz gibt es eine Abteilung, die sich auf Rechtsextremismus fokussiert. Auch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sehe ich als positive Entwicklung.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass mit Blick auf aktuelle Herausforderungen wie Reichsbürgerbewegung, rechtsextreme Burschenschaften und Umsturzpläne aus dem Querdenker-Milieu sowie bei Gefahren, die vom Rechtsextremismus ausgehen, immer noch zu verharmlosend und nicht entschieden genug agiert wird. Immer noch ist bei rechten Gewalttaten viel zu oft von Einzeltätern die Rede; immer noch ist der Ermittlungsdruck gegenüber der rechtsextremen Szene zu gering; immer noch werden viele Taten nicht oder viel zu spät als rassistische oder rechtsextreme Angriffe erkannt; immer noch gibt es zu wenig Beratungs- und Hilfsangebote für die Opfer rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt.
Drittens. Wir wollten das Vertrauen der Opferangehörigen in den Rechtsstaat und seinen Sicherheitsapparat zurückgewinnen. In diesem Punkt muss ich leider Folgendes feststellen: Die Enttäuschungen und Kränkungen sind so tief und die Bemühungen der Staatsregierung derart unzureichend, dass das definitiv nicht gelungen ist. Von höchster Stelle aus – vom Ministerpräsidenten und der Landtagspräsidentin – braucht es eine öffentliche Entschuldigung dafür, dass unser Bundesland ihre Angehörigen nicht schützen konnte und jahrelang das falsche Vorgehen bei den Ermittlungen zu unendlichem Leid bei den Opferangehörigen geführt hat.