ich muss klarstellen, dass Ihre Fraktion keinen Beitrag zu diesem Untersuchungsausschuss geleistet hat. Wenn Sie überhaupt in den Sitzungen anwesend waren, haben Sie sich kaum an den Befragungen beteiligt. Sie, Ihre Mitstreiter und Mitarbeiter haben kein einziges Mal Einsicht in die Akten genommen, weder beim Verfassungsschutz noch beim Landtagsamt. Sie haben als einzigen Beitrag für sich verbucht, dass Sie zwei Beweisanträge gestellt haben, die insofern obsolet waren, weil die Zeugenladung von Frau Zschäpe von Anfang an unter den demokratischen Fraktionen abgesprochen war. Deshalb lautete unsere Sprachregelung gegenüber der Presse auch immer, wir werden jede Person laden, die uns Antworten geben kann. Ihren Antrag, der völlig unvorbereitet und ohne Absprache zum falschen Zeitpunkt kam, mussten wir ablehnen. Wir haben dann das beschlossen, was von Anfang an geplant war.
Herr Schuberl, der getroffene Hund bellt. Wir haben den Antrag auf Vernehmung von Beate Zschäpe gestellt. Sie wären laut Gesetz verpflichtet gewesen, diesen Antrag in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Abstimmung zu stellen. Das haben Sie nicht getan, weil Sie im Hintergrund völlig aufgeregt waren, was Sie überhaupt mit diesem – –
Natürlich waren wir da! Erzählen Sie nicht solchen Unsinn. Erzählen Sie hier doch nicht die Unwahrheit! Sie erzählen oft genug die Unwahrheit, aber hören Sie doch im Parlament auf, die Unwahrheit zu erzählen. Natürlich waren wir da!
Sie haben den Antrag nicht zur Abstimmung gestellt, weil Sie nicht wussten, wie Sie damit umzugehen haben. Es ist einzig und allein der Initiative der AfD zu verdanken, dass dieser Antrag am Schluss auch so umgesetzt wurde.
Beruhigen Sie sich bitte wieder! – Nächster Redner ist Herr Kollege Arif Taşdelen für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss war tatsächlich ein sehr intensiver und zum größten Teil auch sehr emotionaler Untersuchungsausschuss, emotional vor allen Dingen bei den Vernehmungen einer Opferangehörigen und eines Betroffenen, der schon namentlich genannt wurde, Mehmet O. Wir haben uns die Entscheidung als SPD-Fraktion nicht leichtgemacht, als es darum ging, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass ich hier an dieser Stelle für die SPD-Fraktion deutlich gemacht habe, dass wir am Ende dieses Untersuchungsausschusses möglicherweise vor der Frage stehen werden, welche neuen Erkenntnisse wir gewinnen können und inwiefern – ich sage es jetzt noch offener – wir die Erwartungen der Angehörigen enttäuschen werden.
Aber natürlich habe ich auch deutlich gemacht, dass dieser Frage eine zweite Frage gegenübergestellt werden muss, nämlich die Frage, ob wir jetzt insbesondere die Opferangehörigen enttäuschen. Der Nürnberger Stadtrat hat einstimmig vom Bayerischen Landtag einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss gefordert, und auch Opferangehörige haben diesen NSU-Untersuchungsausschuss gefordert. Da haben wir als SPD-Fraktion festgestellt, dass für uns das Anliegen, Opferangehörige nicht von Beginn an enttäuschen zu wollen, indem wir sagen, nein, wir sind gegen einen NSU-Untersuchungsausschuss, gewichtiger ist als möglicherweise die Erkenntnis, dass wir aus dem NSU-Untersuchungsausschuss mit wenigen Erkenntnissen herausgehen. Deswegen sage ich, dass dieser NSU-Untersuchungsausschuss absolut richtig und auch wichtig war.
Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag der Untersuchung und Aufklärung offener Fragen und möglicher Fehler der Sicherheits- und Justizbehörden sowie zuständiger Ministerien und politisch Verantwortlicher, unter anderem in Bezug auf – das haben Kollegen vor mir auch schon aufgezählt – Aufklärung und Ermittlung möglicher NSU-Unterstützungsnetzwerke in Bayern, Aufklärung der Rolle von VLeuten und verdeckter Ermittler im Umfeld des NSU, Ermittlungen der Sicherheitsbehörden zum sogenannten Taschenlampenattentat in Nürnberg und Ermittlungen zum Umgang der Sicherheits- und Justizbehörden mit den Angehörigen der Opfer des NSU.
Unterstützungsnetzwerk des NSU in Bayern: Die Ermittlungen des zweiten NSUUntersuchungsausschusses konnten keine Beweise für das Vorliegen eines Unterstützungsnetzwerks in der rechtsextremen Szene in Bayern erbringen. Trotzdem bleibt die Frage offen, wie drei Personen aus Thüringen, die nie in Bayern gelebt haben, unerkannt fünf Morde in Bayern begehen konnten. Mir fällt es schwer zu glauben, dass die Ausspähung von Tatorten durch die Täter Mundlos und Böhnhardt allein auf Grundlage der detaillierten Auswertung von Adressen und Karten
material, ohne genaue Ortskenntnis erfolgt sein soll. Wir haben auch die ausführliche Darstellung der Ermittler des BKA gehört, dass Mundlos und Böhnhardt ihrer Ansicht nach mit hoher Disziplin und Ausdauer über Wochen Tatorte ausgespäht haben sollen. Allein, auch da fehlt mir der Glaube.
Dr. Günther Beckstein äußerte ebenfalls Zweifel an dieser Theorie und vermutet ein Unterstützungsnetzwerk. Dem schließe ich mich ausdrücklich an. Auffallend war für mich persönlich auch, dass viele Zeugen der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden von Beginn an teilweise ungefragt deutlich machen wollten, dass es kein Unterstützungsnetzwerk in Bayern gab. Das war für mich sehr auffällig.
Auch die Zeugenvernehmung von Beate Zschäpe, die – gefühlt – in den ersten eineinhalb Stunden Bayern und Nürnberg nicht erwähnt hat und die dann in ihrer Vernehmung auch so tat, als würde sie Bayern gar nicht kennen und als gäbe es Nürnberg gar nicht, zeugt für mich davon, hier sollte tatsächlich vermieden werden, dass wir als NSU-Untersuchungsausschuss auf die Idee kommen könnten, dass es doch ein Unterstützungsnetzwerk um dieses Trio in Bayern gab.
Die Rolle von V-Leuten und verdeckten Ermittlern in Zusammenhang mit dem NSU: Auch da haben wir im Vergleich zum ersten NSU-Untersuchungsausschuss tatsächlich keine großen neuen Erkenntnisse gewonnen. Allerdings: Der Umgang mit V-Leuten erfordert vom Verfassungsschutz Umsicht und Aufmerksamkeit; denn der Einsatz von V-Leuten birgt immer das Risiko, dass diese V-Leute für sich selbst und nicht für den Verfassungsschutz tätig sind und nicht, um die Verfassung zu schützen.
So haben wir in der Vernehmung von Beate Zschäpe erfahren müssen, dass sie erst durch einen verdeckten Ermittler radikalisiert wurde und das Ganze auch politisch wurde. Dieser V-Mann hat nach dem Untertauchen des Trios ein Telefonat vereinbart aus einer Telefonzelle heraus, deren Nummer ihm bekannt war. Für die Sicherheitsbehörden wäre es also überhaupt kein Problem gewesen, zu diesem Zeitpunkt das Trio dort an Ort und Stelle zu verhaften. Das ist nicht geschehen. Das wirft schon die Frage auf, wie man zukünftig mit V-Leuten umzugehen hat, auch wenn das ein V-Mann oder verdeckter Ermittler in Thüringen war. Ich glaube, der Auftrag an uns und an den bayerischen Verfassungsschutz muss lauten, dass wir alles daransetzen, solches Verhalten zukünftig zu unterbinden.
Das Taschenlampenattentat: Die Zuordnung zum NSU wurde erst im Prozess des Oberlandesgerichts durch die Aussage eines Zeugen erkannt. Warum wurde damals nur wegen Körperverletzung ermittelt? Wegen geringer Verletzung des Opfers? – So war zumindest die Vermutung nach den Vernehmungen. Wäre es anders gelaufen, wenn wegen eines Tötungsdelikts ermittelt worden wäre? – Ich sage da Ja; denn man wäre ganz anders an die Sache herangegangen, und es wäre viel intensiver ermittelt worden. Die Polizisten, die wir dazu vernommen haben, haben auch gesagt, dass sie natürlich bei einem Tötungsdelikt ganz anders und viel intensiver ermitteln würden als bei einer Körperverletzung. Die Rolle der Staatsanwältin hat unser Vorsitzender in seiner Rede verdeutlicht.
Der Umgang mit den Opferangehörigen: Tatsächlich ist es kein Ruhmesblatt für die bayerischen Sicherheitsbehörden, wie man mit den Opferangehörigen umgegangen ist. Obwohl Günther Beckstein damals als zuständiger Innenminister deutlich gemacht hat, dass die Opfer anders behandelt werden müssen, dass man respektvoll mit diesen Opfern umgehen soll, ist da tatsächlich nichts in die Richtung passiert. Da muss insbesondere unsere Polizei sensibilisiert werden. – Ich habe nur noch 20 Sekunden, deswegen kürze ich ab.
Die Vernehmung von Beate Zschäpe war für mich im Grunde genommen eine Märchenstunde. Sie hat uns das erzählt, was sie uns erzählen wollte, und sie hat sich,
glaube ich, auch erhofft, dass sie Hafterleichterungen bekommt. Sie hat auch ein paarmal deutlich gesagt, dass sie in ein – –
Aussteigerprogramm aufgenommen werden möchte. – Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! – Deswegen hat auch die Vernehmung von Beate Zschäpe keine große Erkenntnis gebracht.
Ich danke allen Beteiligten, unseren Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses, den Kolleginnen und Kollegen aus den Ministerien, des Landtagsamtes, den Offizianten für die hervorragende Zuarbeit. Ich bedanke mich ganz herzlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Taşdelen. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Herr Kollege Matthias Fischbach.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum noch einen Untersuchungsausschuss zum NSU? – Diese Frage kennen Sie wahrscheinlich alle. Es ist eine Frage, die ich zu Beginn des Untersuchungsausschusses NSU II auch gestellt habe. Aber allein die Tatsache, dass dies nicht nur der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU in Bayern ist, sondern insgesamt der bundesweit 15. Untersuchungsausschuss, zeigt: Der NSU-Komplex beschäftigt und bewegt die Menschen im ganzen Land, weil zum Beispiel die vielen direkt oder indirekt Betroffenen, ja, wir alle es unbegreiflich finden, was eine Terrorgruppe über ein Jahrzehnt hinweg machen konnte, dass sie mordend und scheinbar unbemerkt durch unser Land gezogen ist. Es bewegt, dass unsere sonst so hochgelobten bayerischen Sicherheitsbehörden es nach fünf Morden in Bayern jahrelang nicht geschafft haben, die Täter und Unterstützer dieser Česká-Mordserie zu stellen.
Es bewegt, weil die Gefahren, die von Rechtsextremen ausgehen, nach wie vor groß sind. Man denke nur an die Morddrohungen gegen Kommunalpolitiker in Mittelfranken. Man denke in diesem Zusammenhang auch an den mit Glück verhinderten Brandanschlag, den eine Person aus dem Umfeld der ehemaligen NSU-Unterstützer geplant hatte. Und jetzt sehen wir auch, was im Bereich der Reichsbürger gerade an problematischen Vorgängen in den letzten Monaten bekannt geworden ist. Das heißt, der Kampf gegen Rechtsextremismus ist und bleibt wichtig.
Die Frage, die wir uns als Ausschussmitglieder stellen müssen, lautet: Was konnten wir überhaupt liefern? – So gab es die Befragung von Zeugen zu Vorgängen von vor über zehn, zwanzig oder sogar dreißig Jahren. Das ist natürlich alles andere als einfach, dennoch war sie nötig.
In diesem Zusammenhang ist das Abgleichen von Beweismitteln mit Akten ganz entscheidend, sofern sie denn rechtzeitig bereitgestellt werden konnten. Problematisch war aber schon bei der Einsetzung des Ausschusses der begrenzte Zeitrahmen. Er wurde durch die Entscheidung des Ältestenrates, im Gegensatz zu der letzten Legislaturperiode diesmal im September oder Oktober keine Sitzung vorzusehen, sondern dieses Sitzungsende in dieser Woche vorzuplanen, weiter massiv beschränkt. Deswegen ist die Frage: Was hat dieser Untersuchungsausschuss geleistet?
Wir haben natürlich erst einmal die Befragung vieler Zeuginnen und Zeugen durchgeführt, die sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen konnten. Da fallen zuerst einmal die Zeugen Eminger, Dienelt, Zschäpe usw. ein. Aussagen aus dem rechten Täterumfeld sind natürlich immer mit Vorsicht zu genießen, das muss ich sagen, zum Beispiel, wenn Zschäpe Kontakte nach Bayern abstreitet und das dann von der CSU bereitwillig als glaubwürdige Aussage aufgegriffen wird, obwohl danach in der Befragung beim Vorhalt entsprechender Beziehungen nach Bayern Zschäpe doch zurückrudern musste. Das fand ich etwas vorschnell interpretiert. Aber ich denke, es war trotzdem richtig, diese Person zur Rede zu stellen, dann seine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen und die Person mit Beweisen zu konfrontieren.
Außerdem war dieser Untersuchungsausschuss der erste, der sich mit dem Taschenlampenattentat in Nürnberg beschäftigte, was weitere Verbindungen nach Bayern deutlich gemacht hat; allerdings war das Thema leider nicht abschließend zu klären. Nicht zuletzt muss man festhalten, dass dieser Untersuchungsausschuss mit seiner Beweiserhebung trotzdem viele kleine Bausteine in dem Mosaik NSU-Komplex erkennbar machen konnte, zum Beispiel, dass eine zentrale V-Person aus Bayern im Bereich Rechtsextremismus, Kai Dalek, der wirklich bis zum Jahr 1998 für den Verfassungsschutz tätig war, in dieser Zeit größtenteils arbeitslos, also abhängig vom Verfassungsschutz, war. Ich finde das bemerkenswert, weil das ein hoch kritischer Umstand ist.
Damit komme ich zur entscheidenden Frage: Was konnte dieser zweite NSU-Untersuchungsausschuss dann eigentlich liefern? Was konnte er nicht liefern, und warum nicht?
Daleks Arbeitslosigkeit zum Beispiel wirft die Frage auf, was er nach seiner Abschaltung im Jahr 1998, nach seiner Arbeit für das Landesamt für Verfassungsschutz gemacht hat. Zufälligerweise war das genau das Jahr, in dem das NSUKerntrio untergetaucht ist. Deshalb hat dieser Untersuchungsausschuss zu Recht Beweisbeschlüsse gefasst – unter anderem zu einer Aktenvorlage, welche nachrichtendienstlichen Tätigkeiten Dalek dann Behörden noch angeboten hat. Das wurde uns vom Innenministerium allerdings nicht so wie gewünscht ausgeliefert. Es wurde verweigert, uns Akten vorzulegen. Stattdessen gab es nur ein als "geheim" eingestuftes Schreiben mit einer Behördenauskunft. Nur ein einziger Satz wurde nach unserer expliziten Anforderung ausgestuft. Es sieht dann seitenweise wirklich so aus wie auf diesem Dokument: Wir sehen Schwärzungen. Nur eine kleine Stelle ist frei, die hier lautet:
[…] nahm DALEK im Dezember 2012 Kontakt zu K46 in Nürnberg auf, um auf kriminelle Strukturen in der JVA hinzuweisen, in der er einsaß […]
Das ist ein Satz, bei dem das davor Geschriebene und das Nachstehende geschwärzt ist. Es ist ein Satz, der aber trotzdem viele Fragen aufwirft. Spannend ist, wie jemand wie Dalek darauf kommt, solche Tätigkeiten einem Kommissariat 46, das eigentlich allgemein nicht groß bekannt ist, anzubieten, und zwar aus einer Justizvollzugsanstalt, aus einem Gefängnis heraus. Das sind spannende Fragen. Ebenso gilt das für die Fragen zur polizeilichen V-Mann-Führung, die leider bei den entsprechenden Zeugen in nicht öffentlichen Sitzungen, also nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, stattfinden konnten.
Das ist wie auch die beschränkten Aussagegenehmigungen ein generelles Problem gewesen. Das ist sehr deutlich geworden. Etwa Dalek hat Aussagen immer wieder verweigert, zum Beispiel bei einer möglichen Tätigkeit für das BKA. Er war ja zum NSU-Prozess über eine Adresse beim BKA in Meckenheim geladen. Er hat mit Verweis auf ein Schutzbedürfnis verweigert, darauf zu antworten. Er wusste allerdings viel über die V-Mann-Führung im Bereich des Islamismus zu sagen. Ich
fand durchaus interessant, welche Details darüber herauskamen. Außerdem ist ja schon hinlänglich aus dem "SPIEGEL" bekannt, dass er zwischen 2008 und 2009 noch einmal für den bayerischen Verfassungsschutz im Bereich der Organisierten Kriminalität tätig war. Er ist also eine schillernde Persönlichkeit, wo leider nicht immer aufgeklärt werden konnte, was er wirklich in den entscheidenden Zeiten gemacht hat. Deswegen wäre die Aktenvorlage so wichtig gewesen, weil eben gerade Aussagen von Dalek seitens des Verfassungsschutzes leider immer mit Vorsicht zu genießen waren.
Das hat im ersten Untersuchungsausschuss damit angefangen, dass der ehemalige Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz Forster erst mal geleugnet hat, dass dieser Mann V-Mann war. Er musste dann danach zurückrudern und hat das am nächsten Tag mehr oder weniger berichtigt. Nach dem, was wir jetzt herausfinden konnten – leider haben wir keine Akten, sondern nur Informationen bekommen –, muss ich sagen: Aus Sicht der FDP-Fraktion war diese Aussage, dass er das nicht mehr wusste, eine grobe Nachlässigkeit in seiner Amtsführung oder eine bewusste Falschaussage. Jene ist allerdings schon viele Jahre her.
Man muss aber auch sagen: Auch unserem Untersuchungsausschuss wurden falsche Auskünfte gegeben, nämlich, dass uns alle Quellenberichte zur V-Person Kai Dalek vorlägen. Erst auf meine Nachfrage und einen Vorhalt entsprechender Zahlung hin kam dann heraus, dass da noch etwas fehlen musste. Dann wurde gesagt: Aufgrund eines technischen Fehlers sind noch zehn Berichte in der entscheidenden Phase rund um das Jahr 1998 aufgetaucht. Ob das wirklich alle Berichte waren, bezweifle ich auch gerade nach den Worten des Vorsitzenden Toni Schuberl wirklich. Deswegen wären die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses so wichtig gewesen. Die Verweigerung bei einem schon lange enttarnten V-Mann, der vor über 25 Jahren abgeschaltet worden ist, überzeugt mich inhaltlich und rechtlich nicht.
Festzuhalten bleibt aber für unseren Ausschuss, dass wir nach dieser Arbeit leider keinen Schlussstrich unter den NSU-Komplex ziehen können, aber zu dessen Aufklärung beitragen konnten. Aus Sicht der FDP gibt es weiteren politischen Handlungsbedarf: Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit, klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutz gerade bei entsprechenden Tätigkeiten und nicht zuletzt eine bessere Auswahl und Ausbildung von V-MannFührung bei der Polizei – ja, auch bei der Polizei – und auch anderer nachrichtendienstlicher Mitarbeiter beim Verfassungsschutz.
Mir bleibt zu sagen: Es gibt auch für die Zukunft weiterhin viel zu tun. Ich denke, wir alle gehen mit dem Gefühl aus diesem NSU-Untersuchungsausschuss heraus, dass unsere Arbeit viel länger hätte gehen müssen. Wir hätten viel mehr Zeit gebraucht. Ich danke aber trotzdem allen, die sich während dieser Zeit engagiert haben, wie auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit und die Aufmerksamkeit heute.
Vielen Dank, Herr Kollege Fischbach. – Der nächste Redner ist der Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich blicke noch einmal zurück. Bereits die Besichtigung der Tatorte und dann die Schicksale der Opfer der rechtsradikalen NSU-Mörderbande haben die Mitglieder des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses stark bewegt und unsere Motivation parteiübergreifend gestärkt, alles zu tun, um neue Erkenntnisse über die Frage eines bayerischen Unterstützernetzwerkes des NSU-Kerntrios ans Licht zu bringen. Am Ende
monatelanger Ermittlungsarbeit im Untersuchungsausschuss und der Einvernahme unzähliger Zeugen beziehe ich mich auf das Fazit aus dem Minderheitenbericht der GRÜNEN:
Trotz aller Bemühungen ist es dem Ausschuss […] nicht gelungen, den Nachweis für konkrete Kontakte zu bayerischen Rechtsextremisten NACH dem Untertauchen des NSU zu erbringen.