Protocol of the Session on July 18, 2023

Wir beginnen mit der Wahl von Herrn Hans-Uwe Kahl. Bitte verwenden Sie hierfür den weißen Stimmzettel. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 14:31 bis 14:36 Uhr)

Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben? – Damit ist dieser Wahlgang geschlossen.

Wir machen zwei Minuten Pause, damit die Wahlurnen geleert und wieder bereitgestellt werden können. Nur zur Erläuterung: Bei Wahlen beträgt die Abstimmungszeit fünf Minuten, bei namentlichen Abstimmungen drei Minuten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren mit der Wahl von Herrn Andreas Schmitz fort. Bitte verwenden Sie hierfür den gelben Stimmzettel. Für den Wahlvorgang stehen erneut fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

Jetzt! Hört mich jeder? – Der Wahlgang hat begonnen. Bitte schön, werfen Sie ein. Fünf Minuten Zeit.

(Stimmabgabe von 14:39 bis 14:44 Uhr)

Haben alle abgegeben? – Hiermit ist der Wahlgang beendet. Es gibt wieder eine kurze Pause. Ich befürchte, dass wir drei Minuten brauchen, weil die Urnen so schwer aufgegangen sind, wie ich gerade gehört habe. Dann machen wir drei Minuten.

(Unterbrechung von 14:45 bis 14:49 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gerade gehört, dass das Schloss einer Wahlurne defekt war. Das Problem ist gelöst.

Damit kommen wir zum letzten Wahlgang.

(Unruhe)

Ich bitte jetzt um Aufmerksamkeit, damit Sie wissen, wer zur Wahl steht. Wir kommen zur Wahl von Herrn Dr. Jörg Singer. Bitte verwenden Sie hierfür den blauen Stimmzettel. Auch für diesen Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

Sie haben noch eine Minute. Ich bitte Sie, unverzüglich Ihren Weg zur Wahlurne zu finden, damit wir sofort und unverzüglich mit dem nächsten Tagesordnungspunkt weitermachen können.

(Stimmabgabe von 14:50 bis 14:55 Uhr)

So, haben alle ihre Stimmen abgegeben? – Dann ist der Wahlgang hiermit beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben.

Ich rufe sofort den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Schlussbericht des Zweiten Untersuchungsausschusses des Landtags zur weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes (Drs. 18/21923, 18/22844) (Drs. 18/29926)

Bevor wir in die Aussprache eintreten, erteile ich zur allgemeinen Berichterstattung dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Herrn Kollegen Toni Schuberl das Wort. Hierfür stehen ihm zehn Minuten Redezeit zur Verfügung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen. Die Zusammenarbeit im Ausschuss war sehr kollegial und von Respekt geprägt. Wir haben sehr viel ausdiskutiert und konnten viele Kompromisse schließen. Natürlich hat es schon auch mal gekracht, und der Streit musste auch zweimal im Plenum ausgetragen werden. Trotzdem möchte ich festhalten, dass wir immer nur in der Sache gestritten haben und nicht persönlich geworden sind.

Für diese Atmosphäre möchte ich mich bei der Kollegin und bei den Kollegen bedanken, stellvertretend bei Josef Schmid und Holger Dremel, die meine Stellvertreter waren. Besonders danken möchte ich dem Justiziariat, namentlich Frau Hohagen und Frau Bründl für das sehr professionelle und über das normale Maß hinausgehende Engagement, um die vielen Herausforderungen unseres Ausschusses zu bewältigen. Den Mitarbeitenden aus allen Fraktionen möchte ich auch danken, da diese die Hauptlast der Recherche getragen haben. Auch für den Stenografischen Dienst, die Offizianten und die Beauftragten in den Ministerien war es sicher nicht immer einfach. Das gilt vor allem für die stundenlangen Sitzungen bis in die Nacht hinein. Einmal haben wir fast 13 Stunden am Stück getagt. Eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten der Polizei hat monatelang Akten gesucht und digitalisiert, um sie dem Ausschuss vorzulegen. Auch hierfür sage ich Ihnen vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der FDP)

In 36 Sitzungen im, wie ich finde, dafür namentlich sehr passenden Weiße-RoseSaal haben wir 80 Zeuginnen und Zeugen vernommen und 12.027 Akten bearbeitet. Ich habe nicht nachgezählt, aber es wurde gesagt, dass es weit über 1,6 Millionen Seiten waren. Leider wurde die Hälfte dieser Akten erst kurz vor Ende des Untersuchungsausschusses vorgelegt, sodass wir bei Weitem nicht alles bearbeiten konnten. Diese Akten sollten dem von der Bundesregierung geplanten zentralen Archiv für Rechtsterrorismus gegeben werden, damit die Forschung hier in Zukunft weiterarbeiten kann.

Wir haben versucht, unsere 150 Fragen – inklusive der Teilfragen sind es sogar 236 Fragen – soweit wie möglich zu beantworten. Da sind einige spannende Ergebnisse herausgekommen. Der offene Abschlussbericht umfasst 396 Seiten. Er ist hier.

(Der Redner hält den Bericht hoch)

Dazu kommt ein weiterer Abschlussbericht von uns GRÜNEN mit über 800 Seiten, der jedoch nicht offen verwendet werden darf.

Wir konnten eine ganze Reihe von Zeuginnen und Zeugen vernehmen, die bisher noch nie jemand vernehmen konnte. Das war nicht immer einfach. Manche haben sich vehement dagegen gesperrt, auch mit einem Anwalt, und konnten dann nur durch eine ähnliche Vehemenz vonseiten des Ausschusses dazu gezwungen werden, doch auszusagen. Manche Zeugen haben geschrien, haben uns beleidigt und mussten am Ende dennoch reden. Klare Haltung und ruhige Art haben unsere Vernehmungsweise geprägt. Ich musste als Vorsitzender keine einzige Frage zurückweisen. Auch das ist wohl ein Novum in der Geschichte des Bayerischen Landtags. Für mich war es eine sehr spannende und lehrreiche, wenn auch zeitintensive Erfahrung.

Jetzt komme ich zur Kritik an der Staatsregierung. Selbst uralte Akten sind immer noch sehr streng eingestuft. Immer noch gibt es massive Schwärzungen. Diese sind jetzt teilweise sehr viel stärker geschwärzt als noch vor zehn Jahren beim ersten UA. Akten mit dem Verschlussgrad "NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" können in anderen Bundesländern offen, in öffentlicher Sitzung verwendet werden, da die Verwendung im Untersuchungsausschuss als Dienstgebrauch gesehen wird. Bei uns in Bayern sind diese Informationen nur in nicht öffentlicher Sitzung verwendbar gewesen. Wir durften diese auch nicht im Bericht verwenden. Dies führte im Abschlussbericht zu weitreichenden Schwärzungen. Die Aussagebeschränkungen für Zeug*innen des Verfassungsschutzes waren zu restriktiv. Das gipfelte darin, dass der Präsident des Verfassungsschutzes in öffentlicher Sitzung eigentlich nicht einmal seinen Namen hätte nennen dürfen.

Wir hatten behördliche Zeugenaussagen, die nicht der Wahrheit entsprachen. Uns wurde beispielsweise gesagt, dass es keine V-Personen der Polizei in der rechtsextremen Szene gegeben habe, sondern nur V-Leute des Verfassungsschutzes. Das haben wir immer und immer wieder gefragt und haben immer die gleiche Antwort bekommen, dass so was nicht gemacht werde. Wir wissen aber aus den Akten, dass dies nicht stimmt. Mindestens eine V-Person der Polizei ist gegen einen Rechtsextremisten eingesetzt worden. Das fanden wir nur zufällig, weil wir keine Akten von V-Personen der Polizei bekommen hatten. Das sind meiner Meinung nach Falschaussagen.

Ein zweiter Punkt hat mich persönlich sehr geärgert. Uns wurden erst im Nachhinein Quellenberichte des V-Manns Dalek aus der relevanten Zeit, nämlich 1997 und 1998, zugeliefert. Erst mussten wir nachweisen, dass da noch Berichte sein müssten. Erst dann haben wir sie bekommen. Immer wieder wurde aber von Behördenseite betont, dass es keine weiteren Berichte gebe, und insbesondere keine Be

richte, in denen von Waffen die Rede sei. Wir wissen aber, dass es einen Bericht Daleks zu Waffen in der rechtsextremen Szene und zu potenziellen Rechtsterroristen aus dem Oktober 1997 gegeben hat. Der Verfassungsschutz hat sich aber bis zuletzt geweigert, Auszüge aus dieser Akte herauszugeben, obwohl der Ausschuss dies einstimmig gefordert hatte. Das ist so nicht akzeptabel.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Zu den Erkenntnissen des Ausschusses möchte ich mehrere Punkte herausgreifen. Mein Kollege Cemal Bozoğlu wird noch auf weitere Punkte eingehen. Zur Rolle des V-Manns Dalek und des Verfassungsschutzes werde ich in der folgenden Aussprache noch etwas sagen.

Ein wichtiger Aspekt war für uns das Taschenlampenattentat in Nürnberg 1999. Das ist der erste bekannte Anschlag des NSU. Keine Institution hat dieses Verbrechen bisher endgültig ausermittelt, weil die Ermittlungen im NSU-Prozess hierzu eingestellt worden sind. Wir als Untersuchungsausschuss waren sozusagen die letzte Instanz, die dies tun konnte. Daher haben wir diesem Kapitel große Aufmerksamkeit gewidmet. Es gab viele Widersprüche – auch in den Aussagen – und Fragezeichen, die wir aber größtenteils auch auflösen konnten.

Ein großer Fehler 1999 war die Einstufung dieses versuchten Mordes als fahrlässige Körperverletzung. Erklärbar wurde das nur dadurch, dass bei 100 bis 150 Fällen pro Monat eine Staatsanwältin in Vollzeit durchschnittlich nur eine Stunde pro Fall hat; dabei wird ein Schwerpunkt auf die Fälle gelegt, bei denen Täter bekannt sind und auch Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Diese Überlastung der Justiz ist gefährlich, und auch heute noch bräuchten wir sehr viel mehr Personal in der Justiz, um solche Situationen zu vermeiden.

Wirklich schockierend war aber, dass die Staatsanwältin als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss auch heute nicht eingesehen hat, dass die Tat als versuchter Mord hätte eingestuft werden müssen. Hier fehlt eine souveräne Fehlerkultur. Diese falsche Einstufung hatte auch praktische Folgen: Wäre die Tat als versuchter Mord erkannt worden, wären die Asservate nicht entsorgt worden; zumindest auf den Splittern der Taschenlampe hätte man vielleicht im Nachhinein noch DNA finden können. Diese Splitter wurden nämlich – im Gegensatz zum Rohr der Rohrbombe – nicht auf 1.000 Grad erhitzt.

Zu Beginn der Ermittlungen zum Taschenlampenattentat ist der Staatsschutz hinzugezogen worden. Dies erschien uns erst einmal positiv zu sein; denn wir hatten nicht erwartet, dass hier ausnahmsweise in Richtung Rechtsextremismus überlegt worden ist. Die Überraschung ist schnell Ernüchterung gewichen. Der Staatsschutz wurde nämlich nicht wegen der Frage des Rechtsextremismus hinzugezogen – daran hatte man gar nicht gedacht –, sondern wegen des Verdachts auf Ausländerkriminalität. Das ist das typische Muster: Bei einem migrantischen Opfer dachten die Sicherheitsbehörden nicht an Rechtsextreme, sondern wieder einmal automatisch an migrantische Täter. Leider zeigten behördliche Zeugen auch heute noch vor dem Untersuchungsausschuss Lücken in der Analysekompetenz bezüglich Rechtsextremismus. Hier muss nachgebessert werden.

Nun zu den Ermittlungen nach 2011: Der Generalbundesanwalt und das BKA haben sich viel zu früh auf das Trio festgelegt; das zeigen mehrere Vermerke. Das muss ich kurz erklären: Es gab Betroffene auf Adresslisten des NSU, die als Gefährdete informiert worden sind. Aber es sind nur diejenigen informiert worden, die wirklich auf den großen ausgedruckten oder digitalen Listen standen. Die anderen, die nur auf den Listen mit handschriftlichen Bemerkungen oder den kleineren Listen standen und bei denen die Behörden davon ausgingen, dass sie das Trio persönlich ausgespäht hat, wirklich vor Ort gewesen ist und diese ausgewählt hat, um

sie zu ermorden, wurden nicht informiert, weil ja keine Gefahr mehr besteht. Die Uwes sind tot, und Zschäpe ist eingesperrt. Das war im November oder Dezember 2011 ganz kurz nach der Selbstenttarnung. Sie gingen davon aus, dass sie keinen Kontakt nach außen hatten; damals gingen sie schon davon aus. Das war viel zu früh; das ist skandalös. Das führt auch dazu, dass Ermittlungen bayerischer Beamter im rechtsextremen Milieu beendet worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss war notwendig. Er hat in einer Vielzahl von Aspekten Fragen beantworten können. Unser Versprechen, weitere Puzzlestücke zum Bild des NSU-Komplexes beizutragen, konnten wir einlösen. Es fehlt in den Behörden aber immer noch die Bereitschaft, eine souveräne Fehlerkultur zu leben. Statt einzugestehen, was schlecht gelaufen ist, um in Zukunft besser zu werden, wird stur verteidigt und Kritik zurückgewiesen. Das muss sich in Zukunft ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schuberl. – Ich darf als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Holger Dremel von der CSUFraktion aufrufen. Herr Kollege Dremel, Sie sind am Zug.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der NSU-Terror in Deutschland hat nicht nur Bayern, sondern auch Deutschland in Angst und Schrecken versetzt. Den Hinterbliebenen, Opfern und Angehörigen gilt an dieser Stelle zuerst einmal unser aufrichtiges Mitgefühl.

Wir haben diesen NSU-Untersuchungsausschuss in das Licht gestellt, die Hoffnungen der Angehörigen, der Opfer und Hinterbliebenen letztendlich zu befriedigen. Wir müssen nach vielen langen Sitzungen sagen: Wir haben das Wie und das Warum leider nicht aufklären können. Wir waren der 15. Untersuchungsausschuss in ganz Deutschland, und auch ein umfangreicher Prozess vor dem Oberlandesgericht München – nicht Nürnberg, Herr Kollege – hat stattgefunden.

Der Untersuchungsausschuss NSU II – der Name sagt es bereits – hat eine Sonderstellung, weil es bereits der zweite Untersuchungsausschuss in Bayern war. Wir haben uns schwerpunktmäßig damit beschäftigt, ob es in Bayern Personen gab, die das NSU-Kerntrio bei der Planung und Begehung seiner Taten unterstützt haben. Es ging nicht wie in vielen anderen Untersuchungsausschüssen um eine Kontrolle des Handelns der Staatsregierung, sondern um das mögliche Verhalten auch von Privatpersonen.

Meine Damen und Herren, auch wenn ich das Lob des Herrn Vorsitzenden bestätigen muss, dass wir sehr konstruktiv und sehr sachlich zusammengearbeitet haben, kann ich nicht verhehlen, dass wir oft über die Zulässigkeit von Fragen diskutiert haben und oft uneinig darin waren, ob eine Frage vom Untersuchungsauftrag noch gedeckt oder nicht mehr gedeckt ist. Über weite Teile aber – ich habe es bereits gesagt – haben wir konstruktiv und sachlich zusammengearbeitet.

Die Hauptfrage des Untersuchungsauftrages war: Gab es ein bayerisches Unterstützernetzwerk des NSU-Kerntrios? Alle Fraktionen – sowohl die SPD, die AfD als auch die Regierungsfraktionen und die Fraktion des Vorsitzenden – kommen zu dem Schluss, dass es keine Beweise für ein bayerisches Unterstützernetzwerk des NSU-Kerntrios gibt. Die FDP hat sich zu dieser Kernfrage in ihrem Minderheitenbericht nicht geäußert.

Angesichts des Umfangs unseres Abschlussberichts kann dieser nicht im Detail vorgestellt werden. Ich verweise hier auf die Drucklegung und kann natürlich nur auf relevante Punkte eingehen. Wir von den Regierungsfraktionen haben einen

Abschlussbericht mit 110 Seiten abgeliefert. Insgesamt umfasst der Abschlussbericht 396 Seiten.

Was hat die umfangreiche Beweisaufnahme ergeben, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Ein bayerisches Unterstützernetzwerk kann weder ausgeschlossen noch belegt werden; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen immer bei den Fakten bleiben. Wir sprechen über das Jahr 2011. Nach der Enttarnung des NSUKerntrios stellte sich die Frage: Was hat der Bund, was hat das Land in den verschiedenen Bereichen getan, damit so etwas nicht mehr vorkommt bzw. um so etwas vorbeugen zu können?

Man muss feststellen, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, dass in sämtliche Richtungen ermittelt worden ist, um den NSU-Komplex soweit wie irgendwie möglich aufzuklären. Es fand auch keine Engführung der Ermittlungen statt. Mehrere Zeugen und sachverständige Zeugen schilderten uns glaubhaft, dass sämtliche Szenarien in Betracht gezogen und entsprechende Ermittlungen in die Wege geleitet wurden. Am Ende ergab sich aber das faktenbasierte Bild eines weitestgehend abgeschotteten Terrortrios. Trotz umfangreicher Ermittlungen wird es stets Fragen geben, die nicht vollends beantwortet werden können.