Protocol of the Session on April 26, 2023

Wir werden uns konstruktiv mit Änderungsanträgen beteiligen. Das halte ich auch für besser, als hier eine Debatte über Dringlichkeitsanträge zu führen. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu; es muss Änderungen geben. Das glaube ich zweifelsohne.

Der SPD-Gesetzentwurf wurde von mehreren Experten wirklich gelobt und ist meines Erachtens auch die bessere Grundlage, um weiterzuarbeiten, nicht um ihn

eins zu eins zu beschließen, wie es der Kollege Arnold gesagt hat, aber wir müssen ja weiterkommen. Von daher stimmen wir auch dem Antrag der SPD zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Kollege Wolfgang Hauber von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der FDP möchte erreichen, dass die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung eines Gesetzes als Folge einer Sachverständigenanhörung zu einem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf zurückzieht. Konkret geht es um den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes.

Der Dringlichkeitsantrag der SPD möchte erreichen, dass der Gesetzentwurf der SPD übernommen wird.

Der Dringlichkeitsantrag der FDP hat mich schon verwundert. Warum nun die Staatsregierung aufgrund einer Anhörung zu einem Gesetzentwurf einen unstreitigen Änderungsantrag der CSU-Fraktion zurücknehmen soll, erschließt sich wohl nur der Logik der FDP.

Der Dringlichkeitsantrag der SPD verwundert mich hingegen nicht. Dass die SPD der Ansicht ist, besser zu arbeiten als die betroffenen Fachstellen, kann man sehr gut am Vorgehen der Ampel-Regierung auf Bundesebene beobachten.

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Widerspruch bei Abgeord- neten der SPD und der GRÜNEN)

Vielleicht läuft vieles auf Bundesebene deshalb nicht ganz so rund; aber das will ich gar nicht weiter vertiefen.

Gewundert habe ich mich über die Begründung des SPD-Dringlichkeitsantrags. Ich zitiere:

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung – und der entsprechende Änderungsantrag der CSU-Fraktion […] – wurde dabei von vielen Experten in mehreren Punkten kritisiert. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde hingegen vielfach gelobt und insgesamt positiver bewertet.

Wie der Kollege Dremel muss auch ich sagen: Ich war anscheinend in einer anderen Expertenanhörung oder der Verfasser des Dringlichkeitsantrages war zeitweise nicht anwesend oder es besteht einfach ein Wahrnehmungsdefizit aufseiten der SPD. Meine Wahrnehmung war: Die Sachverständigen haben beide Gesetzentwürfe gelobt und kritisiert. Es handelt sich um unterschiedliche Herangehensweisen an dasselbe Problem; welche bevorzugt wird, muss politisch entschieden werden.

Wir FREIE WÄHLER haben die Sachverständigenanhörung initiiert und so dafür gesorgt, dass bundesweite Expertise Eingang in die bayerische Gesetzgebung finden kann. Das wurde von allen Sachverständigen auch als wesentlicher Bestandteil guter Gesetzgebung positiv hervorgehoben.

Im nächsten Schritt werden wir uns dafür einsetzen, dass der Entwurf unseres Koalitionspartners gemäß den Empfehlungen angepasst und rechtmäßig sowie praxistauglich ausgestaltet wird. Das halten wir für die beste und verträglichste Lösung. Als FREIE-WÄHLER-Fraktion stehen wir für einen angemessenen Ausgleich

von sicherheitsrechtlichen Befugnissen und Schutz der bürgerlichen Freiheit. Hierauf werden wir bei der Ausgestaltung des Verfassungsschutzgesetzes besonders achten. Das ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Sicherheit und bürgerlicher Freiheit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden beide Dringlichkeitsanträge ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Abgeordnete Horst Arnold von der SPD gemeldet.

Herr Kollege Hauber, Sie haben von Wahrnehmung gesprochen und behauptet, wir würden in unserem Antrag dafür werben, unseren Gesetzentwurf zu übernehmen. Das ist einfach ein falsches Lesen des Antrags. Vielleicht sage ich es jetzt noch mal: "als Grundlage für ein modernes, rechtsstaatskonformes Bayerisches Verfassungsschutzgesetz zu nehmen", das heißt als Grundlage. Da geht es um das Konstrukt des Gesetzes allgemein, ohne Verweisungen, mit Legaldefinitionen integriert, und damit auch insoweit handhabbar. Das ist Ihnen als ehemaligem Polizeibeamten wahrscheinlich auch recht, dass Sie eine Norm nehmen und Ihre Arbeit damit bewältigen können, anstatt mit drei oder vier unterschiedlichen Gesetzen zu arbeiten, bei denen Sie immer Rücksprache oder Rückblick nehmen müssen, ob das, was Sie tun, rechtmäßig ist.

Kollege Arnold, wir werden mit Sicherheit nicht den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als Grundlage nehmen, sondern wir werden den Änderungsantrag der CSU-Fraktion als Grundlage nehmen

(Johannes Becher (GRÜNE): Das habe ich mir schon gedacht! – Zuruf)

und werden schauen, welche Aspekte aus dem SPD-Gesetzentwurf sinnvoll sind, welche wir übernehmen wollen. So werden wir vorgehen. Ich glaube, das ist eine andere politische Bewertung. Wir bewerten das so, Sie bewerten es anders.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Richard Graupner von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verfassungsrecht ist eine schwierige und komplexe Materie. Selbst Experten sind hier streckenweise stark gefordert. Ich werde mich nun in meinem Beitrag weniger in der Erörterung verfassungsrechtlicher Details ergehen, als im Groben die Problematik und die Position der AfD hierzu allgemeinverständlich darzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht – das haben wir jetzt mehrfach gehört – hat 2020 in Bezug auf die bislang geltenden rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Verfassungsschutzes Mängel erkannt und im Kern zwei Vorgaben gemacht:

Erstens müsse der Einsatz geheimdienstlicher Mittel und Maßnahmen einem Verhältnismäßigkeitskriterium entsprechen, und zwar in Bezug auf die Beobachtungsbedürftigkeit der jeweils unter Beobachtung stehenden Gruppierung. Einfach gesagt: Je gefährlicher und verfassungsfeindlicher eine Gruppierung ist, desto gravierender dürfen auch die geheimdienstlichen Mittel zu deren Beobachtung sein, und umgekehrt. Die Spannbreite reicht dabei von der bloßen Auswertung öf

fentlich zugänglicher Informationen bis hin zum Einsatz von V-Leuten oder dem Abhören von Wohnräumen.

Zweitens. Wenn der Verfassungsschutz bei seinen Beobachtungen Straftaten feststellt, darf er diesbezüglich personenbezogene Daten nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln, wenn es sich um besonders schwere Straftaten handelt.

Die Staatsregierung hat nun Zeit bis zum 31.07., diese Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Das Expertengespräch, welches dazu gestern im Innenausschuss stattfand, kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der Entwurf vom konzeptionellen Ansatz her grundlegend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Aber auch Kritik wurde deutlich: Zum einen wurden die rechtlichen Vorgaben schon als zu detailliert in Bezug auf ihre praktische Umsetzbarkeit qualifiziert. Zum anderen wurde die Ausgestaltung des Begriffs der Beobachtungsbedürftigkeit als zu unbestimmt kritisiert. So kann es zu der paradoxen Situation kommen, dass legales Verhalten zu einer höheren Beobachtungsbedürftigkeit führt als illegales Verhalten, als kriminelle Aktivitäten. Bestes Beispiel ist die derzeit gängige Praxis, eine lupenrein demokratische Oppositionspartei wie die AfD absurderweise

(Lachen bei den GRÜNEN)

als Verdachtsfall zu führen.

(Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Verfassungsfeinde! – Gerd Mannes (AfD): Ruhe!)

Klimaextremisten hingegen, welche bei ihren irrwitzigen Aktionen sogar die Gefährdung von Menschenleben in Kauf nehmen, sind weiterhin kein Beobachtungsgegenstand für den Inlandsgeheimdienst.

Nachbesserungsbedarf sahen die Experten vor allen Dingen aber auch bei der Datenübermittlung; denn das Kriterium der besonders schweren Straftaten ist einerseits viel zu weit gefasst: Ein Experte sagte, rund 70 % aller Straftaten fallen jetzt in diese Kategorie. Andererseits ist das Kriterium auch wieder deutlich zu eng, weil wichtige Straftatbestände wie Spionage und Agententätigkeiten gerade nicht darunterfallen. Abhilfe könnte hier ein sogenanntes hybrides Modell schaffen, oder, wie es von dem Experten Schüßlburner formuliert wurde, ein Katalog mit Fokussierung auf verfassungsschutzrelevante Straftaten.

Meine Damen und Herren, noch mal zum Mitschreiben: Diese Anhörung fand gestern Vormittag statt. Wir befinden uns also mitten im Gesetzgebungsverfahren. Jede Fraktion will jetzt erst mal ihre Schlüsse ziehen und für ihre eigene Arbeit berücksichtigen. Das ist der ganz normale Gang der Dinge. Dazu brauchen wir keine Extra-Aufforderung und vor allen Dingen keine Dringlichkeitsanträge; aber vielleicht sagen sich ja die Kollegen der FDP: Lieber jetzt schnell ein bisschen heiße Wahlkampfluft produziert, das heißt mit noch so überflüssigen Anträgen; denn nach der Landtagswahl – das sagen zumindest die Umfragen – werden Sie dazu keine Gelegenheit mehr haben.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Die AfD-Fraktion jedenfalls lehnt Ihren Schaufensterantrag ab. Dasselbe gilt für den Antrag der SPD. Beide Anträge werden abgelehnt.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat nun der Staatsminister Joachim Herrmann für die Staatsregierung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete der FDP, in der Tat ist es schon ein politisches Armutszeugnis, wenn sich Ihr Beitrag zur Gesetzgebung dieses Hauses darauf beschränkt, den regulären Lauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags zu machen. Wenn der Landtag im Zuge seiner Ausschussberatungen eine Anhörung von Sachverständigen durchführt,

(Zuruf von den GRÜNEN)

dann doch deshalb, weil ein Gesetz schwierige Fragen aufwirft und man anhand der Expertise dieser Sachverständigen prüfen will, ob noch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden sollten. Das ist der normale Lauf der Dinge hier im Haus; dafür braucht es aber keinen Dringlichkeitsantrag.

Leider lässt Ihr Antrag auch nicht erkennen, was denn aus Ihrer Sicht geändert werden soll. Wenn die FDP Änderungen am aktuellen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für erforderlich hält, dann benennen Sie doch bitte konkret, an welcher Stelle Sie welche Vorschrift mit welchem Inhalt ändern wollen. Wir sind schon mitten im Gesetzgebungsverfahren. Dieses Parlament wird bald darüber entscheiden. Wenn Sie also eine konkrete Position haben, dann wäre es jetzt höchste Zeit, nicht Dringlichkeitsanträge hier für die heutige Sitzung einzubringen, sondern konkrete Änderungsanträge zu dem Gesetzesentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Das wäre angezeigt; aber dazu müssten Sie sich natürlich erst einmal inhaltlich mit dem Gesetzentwurf und den Stellungnahmen der Sachverständigen auseinandersetzen. Das haben Sie offensichtlich nicht getan; denn so schnell, wie Sie hier gestern einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben, kann niemand ernsthaft die umfangreichen Voten der Sachverständigen ausgewertet haben.

Liebe Abgeordnete der FDP, in der Sache gibt es aus meiner Sicht jedenfalls keinen Grund dafür, den aktuellen Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu dem die CSULandtagsfraktion bereits einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht und damit im Gegensatz zu Ihnen einen konstruktiven Beitrag geleistet hat. Wenn man sich nur ansatzweise inhaltlich mit den Stellungnahmen der Sachverständigen befasst, stellt man schnell fest, dass diese die Qualität des vorliegenden Entwurfs in bemerkenswertem Maße gelobt und nur bei einzelnen Punkten noch Änderungen vorgeschlagen haben. Von diesen wurde wiederum ein erheblicher Teil nur als wünschenswert, nicht aber als verfassungsrechtlich zwingend beurteilt.