Protocol of the Session on April 26, 2023

Liebe Abgeordnete der FDP, in der Sache gibt es aus meiner Sicht jedenfalls keinen Grund dafür, den aktuellen Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu dem die CSULandtagsfraktion bereits einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht und damit im Gegensatz zu Ihnen einen konstruktiven Beitrag geleistet hat. Wenn man sich nur ansatzweise inhaltlich mit den Stellungnahmen der Sachverständigen befasst, stellt man schnell fest, dass diese die Qualität des vorliegenden Entwurfs in bemerkenswertem Maße gelobt und nur bei einzelnen Punkten noch Änderungen vorgeschlagen haben. Von diesen wurde wiederum ein erheblicher Teil nur als wünschenswert, nicht aber als verfassungsrechtlich zwingend beurteilt.

Trotzdem ist es sicherlich richtig, sich mit all dem zu beschäftigen. Ich darf hier einmal beispielhaft aus dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Gärditz zitieren, der dem Regierungsentwurf, so wörtlich, eine außergewöhnlich sorgfältige Ausarbeitung sowie Stringenz und sorgfältige Begründung attestiert hat. Wenn ich recht informiert bin, hat auch der von der FDP benannte Sachverständige Prof. Dr. Barczak gestern erklärt, er halte den Regierungsentwurf weitgehend für verfassungsgemäß.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zum Dringlichkeitsantrag der SPD. Ich fand es ausgesprochen konstruktiv von Ihnen, dass Sie sich nicht auf pauschale Kritik und übliches Oppositionsgetöse zurückgezogen, sondern einen eigenen Beitrag zu den sicherlich sehr schwierigen und komplexen Fragestellungen vorgelegt haben, die sich nun aufgrund der höchstrichterlichen Rechtspre

chung stellen. Welchen Sinn aber nun dieser Dringlichkeitsantrag haben soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht; denn Gesetze pflegt der Landtag nicht ad hoc auf dem Wege von Dringlichkeitsanträgen zu beschließen, und das sicher aus gutem Grund.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihr Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht,

(Florian von Brunn (SPD): Aber der Dringlichkeitsantrag ist nicht von uns, sondern von der FDP!)

war zugleich Gegenstand der gestrigen Sachverständigenanhörung und wird nun im regulären parlamentarischen Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und mit ausreichender Zeit für die inhaltliche Prüfung der Stellungnahmen, die die Sachverständigen abgegeben haben, beraten.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Herr Kollege Arnold, übrigens: Wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig in Erinnerung habe, enthält der übrigens auch Verweise auf die StPO. Das kann man jetzt so oder anders sehen; aber Sie machen daraus gleich so ein Rundumschlags-Argument. Wenn Sie in Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht ohne Verweise auf die StPO auskommen, dann führt das, glaube ich, wirklich nicht weiter.

Zu der von Ihnen zitierten Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins ist übrigens zu sagen – und ich bedaure schon, dass ein aus meiner Sicht bedeutender Verband sich zu so etwas hergibt –, es gab wohlgemerkt vor der Sachverständigenanhörung die Möglichkeit, im Rahmen der Verbändeanhörung, also schon vor Monaten, Stellung zu nehmen. Dazu war auch der Deutsche Anwaltverein aufgefordert. Als er im Rahmen der Verbändeanhörung aufgefordert war, eine Stellungnahme abzugeben, hat der Deutsche Anwaltverein keine Stellungnahme abgegeben. Dann publiziert der Deutsche Anwaltverein – übrigens nicht als Ergebnis der Anhörung, sondern eine Stunde vor der Anhörung – plötzlich eine Stellungnahme. Das kann jeder manchen, wie er will. Zu einer wirklich seriösen Gesetzgebung trägt ein solches Verhalten von einem eigentlich namhaften Verband aber nicht unbedingt bei. Dass Sachverständige nicht nur Beifall klatschen, sondern in unterschiedlichem Maß auch Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Details unterbreiten, liegt in der Natur der Sache, sonst bräuchte man sie gar nicht erst zu fragen.

Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder neue verfassungsrechtliche Vorgaben im Grundgesetz entdeckt, so etwa im kürzlich verkündeten Beschluss zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind uns sicherlich einig, es gibt seit 1994 kein Gesetz in MecklenburgVorpommern, das nicht von der SPD mit beschlossen worden wäre. Es scheint also tatsächlich auch zu passieren, dass ein von der SPD beschlossenes Gesetz von diesem Bundesverfassungsgericht einfach für verfassungswidrig erklärt wird.

(Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ist ja unglaublich.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich sage Ihnen schon jetzt an dieser Stelle: Nach meiner Einschätzung gibt es gegenwärtig in ganz Deutschland kein einziges Sicherheitsgesetz, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß dem Beschluss zum Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern entspricht. Kein einziges. Deshalb sollten Sie nicht so tun, als ob Sie immer besonders nahe an den Gedankengängen des Bundesver

fassungsgerichts sind. Wir haben es mit einer Entwicklung zu tun, die wir einfach zu respektieren haben, dass nämlich dieses Bundesverfassungsgericht alle ein bis zwei Jahre völlig neue Dinge entwickelt, erfindet, in die Welt setzt. Es gehört zu unserem Rechtsstaat, dass wir das zu respektieren haben. Es sollte aber keiner immer so schlaumeierisch daherreden, als ob er das vorher schon gewusst hätte. Sonst hätten Sie all die anderen Sicherheitsgesetze in Deutschland längst anders formulieren müssen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Es ist ganz klar, meine Damen und Herren, dass vor der Verabschiedung des aktuellen Gesetzes noch Änderungen notwendig sein werden. Den Willen und die Bereitschaft hierzu haben die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN sowohl im Vorfeld der Sachverständigenanhörung als auch im Anschluss daran bereits öffentlich kundgetan. Ich kann hierzu versprechen, dass die Staatsregierung selbstverständlich bereitsteht, die Nachberatung konstruktiv zu begleiten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP und der SPD, es geht jetzt um die Detailarbeit in den parlamentarischen Beratungen und nicht um Effekthascherei, wie Sie sie mit Ihren heutigen Dringlichkeitsanträgen betreiben. Ich kann dem Landtag nur empfehlen, die beiden völlig überflüssigen Dringlichkeitsanträge abzulehnen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Minister, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Es gibt zwei Zwischenbemerkungen. Die erste kommt von Herrn Kollegen Muthmann von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich habe heute schon drei Punkte genannt, die nach der gestrigen Expertenanhörung und auch nach unserer Einschätzung Anlass sind, um Korrekturen vorzunehmen. Das ist zum Ersten der Bereich der Rechtstechnik, und zwar insbesondere ein paar unklare Rechtsbegriffe, die nach einer weitestgehend einmütigen Bewertung gestern dringend der Präzisierung bedürfen. Zum Zweiten ist es das Thema Minderjährigenschutz und zum Dritten das breite und zentrale Thema, unter welchen Voraussetzungen Datenweitergaben möglich sind. Da gab es zum Teil überschießende, zum Teil unzureichende Befugnisse. Ich darf dazu aus der Stellungnahme eines Experten zitieren, den die CSU benannt hat: Es fehlen mehrere Straftatbestände, die aus staatsschutzrechtlicher Sicht von höchster Relevanz sind. – Deshalb unsere Aufforderung und unsere Hinweise, was wir für wichtig halten, da Sie das wesentlich größere Instrumentarium an personellem Know-how haben im Vergleich zu unserer, leider noch zu kleinen Fraktion.

Herr Muthmann, Ihre Redezeit geht zu Ende.

Das ist ein Faktum, das zu berücksichtigen ist. Wir werden uns aber auch mit Änderungsanträgen beteiligen, wenn dieser Antrag heute abgelehnt wird.

Herr Minister, bitte schön.

Ja.

(Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Das war jetzt eine Mitteilung.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe Ihrem ganzen Vortrag keine einzige Frage entnehmen können. Ich nehme diese Mitteilung zur Kenntnis. Sie kündigen an, dass Sie auch Änderungsanträge stellen werden. Das ist Ihr gutes Recht. Wir werden sie uns genau anschauen. Ich weiß nicht, was ich sonst dazu sagen soll.

(Alexander Muthmann (FDP): Man muss keine Frage stellen bei der Zwischenbemerkung!)

Nein, nein, das müssen Sie nicht. Eben. Also, ich nehme das mit Freude zur Kenntnis und wünsche weiterhin viel Erfolg.

(Lebhafter Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Flisek von der SPD-Fraktion.

Herr Staatsminister Herrmann, erst einmal darf ich sagen, herzlichen Dank, dass Sie den Beitrag der SPD-Fraktion als durchaus konstruktiv bewertet haben. Ihre Einlassung zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichtes in Sicherheitsfragen hat mich allerdings etwas irritiert. So zu tun, als wäre dies sozusagen ein kreatives Rechtslabor, wo sich irgendwelche Richter alle zwei Jahre neue Ideen einfallen lassen, wie sie die Landesgesetzgeber malträtieren können, das entspricht nicht der Realität.

(Alexander König (CSU): Das hat er nicht gesagt!)

Ich frage Sie daher als den seit vielen Jahren zuständigen Staatsminister für die innere Sicherheit im Freistaat Bayern: Könnte es nicht vielleicht daran liegen, dass die Sicherheitsgesetzgebung in Bayern seit vielen, vielen Jahren, soweit ich es beobachte, permanent nur im Reaktivmodus unterwegs ist? Betreffend das, was wir hier im Gesetzgebungsverfahren machen, dass wir nämlich aus Anlass der Entscheidung eines Gerichtes wieder nur Reparaturarbeiten erledigen, anstatt uns einmal hinzusetzen und eine gesamte Neuaufnahme der Sicherheitsarchitektur zu machen, auch angesichts der technologischen Entwicklung und der Gefahrenlagen, die sich ergeben haben, auch angesichts der Notwendigkeiten, die sich ergeben haben, –

Herr Flisek, Ihre Redezeit ist zu Ende.

– frage ich Sie, ob das nicht eigentlich die Aufgabe der Stunde wäre.

(Beifall bei der SPD)

Es steht dem nichts entgegen, dass Sie sich solchen Herausforderungen stellen, Herr Kollege. Ich stelle nur fest, dass zum Beispiel auch das Bundesinnenministerium im Moment damit beschäftigt ist, reaktiv auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren, um das Bundesverfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern, und dass das einer ganzen Reihe von Ländern so geht. Ich werde aber gerne Ihre Anregung an die Kolleginnen und Kollegen in der nächsten Innenministerkonferenz weitergeben, dass sie alle endlich ein wenig kreativer arbeiten sollten.

(Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Entschuldigung, Herr Kollege, ich habe vorhin klar betont, dass ich selbstverständlich jedes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes respektiere. Ich gebe Ihnen an dieser Stelle nur schon einmal ein Beispiel – und ich bin gespannt, was dieser glorreiche Untersuchungsausschuss zum NSU zutage fördern wird –: Soweit ich es

überblicken kann, haben nahezu alle Untersuchungsausschüsse, die es in der Bundesrepublik Deutschland, beim Bund und bei mehreren Ländern in den letzten Jahren gegeben hat, zutage gefördert, dass der Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz deutlich intensiviert werden muss,

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Baus- back (CSU): Hört, hört!)

weil zu viele Behörden nicht wussten, was die anderen Behörden wussten. In voller Kenntnis dieser Meinung, die von breiten parlamentarischen Mehrheiten als Ergebnis dieser Untersuchungsausschüsse formuliert worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht trotzdem klar entschieden, es will höhere Hürden haben für den Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Es hat den Informationsaustausch auch mit diesem letzten Urteil wieder erschwert. Das darf das Bundesverfassungsgericht, dass Sie mich nicht falsch verstehen, aber wir sollten nicht um den heißen Brei herumreden. Es hat klipp und klar die ganzen Ergebnisse der parlamentarischen Arbeit für einen besseren Informationsaustausch weggewischt und erklärt, dass es das nicht für richtig und nicht für geboten hält. – Punkt, aus, das ist die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes, das haben wir in unserem Rechtsstaat zu akzeptieren.

Es wird aber so getan, als ob das alle Parlamente schon vorher hätten sehen können. – Nein, die Parlamente waren mehrheitlich anderer Auffassung, nämlich der, den Informationsaustausch verstärken zu sollen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Das darf man doch klar so benennen. Selbstverständlich sind wir ein rechtstreues Parlament und akzeptieren das, was das Bundesverfassungsgericht sagt, und wir werden das so in das Gesetz übernehmen. Ich persönlich mache aber keinen Hehl daraus, dass ich vorher anderer Meinung war. Dafür muss ich mich auch nicht entschuldigen. Ich habe zu respektieren, was Karlsruhe sagt, aber ich muss mich nicht dafür entschuldigen, dass ich eine andere Meinung habe, nämlich – das haben auch die NSU-Untersuchungsausschüsse zutage gefördert, übrigens auch die Untersuchungsausschüsse zum Fall Amri in Berlin, sie kamen zum genau gleichen Ergebnis –: Zwischen Polizei und Verfassungsschutz müssen mehr Informationen fließen. Diese Meinung halte ich nach wie vor eigentlich für richtig. Jetzt respektiere ich aber, was Karlsruhe entschieden hat. Genau vor dieser Situation stehen wir jetzt auch in der Gesetzgebung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 18/28599 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDPFraktion und die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD und der Abgeordnete Busch (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Das ist der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.