Protocol of the Session on January 25, 2023

Ich möchte kurz einige Punkte aufgreifen. Es hat geheißen, man hätte das viel früher machen können. Wir haben sehr schnell auf die Vorschläge der Elternbeiräte, die uns erreichten, reagiert und haben die Möglichkeit eines Kontos für Elternbeiräte ähnlich wie für SMV sowie für Schulfeste geschaffen, damit bargeldlose Zahlungen möglich sind. Wir haben das also eingebracht, reagiert und das Gesetz verändert. Das ist gut so.

Wir haben auf die Eingaben der Privatschulen reagiert, die noch mehr als die öffentlichen Schulen darum kämpfen, Lehrkräfte zu bekommen. Auch denen geben wir mit den Änderungen, die jetzt kommen, mehr Flexibilität in den Unterrichtsgenehmigungen, in der Anwerbung von Lehrkräften.

Der größte Fortschritt bei den genannten Punkten ist für mich: Wir haben nach einer langen, intensiven und guten Diskussion vorgeschlagen, die Berufsorientierung als Bildungsziel in das BayEUG einzubringen, weil uns wichtig ist, in allen Schularten, die schon jetzt dieses Ziel haben, die Berufsorientierung in den Unterricht mit hineinzunehmen.

Herr Kollege Waschler hat vollkommen recht: Wir brauchen da nicht zwischen den Schularten zu unterscheiden. An allen Schularten wird Gutes geleistet, was die Berufsorientierung betrifft. Aber an allen Schulen kann man noch mehr tun. Das wollen wir unterstützen. Das wollen wir stärken. Wir sagen damit klipp und klar: An Bayerns Schulen lernt man für das Leben. Das fördern wir, das stärken wir, das unterstützen wir.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo!)

Ein weiterer Punkt – der Kultusminister hat es ja auch gesagt – ist die Fortentwicklung der Regelungen, die die Anwerbung aus dem europäischen Ausland betreffen. Ich kann Sie an der Stelle beruhigen: Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen sind nicht europäisches Ausland. Wir vereinfachen diese Regelungen. Wir vereinfachen sie für EU-Staaten, für die Mitgliedsländer, für die Beitrittsländer, für die EWG-Staaten, auch für andere Staaten, die außerhalb des Systems liegen.

Jetzt wird der Kollege Fischbach, der nicht anwesend ist, vielleicht sagen:

(Zuruf des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Oh, Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Sie waren zu weit oben oder zu klein.

(Heiterkeit)

Er wird vielleicht sagen: Das habe ich doch schon vor ein paar Monaten gesagt. Ich habe doch schon vorgeschlagen: Macht es anders!

Ja, Herr Fischbach, aber der Unterschied ist: Wir haben das jetzt vernünftig geregelt, sodass wir auch auf die Qualitätsgarantien achten können und das Ganze nicht einfach nur, wie bei Ihnen mit Ihrem Zauberkästchen, mit einem Satz schnell wegwischen. Wir machen es solide und profund. So werden wir auch weiterhin unser BayEUG weiterentwickeln. Wir wissen, mit diesem Herzstück haben wir die Basis für beste Bildung in Bayern.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Margit Wild für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Euphorie der Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER kann ich bei diesem Gesetzentwurf wirklich in keiner Weise nachvollziehen.

(Zurufe von den FREIEN WÄHLERN: Oh!)

Das sind viele notwendige Regelungen und Notmaßnahmen. Mal im Ernst: Das muss man wirklich sagen. Aber ich gehe darauf natürlich noch ein.

Ich sehe das eher so, dass das wirklich ein bisschen ein Gemischtwarenladen ist, der uns da vorgestellt wird, mit dem man verzweifelt versucht, mit Schokolade und Gummibärchen an der Kasse die überteuerten Preise der restlichen Produkte zu überdecken. Ich muss das ganz einfach mal hier so sagen. Denn letztendlich stellen Sie uns hier fünf Änderungen vor, die wirklich von ganz unterschiedlicher Gewichtung sind. Es gibt pragmatische und logische Änderungen, wie die Erhöhung der Zahl der Bezirksschülersprecher*innen von 40 auf 43. Also mal im Ernst: Davon so euphorisiert zu reden, kann ich nicht nachvollziehen. Oder die Möglich

keit, im Namen der Schule irgendwo ein Konto für den Elternbeirat einzurichten. Ich bin wirklich gespannt, bei wem dieser möglicherweise höhere Verwaltungsaufwand letztendlich landet. Es ist doch nicht das Ziel, dass wir an unsere Schulen noch mehr Verwaltungsaufwand geben, als ohnehin schon vorhanden ist. Da werden wir dann sehr genau hinschauen. Wenn es praktikabel ist, sind wir natürlich immer dafür.

Aber wichtig ist natürlich die Relevanz der Berufsorientierung. Darauf hat der Kultusminister ja auch die meiste Zeit verwendet. Ich denke, das ist wirklich ein Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs. Aber entscheidend ist natürlich, mit welchen Begrifflichkeiten man es füllt, mit welchen Inhalten es wirklich gefüllt wird.

Ich habe mir die Stellungnahmen in der Verbändeanhörung angesehen. Ich fand die Stellungnahme, die der Philologenverband abgegeben hat, nicht uninteressant. Sie haben natürlich auch gesagt, dass das mit Inhalt gefüllt werden muss und es eigentlich noch ein bisschen zu wenig ist. Es ging auch darum, wie das konkret aussieht; zum Beispiel, dass man Mädchen auf weitere Möglichkeiten hinweist, was sie machen könnten. Es müsste also schon noch ein bisschen mehr Butter bei die Fische kommen, wenn man das Thema berufliche Orientierung ernst nimmt. Wir nehmen das sehr ernst.

Was passiert, wenn das nicht gut ist, hat man in der Pandemie gemerkt. Da hat die berufliche Orientierung nicht den Stellenwert bekommen können oder nicht gehabt, den sie eigentlich gebraucht hätte. Wir werden sehr genau hinschauen, ob sich diese Begeisterung, die der Kultusminister gerade bei diesem Punkt des Gesetzes an den Tag gelegt hat, auch in der Umsetzung widerspiegelt und ob das Gesetz wirklich gut ist.

Es ist zwar richtig, wichtig und sinnvoll, aber ich sehe es ein bisschen kritisch, Absolvent*innen von Berufsschulen auch eine Fachhochschulreife zu ermöglichen. Die genauen Bestimmungen und Ausführungen bleiben ein bisschen vage und unbestimmt und können durch Rechtsverordnung definiert werden. Da muss man schon noch mal genau hinsehen. Es geht ja immerhin um die Berechtigung zum Zugang zur Hochschule. Das werden wir aber alles noch einmal vertieft im Bildungsausschuss besprechen.

Eine letzte Bemerkung gilt dem Lehrkräftemangel: Dazu muss man schon sagen, dass das eigentlich ein Notsonderprogramm ist. Denn wenn wir so gut wären, lieber Herr Kultusminister, hätten wir es im Ernst doch gar nicht nötig, dass wir von anderen Bundesländern Lehrkräfte abwerben. Dann hätten wir das doch wirklich nicht nötig. Denn dann wären wir doch wirklich sehr gut. Aber das ist ein Schritt, der in die richtige Richtung geht, und ich glaube, dass wir auf lange Sicht nicht ohne Seiten- und Quereinsteiger auskommen. Wir sollten es auch Lehrkräften, die ihre Lehramtsqualifikation in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, ermöglichen, in den bayerischen Schuldienst einzutreten.

Wie gesagt, ich würde alles mal ein bisschen runterdimmen. Es ist groß aufgeblasen, aber man muss schauen, wie es in der Realität gut funktioniert. In der Diskussion fehlt mir in weiten Teilen – schließlich handelt es sich ja um ein Erziehungs- und Unterrichtsgesetz –, dass man über Qualität in der Bildung spricht. Das werden wir im Bildungsausschuss alles intensiv diskutieren.

Wie gesagt, werden wir uns guten, notwendigen kleinen Änderungen nicht verschließen.

Frau Kollegin!

Aber ein bisschen weniger Euphorie wäre, ehrlich gesagt, angesagt gewesen.

Danke, Frau Kollegin.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist der große Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf wirkt, wenn man ihn sich insgesamt ansieht, wie ein Sammelsurium an zaghaften Trippelschritten. Die Grundrichtung ist nachvollziehbar, aber im Detail wird oft ins Fettnäpfchen getappt. Das zeigen gerade auch die Rückmeldungen der Verbände. In jedem Fall ist es aber kein großer Wurf, kein schulpolitischer Befreiungsschlag, der eigentlich in diesen schwierigen, in diesen auch von Mangel geprägten Zeiten nötig wäre.

(Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo: Das ist eine Rede für den Bundes- tag!)

Das ist mit Blick auf die Zukunft unbefriedigend, wenn man sich die Bürokratie, die Corona-Folgen und den Lehrermangel anschaut. Das lähmt gerade unser Bildungspotenzial. Deshalb bräuchte es eigentlich einen echten Abbau von Bildungsbürokratie statt dieser Scheinlösungen, die hier vorgeschlagen werden, eine echte Eigenverantwortung von Schulen statt kleiner Einzelaspekte und echte Offenheit für qualitativ hochwertige Abschlüsse aus anderen Ländern, statt hier nur einzelne Sondermaßnahmen voranzutreiben.

Alles in allem fehlt der Staatsregierung am Ende dieser Legislaturperiode offensichtlich der Mut zu großen Reformen und auch die Luft für einen Endspurt.

Herr Gotthardt hat es ja eigentlich – – Wo ist Herr Gotthardt eigentlich?

(Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo: Er ist zu klein!)

Jetzt ist er weg. Interessant! Er hat immer nur vom Reagieren auf Vorschläge von außen gesprochen, aber nicht von einem Agieren der Regierung, von jemandem, der wirklich ein Ziel hat. Ich kann nur sagen: Die Wählerinnen und Wähler werden eine Regierung, die nicht regiert, die keine Ziele hat, nicht mehr wiederwählen. Herr Piazolo, das Ende ist also in Sicht.

(Zuruf: Wie man es nimmt!)

Wie man es nimmt.

(Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo: Bei der FDP! Seht euch die Umfra- gen an!)

Aber nun zu den Vorschlägen im Einzelnen. So wichtig die Stärkung der Berufsorientierung ist, so unpräzise ist die gewählte Formulierung. Herr Kultusminister, die Kritik des Philologenverbandes ist gerechtfertigt: inhaltsleer, diffus.

(Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo: Das ist ein Gesetz!)

Man muss sich wirklich fragen, ob ein durchdachtes Konzept dahintersteckt.

Weiter handelt der Gesetzentwurf von kleinen Änderungen, vom Elternbeiratskonto und von der Zahl der Schülersprecher. Einverstanden. Allerdings bleiben Sie an

anderen Stellen, an denen es eigentlich wirkliches Innovationspotenzial gäbe, viel zu zaghaft. Bei der Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen hätten Sie zum Beispiel ein echtes Signal in Richtung Bürokratieabbau setzen können, gegen den Lehrkräftemangel. Doch übrig blieb eigentlich nur eine Willensbekundung und die Unsicherheit von Schulen, dass man bei der Lehrkräfteanstellung immer noch bei den Behörden nachfragen muss.

Herr Kollege Waschler, wenn Sie hier zweifelnd schauen, dann schauen Sie doch auch mal in die Rückmeldungen der Verbände. Da steht es eigentlich relativ deutlich drin, dass hier immer noch Rechtsunsicherheit besteht und man sich eine weitergehende Lösung gewünscht hätte. Darüber und über die nur scheinbar redaktionellen Änderungen, zum Beispiel beim Thema freie Leistungen, werden wir noch im Ausschuss sprechen müssen. Das gilt auch für die Ausflüchte über den Verordnungsweg, die aber eigentlich zu weit gehen.

Abschließend möchte ich sagen: Die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes ist bemerkenswert. Herr Kollege Gotthardt hat es schon angesprochen. Sie erinnert an die Debatte, die wir schon über den Gesetzentwurf der FDP zur Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus EU-Beitrittskandidatenstaaten geführt haben. Herr Gotthardt hat gerade die Kritik zusammengefasst: Sie konnten sich diesem Entwurf nicht anschließen, weil dazu nur ein Satz formuliert worden sei. Diese Begründung ist bemerkenswert; denn die Änderung von Artikel 22 Absatz 4, die in dem vorliegenden Entwurf vorgeschlagen wird, umfasst genau zwei Sätze. Das ist ein Satz mehr.

Ansonsten geht diese Regelung hinsichtlich der betroffenen Staaten in eine ähnliche Richtung; eigentlich geht sie sogar weiter. Ich erinnere mich aber noch an die Wortmeldungen der Regierungsfraktionen, als wir unseren Gesetzentwurf vorgestellt haben. Da wurden die einzelnen Länder mit schmerzverzerrtem Gesicht ausgesprochen. Es ist schon bemerkenswert, wie Kandidaten aus diesen Ländern plötzlich jubelnd begrüßt werden. Allerdings bezieht sich dieser Vorschlag nur auf das Studium, nicht aber auf die weiteren Wege im Lehramt und auf die Erfahrungen, die ein Lehrer schon gesammelt hat. Das ist nur eine Sondermaßnahme.

Ich bin auf die Beratung im Ausschuss gespannt. Ich freue mich, dass an dieser Stelle zumindest die Grundrichtung unseres Gesetzentwurfs aufgegriffen worden ist, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)