Ja, das ist doch gut. Das ist doch schön. Darüber freue ich mich doch. Deshalb geht es ja auch um bayerische Politik. Ich kriege ja auch immer mit, dass sich die Opposition darüber freut, dass die bayerische Schulpolitik so gut ist.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Wider- spruch bei den GRÜNEN und der SPD – Margit Wild (SPD): Da müssen Sie selbst lachen!)
Aber lassen Sie uns jetzt zur Ernsthaftigkeit und zum letzten Punkt zurückkommen, weil es wirklich ein wichtiges Thema ist. Ich will es auch gar nicht verniedlichen.
Es ist für alle von uns, und zwar in allen Bundesländern, eine Herausforderung, immer wieder qualifiziertes Lehrpersonal zu finden.
Deshalb ist es auch sinnvoll, Quereinsteiger über Sondermaßnahmen zu gewinnen, auch im Ausland. Aber ich sage es noch einmal: Wir tun das schon, aber wir müssen auch immer auf die Qualität achten. Ich habe am Freitag dieses Sonderprogramm "Quereinstieg" bewusst gegenüber der Presse vorgestellt. Ich habe es auch ganz bewusst nicht allein getan. Drei Quereinsteiger und eine Seminarleiterin waren dabei, und ich sage Ihnen: Ich habe ganz bewusst nicht vorher mit ihnen gesprochen, weil ich mich überraschen lassen wollte. Ich war beeindruckt von der hohen Qualität dieser Quereinsteiger. Es war ein ausgebildeter Informatiker dabei, eine Germanistin und jemand, der in der Mittelschule mit vollem Herzen als Quereinsteiger unterrichtet. Alle diese Quereinsteiger haben einen universitären Abschluss auf Masterniveau und steigen bei uns in das Referendariat ein. Die Quereinsteiger werden zwei Jahre lang geschult und machen dann ein zweites Staatsexamen. So stelle ich mir die Programme und Maßnahmen vor. Wir werben intensiv.
Wir machen es nicht wie Brandenburg und stellen irgendwelche Bachelor ein. Wir wollen von den Quersteinsteigern einen hohen Studienabschluss.
Wir werden die Teilnehmer in einer Referendarzeit schulen. In dieser Zeit werden sie verbeamtet, und sie schließen das Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen ab. Sie können die Schülerinnen und Schüler somit qualitativ hochwertig unterrichten. Das garantieren wir auch für Masterabschlüsse aus dem Ausland. Das schreiben wir im Bayerischen Lehrerbildungsgesetz fest. Deshalb freue ich mich – ich bin mir auch sicher, dass das von den beiden Regierungsfraktionen unterstützt wird –, dass wir einen weiteren Schritt tun, um die Qualität an bayerischen Schulen nicht nur zu halten, sondern auszubauen.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Anna Schwamberger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Alltag ist das bargeldlose Zahlen schon längst normal. Egal ob beim Bäcker oder bei größeren Anschaffungen, wir zücken ganz selbstverständlich die Karte oder das Smartphone. Die Grundlage hierfür ist aber zunächst einmal das Vorhandensein eines eigenen Kontos. Für jede Privatperson ist das Vorhandensein eines oder sogar mehrerer Konten längst Normalität. Für unsere Elternbeiräte ist das jedoch noch lange keine Normalität. Sachaufwandsträger haben sich teilweise geweigert, die Kontoführungsgebühren zu übernehmen oder haben sogar bestehende Konten infrage gestellt. Sie haben somit die Elternarbeit deutlich erschwert. Der vorgelegte Gesetzentwurf ermöglicht es Elternbeiräten, nun endlich rechtssicher ein Konto zu eröffnen, sodass sie bargeldlosen Zahlungsverkehr durchführen können. Die Elternvertreterinnen und -vertreter sind damit nicht länger vom Willen der Sachaufwandsträger abhängig. Ich möchte aber durchaus betonen – das ist mir wichtig –, dass Aufgaben wie Kassenprüfung, Kontoeinrichtung oder Kontoführung nicht bei den Schulen landen dürfen. Diese Aufgaben sind entweder weiterhin bei den Sachaufwandsträgern zu sehen, oder wir müssen eine andere Lösung dafür finden.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir über Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern sprechen müssen; denn eine demokratisch legitimierte Elternvertretung auch auf Landesebene hätte wahrscheinlich dafür gesorgt, dass wir diese Rechtsgrundlage erst gar nicht gebraucht hätten.
Ich bin grundsätzlich ein Fan davon, Dinge einfach und verständlich zu benennen. Herr Minister, selbst nach Ihren Ausführungen bin ich immer noch nicht viel schlauer, was denn eigentlich "berufsorientierte Bildung" sein soll. Es gibt ganz tolle Begriffe wie die Berufsorientierung, die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen und Mädchen ermutigen soll, außerhalb der Stereotype einen Beruf zu wählen. Es ist definitiv richtig, dass die Berufsorientierung für alle Schularten als Bildungsziel verankert wird. Hier bin ich auf die Umsetzung gespannt; denn an den einzelnen Schularten gibt es äußerst unterschiedliche Ausgangslagen: Meiner Meinung nach setzen Mittelschulen und Realschulen die Berufsorientierung schon hervorragend um. Den größten Nachholbedarf wird es wohl an den Gymnasien geben. Die Gymnasien dürfen gerne bei den Mittel- und Realschulen spicken.
Zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes: Das hätten wir auch schon früher haben können. Die Sondermaßnahmen sollen jetzt also auch für alle Absolventinnen und Absolventen mit Masterabschluss geöffnet werden. Ich kann hierzu bloß sagen: Danke schön, dass Sie unsere Forderung aus dem letzten Jahr endlich umsetzen. Aber wir haben mal wieder wertvolle Zeit verloren. Die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten bei einer Umsetzung im vergangenen Jahr wohl schon im September 2022 mit einer Maßnahme starten können.
Herr Minister, Sie haben das Thema gerade angesprochen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen durchlaufen das Referendariat. Das finden wir richtig; denn ich kann jemanden, der keine pädagogische Ausbildung hat, nicht einfach vor eine Klasse stellen. Wir müssen diesen Menschen Hilfen an die Hand geben und ihnen zumindest Grundlagen in Pädagogik und Fachdidaktik vermitteln.
Ich muss aber dann doch ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Wir müssen nämlich schon noch einmal nachlegen. Das Ganze wird immer noch nicht ausreichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Lassen Sie doch Magister-, Diplom- und Masterabsolventen aller Hochschulen zu, wenn diese über entsprechende Praxiserfahrung beispielsweise als Team-Lehrkraft verfügen und von der Schulleitung empfohlen werden. Ich finde es einen ganz wichtigen Punkt, wenn jemand bereits Praxiserfahrung hat. Was ist denn mit höherqualifizierenden beruflichen Abschlüssen, die dem Master gleichgestellt sind? Oder sind Ihnen diese Abschlüsse weniger wert? Drücken Sie doch endlich die Wertschätzung für berufliche Bildung aus. Ermöglichen Sie auch diesen Berufsgruppen den Einstieg ins Lehramt. Gerade für Mittelschüler und Realschüler wäre dies ein enormer Anreiz. Der Vorbildcharakter wäre enorm, wenn Mittelschüler oder Realschüler sehen würden, was sie mit einer Mittleren Reife am Ende erreichen können.
Unterm Strich brauchen wir die ganzen Maßnahmen, um dem massiven Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Aber, wie gesagt, die Maßnahmen werden nicht ausreichen. Im öffentlichen Dienst gibt es über alle Ressorts hinweg Bewerber*innenmangel. Das Karriereportal lässt seit drei Jahren auf sich warten. Bei der Nachwuchsgewinnung gibt es keinen Turbo, sondern eher Schneckentempo. So werden wir auf Dauer eben nicht genügend Nachwuchskräfte ansprechen können.
Die Werbung für den öffentlichen Dienst und die vielfältigen Möglichkeiten beim Freistaat muss meiner Meinung nach zentral laufen. Es hilft einfach nicht, wenn die einzelnen Ressorts versuchen, Reichweite zu generieren. Es misslingt schlicht. Das Instagram-Profil des Kultusministeriums "Schule in Bayern" hat jämmerliche 2.500 Follower. Das sind wenig, das sind viel zu wenig. Damit kann keine Reichweite generiert werden. Damit werden die, die erreicht werden sollen, nicht erreicht. Ein kleiner Tipp am Rande: Jugendliche kennen Facebook nicht mehr, sie verwenden es nicht mehr. Selbst Instagram ist schon nicht mehr populär. Wenn wir junge Menschen erreichen wollen, müssen wir uns mit ihren Kommunikationskanälen wie TikTok auseinandersetzen, egal ob uns das passt oder nicht. Wenn wir sie erreichen wollen, müssen wir das nutzen. Deswegen: Lassen Sie uns neue Wege gehen, um die Herausforderungen im öffentlichen Dienst und gerade im Schuldienst zu meistern!
Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Prof. Dr. Gerhard Waschler für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Ich schließe mich den Ausführungen von Staatsminister Piazolo inhaltlich vollumfänglich an. Das mache ich ohnehin. Aber ich darf dennoch meinen Redebeitrag nicht damit beenden, sondern ich möchte noch ein paar Nuancen draufsetzen. Es ist natürlich ein Problem für die Opposition, die in anderen Ländern Regierungsverantwortung trägt, dass sie zur Kenntnis nehmen muss, dass Bayern über eine hervorragende, differenzierte und durchlässige Bildung verfügt und wir dieses Profil weiter schärfen und noch ein gutes Stück besser werden durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung, den wir heute in Erster Lesung behandeln. Die Nuancen, die dem einen oder anderen von den Oppositionsfraktionen vielleicht etwas zu gering erscheinen mögen, werden in der Gesamtschau eine ganz erhebliche weitere Profilierung unseres qualitativ hochwertigen Bildungswesens Realität werden lassen.
Kultusminister Piazolo hat bereits erwähnt, dass die Gesetzesänderung weit über das Ende der Legislaturperiode hinaus Wirkung zeigt. Ministerpräsident Markus Söder hat ganz klar zukünftige Maßnahmen aufgezeigt. Ich nehme die zwei Punkte, die Michael Piazolo erwähnt hat, zum Anlass, um zu zeigen, dass man über das Ende der Legislaturperiode hinausdenkt: Zusätzliche 2.000 Verwaltungskräfte und Kräfte für multiprofessionelle Teams und 6.000 weitere Lehrerstellen sind für die nächste Legislaturperiode in Aussicht gestellt worden. Zusätzlich werden wir Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode mit dem Beschluss zum nächsten Haushalt verwirklichen. Um all diese Dinge beneiden uns die anderen Länder in Deutschland und Länder darüber hinaus ganz massiv. Wir werden nämlich bei allen Punkten, die der Minister erwähnt hat, gut und sehr gut aufgestellt sein.
Ich möchte vor allem einen Punkt herausstellen, um zu verdeutlichen, wie wichtig uns das in der Regierungskoalition, in meiner Fraktion im breiten Konsens mit dem Koalitionspartner ist, nämlich die hohe Qualität bei der Lehrergewinnung und bei der Unterrichtsversorgung, die uns insgesamt zu diversen gesetzlichen Änderungen veranlasst hat.
Etwas verstehe ich überhaupt nicht. Wahrscheinlich habe ich Kollegin Schwamberger ein klein wenig missverstanden; ich möchte das dann auch in der Zweiten Lesung und auch in den Ausschussberatungen hinterfragen. Wenn ich das missverstanden habe, so bedauere ich dies. Ich möchte aber klarstellen, dass die gesetzliche Verankerung der Berufsorientierung ein weiterer Fortschritt ist, der uns allen wichtig ist, egal auf welche Schularten ich hier abstelle. Wenn dies im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz steht, so ist dies ein Ausdruck der Bedeutung und Wertschätzung der berufsorientierten Bildung an Bayerns Schulen. Eine Herabwürdigung des Gymnasiums lassen wir überhaupt nicht zu – das Gegenteil ist der Fall. Eine Menge wird gemacht. Wenn auf der gesetzlichen Grundlage noch mehr als bisher gemacht wird, dann ist das richtig, wichtig und gut.
Ein Punkt, der ebenfalls gesetzlich geregelt wird und den man nicht vernachlässigen sollte, ist die Verankerung der Ergänzungsprüfungen an Berufsschulen und Berufsfachschulen zur Erlangung der Fachhochschulreife. Auch hierfür wird im EUG der Grundstein für einen erheblichen Mehrwert gelegt. Folgerichtig werden wir, nachdem die Zahl der Schulaufsichtsbezirke im Bereich der Realschule zwischenzeitlich auf neun und im Bereich der Beruflichen Oberschule auf vier erhöht wurde, die Zahl der Bezirksschülersprecher erhöhen. Wir lassen in der Schulfamilie alle mitkommen, wenn wir Strukturen verändern. Ein Elternbeiratskonto wird eingeführt – dort, wo es mit der Kommune vielleicht nicht so funktioniert hat. Das ist auch wichtig und richtig, und das werden wir entsprechend vollziehen.
In einem weiteren Punkt optimieren wir die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte an den Ersatzschulen. Wir unterstützen ganz klar und deutlich auch die Schulen in freier Trägerschaft. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz schaffen wir, vergleichbar mit Regelungen in anderen Ländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, die Grundlage der Anpassung des Verwaltungsvollzugs in Bezug auf den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Ausbildung. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung, besonders auch in Richtung der privaten Träger und all derer, die in der Bildungslandschaft segensreich mitwirken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich betone diese vorgesehenen Anpassungen. Manchmal muss man das der Opposition drei- oder viermal sagen. Es handelt sich also um eine bewusste Wiederholung von Dingen, die uns eigentlich alle verbinden müssten und manchmal auch intensiv verbinden. Deswegen hoffe ich auf Einstimmigkeit, wenn wir das auf den Weg bringen. All diese Anpassungen zielen darauf ab, den Qualitätsstandard zu halten und möglichst sogar noch einen Tick zu ver
bessern, wenn es darum geht, die Schüler-Lehrer-Relation zu optimieren. Dazu gehört, dass die hohen Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte an den Ersatzschulen selbstverständlich gewahrt werden müssen. Ich weiß von den Trägern, dass das auch ihr Ziel ist.
Damit wäre ich beim letzten Punkt und sozusagen auf der Zielgeraden. Es geht um die Aufnahme von Bewerbern mit einer entsprechenden Hochschulprüfung in der europäischen Region in Sondermaßnahmen. Der Master ist erwähnt worden; der Minister hat es angeschnitten. Jetzt geht es noch ein Stückchen weiter. Ich nehme exemplarisch die Beitrittskandidaten dazu; auch das Ukraine-Thema findet hier Aufnahme. Wenn ich noch ein Stück weiter in die Ferne blicke, kann ich sagen: Wir in Bayern ziehen mit diesen Änderungen wirklich alle Register. Diese Sondermaßnahmen gelten nämlich auch für diejenigen, die aus der europäischen Region, aus den Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums kommen – dazu gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und auch die Schweiz und natürlich, wie schon erwähnt, die Beitrittskandidaten der Europäischen Union Ukraine und Türkei, aber auch Staaten, die Beitrittsverhandlungen führen, wie Bosnien-Herzegowina oder Georgien. Wenn wir schon einen besonderen Akzent setzen: Es sind auch Länder wie Kanada, Australien und Neuseeland dabei, die, was die Abschlüsse, die Struktur und die Qualität von Master-Programmen betrifft, vergleichbare Bildungsniveaus haben. Diese sind dann auch eingeschlossen und eingeladen, einmal zu sehen, ob es nicht in Bayern etwas gibt, das ihnen – auf Niederbairisch gesagt – taugt.
Wenn das Ganze frühzeitig zum 1. April in Kraft treten kann, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben vor allem die dann profitierenden freien Träger entsprechend Zeit, mit Blick auf das kommende Schuljahr schon tätig zu werden. Dem blicke ich mit großer Zuversicht entgegen, ebenso wie ich mit großer Freude den Beratungen entgegensehe, die wir im federführenden Bildungsausschuss abhalten werden, bevor hier im Haus die Verabschiedung ansteht. Ich lade schon jetzt herzlich dazu ein, das möglichst einstimmig zu tragen, da dies auch für die wichtigen glänzenden Facetten des bayerischen Bildungswesens ein wirklich großer Fortschritt ist. – Ich bedanke mich herzlich.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Dr. Anne Cyron.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten in der Bildung das Althergebrachte bewahren, wo es sich unabhängig vom Zeitgeist bewährt hat, und neue Wege einschlagen, wo dies die bildungspolitischen Erfordernisse gebieten.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist in einigen Punkten längst überfällig, so zum Beispiel die Stärkung der Berufsorientierung und die Wertschätzung der berufsorientierten Bildung an Bayerns Schulen. Dies betrifft auch das Thema Elternbeiräte. Das ist eine Verfahrensvereinfachung und somit ein guter Ansatz.
Die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife bzw. der Hochschulreife an Berufsfachschulen und Berufsakademien über eine staatliche Ergänzungsprüfung gesetzlich zu verankern, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Es gibt nicht nur einen Königsweg – vielmehr gibt es viele Wege, die letztendlich zum gleichen Ziel führen. Sie alle sind zu fördern und anzuerkennen.
Höchst bemerkenswert ist die Tatsache, dass in der Bayerischen Staatsregierung die Erkenntnis gedeiht, dass wir auf eine katastrophale Situation hinsichtlich des Lehrkräftemangels und somit der Unterrichtsversorgung der Schüler zusteuern. Jahrelang hat man an einer völlig verfehlten Politik festgehalten, hat zugeschaut, wie Absolventen in andere Bundesländer abgewandert sind, weil sie nicht übernommen wurden, weil sie keine Garantien erhalten haben. Diese Situation ergibt sich nun trägerübergreifend an allen Schularten, auch an privaten Schulen, die hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit gegenüber den staatlichen Schulen sicherlich im Nachteil sind. Deshalb ist eine Neubewertung der Eignung im Rahmen von Ausbildungen und Prüfungen, die den Ausbildungen und Prüfungen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen entsprechen, dringend geboten.
Die Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung in Zeiten erhöhter Bedarfe muss oberste Priorität bekommen; denn es geht um nichts Geringeres als die bestmögliche Bildung von jungen Menschen und die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit. Deshalb sind auch Sondermaßnahmen zu begrüßen, die uns dieses Ziel erreichen lassen, mit denen wir die sich anbahnende Katastrophe in der Unterrichtsversorgung abwenden können, soweit die Bewerber die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Ausland nachweisen können und die Voraussetzungen erfüllen, die einen hohen Bildungsstandard für unsere Kinder garantieren können. Wir dürfen aber unter keinen Umständen die bisherigen Grundbedingungen für den Erwerb der Lehramtsbefähigung aufweichen, was bei den Stichworten Bologna-Prozess und Lissabon-Konvention zu vermuten ist.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Kollege Tobias Gotthardt. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das BayEUG ist das gesetzgeberische Herzstück unserer Schulwelt, unseres Schullebens. Die Tatsache, dass wir dieses Gesetz mit größeren Paketen immer wieder, stetig, ein-, zweimal pro Jahr weiterentwickeln, fortentwickeln, verändern, zeigt, wie ernst wir es in Bayern damit meinen, ein optimales Schulsystem für alle Schularten, für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und für Eltern zu garantieren. Der jetzige Gesetzentwurf ist wieder ein Beweis dafür, dass wir dranbleiben.
Ich möchte kurz einige Punkte aufgreifen. Es hat geheißen, man hätte das viel früher machen können. Wir haben sehr schnell auf die Vorschläge der Elternbeiräte, die uns erreichten, reagiert und haben die Möglichkeit eines Kontos für Elternbeiräte ähnlich wie für SMV sowie für Schulfeste geschaffen, damit bargeldlose Zahlungen möglich sind. Wir haben das also eingebracht, reagiert und das Gesetz verändert. Das ist gut so.