Protocol of the Session on May 11, 2022

Man kann deswegen beim Berufungsrecht von einer kompletten Novelle sprechen. Sie ermöglicht Dinge, die in dieser Form in Deutschland bisher nicht vorgesehen waren. Klassisch bleibt der Weg der Ausschreibung; dieser wird nicht angetastet und ist der Regelfall. Daneben gibt es nun den zweiten Regelfall: die Direktberufung. Bisher waren Leuchtturmberufungen im Rahmen einer Findungskommission im Einzelfall schon möglich. Künftig ist das ein Regelfall.

Darüber hinaus wird es ein Verfahren geben, das es bislang nur an wenigen Hochschulen in Europa und der Welt gibt: eine sogenannte Exzellenzberufung, man könnte auch sagen: eine Fast-Track-Berufung. Das war von den Hochschulleitungen für die wenigen absoluten Ausnahmen und Einzelfälle gewünscht, wo "Gefahr im Verzug" ist, wo es wirklich darum geht, schnell zu sein. Vor diesem Hintergrund hält diese Exzellenzberufung ein ganz neues Instrumentarium bereit.

Natürlich ist auch Talentgewinnung wichtig. Wir wollen in Bayern die besten Köpfe haben. Wir wollen deswegen sicherstellen, dass wir die Besten bekommen, zum Teil auch aus dem Ausland. Dabei wird zum Beispiel helfen, dass wir nach Artikel 77 internationale Studiengänge einführen. Dabei wird auch helfen, dass wir bei der Nachwuchsförderung eine deutliche Schippe drauflegen und in der wissenschaftlichen Karriere Perspektiven aufzeigen. Wir führen Nachwuchsprofessuren und Nachwuchsgruppenleitungen ein und richten nach Artikel 54 an den Hochschulen Karrierezentren ein. Wir machen Karriereförderung zu einer zentralen Aufgabe der Hochschulen.

Meine Damen und Herren, einer der wichtigsten Punkte: Wir bringen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht und weiten die Pro

motionsmöglichkeiten an den Kunsthochschulen deutlich aus. Meine Damen und Herren, das ist etwas, auf das wir gemeinsam stolz sein können. Das ist etwas, wo Bayern deutlich vor allen anderen liegt.

In diesem Zusammenhang zur Frauenförderung: Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass Exzellenz zwischen den Geschlechtern gleich verteilt ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass wir da noch einen Punkt haben. Ich bin mit der Situation an unseren Hochschulen, insbesondere was die Besetzung von Führungsgremien und die Situation von Frauen in der Professorenschaft angeht, nicht zufrieden.

Deswegen nehmen die Artikel 22 und 23 deutliche Weichenstellungen für mehr Frauen an den Hochschulen, für chancengerechte Teilhabe, für mindestens 40 % Frauenanteil in den Hochschulleitungen vor. Neu ist auch die Einführung eines Forschungsfreisemesters aus familiären Gründen in Artikel 61. Das war die Abteilung Exzellenz.

Auch Innovation ist etwas, was in diesem Gesetzentwurf deutlich durchscheint. Wir wollen Gründergeist wehen lassen. Wir investieren deswegen in die Forschungsstärke der Hochschulen. Gerade die Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten die Möglichkeit, eigene Forschungsprofessuren einzurichten.

Es soll ein besserer Technologietransfer stattfinden. Man soll also nicht beim Forschungsergebnis stehen bleiben, sondern auch schauen, dass es in die Umsetzung kommt. Das wird zu einer Aufgabe aller Hochschularten. Transfer wird auch zu einer Dienstaufgabe der Professorinnen und Professoren.

Auch das finden Sie in keinem anderen Hochschulgesetz: Wir wollen an unseren Hochschulen wirklich Gründergeist wehen lassen. Unternehmensgründung wird mit allem, was dazugehört, ausdrücklich zur Hochschulaufgabe.

Meine Damen und Herren, mir ist neben diesen drei Punkten "Agilität", "Exzellenz" und "Innovation" wichtig, dass wir auch für Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sorgen und nicht neue Grundsatzdebatten oder vielleicht Verfassungsstreitigkeiten anstoßen. Deswegen war eine Leitentscheidung, die ich auch gerne persönlich verantworte, dass wir die interne Governance in der Balance halten. Das heißt, dass wir bei der bewährten und von allen Gruppen akzeptierten Binnenorganisation der Hochschulen nach dem Hochschulgesetz bleiben. Wir tun dies gerade auch auf Wunsch von im Grunde allen Statusgruppen. Die Diskussion der letzten zwei Jahre hat nämlich gezeigt, dass das bisherige Recht gar nicht innovationsbedürftig ist. Das bisherige Recht ist nicht nur gerichtsfest, sondern sorgt auch für eine gute und angemessene Balance, für einen guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen an der Hochschule.

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der GRÜNEN-Fraktion, ich kann Ihnen nur sagen: Das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Denn die Schaffung neuer Hochschulgremien, bei denen sich schon die Frage stellt, wozu diese überhaupt errichtet werden sollen, führt gerade dazu, dass sich die Hochschulen nicht mit dem beschäftigen können, was jetzt notwendig ist: sich auf die nächste Exzellenzrunde vorzubereiten. Stattdessen wären sie mit langwierigsten Aushandlungsprozessen beschäftigt, die keiner möchte.

Ich kann uns nur raten: Lassen Sie uns auf Exzellenz und nicht auf Stuhl- und Sitzkreise setzen. Das ist nicht der richtige Weg.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Zum Thema Rechtssicherheit: Ich habe heute mit Interesse die Pressemeldung der SPD-Fraktion zu diesem Gesetz gelesen; da heißt es, Sie wollten mehr Hochschuldemokratie. – Auch da bin ich überrascht. Man kann über alles reden, aber ich glaube, dem liegt ein falsches Verständnis von Hochschulen zugrunde. Hochschulen mit den dort handelnden Personen stehen nämlich in besonderer Weise unter besonderem Schutz des Grundgesetzes; hierzu wird Winfried Bausback heute sicherlich noch etwas sagen. Hier Vorgaben zu machen, bewegt sich möglicherweise sogar an der Grenze der Verfassungswidrigkeit.

Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Schauen Sie in die anderen Länder. Überall, wo Sie, SPD und GRÜNE, regieren, haben Sie mit Ihren Hochschulgesetzen Schiffbruch erlitten. Das Gesetz in Baden-Württemberg wurde vom Verfassungsgericht kassiert. In Berlin sind wegen des Gesetzes Hochschulpräsidenten zurückgetreten; auf Klage von Hochschulen liegt das Gesetz sowohl beim Berliner Verfassungsgerichtshof als auch beim Bundesverfassungsgericht. Meine Damen und Herren, die Wege von Berlin oder Baden-Württemberg können nicht der richtige Weg für Bayern sein.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ein letzter Punkt: Ich möchte, dass wir diesem Gesetzentwurf ein modernes Hochschulverständnis, ein modernes Verständnis von dem, was Hochschule heute ausmacht, zugrunde legen und nicht zu einem Retro-Ansatz zurückkehren. Das ist mein Verdacht, wenn ich den anderen Gesetzentwurf anschaue. Er soll uns in die Siebzigerjahre, ja vielleicht sogar in die Sechzigerjahre zurückführen, die Zeit der alten Gruppenuniversität. Liebe Freunde, das will doch wirklich niemand. Ich habe wirklich viele Gespräche geführt, habe aber niemanden getroffen, der das will.

Sie wollen alle, dass wir ein modernes Aufgabenspektrum formulieren, wie es in Artikel 2 geschehen ist, natürlich mit Nachhaltigkeit, Biodiversität, Klimaschutz und all den gesellschaftlichen Hauptaufgaben, die übrigens auch weiter in der Hochschulvereinbarung, in einer Rahmenvereinbarung und dann in konkreten Hochschulverträgen zu konkretisieren sind. Es gilt aber bitte, nicht Tierschutz und anderes auch in diesem Hochschulgesetz zu regeln; das ist dafür nicht der richtige Ort. Ich bitte übrigens auch darum, nicht wieder Technikfolgenabschätzungen in problematisierender Art und Weise zu formulieren, sondern stattdessen – wie wir das in dem Gesetzentwurf tun – auf Wissenschaftskommunikation zu setzen. Und bitte begegnen Sie auch nicht der notwendigen Kooperation mit Dritten mit Misstrauen, wie Sie das tun, wenn Sie generell misstrauisch gegenüber Drittmittelgebern sind.

Ich möchte, dass wir an unseren bayerischen Hochschulen beste Studienbedingungen haben. Wir wollen die Stimme der Studierenden. Wir ermöglichen dies mit einer Landesstudierendenvertretung; Studierende wollen übrigens keine Verfasste Studierendenschaft. Ich habe niemanden getroffen, der eine solche Verfasste Studierendenschaft will. Meine Damen und Herren, sie ist auch nicht der richtige Weg.

(Zuruf der Abgeordneten Verena Osgyan (GRÜNE))

Das ist mein letzter Satz, meine Damen und Herren: Es kommt auf Geschwindigkeit an.

(Zuruf der Abgeordneten Verena Osgyan (GRÜNE))

Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen. Ich kann sie von unserer Seite gerne nach Kräften begleiten. Ich weiß, dass die bayerischen Hochschulen dringend auf diesen neuen Rechtsrahmen warten. Deswegen freue ich mich auf kompakte Beratungen, möchte aber – wie gesagt – noch einmal deutlich formulieren, dass man alles noch einmal anhören und abwägen kann. Ich habe das Gefühl,

dass wir jetzt einen wohl abgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der die bayerischen Hochschulen deutlich nach vorne bringt. Deswegen warten sie auf die Beschlussfassung im Bayerischen Landtag. Deswegen ist aus meiner Sicht Geschwindigkeit bei diesem Gesetzentwurf in dieser Phase jetzt sehr entscheidend.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Staatsminister, es gibt drei Zwischenbemerkungen. – Die erste kommt vom Kollegen Ingo Hahn.

Herr Minister Blume von der CSU, Ihr Vorgänger als Wissenschaftsminister, Herr Sibler, ist ja während der Erarbeitung des Hochschulinnovationsgesetzes von Ministerpräsident Söder entlassen worden. Ich darf nun aus Ihrem neuen Gesetzentwurf zitieren:

Durch Satzung mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium) können die Hochschulen ihren Namen ändern oder ihm einen fremdsprachigen Zweitnamen beifügen. […] Die Hochschulen fördern die Mehrsprachenkompetenz der Studierenden und vermitteln fremdsprachigen Studierenden Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Diese beiden Passagen zeigen doch ganz eindeutig, wohin bei Ihnen die Reise geht, Herr Blume. Englisch soll Deutsch als Wissenschaftssprache ersetzen. Als deutschsprachiger Student braucht man keine guten Deutschkenntnisse; stattdessen reichen Ihnen nun Grundkenntnisse des Deutschen, um an einer bayerischen Hochschule einen Abschluss zu machen. Man muss hier doch einfach einmal fordern, dass mindestens Sprachkenntnisse des Niveaus B2 oder C1 – wie es in Frankreich für Französisch oder in den USA und Großbritannien für Englisch selbstverständlich ist – nötig sind.

Herr Kollege!

Sonst senken Sie doch das wissenschaftliche Arbeitsniveau in Lehrveranstaltungen. Herr Blume, was sagen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Kollege, ich stelle fest, dass bei Ihnen die Grenzen des Erfahrungswissens offensichtlich möglicherweise schon an den Grenzen dieses Raumes aufhören;

(Zurufe von der AfD: Oh!)

denn Sie haben eine Hochschule mutmaßlich lange Zeit nicht von innen gesehen.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD))

Unsere Hochschulen sind doch nicht in einem abgeschlossenen Raum unterwegs, sondern unsere Hochschulen und gerade unsere exzellenten Hochschulen und übrigens auch gerade unsere neuen Hochschulen wie die Technische Universität Nürnberg sind in der Welt zu Hause und unterwegs.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD))

Die Technische Universität München ist beispielsweise in Singapur extrem erfolgreich; sie feiert dort jetzt ihr zwanzigjähriges Bestehen. Wir wollen die beste Ausbildung für unsere besten Köpfe in Bayern, aber selbstverständlich doch mit einem Anspruch, der weit über die bayerischen Landesgrenzen hinausgeht. Da darf an einer bayerischen Hochschule natürlich gerne bairisch und im Normalfall auch deutsch geredet werden, aber es wird Bereiche geben, wo selbstverständlich auch

die internationale Wissenschaftssprache Englisch Anwendung findet. Das ist der Geist, der in diesem Gesetzentwurf weht,

(Zuruf von der AfD: Es weht hier internationaler Geist!)

der sich Ihnen leider nicht erschließt.

(Beifall bei der CSU)

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Dr. Heubisch.

Verehrter Herr Staatsminister, ein Wort hat mich gleich am Anfang elektrisiert, das ich jetzt ansprechen will. Sie wollen mehr Exzellenzuniversitäten; hierüber sind wir uns im Saal auch einig. Sie haben dieses Wort mit Sicherheit nicht umsonst noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs praktisch ins Spiel gebracht. Deshalb frage ich ganz bewusst: Glauben Sie, dass Sie in Bayern weitere Exzellenzuniversitäten nur durch ein neues Gesetz, das Hochschulinnovationsgesetz, schaffen, oder – und das ist jetzt der Kern – sind Sie auch bereit, das finanziell Nötige an die Universitäten zu geben, damit diese auch wirklich eine Chance haben, Exzellenzuniversität zu werden? Wie wollen Sie bitte diese finanzielle Herausforderung stemmen, gerade vor dem Hintergrund, dass Sie es jetzt so intensiv angesprochen haben?

(Beifall des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Vielen Dank für diese Frage, Herr Heubisch. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass wir zwischen Bund und Ländern überhaupt die Grundlage dafür geschaffen haben, dass es eine weitere Exzellenzrunde geben kann. Ich habe mich persönlich als Landesvorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz dafür starkgemacht, und wir konnten am Ende auch gemeinsam erreichen, dass die Zahl der Exzellenzcluster in der nächsten Runde deutlich, nämlich auf 70, erhöht wird. Die Vergrößerung des Wettbewerbsraums ist überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass weitere Hochschulen potenziell mit neuen Exzellenzclustern, die wiederum die Voraussetzung für Exzellenzuniversitäten sind, eine Chance haben.

Ich möchte – das ist meine Zielsetzung –, dass in dieser nächsten Runde der Exzellenzstrategie bayerische Hochschulen mit weiteren Initiativen und weiteren Bewerbungen erfolgreich sein können. Wenn wir mehr bayerische Hochschulen haben, die über Exzellenzcluster verfügen, dann ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass sie Exzellenzuniversität werden können. Dafür ist Zusammenarbeit wichtig. Deswegen legt der Gesetzentwurf darauf ein großes Augenmerk. Aber die finanzielle Ausstattung wie in der Hightech Agenda mit 3,5 Milliarden Euro ist auch entscheidend. Das ist der beste Booster für diese Exzellenzrunde.

(Beifall bei der CSU)

Die dritte Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Volkmar Halbleib.

Herr Staatsminister, nachdem Sie das Thema Geschwindigkeit angesprochen haben, bitte ich Sie, einmal für die Staatsregierung zu erklären, warum es zweieinhalb Jahre gedauert hat, bis die Staatsregierung endlich diesen seit Langem, vom Ministerpräsidenten vor zweieinhalb Jahren angekündigten Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt hat, und warum es dabei einen beispiellosen – Sie haben das Wort "einzigartig" erwähnt – Zickzackkurs gegeben hat.