Protocol of the Session on May 11, 2022

(Beifall bei der FDP)

Herr Magerl, Sie haben von einer pragmatischen Lösung gesprochen. Wenn wir es denn tatsächlich umsetzen würden, würde ich von einem Rückschritt sprechen: Sie stellen sehr wohl die gesamte Pflege unter Generalverdacht, wenn Sie denn regelmäßig einmal im Jahr alle Einrichtungen prüfen möchten.

(Beifall bei der FDP)

Die Zwei-Wochen-Frist ist definitiv nicht umsetzbar. Wir müssen vermeiden, dass so etwas überhaupt zum Tragen kommt. Unser Job ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass es nicht nötig ist, Regelmaßnahmen, Korrekturen und Mängelanordnungen durchzuführen. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf davon, Aufsicht und Mängelanordnung von der Beratung zu trennen. Was passiert denn, wenn wir das vornehmen? – Wir werden einen Informationsverlust erleiden.

(Zuruf)

Sie können doch nicht erwarten, dass der eine, der das vor Ort feststellt, lückenlos die Dokumentation führt. Ich sage es mal in einer verständlichen Art und Weise: Sie gehen in ein Heim und stellen dort Mängel fest, und zwar nicht nur visuell, sondern Sie hören und Sie riechen. Sie nehmen mit allen Sinnen wahr. Sie können doch nicht erwarten, dass jemand, der diese Begehung nicht vorgenommen hat, entsprechende Konsequenzen ziehen und die Beratung übernehmen kann.

Dazu, die Einrichtungen mindestens einmal im Jahr unangemeldet zu kontrollieren, möchte ich auch noch etwas sagen. Es ist völlig richtig, was Herr Mittag sagt: Wir brauchen doch einen Korridor des Vertrauens für die Einrichtungen, die gute Arbeit leisten. Das möchte ich bestärken: Die Einrichtungen arbeiten durchweg gut –

(Beifall bei der FDP – Zuruf)

mit einigen schwarzen Schafen. Was macht aber die AfD? – Die AfD sagt: Alle sind böse, alle sind schwarze Schafe.

(Zurufe)

Sie haben in Ihrem Antrag lediglich ein weißes Schaf; der Rest sind schwarze Schafe.

(Zurufe)

Wir wissen alle, dass es sich um ein vielschichtiges Problem handelt, das sich mit Ihrem Gesetzentwurf nicht lösen lässt. Wir haben einen Pflegekräftemangel, an dem anzusetzen ist. Wir haben aus unserer Sicht ein wesentlich besseres Konzept, nämlich die FQA und den Medizinischen Dienst zusammenzulegen, damit Kompetenzen gebündelt werden. Wir brauchen eine Expertise in der FQA und müssen entsprechend gut ausgebildetes Personal generieren, auch wenn das Geld kostet. Wir müssen den Austausch, die Fortbildung und die Weiterbildung fördern, damit entsprechend hochwertige, gute Qualität geleistet wird.

(Beifall bei der FDP)

Ich bin auch bei Frau Waldmann: Wir brauchen zumindest ein Instrument, das zentral unterstützt und berät, das ich wie Sie bei den Bezirken verortet sehe. Noch eine kleine Kritik an der Regierungskoalition: Wir hatten Problemfälle, die bereits genannt worden sind; ich muss sie nicht alle noch einmal aufzählen. Wer hat das denn medial aufgedeckt? – Das wurde erst über die Presse, über den Bayerischen Rundfunk zum Thema. Das darf nicht sein. Zukünftig muss das so bearbeitet werden, dass der Bayerische Rundfunk gar keine Möglichkeit hat, hier Fehler zu finden.

Wir brauchen natürlich eine grundlegende Reform. Ich bedanke mich bei unserem Minister, dass er schon entsprechende Akzente gesetzt hat, würde ihn aber auch bitten, bei Pflege-SOS nachzufragen, wie denn die Rückmeldung an die Meldungserbringer erfolgt und ob das alles funktioniert.

Herr Kollege, Sie bekommen noch zusätzliche Redezeit, wenn Sie eine Zwischenbemerkung zulassen.

Na gut, dann warten wir das ab.

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP)

Das ist pragmatisch. – Herr Kollege Winhart hat sich gemeldet.

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Spitzer, Ihren rhetorischen Ausrutscher behandeln wir jetzt mal nicht, aber Sie haben gerade gesagt, dass die Trennung von Aufsicht und Beratung nichts bringt, haben aber trotzdem ausgeführt, dass Sie es sich anders vorstellen würden. Herr Kollege Krahl hat vorhin bestätigt, dass die FDP und Sie als Vertreter, der explizit genannt worden ist, in den Gesprächen der Meinung waren, dass man es trennen müsste.

Darüber hinaus haben Sie jetzt ausgeführt, Sie wollen neue Stellen im Bezirk schaffen und dafür einen Haufen Geld ausgeben. Wo wollen Sie das Geld hernehmen? Über welchen Betrag sprechen wir dabei? Wann können wir von Ihnen endlich einen Gesetzentwurf oder Ähnliches erwarten, denn bisher ist nichts gekommen?

Zu der Frage, woher das Geld kommt. Wir müssen die Kräfte bündeln. Das Entscheidende ist, Kompetenzen zu bündeln. Weiterbildung und Fortbildung sind für mich selbstverständlich. Sie haben selbst gesagt: Es ist doch entscheidend, dass wir jede Form von Leid verhindern und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wofür Ihr Gesetzentwurf leider überhaupt nicht hilfreich ist.

Zur Beratung. Ich habe es Ihnen aufgrund des Zeitmangels vielleicht zu wenig deutlich kommuniziert: Wir wollen die FQA und den Medizinischen Dienst zusammenlegen. Das heißt, wir bündeln die Kompetenzen, machen keine Doppelkontrollen oder Doppelmaßnahmen und können von den Institutionen, die es zu bilden gilt, auch die Beratung vornehmen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das war der letzte Redner in dieser Aussprache, die damit geschlossen ist. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht; dann ist das so beschlossen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 1 b und 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Schutz der Freiheit der Hochschullehre und Forschung (Drs. 18/17145) - Erste Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) (Drs. 18/22504) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden jeweils miteinander verbunden; damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung und 11 Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesamtredezeit der Fraktionen wurde auf 32 Minuten festgelegt. Als erstem Redner erteile ich dem Staatsminister Markus Blume das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode. In der bayerischen Hochschullandschaft, aber auch in der Welt hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Deswegen hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im Oktober 2019 klar die Notwendigkeit formuliert, dass wir uns in Bayern mit der Neufassung des Hochschulgesetzes auseinandersetzen müssen.

Die Weltlage hat sich in den letzten 16 Jahren – das ist der Zeitraum seit der letzten großen Novelle – erkennbar und fundamental verändert. Wir erleben technologische und digitale Disruption. Wir sind mit der Notwendigkeit zur ökologischen Transformation konfrontiert. In diesen Tagen und Monaten erleben wir im Grunde genommen auch eine globale politische Neuordnung.

Dies alles zusammengenommen fordert natürlich die Einrichtungen, die an der Spitze von Wissenschaft und Forschung stehen und sich darum bemühen, die richtigen Antworten auf diese großen Fragen unserer Zeit zu geben. Die Grundvoraussetzungen dafür, dass unsere bayerischen Hochschulen das tun können, haben wir mit der Hightech Agenda des Ministerpräsidenten, mit der Hightech Agenda des Freistaats Bayern geschaffen.

Nur noch mal kurz für alle, damit wir wissen, worüber wir reden und warum es auch richtig ist, wenn ich sage, es ist einzigartig, was wir hier als Bayern machen: Seit dem Jahr 2018, also seit Beginn dieser Legislaturperiode, hat die Zahl der Professorinnen- und Professorenstellen in Bayern um 18 % zugenommen. Seitdem haben wir den Aufwuchs in den Haushaltsmitteln für den Hochschulbereich um 35 %. Wir haben in diesem kurzen Zeitraum die Zahl der Studienplätze massiv ausgebaut.

Meine Damen und Herren, wir können wirklich sagen: Bayern ist nicht nur national, sondern auch international eines der ambitioniertesten und erfolgreichsten Wissenschaftsländer. Wir können auf unsere bayerischen Hochschulen stolz sein.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, trotzdem ist ein neuer gesetzlicher Rahmen notwendig. Bayern war erfolgreich, und Bayern ist erfolgreich. Bei ehrlicher Betrachtung kann es uns aber nicht ruhen lassen, dass wir zwar weiterhin zwei Exzellenzuniversitäten haben, es jetzt aber – anders als zu Beginn, als es zwei von drei waren – zwei von elf sind. Deswegen ist doch klar: Wir wollen mehr.

Noch einmal zur Hightech Agenda: Sie ist der Treibsatz und der Booster für künftigen Erfolg. Wir brauchen dazu aber auch den passenden rechtlichen Rahmen.

Ich glaube, man kann bei diesem Gesetzentwurf wirklich sagen: Es gab intensivste Beratungen über zwei Jahre hinweg. Insgesamt gab es weit mehr als tausend Seiten Stellungnahmen, die von unserem Ministerium auszuwerten waren.

Ich darf dafür Danke sagen. Ich sage Danke zu meinem Vorgänger. Ich sage aber vor allem dem Parlament für die intensive Beratung durch Regierungsfraktionen und Opposition mit mehrtägigen Anhörungen auf der Zielgeraden Danke. Lieber Robert Brannekämper, stellvertretend für den Wissenschaftsausschuss sage ich dir als Vorsitzendem Danke für die konstruktive Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist unter dem Strich die erste umfassende Hochschulrechtsreform seit 16 Jahren. Das Gesetz führt zwei Gesetze zusammen: das Hochschulgesetz und das Hochschulpersonalgesetz. Es schafft den passenden Rechtsrahmen. Wir können damit sagen, dass wir durch Deutschlands modernstes Hochschulrecht jetzt tatsächlich mehr Agilität, Exzellenz und Innovation auf den Weg bringen.

Zum Thema "Agilität": Man kann sagen, wir entbürokratisieren die Hochschulen. Um es nicht nur bei der Rede zu belassen: Wir bringen ihnen mehr Freiheit.

Es ist wirklich Entbürokratisierung. Es ist auch ein Umsteuern. Keine Mikrosteuerung mehr, nicht den Hochschulen vorgeben, was richtig und was falsch ist, sondern den Hochschulen mit strategischer Steuerung zeigen, was die großen Leitplanken sind, die wir gemeinsam verabreden; innerhalb dieser Leitplanken findet aber tatsächlich nur strategische Steuerung statt.

Die Hochschulen können ihre Ressourcen deutlich flexibler einsetzen. Ich wehre mich auch gegen die Geringschätzung, die in mancher Stellungnahme der letzten Wochen zum Ausdruck kam: Dies sei jetzt nur ein Reförmchen. – Nein, es ist eine Reform. Die Hochschulen bekommen bei der Personalbewirtschaftung weitgehende Freiheiten. Die Hochschulen können in Zukunft mit einem Haushalt mit verdichteter Titelstruktur arbeiten, wovon bislang nur eine oder zwei Hochschulen in Bay

ern Gebrauch gemacht haben. Wir führen einen Innovationsfonds ein, der auch eine Idee davon gibt, wie man in Zukunft zwischen Staat und Politik auf der einen sowie den Hochschulen auf der anderen Seite zusammenarbeitet. Es kommt nicht nur immer alles on top und obendrauf – ich glaube, das ist angesichts der engen Haushaltslage auch nachvollziehbar –, sondern Hochschulen müssen sich selbst auf den Weg machen, an der eigenen Profilsetzung im Rahmen eines Innovationsfonds, der sozusagen aus eigenen Rücklagen gespeist werden kann, mitzuwirken. Hochschulen haben damit erstmals die Möglichkeit, tatsächlich Rücklagen anzulegen, um sich auf künftige Aktivitäten vorbereiten und dort mitziehen zu können.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Agilität reden, dann ist mir das Thema Bauen wichtig. Das Wissenschaftsministerium ist nicht das Bauressort. Es ist aber der größte Nutzer der Investitionsmittel, die der Bayerische Landtag, die das Hohe Haus bereitstellt. Wir müssen feststellen: Da geht noch mehr. Da geht‘s insbesondere noch schneller. Wir versuchen deswegen, das in enger Abstimmung möglich zu machen. Ich sage deshalb dem Bauministerium, aber auch dem Finanzministerium herzlich Danke.

Was geht an den Hochschulen? – Hochschulen sollen künftig, wenn sie das möchten – im Einzelfall oder generell –, selbst bauen können. Dasselbe gilt auch für den Bereich der Anmietungen. Das ist immer wieder ein Thema. Hochschulen können in Zukunft aus einem ganzen Instrumentarium schöpfen. Deswegen ist das wirklich ein echter Schwung zu mehr Freiheit und mehr Agilität an den Hochschulen.

Zum zweiten Stichwort, der Exzellenz: Meine Damen und Herren, ich will, dass wir die besten Köpfe in Bayern halten, sie aber auch nach Bayern bringen können. Wir wollen deshalb beim Berufungsrecht wirklich Neuland betreten. Wir waren da schon immer gut, wir wollen da aber noch eine Schippe drauflegen. Das ist auch notwendig: Denn wenn wir mit der Hightech Agenda tausend Professuren schaffen, dann müssen die Hochschulen umgekehrt die Möglichkeit haben, schnellstmöglich die besten Berufungen vornehmen zu können.

Man kann deswegen beim Berufungsrecht von einer kompletten Novelle sprechen. Sie ermöglicht Dinge, die in dieser Form in Deutschland bisher nicht vorgesehen waren. Klassisch bleibt der Weg der Ausschreibung; dieser wird nicht angetastet und ist der Regelfall. Daneben gibt es nun den zweiten Regelfall: die Direktberufung. Bisher waren Leuchtturmberufungen im Rahmen einer Findungskommission im Einzelfall schon möglich. Künftig ist das ein Regelfall.