Protocol of the Session on March 30, 2022

Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier. Aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig.

Kollege Janosch Dahmen von den GRÜNEN, Mitglied des Bundestages:

Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten.

Dies hat er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt.

Die Vorgaben sind so hoch bzw. diffus, dass sie faktisch ins Leere laufen. Eine rechtssichere Regelung ist nicht möglich.

Volker Bouffier.

Ich würde gern mein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot erklären. Aber das geht nicht, weil mir durch das neue Bundesgesetz die Hände gebunden sind.

Ministerpräsident Stephan Weil, SPD.

Unsere geschätzte Kollegin Ulrike Gote, die Sie ja aus ihrer Zeit hier in der Fraktion noch kennen; heute ist sie Senatorin für Gesundheit in Berlin, hat unserem Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz, dieses Gesetz noch einmal zu ändern, zugestimmt, eben weil es ungenügend ist; es ist handwerklich schlecht gemacht.

Jetzt klären Sie diese Widersprüche doch einmal auf, bevor Sie hier versuchen, ein falsches Bild, ein Zerrbild von etwas zu zeichnen und uns den Schwarzen Peter zuzuschieben. Wir wollen verantwortungsvoll handeln!

(Beifall bei der CSU)

Wir sind in einer Pandemie, auch wenn wir alle sie uns wegwünschen. Ich persönlich hätte es gut gefunden – darin sind wir uns einig, Herr Vizepräsident –, wenn wir die Maske in den Innenräumen als weiteren Basisschutz noch vier Wochen gehabt hätten.

Man hätte das auch beschließen können, Frau Kollegin Waldmann. Wenn man es für richtig hält, dann muss man halt das Gesetz ändern. Ich verstehe nicht, warum ein Bundesgesundheitsminister hilflos mit den Achseln zuckt und sagt: Ich kapituli

ere vor dem Bundesjustizminister. – Der hat ihn halt über den Tisch gezogen, nichts anderes. Das ist doch die Wahrheit!

(Beifall bei der CSU)

Karl Lauterbach hätte genauso wie die Länder gewollt, dass es ein anderes Gesetz gibt, dass es Rechtssicherheit gibt, dass wir handlungsfähig bleiben. Insoweit muss ich ihn unterstützen. Er hat sich halt nicht durchsetzen können. Deswegen stehen wir heute an dem Punkt, dass wir eben keine Hotspots ausweisen können, weder bundesweit noch landesweit. Das ist nicht möglich, weil es die Rechtslage nicht hergibt. Wir können nicht etwas umsetzen, was ein Gericht sofort aufheben würde.

Kollege Seidenath hat es vorhin gesagt: In Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Landkreisen und in einem Stadtstaat wie Hamburg ist es einfacher als bei uns. Wir haben 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte. Dies soll dann unter Parametern subsumiert werden, die tatsächlich sehr vage und unbestimmt sind, zum Beispiel eine höhere Pathogenität des Virus und eine Überlastung des Systems. Dann stellt sich aber schon die Frage, ob nicht die Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes ein milderes Mittel ist. Ich kenne die Papiere aus dem Bundesjustizministerium, in denen steht, dass es ganz konkret sein muss, dass ein ganz enger Rahmen gesteckt sein muss. Daher ist es nicht möglich. Das Gesetz ist untauglich. Dies sind wir inzwischen aber gewöhnt. Ich erinnere an das Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht. Auch da hat man uns etwas auf den Tisch gelegt, das im Vollzug völlig untauglich ist. Sie setzen diese Reihe nahtlos fort.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Waldmann, zur Maskenpflicht in Innenräumen. Natürlich sagt Karl Lauterbach, dass er diese auch wollen würde. Er sagt das, und die meisten Länderminister sagen das auch. Er sagt auch, die Supermarktketten sollen das doch bitte einführen. Als Gesetzgeber kann ich aber doch nicht die Supermarktketten bitten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn ich die Möglichkeit habe, das, was ich für richtig halte, auf den Weg zu bringen. Es ist doch nicht die Politik, die wir wollen, das auf eine andere Ebene zu delegieren. Wenn ich überzeugt bin, dass etwas richtig ist, dann muss ich doch dafür kämpfen und muss es durchsetzen, statt den Kopf einzuziehen und mich wegzuducken.

(Beifall bei der CSU)

Das, was die FDP jetzt im Kern durchgesetzt hat, ist aus meiner Sicht im Moment noch nicht der richtige Weg. Das will ich ganz deutlich sagen. Der Bundesjustizminister twittert, während die Gesundheitsministerinnen und –minister zusammen sind – Kai Klose hat es auch getwittert –, nach dem Motto: Na ja, die Länder können sich viel überlegen, aber das Gesetz ist eben da, und der Rest ist im Prinzip nicht wichtig. Ich finde, da legen die FDP und ihr Bundesjustizminister schon ein hohes Maß an Arroganz an den Tag. Das ist ein hohes Maß an Arroganz und Ignoranz. Das will ich schon einmal deutlich sagen. Wenn die Fachlichkeit, das, was der Bundesgesundheitsminister und die Länderminister sagen, nichts mehr wert ist, dann frage ich mich schon, wo wir denn eigentlich hinwollen.

(Beifall bei der CSU)

Dann müsste Karl Lauterbach tatsächlich sagen, dass sein Ressort auch von dieser Stelle mitgeführt werden soll. Hier geht es nicht mehr um den Gesundheitsschutz – es geht um eine Ideologie eines falsch verstandenen Freiheitsbegriffs ohne die Verantwortung, die damit automatisch verbunden ist. Das werfe ich Ihnen vor. Das ist ein ideologisches Handeln. Es geht nicht mehr um die Frage, was in

dieser Pandemie richtig und notwendig ist. Das ist der Fehler im System, den man hier deutlich benennen muss.

Natürlich ist dies auch ein Stück weit eine Art Privatisierung des Gesundheitsschutzes, aber eine falsch verstandene. Ich will an dieser Stelle noch einmal klipp und klar sagen: Die Verantwortung für den Gesundheitsschutz tragen jetzt Sie, weil wir dieses Thema nicht mehr haben. Wir können nicht mehr rechtlich vernünftig handeln. – Sie brauchen nicht den Daumen nach oben zu strecken, Herr Hagen. Es geht nicht darum, dass Maßnahmen getroffen werden, die nicht verhältnismäßig sind und die nicht möglich sind, sondern es geht darum, dass Sie den Feuerlöscher wegwerfen, während tatsächlich noch das Haus brennt. Das ist die Botschaft der FDP – ein falsch verstandener Freiheitsbegriff in einer Pandemie. Viele Menschen sehen dies nach wie vor anders; Sie aber wollen Ihre Ideologie zulasten des Gesundheitsschutzes durchsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Ich kann nur hoffen, dass wir an dieser Stelle gemeinsam vernünftig bleiben. Deswegen haben wir auch neben der stringenten Umsetzung der Basisschutzmaßnahmen in die Verordnung eine Empfehlung aufgenommen. Wir fordern dazu auf, in den nächsten vier Wochen in Innenräumen noch die Maske zu tragen. Wir fordern dazu auf, auf Hygiene zu achten. Wir fordern dazu auf, den Abstand noch einzuhalten. Wir alle sind uns bewusst, dass die Menschen müde sind, dass es schwierig ist. Wir alle wollen Normalität. Keineswegs wollen wir irgendwo stehen bleiben. Wir wollen abwägen. Wir wissen, wie wichtig das ist. Wir müssen aber trotzdem noch ein Stück weit hinsehen.

Wir müssen uns auch auf den Herbst vorbereiten und auch das wahrnehmen, was uns alle Experten sagen. Nehmen Sie Frau Protzer, die zitiert worden ist, oder Herrn Keppler, die dies beide heute deutlich sagen. Auf einmal kommen alle, auch Ver.di, und sagen, dass es natürlich vernünftig gewesen wäre, in den Innenräumen noch für vier Wochen eine Maskenpflicht zu haben. Man hätte dies auch machen können. Man muss dann eben das Gesetz anfassen und noch einmal rangehen. Dann kann man das machen. Es ist doch nicht so, dass es nicht mehr geht. Ich verstehe das nicht. Das ist die Kapitulation des Gesundheitsschutzes vor der Ideologie der FDP.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatminister, es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Für die erste erteile ich der Kollegin Ruth Waldmann, SPD-Fraktion, das Wort.

Herr Minister, ich knüpfe an das an, was Sie gerade gesagt haben. Hat denn Bayern alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das jetzt bestehende Gesetz auch wirklich anzuwenden? Es heißt, wir können jetzt nicht für alle 71 Landkreise und 25 kreisfreien Städte Einzelentscheidungen treffen. Das ist okay. Wenn auch Bayern sagt, dass wir uns nicht komplett zum Hotspot erklären können, ist das okay. Es gibt aber die Ebene der bayerischen Bezirke als Gebietskörperschaften. Dort gäbe es vielleicht Möglichkeiten, etwas zu machen. Ist das alles ausgelotet und ausgenutzt worden?

Für mich ist das Folgende das Wichtigste. Sie sagen, Sie fühlen durch dieses Berliner Gesetz Ihre Hände gebunden. Was wäre, wenn Sie jetzt so könnten, wie Sie wollten? Sie würden die Maskenpflicht gerne fortführen. Hätte Ihr Koalitionspartner dem zugestimmt? Wäre die gesamte CSU-Fraktion dahintergestanden? Können

Sie sagen, dass es diese Maßnahmen in Bayern weiter geben würde, wenn Sie weiter wie bisher entscheiden könnten?

Natürlich könnte man sich überlegen, wo man lokale Hotspots feststellen könnte. Ich glaube aber nicht, dass dies in der jetzigen Situation bei der Inzidenz klug ist. Ich habe vorher versucht, die Probleme darzustellen. Wir haben Rettungsleitstellenbezirke; es geht um die Verlegung von Personen von einem Krankenhaus in ein anderes. In einem Flächenland ist dies ein milderes Mittel, das die richtige Anwendung eines der vorgegebenen Kriterien schon wieder aushebelt.

Es ist einfach so, dass die Kriterienmatrix unbrauchbar ist. Es ist doch nicht so, dass wir die Einzigen sind. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass alle anderen Länder im Prinzip das Gleiche sagen. Da sind Linke dabei; da sind Sozialdemokraten dabei; da sind Grüne dabei. Das ist doch keine Erfindung von uns, sondern es ist einfach etwas passiert. Ich sage es noch einmal: Lauterbach hat sich von Buschmann über den Tisch ziehen lassen; nichts anderes! Es ist so!

(Beifall bei der CSU)

Die FDP wird das sogar bestätigen, was ich an dem aufmunternden Grinsen der Kollegen sehe. Ich weiß doch, was Sie denken. Ich kenne doch auch die Papiere, die dazu im Justizministerium im Hintergrund geschrieben worden sind. Das ist doch perfide. Einer stellt sich hin und sagt die ganze Zeit: Ihr müsst doch machen; ihr müsst machen! Der andere grinst aber und sagt: Aber es geht doch gar nicht! Es ist doch unglaublich, mitten in einer Pandemie die Menschen in eine solche Nummer hineinlaufen zu lassen.

(Beifall bei der CSU)

Nun zum Koalitionspartner. Dieser Frage will ich doch gar nicht ausweichen, Frau Kollegin Waldmann. Ich bin der Gesundheitsminister, und Herr Aiwanger ist der Wirtschaftsminister. Jeder sollte bei seinen Sachen bleiben, von denen er etwas versteht.

(Beifall bei der CSU)

Für eine weitere Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Matthias Fischbach von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, der Justizminister steht für Verhältnismäßigkeit und Grundrechte. Sie haben dieses Gesetz gerade als untauglich bezeichnet. Ich finde es sehr wohl tauglich. Es ist tauglich dazu, dass Entscheidungen ins Parlament zurückgeholt werden und nicht von der Regierung allein getroffen können. Es ist tauglich dafür, Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Wenn Bedarf besteht, können wir hier Hotspots definieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Problematik ist nur: Sie brauchen dafür eine Mehrheit im Parlament. Sie haben wahrscheinlich nicht einmal Ihren eigenen Koalitionspartner dabei.

Die Krankenhausampel, die Sie noch im letzten Jahr gemeinsam mit dem Koalitionspartner vereinbart haben, zeigt immer noch Grün, Tiefgrün, noch lange nicht Gelb und sie ist weit entfernt von Rot. Deshalb frage ich Sie: Welche Maßnahmen würden Sie denn noch ergreifen? Welche Maßnahmen haben Sie denn miteinander abgestimmt oder hätten Sie gemeinsam ergriffen? Was wäre denn Ihr Fahrplan für die nächsten Wochen und Monate gewesen, wenn Sie frei handeln könnten? Ich glaube, da würde sich im Vergleich zu dem, was Sie jetzt auch machen, wenig ändern. Deshalb bin ich wirklich auf die Antwort gespannt.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Fischbach, ich habe vorher versucht, das zu sagen. Ich habe das auch deutlich gemacht. Dafür habe ich wirklich gekämpft und habe auch viel Zustimmung bekommen, auch von den Ländern. Wir haben zum Beispiel einen Antrag eingebracht, die vorläufigen Maßnahmen um vier Wochen zu verlängern. Sechs Länder waren dafür, vier haben sich enthalten und der Rest war dagegen. Bei den Kolleginnen und Kollegen der Länder gab es durchaus eine ganz große Zustimmung, die Maskenpflicht in Innenräumen noch einmal um vier Wochen zu verlängern. Das wäre aus meiner Sicht eine Maßnahme gewesen, die im Blick auf das, was sich gerade in den Krankenhäusern abspielt, richtig gewesen wäre. Parallel dazu müssen wir natürlich die Regeln zu Quarantäne und Isolation ändern. Das ist doch ganz klar. Das ist auch wichtig.

Wir dürfen nicht an einem Punkt stehenbleiben. Ich erwarte, dass das RKI noch diese Woche eine klare Aussage trifft, wie wir die Isolation und die Quarantäne angehen, zum Beispiel auch in Bezug auf den Ct-Wert, der ein wichtiges Kriterium ist für die Frage der Infektiosität. Wenn das nicht gemacht wird, müssen wir es zur Not selber machen. Aber es wäre sinnvoll, wenn wir eine bundeseinheitliche Regel bekommen. Noch mal: Wir sind immer noch an einer Schnittstelle, wo ich glaube, dass das, was jetzt geschehen wird, auch vulnerable Gruppen im Supermarkt – –

(Tonausfall)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/21953 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der FDP, der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Alfred Sauter. Enthaltungen? – SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich möchte noch folgende Ausschuss- und Gremienumbesetzungen bekannt geben.

Die CSU-Fraktion hat infolge der Kabinettsumbildung Folgendes mitgeteilt: Der Abgeordnete Steffen Vogel ist neues Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege. Er scheidet damit aus dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen aus. Außerdem ist er neues Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung.