Protocol of the Session on March 30, 2022

Dieser politische Wirrwarr wird der Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger noch mehr Wasser auf die Mühlen geben. Tenor: Hier weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Noch einmal, damit wir uns richtig verstehen: Die GRÜNEN im Bund sagen, dass die Corona-Maßnahmen mit Wirkung vom Wochenende weitgehend zu Ende sind. Die GRÜNEN in Baden-Württemberg denken sogar an rechtliche Schritte. Die GRÜNEN in Bayern fordern das Gegenteil: Am besten sollte man alles zusperren.

Natürlich lehnen wir diesen Antrag ab. Den kann man nur ablehnen. Es wäre der Startschuss für ein weiteres deutsches Corona-Stückwerk. Jedes Bundesland handelt anders. Am besten kann man das bemerken, wenn man einmal mit dem ICE von Süd nach Nord oder von Ost nach West fährt.

Das Krankenhaus- und Pflegeargument kommt immer noch als i-Tüpfelchen obendrauf. Sie sind jetzt 100 Tage im Bund in der Regierung. Statt im Bund sofort dafür zu sorgen, dass der Pflegeberuf wieder attraktiv wird, dass die Krankenhäuser endlich gut und aufwandsentsprechend finanziert und nicht mehr geschlossen werden, tun Sie nichts. Lieber sperren Sie wild ein ganzes Land zu, wenn ein Virus die immer weniger werdenden Krankenhausbetten überfüllt. So kann es nicht weitergehen. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir setzen die Basisschutzmaßnahmen um und überlassen den Menschen endlich wieder mehr Eigenverantwortung. Das ist richtig so. Solange es keine neue, bedrohlichere Situation als die jetzige gibt, können wir auch genau so vorgehen. In Ihrem Antrag heißt es, dass weitere Schutzmaßnahmen über den Basisschutz hinaus durch das Infektionsschutzgesetz nötig sind. Das Gesetz haben Ihre Kollegen im Bund verabschiedet. Finden Sie doch bitte eine Linie, und kommen Sie aus Ihrem absoluten Kontrollwahn heraus. Trauen Sie den Menschen wieder etwas zu, denn auch vor Corona hatten wir keinen sterilen Alltag. Omikron ist nun einmal nicht Delta, sonst würde auch ich hier anders reden. Wir bleiben wachsam. Diesen Antrag lehnen wir aber ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Celina vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Frau Kollegin Enders, Sie kommen aus dem Krankenhausbereich. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass die Intensivstationen zwar nicht so überfüllt sind, wie es im Dezember der Fall war, dass aber die Menschen, die in den Krankenhäusern arbeiten, extremst belastet sind, weil auf den normalen Stationen in den Isolierstationen Unmengen Menschen mit Corona liegen? Die Situation in den Krankenhäusern ist aktuell so, dass eine weitere Verbreitung des Virus dazu führt, dass noch mehr Menschen, die mit Corona in den Krankenhäusern liegen, isoliert werden müssen, dass noch mehr Pflegekräfte nicht in der Lage sind, ihre Arbeit zu leisten, weil sie in Quarantäne sind. Das können wir nicht weiter hinnehmen. Oder sehen Sie es anders?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kollegin Celina, gerade weil ich über 30 Jahre im Krankenhaus gearbeitet habe, beantworte ich Ihre Frage mit einer Gegenfrage. Sind Sie sich dessen bewusst, dass innerhalb von zwei Jahren CoronaPandemie Intensivbetten abgebaut wurden, dass weitere Kliniken geschlossen wurden und dass der Pflegenotstand bereits im Vorfeld so akut war, dass zum Beispiel Krankenschwestern wie ich in die Politik gegangen sind, um das zu ändern? Wir haben nichts getan, außer uns wieder darauf zu berufen, das wieder als Ausrede dafür zu nehmen, dass wir zusperren müssen, weil die Klinikbetten überfüllt sind. Es tut mir leid. Wenn wir so weiterarbeiten, brauchen wir keine Angst vor einem neuen Virus zu haben. Wir müssen vor einem Zusammenbruch in der Pflege, in den Krankenhäusern und im kompletten Gesundheitswesen Angst haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir haben insbesondere in Bayern ein besonders hohes Infektionsgeschehen, das sogar noch höher ist, als es die Inzidenzzahlen hergeben, weil viele gar nicht mehr zum PCR-Test gehen. Wohl denen, die jetzt gut geimpft sind und damit vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt sind. Leider steht Bayern aber mit einem Anteil von nur 56 % der Menschen mit einer Auffrischungsimpfung an letzter Stelle der westlichen Bundesländer. Auch wenn wir alle darauf hoffen und darauf setzen, dass wir allmählich in die endemische Phase kommen und viele Einschränkungen nicht mehr nötig sein werden, ist es doch riskant und problematisch, gerade jetzt in dieser massiven Ansteckungswelle alle Maßnahmen fallen zu lassen. Das ist zu früh. Wir müssen wenigstens den Monat April noch durchhalten und Vorsicht walten lassen.

Am 18. März haben Bundestag und Bundesrat auch mit der Stimme Bayerns einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, wonach die Verantwortung und die Handlungskompetenz auf die Länder und deren Parlamente übertragen wird. Gerade Bayern hat immer wieder sehr laut gefordert, dass die Kompetenzen und Entscheidungsfreiheiten auf Länderebene in bayerischer Hand sein müssen. Da hätten wir allerdings schon erwartet, dass uns die Staatsregierung eine klare und umsetzbare Regelung vorlegt, nachdem am 2. April die bisherigen Maßnahmen auslaufen.

Sie hätten uns einen Plan vorlegen müssen, wie wir in Bayern mit Augenmaß durch die Pandemie kommen und wie Sie uns weiter durch die Pandemie führen wollen. Leider haben wir jetzt statt Augenmaß "Augen zu und durch", wie es der Gesundheitsminister auch schon formuliert hat. Er erklärte, dass ganz Deutschland ein Hotspot sei. Tags darauf sagte der Ministerpräsident, dass Bayern kein Hotspot sei, dass es aber weiterhin dringend strenge Regeln und Maßnahmen brauche. Die will er aber für Bayern nicht ergreifen. Ich habe es einmal so formuliert, dass er Bayern damit möglicherweise zum "Hü-Hott-Spott" macht und sich damit auch dem Spott aussetzt. Es reicht nicht, nur gegen Berlin zu maulen und in Bayern gar nichts zu tun.

Sie sind mit dem Gesetz unzufrieden, haben ihm aber selber zugestimmt. Jetzt können Sie doch nicht einfach nur schmollen und auf juristische Spitzfindigkeiten verweisen. Sie müssen Lösungen finden und dem Parlament vorlegen, die der Lage in Bayern und den Menschen gerecht werden. Doch der einzige Vorschlag, mit dem Sie bisher gekommen sind, nämlich die Maskenpflicht bundesweit pau

schal zu verlängern, war von vornherein rechtlich nicht haltbar. Es war von vornherein klar, dass dieser Vorschlag untauglich ist. Man weiß nicht, warum Sie es dann eigentlich vorgeschlagen haben.

(Zuruf von der CSU)

Weil es rechtlich nicht möglich ist. Wir haben nicht in ganz Deutschland die gleiche Lage. Es ist nicht überall so dramatisch wie bei uns in Bayern – einerseits leider, andererseits Gott sei Dank.

Somit drängt sich der Verdacht auf, dass Sie das heiße Eisen der Corona-Maßnahmen hier im Parlament lieber gar nicht aufgreifen wollen, weil Sie nicht wissen, wie Ihr Koalitionspartner, die FREIEN WÄHLER, und Abgeordnete aus Ihren eigenen Reihen sich dazu verhalten würden. Aber es reicht nicht aus, davon abzulenken, indem Sie nur gegen Berlin holzen.

Herr Kollege Seidenath, Sie haben auch gesagt, der Appell zum Maskentragen sei eine politische Bankrotterklärung. Ich vermute, Sie haben das nur deshalb gesagt, weil der Appell von Lauterbach kommt. Dabei hat doch gerade das bayerische Kabinett an die Leute hier in unserem Land einen solchen Appell gerichtet!

(Zurufe von der CSU)

Aber zurück zu dem Antrag der GRÜNEN: Sie machen es sich mit Ihrem Antrag leider zu einfach. Die Feststellung, dass auf dem gesamten Gebiet des Freistaates die konkrete Gefahr bestehe, das Gesundheitssystem könne zusammenbrechen, würde es erfordern, dass in jedem Landkreis bzw. in jeder Gemeinde diese Gefahr bestünde. Das müssten Sie in allen Fällen nachweisen können. Das ist problematisch. Schon die Zahlen, die in der Begründung genannt werden, stimmen nicht ganz.

Sie behaupten auch, die Gefahr der Überlastung könne man nicht auf die Gebietskörperschaften herunterbrechen. Warum denn nicht? Das kann man schon tun. Es ist nämlich nicht so, dass man nur ganz Bayern zum Hotspot erklären könnte. Der Landtag hätte die Möglichkeit, Gebietskörperschaften, beispielsweise die bayerischen Bezirke, zu nennen. So sind in Oberbayern die Kriterien, die das Gesetz nennt und die auch Herr Lauterbach genannt hat, erfüllt. Dazu gehört, dass zum Beispiel elektive Operationen verschoben werden müssen.

Hinzu kommt: Wenn es tatsächlich eine dramatische Lage gäbe, die ganz Bayern zum Hotspot machte, dann wäre die Beschränkung auf die Maßnahme des Maskentragens nicht ausreichend. Deswegen können wir dem Antrag nicht vollumfänglich zustimmen und werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Dominik Spitzer für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Rücksicht, Solidarität, Eigenverantwortung – das sind die Begrifflichkeiten, die jetzt zählen. Die Fraktion der GRÜNEN hat anscheinend zu wenig Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger bei uns in Bayern, bei uns in Deutschland.

Nach mehr als zwei Jahren Pandemie sind die Menschen zusammengerückt. Sie haben viel Akzeptanz und Verständnis für die politischen Entscheidungen mitgebracht. Die Bevölkerung ist sensibilisiert; sie kennt die AHA-Regeln in- und aus

wendig. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, wann sie Masken zu tragen haben. Jedem ist es unbenommen, die Maske zu tragen, wenn er es möchte. Es ist die Verantwortung des Einzelnen, die jetzt zählt. Jeder entscheidet für sich selbst, wie er mit dem Virus weiterhin umgeht, ob mit oder ohne FFP2-Maske.

An dieser Stelle möchte ich dem Antrag der GRÜNEN widersprechen. Sie behaupten, die Schutzmaßnahmen sollten ersatzlos gestrichen werden. Das stimmt einfach nicht! Gefährdete Personengruppen werden weiterhin besonders geschützt.

Sie möchten auch ganz Bayern einer Hotspot-Regelung unterwerfen. Die Grundlage dafür ist aber einfach nicht gegeben. Ich möchte das mit ein paar Daten untermauern:

Die Hospitalisierungsinzidenz in Bayern ist innerhalb einer Woche – ich nehme jetzt die vergangene Woche – von 11,9 auf 6,8 gesunken. Diese Zahl ist aber immer noch nicht bereinigt; ich würde mir das zumindest für die Intensivstationen wünschen.

Der R-Wert liegt aktuell bayernweit unter 1, bei 0,81.

Die Zweifachimpfquote bei den über 60-Jährigen – das ist die vulnerable Gruppe, die Gruppe, auf die es tatsächlich ankommt – liegt in ganz Deutschland bei 86,7 %.

Das bedeutet für mich – subsumiert –: Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht nachweisbar, auch nicht in Bayern.

Selbst wenn es eine gefährlichere Virusvariante geben sollte und die Infektionszahlen massiv nach oben gingen, blieben wir im Parlament weiterhin handlungsfähig. Es ist nicht so, dass wir keinerlei Karten, die wir dann ausspielen könnten, in der Hand hätten.

Unsere Nachbarländer machen es uns vor. Dort explodieren weder die Zahlen, noch explodiert das Gesundheitssystem. Das heißt, wir müssen mit dem System, das wir jetzt auf den Weg bringen, leben. Und wir können sehr gut damit leben!

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich abschließend sagen: Die Quarantäne-Regeln müssen auf den Prüfstand gestellt und – das wäre optimal – abgeschafft werden. Das würde viele der von den GRÜNEN angeführten Punkte entkräften.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht nun Herr Staatsminister Klaus Holetschek. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diesen Debattenbeitrag will ich beginnen mit einem Dank an diejenigen, die in diesen Stunden in Krankenhäusern und Pflegeheimen ihren Dienst tun und sich um die Menschen kümmern. Es ist tatsächlich wichtig, dass wir von diesem Haus aus immer wieder deutlich machen: Großen Respekt und Dank an alle, die heute in den Krankenhäusern und Pflegeheimen Dienst tun!

(Allgemeiner Beifall)

Ansonsten empfinde ich diese Debatte als etwas seltsam. Wo stehen wir denn heute? Wir stehen an dem Punkt, dass die Maßnahmen, die alle Länder als Über

gangsregelungen in Kraft gesetzt haben, am 2. April 2022 auslaufen. Im Anschluss daran werden wir Basismaßnahmen haben, die sich, was das Maskentragen und das Testen betrifft, auf den medizinischen und den Pflegebereich beziehen. Im ÖPNV sind weiterhin Masken zu tragen. In Kitas und Schulen wird weiterhin getestet.

Nun komme ich zu der Frage der Hotspots. Ich will kurz aus der Presse zitieren:

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sei sie sehr unglücklich. Den anderen Landesgesundheitsministerinnen und -ministern gehe es genauso.

Das ist nicht ein Zitat von mir, sondern eines meiner geschätzten Kollegin Daniela Behrens – von der SPD! – aus Niedersachsen.

Winfried Kretschmann von den GRÜNEN, Ministerpräsident von Baden-Württemberg:

Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier. Aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig.