Ich möchte unterstreichen, dass jeder Einzelne, der hier Verantwortung übernimmt, auf entscheidende Art und Weise dazu beiträgt, dass Bayern lebenswert ist und zum beliebtesten Bundesland Deutschlands geworden ist. Wenn jeder Zweite dazu bereit ist, sich für andere einzusetzen, und anderen eine Zeitspende – so könnte man vielleicht sagen – zur Verfügung stellt, dann spricht das für unsere Gesellschaft, die wir auch in Zukunft unterstützen wollen und unterstützen werden. Mein Kollegin Judith Gerlach hat es vorhin schon angesprochen: Die Verfassungsänderung, die wir 2013 beschlossen und umgesetzt haben, war ein ganz wichtiger Beitrag dazu, um das Ehrenamt weiterhin unterstützen zu können.
Kollege Dr. Fahn, ein ganz wichtiger Punkt, den Sie und auch wir bei der gesetzlichen Regelung mit auf den Weg gegeben haben, ist: Es muss dabei bleiben, dass man Ehrenamt weder bezahlen noch verordnen noch durch ein Gesetz vorschreiben oder für jeden Einzelnen regeln kann. Ehrenamtlichkeit entsteht aus eigenem Antrieb, aus Verantwortung für das Gemeinwohl, aus Verantwortung für die Gesellschaft.
Deswegen ist es nach wie vor unsere Aufgabe, das Ehrenamt hier im Hohen Haus mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen und zu stärken, und zwar mit unserer Anerkennungskultur, mit der beliebten und erfolgreichen Ehrenamtskarte, mit Strukturen, beispielsweise dem Treffpunkt Ehrenamt, mit den Koordinierungsstellen Ehrenamt, mit dem neuen Sorgentelefon Ehrenamt, das die Staatskanzlei jetzt eingerichtet hat, mit dem Abbau von Bürokratie und mit der neuen Zukunftsstiftung Ehrenamt, die wir bis 2018 auf den Weg bringen wollen. Ganz entscheidend ist, Beruf und Ehrenamt sinnvoll zusammenzubringen.
In der letzten Sitzungswoche haben wir die Retterfreistellung noch weiter verbessert. Heute können wir das Jugendarbeitfreistellungsgesetz nach langer Zeit – da haben Sie recht – modernisieren, flexibilisieren und anpassen. Allein das Alter des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes – es ist aus dem Jahr 1980 – zeigt, welch hohen Stellenwert die Jugendarbeit in der bayerischen Politik schon seit Jahrzehnten hat.
Wir alle wissen, dass gerade in der Jugendarbeit in ganz Bayern die Grundlagen dafür gelegt werden, dass sich junge Menschen engagieren und sich einbringen. Ich weiß: Wer als junger Mensch von der Begeisterung, von der Faszination in der Landjugend, in der Feuerwehr und im Sportverein erfasst wird, der wird später hoffentlich auch als Erwachsener Verantwortung übernehmen. Die Jugendarbeit ist wichtiger denn je, weil es nicht mehr selbstverständlich ist – auch das ist schon angesprochen worden –, dass sich
Wir haben in der vergangenen Woche bei "Landtag live" erlebt, wie die Kolpingjugend und Vertreter der KLJB gemeinsam mit uns Erfahrungen gesammelt haben. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie engagiert unsere jungen Menschen sind. Auch deswegen stellen wir die Jugendarbeit in den Vordergrund. In diesem Jahr geben wir für die Jugendarbeit mit fast 30 Millionen Euro so viel Geld aus, Frau Staatsministerin, Herr Staatssekretär, wie noch nie. Ich sage Danke an meine Fraktion für die großartige Unterstützung, um die Mittel dafür nachdrücklich und nachhaltig zu erhöhen.
Wir setzen in diesem Haushalt den Schwerpunkt zu Recht und ganz bewusst auch auf die Jugendleiterausbildung, auf diejenigen, die vor Ort mit jungen Menschen arbeiten. Daher werden wir nicht nur die finanziellen Bedingungen in Zukunft verbessern, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für diejenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, und zwar genau mit dieser Fortschreibung, Modernisierung und Flexibilisierung des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes.
Ich möchte unterstreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe jugendpolitischen Sprecher, was uns wichtig war und weshalb uns unsere Schwerpunkte so wichtig sind. Wir wollen die Jugendlichen und die Jugendleiter vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen und gleichzeitig den Ausgleich mit den Arbeitgebern, die für das Engagement freistellen müssen, ermöglichen.
Wir wollten aber eben keinen Schnellschuss machen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, sondern ein gut vorbereitetes Gesetz vorlegen, das von den Jugendlichen und den Jugendbeauftragten – auch in den Landkreisen, nicht nur auf Landesebene –, aber auch von der Wirtschaft und den Betrieben vor Ort mitgetragen und unterstützt wird. Deswegen haben wir viele Gespräche mit der Fraktion geführt. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sehr rege und intensiv daran teilgenommen und sich eingebracht haben. Ich bedanke mich beim BJR-Präsidenten Matthias Fack und bei allen Jugendverbänden, die sich immer wieder eingeschaltet haben. Ich glaube, wir haben einen ausgewogenen, einen guten Entwurf vorgelegt.
Wir wollen die Jugendarbeit vor Ort erleichtern. Allerdings wollen wir nicht die Gremienarbeit privilegieren, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn genau das würde die Absicht konterkarieren, die ich dargelegt habe, nämlich das Ehrenamt vor Ort zu stärken und nicht die Gremienarbeit in den Vordergrund zu rü
cken. Was würden wir denn allen Vertretern, die sich in Parteiorganisationen und anderen Verbänden in der Gremienarbeit engagieren und einbringen, auch sagen? – Da ist der Schwerpunkt, den wir legen, die Jugendarbeit vor Ort zu stärken und zu unterstützen, genau der richtige Weg.
Wir wollen das Gesetz weiterhin flexibilisieren; das ist schon angesprochen worden. Wir werden mit dem flexiblen Zeitkonto und der deutlichen Verbesserung durch eine Freistellungsmöglichkeit für zwölf Veranstaltungen statt vorher vier Veranstaltungen im Jahr viel mehr Möglichkeiten bieten, das Gesetz in Anspruch zu nehmen. Der Kreis der Antragsberechtigten ist deutlich klarer geworden. Das Verfahren ist einfacher und transparenter geworden. Die Genehmigungsfiktion ist schon von meiner Kollegin Judith Gerlach erläutert worden. Wir haben eine höhere Planungssicherheit als vorher. Unter dem Strich haben wir mit diesem Gesetz eine deutliche Verbesserung und gleichzeitig für die Jugendleiter vor Ort eine Stärkung ihrer sehr wichtigen Arbeit erreicht.
Dagegen wollen wir nicht – ich möchte dies noch einmal unterstreichen; auch Sie haben es angesprochen; wir haben es bereits im Ausschuss diskutiert – dieses Gesetz und diese Regelung auf Schüler oder Studierende ausweiten. Dies können wir aus mehreren Gründen nicht mittragen.
Wir wissen, Herr Kollege Dr. Fahn, dass es an den Schulen bereits Befreiungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler gibt, dass diese bereits jetzt in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel bei den freiwilligen Feuerwehren, und dass das Ehrenamt in der Schule selbst zu Recht eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Ich verweise auf das Projekt "Ehrenamt macht Schule", das in meinem Heimatlandkreis sehr erfolgreich durchgeführt wird. Dadurch können wir die Schule und das Ehrenamt noch stärker miteinander vernetzen. Aus dem Ehrenamt können wir für die schulische Arbeit etwas lernen. Lassen Sie uns doch da noch stärker ansetzen.
Außerdem ist Ihnen wichtig, dass die Studierenden noch stärker berücksichtigt werden. Auch das ist schon jetzt an den Hochschulen möglich. Ich kenne das aus meiner praktischen Erfahrung, liebe Kollegin, aus dem Fakultätsrat der Universität Regensburg, an der es Ausnahmetatbestände gibt, bei Seminaren freizubekommen. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Prüfungsfristen Verlängerungen zu erreichen.
Der entscheidende Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Austausch und der ständige Kontakt mit den Hochschulen, mit den Lehrstühlen, mit den Engagierten und Studierenden. Hier sollten
wir ansetzen. Wenn ich beispielsweise an die Hochschulautonomie denke, komme ich zu dem Schluss, dass ein Gesetz auf dem Papier, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, nur eine Blaupause liefern würde, die nicht umsetzbar wäre. Deswegen ist der Kontakt und der Austausch mit den Studierenden und mit den Schulen der viel bessere Weg. Ich glaube, dass unser Entwurf ein realistischer Entwurf ist und dass er das Ehrenamt sowie die Jugendarbeit in Bayern auf Dauer nachhaltig stärken wird. Man kann getrost sagen: Wir haben es heute, nach dreijähriger Vorlaufzeit, endlich erreicht, die Jugendarbeit und auch das Ehrenamt in Bayern nachdrücklich zu stärken. Unser Entwurf ist ausgewogen.
Er wird von den Jugendverbänden und der Wirtschaft unterstützt. Deswegen bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich für die breite Unterstützung. Vielen Dank an alle, die uns auch in der Zukunft nachdrücklich unterstützen werden.
Das ist ein guter Tag für die Jugendarbeit. Ich bitte um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. Ihre Gesetzentwürfe und Ihren Antrag können wir nicht unterstützen. Diese Initiativen müssen wir ablehnen. – Vielen Dank an meine Fraktion.
Danke schön. – Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es gibt eine Zwischenbemerkung von der Kollegin Stamm.
Auch wir bedanken uns ausdrücklich bei allen, die ehrenamtlich, aber auch hauptamtlich – ich finde die Differenzierung, die vorhin gemacht worden ist, ein bisschen merkwürdig – in der Jugendarbeit tätig sind. Gerade die Jugendarbeit ist wahnsinnig dynamisch. Das wissen auch wir, die wir so nah dran sind.
Lieber Gerhard, es wurde von einem Schnellschuss gesprochen, und das bei einem Gesetz, das im Jahr 1980 in dieser Form aufgesetzt wurde. Du bist sogar jünger als dieses Gesetz und hast gesagt: Wir wollten keinen Schnellschuss. – Das ist wirklich ein bisschen lächerlich. Schon in der Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" vor neun Jahren hieß es, man solle gefälligst ein Gesetz aufsetzen und die Gre
mienarbeit möglichst mit hineinnehmen. Mir fehlen die Worte, wie man das überhaupt ansatzweise als Schnellschuss bezeichnen kann. Es war sicherlich kein Schnellschuss. Kaum wartet man 37 Jahre, schon gibt es ein reformiertes Gesetz.
Frau Kollegin Stamm, Sie müssen besser zuhören. Ich habe mich auf den Entwurf der FREIEN WÄHLER bezogen. Er ist aus dem Jahr 2014. Mir wurde von allen Jugendverbänden übereinstimmend berichtet, dass damals, im März 2014, als die FREIEN WÄHLER den Entwurf vorgelegt hatten, keine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Jugendverbänden stattgefunden habe. Das merkt man in ihrem Entwurf auch daran, dass sie die Studierenden mit aufnehmen wollen. Aber dazu sagen sogar Ihre Kollegen der GRÜNEN und der SPD, es sei gar nicht möglich, das in diesem Gesetz zu regeln.
Frau Kollegin Stamm, der Begriff Schnellschuss hat sich auf den Entwurf der FREIEN WÄHLER bezogen. Auch Sie haben unterstrichen, dass es in der gesetzlichen Regelung nicht möglich ist, beispielsweise Studierende oder Schüler aufzunehmen. Man sieht ganz klar, dass noch Defizite vorhanden waren. Wir haben die letzten Jahre deswegen so lange daran gearbeitet, weil wir einen Entwurf vorlegen wollten, der diesem Vorwurf nicht ausgesetzt werden kann. Deswegen können wir nach zweieinhalb Jahren Vorbereitungszeit von unserer Fraktion nun einen ausgewogenen Entwurf vorlegen. Aus diesem Grund werden wir ihn von meiner Fraktion auch mit Nachdruck unterstützen. Ich kann auch Sie nur noch einmal bitten, unseren Vorschlag zu unterstützen, liebe Kollegin.
Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es gibt eine weitere Zwischenbemerkung, nämlich vom Kollegen Dr. Fahn.
Herr Kollege, was Sie eben wieder gesagt haben, kann so nicht stehen bleiben. Das Wort Schnellschuss entspricht nicht den Fakten. Wir haben mit dem Bayerischen Jugendring zweimal Gespräche geführt. Wir haben sogar einen Parlamentarischen Abend veranstaltet, bei dem der Vertreter des Bayerischen Jugendrings gesprochen hat. Wir haben mit anderen Verbänden wie dem BDKJ gesprochen. Wir haben extra mit den Arbeitgeberverbänden und mit Betrieben gesprochen. Wir haben das ausführlich besprochen, und dann reden Sie noch vom
Schnellschuss. Kann es vielleicht sein, dass Sie vergessen haben, mit der CSU oder mit der Jungen Union zu sprechen? Sprechen Sie vielleicht deshalb vom Schnellschuss? Das ist objektiv gesehen kein Schnellschuss. Ich bin seit fast neun Jahren im Bayerischen Landtag, und wir haben uns nur selten so intensiv mit einem Gesetzentwurf und mit Verbesserungen befasst. Wir waren ganz klar die Ersten, die die Verbesserungen vorgeschlagen haben. Sie haben immer gesagt, dass Sie noch nicht so weit sind und noch Gespräche führen müssen. Wir hatten zu dem Zeitpunkt schon alle Aufgaben erledigt. Das muss schon einmal gesagt werden.
Herr Kollege Dr. Fahn, ich möchte die Punkte nicht noch einmal wiederholen, aber vielleicht muss ich es machen. Wenn es kein Schnellschuss sein soll und Sie so intensiv gearbeitet haben, wieso haben Sie dann in Ihrem Entwurf von 2014 Punkte wie die Aufnahme von Studierenden nicht geändert? Sie haben ja vermutlich aus den Gesprächen erfahren, dass Sie dafür das Hochschulgesetz ändern müssten. In Ihrem Entwurf wird etwas vorgeschlagen, was in einem Gesetzentwurf zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit schlicht und ergreifend nicht möglich ist. Wenn Sie sich so intensiv damit auseinandergesetzt haben, wie dies auch die anderen Fraktionskollegen der SPD und der GRÜNEN angesprochen haben, dann haben Sie bei Ihren Fraktionsgesprächen mit den Jugendverbänden schlicht und ergreifend nicht zugehört. Deswegen muss ich noch mal unterstreichen: Es war ein Schnellschuss, der von Ihnen nicht richtig überarbeitet worden ist.
Danke schön. Jetzt sind Sie entlassen. – Als nächsten Redner darf ich Herrn Staatssekretär Hintersberger ans Rednerpult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine gute Stunde, weil es in der Tat um einen Kernpunkt unserer gesellschaftspolitischen Aufgabe geht. Es geht darum, unsere Kinder und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich zu stärken, zu fördern, zu befördern, aber auch zu fordern. Daher sollte man sich nicht im Klein-Klein verlieren. Man soll die Neuordnung und Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit als Ganzes betrachten und die Ent
Warum? – Entscheidend ist, dass wir im Gesetzentwurf pragmatisch die veränderten Situationen aufgegriffen haben. Wir haben das flexibel gemacht, und zwar im Sinne der Jugendlichen, die sich zur Verfügung stellen und eine Freistellung beantragen. Die Änderung dieser Grundlage ist praxisorientiert ausgerichtet und bedeutet eine bürokratische Vereinfachung, ohne dass dabei die Planungssicherheit aufgegeben wird.
Es gibt vier entscheidende Punkte, die ich hier deutlich machen möchte. Die Staatsregierung und mein Haus schließen sich dem Gesetzentwurf der CSUFraktion an. Die Inhalte des Gesetzentwurfs sind deutlich gemacht worden, sodass ich nicht mehr von A bis Z auf alle Einzelheiten eingehen muss.
Ich möchte betonen, welch besonderes Augenmerk die Staatsregierung diesem ehrenamtlichen Arbeiten gewidmet hat. Ich unterstreiche die Wichtigkeit des Ehrenamtes, wie das auch der Kollege Dr. Hopp gerade getan hat. Wir haben in der Geschichte des Freistaates noch nie eine derart große Summe an Steuergeldern in die Hand genommen, um die Jugendarbeit zu fördern. Für diesen Zweck haben wir den Bayerischen Jugendring mit fast 30 Millionen Euro unterstützt. Meine Damen und Herren, auch dies ist gut und wichtig. Es zeigt auch den hohen Stellenwert, den wir dieser notwendigen und wichtigen Aufgabe sowohl ideell als auch haushälterisch zumessen.
Mir seien noch drei bis vier kleine Ergänzungen gestattet. Es ist wichtig, dass das seit 1980 bestehende Gesetz angepasst wird. Aber wenn Sie sich einmal die Rankingliste der 16 Bundesländer anschauen, dann muss man auch sagen, dass unsere Vorgänger in diesem Hause ausgesprochen zukunftsweisend und klug waren, als sie dieses Gesetz 1980 beschlossen haben. Bis heute steht Bayern im Ranking der 16 Bundesländer hinsichtlich der Anzahl der freigestellten Arbeitstage, der Anzahl der genehmigten Veranstaltungen und der Zielgruppen mit Abstand an erster Stelle. Herr Dr. Fahn, Sie können das bestätigen. Beispielsweise kommen weder Berlin noch NordrheinWestfalen auch nur annähernd an diese bayerische Größenordnung heran. Lassen Sie uns diese Errungenschaft auch anerkennen. Selbst wenn das Gesetz schon so alt ist, war die damalige Entscheidung ausgesprochen zukunftsträchtig. Bayern ist hinsichtlich der Anzahl der freigestellten Arbeitstage und der genehmigten Veranstaltungen bisher unübertroffen. Mit der Neufestlegung und der Änderung des Gesetzes geht man noch einmal ein gutes Stück in die richtige Richtung.
Das Thema Auszubildende ist ein weiterer Aspekt, auf den ich näher eingehen möchte. Frau Kollegin Stamm, selbstverständlich waren, sind und werden die Auszubildenden weiter als Zielgruppe von diesem Gesetz profitieren und einbezogen.
Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft die Diskussion um die Ausweitung von derzeit vier auf zwölf Veranstaltungen. Warum aber gibt es weiterhin eine Deckelung? – Es ist auch unsere Verantwortung, diese Freistellungen in einer Balance zu halten. Wir haben diese Freistellungen mit den Arbeitgebern und insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen besprochen und verhandelt. Bei einer fehlenden Beschränkung der Anzahl der Veranstaltungen könnte die Freistellung auch auf Stundenbasis erfolgen. Bei einer flexiblen Gestaltung würde dies dreimal die Wochenarbeitszeit, also 100 bzw. 120 Stunden, je nach individueller Arbeitszeit des Antragstellers, bedeuten. Ich brauche dafür kein Gutachten; denn jeder sieht sofort, dass dies eine Belastung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für die Struktur eines Arbeitsprozesses, eines Arbeitsalltags und der Produktivität bedeutet. Daher haben wir diese ausgeweitete, aber auf zwölf Veranstaltungen beschränkte Festlegung.
Zur vorhin angesprochenen Genehmigungsfiktion möchte ich noch Folgendes sagen: Ja, diese Genehmigungsfiktion ist vorgesehen und schafft Rechtssicherheit für den Antragsteller. Wenn vonseiten des Arbeitgebers kein Widerspruch erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt und es herrscht Planungssicherheit. Dies ist ein ausgesprochen guter und kluger Vorschlag. Somit hat der Arbeitgeber auf der einen Seite weniger bürokratischen Aufwand und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite verbriefte Planungssicherheit.
Um der Lebenswirklichkeit noch näher zu kommen, können diese Anträge selbstverständlich auch per EMail gestellt werden. Diese Möglichkeit ist noch nicht angesprochen worden. Das entspricht unserer heutigen Zeit.
Der Kollege Dr. Fahn hat dankenswerterweise bereits die Lohnfortzahlung angesprochen. Der Freistaat Bayern hat für seine Beschäftigten bereits vor 19 Jahren die Lohnfortzahlung in diesem Fall festgelegt.
Frau Kollegin Stamm, in der Tat ist der Freistaat Bayern ein Stück weit Vorbild. Das ist in vielen anderen Bereichen so und auch in diesem Bereich. Das sage ich mit voller Überzeugung.