Fakt ist, dass geschlossene Schwimmbäder in Bayern kein Massenphänomen sind; denn in den letzten drei Jahren wurden lediglich gut 2 % der Schwimmbäder geschlossen. Dass die Schließung eines jeden Bades eine Lücke hinterlässt, will ich gar nicht kleinreden. Hier muss vielleicht eine neue Kreativität einziehen, und könnte man etwas interkommunaler denken. Es können sich eben nicht immer fünf oder sechs Gemeinden darauf verlassen, dass eine Gemeinde auf Kosten der anderen Gemeinde ein Freibad betreibt. Es wäre gut, dass, wenn die Bürger von fünf oder sechs Kommunen miteinander ein Freibad benutzen wollen, dies die Gemeinderäte vor Ort auch honorieren und zum Beispiel solch ein Freibad miteinander sanieren würden. Auch hier wäre Solidarität angebracht.
Noch einmal zum kommunalen Finanzausgleich: 2014 betrug der kommunale Finanzausgleich 8 Milliarden, 2015 8,3 Milliarden, 2016 8,56 Milliarden Euro, 2017 werden es 8,9 Milliarden Euro sein. Das heißt, wir haben in Bayern in vier Jahren eine Steigerung des kommunalen Finanzausgleichs um fast eine Milliarde
Euro. Mehr als 15 Milliarden Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt gehen an die Kommunen. Das bedeutet, rund jeder vierte Euro fließt, in welcher Weise auch immer, in die Kommunen.
Der Staatssekretär hat nicht behauptet, dass es Ihnen nicht zusteht. Ich habe gesagt, dass es Fakt ist. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland kein einziges Land, das seine Kommunen nur annähernd so gut bedient wie der Freistaat Bayern.
Wenn Sie mich ausreden lassen, dann kann ich Ihnen noch erklären, dass 80 % der Mittel aus dem Finanzausgleich den Kommunen frei zur Verfügung stehen. Es können also auch die Schlüsselzuweisungen, die massiv angestiegen sind auf ein Niveau von jetzt 3,36 Milliarden Euro, genauso wie die erhöhten Investitionspauschalen verwendet werden, um Freibäder zu unterhalten und zu sanieren. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir im Moment mit dem FAG und den Spitzenverbänden der Kommunen völlig im Reinen.
Wer würde bestreiten, dass es noch mehr Fördertatbestände geben könnte? – Die Ideenvielfalt ist groß. Es ist hier schon aufgezählt worden, dass es auch andere staatliche Programme außerhalb des FAG gibt, die sich unter bestimmten Umständen eignen, auch im Bereich der Freibadförderung tätig zu werden, etwa Städtebau und Dorferneuerung. All das ist genannt worden. Ich will das alles nicht wiederholen. Aber ich habe im Moment – ich wiederhole es dennoch – nicht die Möglichkeit, in einer Petition etwas zu befürworten, was den gesetzlichen Vorgaben des Jahres 2017 in keiner Weise entspricht. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir als Staatsregierung die Zurückweisung dieser Petition anregen mussten und dem Innenausschuss vorgeschlagen haben, diese Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Danke schön. Verbleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Staatssekretär. Der Kollege Dr. Fahn hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Der Herr Kollege hat das Wort. Bitte schön.
Herr Staatssekretär, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass fast die komplette CSU in Mönchberg diese Petition unterstützt hat.
Der Gemeinderat hat das, glaube ich, einstimmig unterstützt. Ich will es Ihnen nur sagen. Sie müssen wissen, was die CSU vor Ort will. Vor Ort unterstützen Sie es, und hier im Landtag sagen Sie Nein. Das ist ein doppelzüngiges Abstimmungsverhalten, das ich ganz seltsam finde. Das war mein erster Punkt.
Zweiter Punkt. Sie haben gesagt, das seien wenige Schwimmbäder. Es gibt 910 öffentliche Schwimmbäder in Bayern. Davon sind 299 sanierungsbedürftig. 48 Schwimmbäder in Bayern sind von einer Schließung bedroht. Was sagen Sie dazu? Ist das für Sie auch kein Problem? Was tut die Staatsregierung – das ist die Frage –, um diese Probleme zu lösen? Da brauchen wir eine Aussage von Ihnen und nicht einfach eine Ablehnung dieser Petition. "80/3" heißt ja nur "Material". Das heißt, selbst wenn die Gesetzeslage – das wissen Sie ganz genau – im Moment anders ist, kann man doch diese Gesetzeslage ändern. Genau das meint der § 80 Nummer 3, Herr Füracker. Deshalb müssen Sie für "80/3" stimmen.
Ich danke sehr für die Aufklärung. Ich erlebe es des Öfteren, dass die rein örtliche Sichtweise manchmal dem widerspricht, was wir in Verantwortung für das gesamte Land mit 2.056 Kommunen tun müssen.
Ja, schreien Sie rein, wenn Ihnen das nutzt. Machen Sie das. Ich will es Ihnen in aller Sachlichkeit erklären.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird jedes Jahr ausgehandelt, was beim kommunalen Finanzausgleich stattfindet. Dort ist auch in diesem Jahr keine Sanierung von Freibädern als Tatbestand vorgesehen, und das einvernehmlich mit allen Spitzenverbänden. Ich sage es Ihnen noch einmal: Das Argument, die Kinder lernten das Schwimmen nicht mehr, war das eine. Ich habe Ihnen erklärt, dass man im Schulsport mit großer Unterstützung des Freistaats Bayern alles Menschenmögliche für das Schulschwimmen tut, damit alle Schüler in der Schule schwimmen lernen können.
Die Frage, ob wir dazu jedes jetzt vorhandene Freibad in allen Gemeinden brauchen oder nicht, ist eine andere. Ob diese Bäder auch eine touristische Attraktion für die Gemeinden darstellen, ist wieder eine andere Frage. Ich bin seit 27 Jahren Gemeinderat. Herr Dr. Fahn, ich weiß nicht, wie lange Sie dieses Geschäft schon betreiben.
Ich habe daheim meinen Eid geschworen, dass ich mich als Gemeinderat an Recht und Gesetze halte, genauso wie die Gemeinderäte in Ihrer Heimat. Was dort trotzdem beschlossen wird, ist deren Angelegenheit. Jedenfalls sage ich den Bürgermeistern, die zu mir kommen – falls Sie das noch interessiert –,
dass es unsolidarisch ist, sich darauf zu verlassen, dass eine Gemeinde ein Freibad betreiben soll und sechs oder sieben umliegende Gemeinden praktisch darauf warten, dass der eine Bürgermeister bzw. die eine Gemeinde das Freibad unterhält. Entweder gibt es interkommunale Zusammenarbeit und örtliche Solidarität oder nicht. Wenn sechs oder sieben Gemeinden es in freiwilliger Weise schulterten, so ein Freibad zu sanieren, wäre das für keine Gemeinde ein Problem, und man müsste nicht jedes Freibad schließen. Das ist eine sehr sachliche Antwort.
Wir kommen zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Es wurde beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchzuführen. Die Frist ist eingehalten. Wer der Entscheidung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zustimmen will, das heißt, die Eingabe für erledigt erklären will, den bitte ich, die Ja-Karte zu verwenden, das heißt die blaue Karte. Gegenstimmen: Nein-Karten. Stimmenthaltungen: weiße Stimmkarten. Die Urnen für die Stimmkarten befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals sowie auf dem Stenografentisch. Ich gebe für die Abstimmung fünf Minuten. Die Stimmabgabe ist eröffnet.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Damit ist die Stimmabgabe geschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Simone Strohmayr, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD) Mehr Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau! (Drs. 17/13315)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten (Drs. 17/13355)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Frau Kollegin Ruth Müller von der SPD. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In neun Tagen, also am 18. März, ist der Equal Pay Day, also der Tag, bis zu dem Frauen in Deutschland sozusagen umsonst arbeiten müssen, bis sie dasselbe Einkommen wie ein Mann haben. Unsere bayerischen Frauen müssen sogar noch ein paar Tage länger arbeiten; denn die Lohnlücke, die in Deutschland 21 % beträgt, liegt in Bayern bei sage und schreibe 25 %.
Gleichstellungspolitik darf nicht mit dem Weltfrauentag zu Ende sein, sondern sie muss täglich und überall stattfinden.
Gerade auf den Gehaltszetteln der Frauen muss sich die Gleichstellung endlich auch in Zahlen ausdrücken. Im Kabinett wurde nun nach jahrelangem Streit der
Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen verabschiedet, der vorsieht, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch über das Gehaltsgefüge erhalten. Beschäftigte können sich informieren, nach welchen Kriterien ihre männlichen Kollegen bezahlt werden und wie viel sie verdienen. Als frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion bin ich froh, dass hier nun endlich die ersten Schritte unternommen wurden, um mehr Lohngerechtigkeit herzustellen.
Unsere Familienministerin Manuela Schwesig hätte sich, wie auch viele von uns im Bayerischen Landtag, einen umfassenderen Auskunftsanspruch auch schon bei kleineren Betrieben gewünscht, doch der Widerstand unseres Koalitionspartners auf Bundesebene war zu groß. Wir wissen, gegen welche Widerstände sich unsere Familienministerin Manuela Schwesig durchsetzen musste, und wir sind froh, dass sie es dennoch geschafft hat, vor der Bundestagswahl im Herbst dieses Gesetz aufs Gleis zu bringen. Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir daher nicht zustimmen.
Meine lieben Damen und Herren, Sie haben den Medien aber sicher entnommen, dass unser Kanzlerkandidat Martin Schulz die nächste SPD-geführte Bundesregierung zu 50 % mit Frauen besetzen will.
Darüber hinaus verspreche ich Ihnen schon heute, dass sich unser künftiger Bundeskanzler Martin Schulz nicht scheuen wird, das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen nachzubessern.